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Zurich Vario Invest Junior: die Bedingungen im Volltext
Fondsgebundene Kinderpolizze mit laufender Prämie und freier Fondsauswahl, bei der Zurich im Ablebensfall die Prämien bis zum Ende der Prämienzahlungsdauer übernimmt; ausgewertet ist nur das Basisinformationsblatt (Tarif MIJ).
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Produkt und Garantien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt | ||
| Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden) | ja | „Fondsgebundene Lebensversicherung mit Fonds-Auswahlmöglichkeiten“ | Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1 |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt | ||
| Abschluss gegen Einmalbeitrag möglich | nicht geregelt | ||
| Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt) | nein | „Dieses Produkt beinhaltet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren können.“ | Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?, Seite 2 |
| Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nein | „Dieses Produkt beinhaltet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren können.“ | Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?, Seite 2 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung) | nicht geregelt | ||
| Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigung | nicht geregelt | ||
| Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende) | nicht geregelt | ||
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | „Sie können das Guthaben bzw. zukünftige Einzahlungen in andere Fonds wechseln.“ | Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | nicht geregelt | ||
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf) | nicht geregelt |
Laufzeit und Auszahlung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich) | ja | „Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.“ | Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1 |
| Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme) | nicht geregelt | ||
| Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung) | nicht geregelt | ||
| Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital) | nicht geregelt | ||
| Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglich | nicht geregelt | ||
| Auszahlung der Ablaufleistung in Raten | nicht geregelt |
Todesfall und Bezugsrecht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben) | ja | „Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Kündigung.“ | Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1 |
| Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | „Im Ablebensfall übernimmt die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft die Prämienzahlung bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer.“ | Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent) | nicht geregelt | ||
| Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung) | ja | „Optionale Zusatzversicherungen: Unfalltod, Unfallinvalidität.“ | Sonstige zweckdienliche Angaben, Seite 3 |
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartung | nicht geregelt | ||
| Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen) | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |
Beitrag und Flexibilität
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter) | ja | „Inanspruchnahme der vertraglichen Änderungsmöglichkeiten (zB Rückkauf, Prämienfreistellung“ | Welche Kosten entstehen?, Seite 3 |
| Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | nicht geregelt | ||
| Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt | ||
| Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt | ||
| Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgers | ja | „Im Ablebensfall übernimmt die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft die Prämienzahlung bis zum Ende der vereinbarten Prämienzahlungsdauer.“ | Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1 |
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt | ||
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |
Kündigung, Rückkauf und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | ja | „Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück zu treten.“ | Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3 |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | „Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) möglich“ | Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | „Der Rückkaufswert ist von der Wertentwicklung der gewählten Fonds abhängig.“ | Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3 |
| Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsschein | nicht geregelt | ||
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | „Es fallen Stornoabzüge in der Höhe von maximal € 300,00 des Vertragswertes an, steuerliche Nachteile können entstehen.“ | Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3 |
| Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich) | ja | „Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf)“ | Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3 |
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | nicht geregelt | ||
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | „Die für die Berechnung Ihres Vertrags verwendeten Kostensätze und Bemessungsgrundlagen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.“ | Welche Kosten entstehen?, Seite 3 |
| Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung) | nicht geregelt | ||
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt | ||
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | ja | „Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft kann den Vertrag nicht einseitig vorzeitig kündigen.“ | Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1 |
Steuer und Rahmen je Markt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre) | nicht geregelt | ||
| Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich) | ja | „dargestellten Werte beinhalten nicht die Versicherungssteuer (in der Regel 4% der Anlage).“ | Sonstige zweckdienliche Angaben, Seite 3 |
| SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien) | nicht geregelt | ||
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien) | nicht geregelt | ||
| Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF) | nicht geregelt |
Pflichten und Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistung | nicht geregelt | ||
| Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt | ||
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt | ||
| Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsport | nicht geregelt | ||
| Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein) | nicht geregelt | ||
| Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsse | nicht geregelt | ||
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Basisinformationsblatt Zurich Vario Invest Junior, laufende Prämienzahlung (Tarif MIJ) Fassung: 2/2026, MIJ_GV228_VB642_AVB2022/9 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) Zurich Vario Invest Junior Lebensversicherung