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Zurich Altersvorsorge-Polizze: die Bedingungen im Volltext

Fondsgebundene Lebensversicherung mit laufender Prämie, Veranlagung in Portfolios mit Umschichtung nach Ermessen des Portfolioverwalters, ohne Garantie; ausgewertet ist nur das Basisinformationsblatt (Tarif ON1).

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)nicht geregelt
Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden)ja„Fondsgebundene Lebensversicherung mit Fonds-Auswahlmöglichkeiten“Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)nicht geregelt
Abschluss gegen Einmalbeitrag möglichnicht geregelt
Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt)nein„Dieses Produkt beinhaltet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren können.“Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?, Seite 2
Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nein„Dieses Produkt beinhaltet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren können.“Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?, Seite 2
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)nicht geregelt
Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherernicht geregelt
Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung)nicht geregelt
Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigungnicht geregelt
Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende)nicht geregelt
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließenja„Umschichtungen innerhalb eines Portfolios erfolgen nach Ermessen des Portfolioverwalters.“Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf)nicht geregelt

Laufzeit und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich)ja„Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Vertrag endet im Ablebensfall, spätestens nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.“Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1
Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme)nicht geregelt
Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung)nicht geregelt
Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital)nicht geregelt
Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglichnicht geregelt
Auszahlung der Ablaufleistung in Ratennicht geregelt

Todesfall und Bezugsrecht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben)ja„Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Kündigung.“Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1
Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Die tatsächlichen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag richten sich ... nach dem jeweils aktuellen Wertstand des/der Fonds.“Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent)nicht geregelt
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung)nicht geregelt
Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartungnicht geregelt
Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)nicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt
Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustnicht geregelt
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitnicht geregelt
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter)ja„Inanspruchnahme der vertraglichen Änderungsmöglichkeiten (zB Rückkauf, Prämienfreistellung“Welche Kosten entstehen?, Seite 3
Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)nicht geregelt
Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeitnicht geregelt
Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen)nicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgersnicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)ja„Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück zu treten.“Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) möglich“Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist von der Wertentwicklung der gewählten Fonds abhängig.“Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3
Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsscheinnicht geregelt
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungnicht geregelt
Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich)ja„Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf)“Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?, Seite 3
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)nicht geregelt
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die für die Berechnung Ihres Vertrags verwendeten Kostensätze und Bemessungsgrundlagen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.“Welche Kosten entstehen?, Seite 3
Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pausenicht geregelt
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungja„Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft kann den Vertrag nicht einseitig vorzeitig kündigen.“Um welche Art von Produkt handelt es sich?, Seite 1

Steuer und Rahmen je Markt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland)nicht geregelt
Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre)nicht geregelt
Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich)ja„dargestellten Werte beinhalten nicht die Versicherungssteuer (in der Regel 4% der Anlage).“Sonstige zweckdienliche Angaben, Seite 3
SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien)nicht geregelt
Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistungnicht geregelt
Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich)nicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsportnicht geregelt
Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein)nicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüssenicht geregelt
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Zurich Altersvorsorge-Polizze Lebensversicherung

Volltext aufklappen: Basisinformationsblatt Altersvorsorge-Polizze, laufende Prämienzahlung (Tarif ON1)
[Seite 1] Basisinformationsblatt Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Zweck Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen. Altersvorsorge-Polizze - laufende Prämienzahlung (Tarif ON1) Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft; Zurich Insurance Group A-1190 Wien, Leopold-Ungar-Platz 2 Produkt http://www.zurich.at Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 08000 808080 Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist für die Aufsicht von der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig. Erstellungsdatum: Mai 2026 Um welche Art von Produkt handelt es sich? Fondsgebundene Lebensversicherung mit Fonds-Auswahlmöglichkeiten Art Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Vertrag endet im Ablebensfall, spätestens nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft kann den Laufzeit Vertrag nicht einseitig vorzeitig kündigen. Diese fondsgebundene Lebensversicherung bietet Ihnen langfristigen Vermögensaufbau (mindestens 10 Jahre) mit Versicherungsschutz im Ablebensfall. Die Veranlagung erfolgt im Rahmen einer Portfolioverwaltung in eines von mehreren Portfolios, die aus Investmentfonds bestehen. Ein Portfolio kann eine oder mehrere Anlageklassen, wie beispielsweise Aktien, Anleihen oder Rohstoffe, umfassen. Umschichtungen innerhalb eines Portfolios erfolgen nach Ermessen des Ziele Portfolioverwalters. Sie profitieren von Kurssteigerungen der zugrunde liegenden Fonds, tragen jedoch auch das entsprechende Veranlagungsrisiko. Weitere Details entnehmen Sie bitte den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ der dem Portfolio zugrunde liegenden Fonds (siehe Abschnitt „Sonstige zweckdienliche Angaben“). Aufgrund der Kostenstruktur ist das Produkt nicht für kurze Haltedauern vorgesehen. Das Produkt eignet sich für Sie, wenn Sie an langfristigem Vermögensaufbau mit Versicherungsschutz im Ablebensfall interessiert sind. Sie sind bereit und in der Lage, von den gewählten Fonds abhängige Kleinanleger- Wertschwankungen und gegebenenfalls auch Anlageverluste zu verkraften. Um eine passende Zielgruppe Auswahl der Fonds vorzunehmen, benötigen Sie ausreichende Veranlagungskenntnisse. Das Risiko der gewählten Fonds muss zu Ihrer Risikoneigung passen. Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Kündigung. Die tatsächlichen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag richten sich - auch bei vorzeitiger Kündigung - nach dem jeweils aktuellen Wertstand des/der Fonds. Alle Zahlenangaben beziehen sich beispielhaft auf eine versicherte Person im Alter von 40 Jahren bei einer Laufzeit von 25 Jahren mit jährlichen Prämienzahlungen (Anlage) zu je € 1.000 jährlich und gesamt € 25.000 exkl. Versicherungssteuer. Die für den Ablebensschutz erforderliche Risikoprämie Versicherungs- (=Versicherungsprämie im Abschnitt "Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug leistungen und Kosten dafür bekommen") ist geschlechtsunabhängig und vom Alter der versicherten Person abhängig. Sie beträgt bei geringstmöglichem Versicherungsschutz insgesamt € 105,38, das sind durchschnittlich € 4,22 jährlich und entspricht 0,422 % der Anlage. Die dadurch verursachte Minderung der Anlagerendite zum Ende der Laufzeit beträgt 0,03 % pro Jahr. Diese Renditeminderung durch die Versicherungsprämien für den Ablebensschutz ist bei den nachfolgenden Renditeangaben bereits berücksichtigt. Die jährliche Anlage ohne die durchschnittliche Versicherungsprämie für den Ablebensschutz beträgt € 995,78 pro Jahr. Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen? Risikoindikator Niedrigeres Risiko Höheres Risiko Der Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt bis zum Laufzeitende (im Beispielfall 25 Jahre) halten. Wenn Sie die Anlage frühzeitig einlösen, kann das tatsächliche Risiko ! erheblich davon abweichen und Sie erhalten unter Umständen weniger zurück. Ihnen entstehen unter Umständen erhebliche Mehrkosten bei einer frühzeitigen Einlösung. Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1190 Wien, Leopold-Ungar-Platz 2, FN89577g Stand: 5/2026, ON1_GV229_VB657_AVB2026/9, Version 202654 Seite 1 [Seite 2] Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala von 1 bis 7 je nach Wahl der Fonds in die Risikoklasse 1 bis 7 eingestuft, wobei 1 einer sehr niedrigen und 7 der höchsten Risikoklasse entspricht. Das Risiko ist abhängig von der Wahl der Investmentfonds und ergibt sich aus den Risikoindikatoren, die den Basisinformationsblättern der jeweiligen Fonds entnommen werden können. Dieses Produkt beinhaltet keinen Schutz vor künftigen Marktentwicklungen, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren können. Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorzeitigen Vertragsauflösung im Abschnitt "Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?". Performance-Szenarien Die Veranlagung erfolgt im Rahmen einer Portfolioverwaltung. Die Performance Ihres Vertrages hängt von der Kursentwicklung der der Vermögensverwaltung zugrunde liegenden Fonds ab. Kurssteigerungen und Kursrückgänge verändern direkt den Wert des Versicherungsvertrages. Angaben zur früheren Wertentwicklung der Fonds sind im Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds zu finden (Siehe Abschnitt "sonstige zweckdienliche Angaben"). Anlage € 1.000 exkl. Versicherungssteuer pro Jahr Szenario im Todesfall davon Versicherungsprämie für den Ablebensschutz durchschnittlich € 4,22 pro Jahr Todesfall (Fondsperformance 3 %) 1 Jahr 13 Jahre 25 Jahre Wieviel die Begünstigen nach Abzug der € 1.250,00 € 14.097,40 € 29.719,25 Kosten erhalten könnten Versicherungsprämie im Zeitverlauf € 0,35 € 10,94 € 105,38 Was geschieht, wenn die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen? Die Ansprüche der Kunden werden durch ein Sicherungssystem in Form des Deckungsstocksystems geschützt: Die dem Versicherungsvertrag zugeordneten Fonds-Anteile werden im Deckungsstock der fondsgebundenen Lebensversicherung gehalten. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, das getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Der Deckungsstock bildet im Konkurs eines Versicherungsunternehmens eine Sondermasse. Ihre Ansprüche werdem im Konkursfall aus dem Deckungsstock bevorzugt befriedigt, soweit dies anteilig möglich ist. Verluste sind daher möglich. Welche Kosten entstehen? Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten in Rechnung stellen. Sollte dies der Fall sein, informiert Sie die Person über diese Kosten und zeigt Ihnen, wie sich sämtliche Kosten im Zeitverlauf auf Ihre Anlage auswirken werden. Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wieviel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt. Diese Beträge hängen außerdem von der gewählten Anlageoptionen ab. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: - Im ersten Jahr entwickelt sich die Anlageoptionen für das Produkt bei Ausstieg mit 0 % Jahresrendite. Für die anderen Haltedauern haben wir angenommen, dass sich die Anlageoption für das Produkt in einem mittleren Szenario mit 3 % Jahresrendite entwickelt. - 1.000 EUR pro Jahr werden angelegt. Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 13 Jahren Wenn Sie nach 25 Jahren aussteigen aussteigen aussteigen Kosten insgesamt Versicherungsvertrag € 319,10 € 2.418,31 € 5.592,70 Anlageoption € 1,05 bis € 22,17 € 105,21 bis € 2.222,58 € 418,17 bis € 8.834,19 Jährliche Auswirkungen der Kosten* 7,50 % bis 7,64 % 2,72 % bis 2,86 % 1,88 % bis 2,02 % Versicherungsvertrag 7,32% 2,54% 1,70% Anlageoption 0,18 % bis 0,32 % 0,18 % bis 0,32 % 0,18 % bis 0,32 % * Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich 3,11 % - 4,69 % vor Kosten und 1,30 % nach Kosten betragen. Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1190 Wien, Leopold-Ungar-Platz 2, FN89577g Stand: 5/2026, ON1_GV229_VB657_AVB2026/9, Version 202654 Seite 2 [Seite 3] Zusammensetzung der Kosten Jährliche Auswirkungen der Kosten, Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg wenn Sie nach 25 Jahren aussteigen Im angegebenen Beispiel insgesamt 2,00 % der Summe aller einzuzahlenden Prämien. Diese Kosten sind bereits in den Prämien Versicherungsvertrag 0,19% Einstiegskosten enthalten, die Sie zahlen. Ein im Fonds vorgesehener Ausgabeaufschlag Anlageoption 0,00 % wird nicht verrechnet. Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte "Nicht zutreffend" Ausstiegskosten angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das Produkt bis zum Ende der Nicht zutreffend empfohlenen Haltedauer halten. Laufende Kosten pro Jahr Im angegebenen Beispiel jährlich 1,00 % der Deckungsrückstellung. Verwaltungsgebühren Risikoprämie gemäß versicherungstechnischem Risiko. Laufende Kosten und sonstige der Anlageoption gemäß Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds. Versicherungsvertrag 1,50% Verwaltungs- oder Anlageoption 0,15% - 0,25% Betriebskosten Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn in der Anlageoption die zugrunde liegenden Vermögensanlagen gekauft Versicherungsvertrag 0% Transaktionskosten oder verkauft werden. Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds. Anlageoption 0,03% - 0,07% Zusätzliche Kosten unter bestimmten Bedingungen In manchen Anlageoptionen können Erfolgsgebühren verrechnet werden. Versicherungsvertrag 0% Erfolgsgebühren Siehe Basisinformationsblatt des jeweiligen Fonds. Anlageoption 0% - 0,00% Je nach Anlagebetrag fallen unterschiedliche Kosten an. Die tatsächlichen Kosten werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, wie zB vom Alter der versicherten Person, der gewählten Versicherungsdauer, der Höhe der Anlage und der Wertentwicklung, der Wahl der Fonds sowie der Inanspruchnahme der vertraglichen Änderungsmöglichkeiten (zB Rückkauf, Prämienfreistellung, Veranlagungsänderungen). Sie können zum jeweiligen Ausübungszeitpunkt höher oder niedriger sein als die angegebenen Werte. Die für die Berechnung Ihres Vertrags verwendeten Kostensätze und Bemessungsgrundlagen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen? Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück zu treten. Empfohlene Haltedauer: bis zum Ende der von Ihnen gewählten Versicherungsdauer Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass die Lebensversicherung als Vorsorge bis zum Pensionsalter von 65 Jahren genutzt wird. Auch andere Versicherungsdauern sind möglich. Wir empfehlen eine Versicherungsdauer von mindestens 10 bzw. 15 Jahren, die zu Ihrem Alter und zu Ihrem Vorsorgeziel passt. Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) möglich. Der Rückkaufswert ist von der Wertentwicklung der gewählten Fonds abhängig. Die Einstiegskosten gemäß der Tabelle im Abschnitt "Welche Kosten entstehen?" können die anfängliche Entwicklung der Vertragswerte belasten. Daher liegt der Rückkaufswert insbesondere in den ersten Vertragsjahren deutlich unter der Summe der einbezahlten Prämien. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung verlieren Sie den Versicherungsschutz im Ablebensfall. Wie kann ich mich beschweren? Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen beschweren möchten, können Sie unsere Hotline unter +43 (0)8000 808080 anrufen. Sie können die Beschwerde auch über unsere Internetseite www.zurich.at, per Brief an die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft oder per E-Mail an service@at.zurich.com bei uns einreichen. Sonstige zweckdienliche Angaben Individuelle Informationen zum gewünschten Versicherungsprodukt in seiner konkreten Ausgestaltung erhalten Sie vor Abgabe der Vertragserklärung. Die hier dargestellten Informationen beruhen auf EU-Vorgaben und können sich daher von den individuellen vorvertraglichen Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht die Versicherungssteuer (in der Regel 4% der Anlage). Wesentliche Vertragsgrundlagen sind im Versicherungsantrag (z.B. Kostenersätze) sowie in den Versicherungsbedingungen geregelt, die Sie als Kunde erhalten und die wir Ihnen vorab auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur die Kosten der Anlageoption beinhalten, die Verringerung der Rendite durch die zusätzlichen Kosten des Versicherungsvertrags ist oben gesondert dargestellt. Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, 1190 Wien, Leopold-Ungar-Platz 2, FN89577g Stand: 5/2026, ON1_GV229_VB657_AVB2026/9, Version 202654 Seite 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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