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Wiener Städtische klassische Er- und Ablebensversicherung: die Bedingungen im Volltext

Klassische gemischte Er- und Ablebensversicherung gegen laufende Prämie mit Veranlagung im klassischen Deckungsstock, garantierten Mindestleistungen bei Ablauf, Tod und Rückkauf sowie jährlicher Gewinnbeteiligung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)ja„Klassische Kapital-Lebensversicherung; gemischte Versicherung (Er- und Ableben)“Art, Seite 1
Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)nicht geregelt
Abschluss gegen Einmalbeitrag möglichnicht geregelt
Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt)ja„Die klassische Kapital-Lebensversicherung bietet garantierte Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben und bei Kündigung, die sich durch die Gewinnbeteiligung erhöhen können.“Versicherungsleistungen und Kosten, Seite 1
Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)nicht geregelt
Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherernicht geregelt
Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung)ja„Zusätzlich zu den garantierten Leistungen nehmen Sie an den Erträgen in Form einer jährlich festzulegenden Gewinnbeteiligung teil.“Ziele, Seite 1
Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigungnicht geregelt
Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende)nicht geregelt
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließennicht geregelt
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf)nicht geregelt

Laufzeit und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich)ja„Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart.“Laufzeit, Seite 1
Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme)nicht geregelt
Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung)nicht geregelt
Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital)nicht geregelt
Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglichnicht geregelt
Auszahlung der Ablaufleistung in Ratennicht geregelt

Todesfall und Bezugsrecht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben)ja„Diese klassische Kapital-Lebensversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Ablebensfall“Ziele, Seite 1
Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)nicht geregelt
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent)nicht geregelt
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung)nicht geregelt
Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartungnicht geregelt
Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)nicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)nicht geregelt
Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustnicht geregelt
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitnicht geregelt
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter)nicht geregelt
Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)nicht geregelt
Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeitnicht geregelt
Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen)nicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgersnicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungnicht geregelt
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)ja„Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Verständigung über das Zustandekommen des Vertrags von diesem zurückzutreten.“Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) mit garantierter Mindestleistung (vertraglich vereinbarte Rückkaufswerte) möglich“Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)nicht geregelt
Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsscheinja„mit garantierter Mindestleistung (vertraglich vereinbarte Rückkaufswerte) möglich“Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„Es fallen Stornoabzüge in der Höhe von maximal 5 % des Vertragswertes an, steuerliche Nachteile können entstehen.“Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3
Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich)ja„Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf)“Wie lange sollte ich die Anlage halten, Seite 3
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)nicht geregelt
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Die für die Berechnung Ihres Vertrags verwendeten Kostensätze und Bemessungsgrundlagen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.“Welche Kosten entstehen, Seite 3
Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pausenicht geregelt
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungja„Die WIENER STÄDTISCHE kann den Vertrag nicht einseitig vorzeitig kündigen.“Laufzeit, Seite 1

Steuer und Rahmen je Markt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland)nicht geregelt
Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre)nicht geregelt
Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich)ja„Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht die Versicherungssteuer (in der Regel 4 % der Prämie).“Sonstige zweckdienliche Angaben, Seite 3
SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien)nicht geregelt
Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistungnicht geregelt
Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich)nicht geregelt
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhennicht geregelt
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffennicht geregelt
Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsportnicht geregelt
Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein)nicht geregelt
Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüssenicht geregelt
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Wiener Städtische klassische Er- und Ablebensversicherung Lebensversicherung

Volltext aufklappen: Basisinformationsblatt KLV Er- und Ableben laufende Prämienzahlung
[Seite 1] Basisinformationsblatt Zweck Dieses Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen. Produkt ER- und ABLEBENSVERSICHERUNG – laufende Prämienzahlung WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group wienerstaedtische.at Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +43 50 350 350 Zuständige Behörde: Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist für die Aufsicht der WIENER STÄDTISCHE in Bezug auf dieses Basisinformationsblatt zuständig. Erstellungsdatum: Juni 2026 Um welche Art von Produkt handelt es sich? Art Klassische Kapital-Lebensversicherung; gemischte Versicherung (Er- und Ableben) Laufzeit Die Laufzeit wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Der Vertrag endet im Ablebensfall, spätestens nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die WIENER STÄDTISCHE kann den Vertrag nicht einseitig vorzeitig kündigen. Ziele Diese klassische Kapital-Lebensversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz im Ablebensfall in Kombination mit langfristigem Vermögensaufbau (mindestens 10 Jahre) und garantierten Leistungen. Die Veranlagung erfolgt durch das Versicherungsunternehmen innerhalb des Deckungsstocks nach § 300 Abs. 1 Z 1 VAG 2016 für die klassische Lebensversicherung ("klassischer Deckungsstock"). Zusätzlich zu den garantierten Leistungen nehmen Sie an den Erträgen in Form einer jährlich festzulegenden Gewinnbeteiligung teil. Die Rendite hängt von den langfristigen Entwicklungen auf den Kapitalmärkten ab. Zur Sicherstellung der Garantieleistungen kommt neben der Renditechance auch der Sicherheit der Kapitalanlagen eine hohe Bedeutung zu. Aufgrund der Kosten- und Veranlagungsstruktur ist das Produkt nicht für kurze Haltedauern vorgesehen. Kleinanleger-Zielgruppe Das Produkt eignet sich für Sie, wenn Sie an Ablebensversicherungsschutz in Verbindung mit langfristigem Vermögensaufbau und niedrigen Veranlagungsrisiken interessiert sind. Sie benötigen keine speziellen Veranlagungskenntnisse, da die Veranlagung kollektiv durch den Versicherer erfolgt. Versicherungsleistungen Die klassische Kapital-Lebensversicherung bietet garantierte Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei und Kosten Ableben und bei Kündigung, die sich durch die Gewinnbeteiligung erhöhen können. Alle Zahlenangaben beziehen sich beispielhaft auf eine versicherte Person im Alter von 40 Jahren bei einer Laufzeit von 25 Jahren mit jährlichen Prämienzahlungen (Anlage) zu je EUR 1.000 und gesamt EUR 25.000. Der Wert der Leistungen ist im Abschnitt "Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?" dargestellt. Die für den Ablebensschutz erforderliche Risikoprämie (=Versicherungsprämie im Abschnitt "Welche Risiken bestehen und was kann ich im Gegenzug dafür bekommen?") ist geschlechtsunabhängig und vom Alter der versicherten Person abhängig. Sie beträgt insgesamt EUR 714, das sind durchschnittlich EUR 29 jährlich und entspricht 2,9 % der Anlage. Die dadurch verursachte Minderung der Anlagerendite zum Ende der Laufzeit beträgt 0,3 % pro Jahr. Diese Renditeminderung durch die Versicherungsprämien für den Ablebensschutz ist bei den nachfolgenden Renditeangaben bereits berücksichtigt. Die jährliche Anlage ohne die durchschnittliche Versicherungsprämie für den Ablebensschutz beträgt EUR 971. Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen? Risikoindikator 1 2 3 4 5 6 7 Niedriges Risiko Höheres Risiko Der Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt bis zum Laufzeitende (im Beispielfall 25 Jahre) halten. Wenn Sie die Anlage frühzeitig einlösen, kann das tatsächliche Risiko erheblich davon abweichen und Sie ! erhalten unter Umständen weniger zurück. Ihnen entstehen unter Umständen erhebliche Mehrkosten bei einer frühzeitigen Einlösung. Der Gesamtrisikoindikator hilft Ihnen, das mit diesem Produkt verbundene Risiko im Vergleich zu anderen Produkten einzuschätzen. Er zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren, weil sich die Märkte in einer bestimmten Weise entwickeln oder wir nicht in der Lage sind, Sie auszubezahlen. Wir haben dieses Produkt auf einer Skala von 1 bis 7 in die Risikoklasse 2 eingestuft, wobei 2 einer niedrigen Risikoklasse entspricht. Das Risiko potentieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung wird als niedrig eingestuft. Bei ungünstigen Marktbedingungen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass unsere Fähigkeit beeinträchtigt wird, Sie auszubezahlen. Sie haben Anspruch darauf, die garantierten Mindestleistungen bei Vertragsablauf, bei Ableben oder bei Kündigung zu erhalten. Darüber hinaus gehende Beträge und zusätzliche Renditen sind von der künftigen Marktentwicklung abhängig und daher ungewiss. Stand: Juni 2026 Seite 1 von 3 [Seite 2] Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorzeitigen Vertragsauflösung im Abschnitt "Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?". Performance-Szenarien In den angeführten Zahlen sind sämtliche Kosten des Produkts selbst enthalten. Unberücksichtigt ist Ihre persönliche steuerliche Situation, die sich ebenfalls auf den am Ende erzielten Betrag auswirken kann. Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten Szenarien beruhen auf Ergebnissen aus der Vergangenheit und bestimmten Annahmen. Die Märkte können sich künftig völlig anders entwickeln. Das Stressszenario zeigt, was sie unter extremen Marktbedingungen zurückbekommen könnten. Es entspricht der garantierten Mindestleistung. Ausgehend von den aktuellen Kapitalmarktverhältnissen haben wir für das pessimistische / mittlere / optimistische Szenario jeweils eine Gesamtverzinsung von 2,07 % / 2,78 % / 3,52 % bestimmt. Empfohlene Haltedauer 25 Jahre Anlagebeispiel EUR 1.000 pro Jahr Versicherungsprämie durchschnittlich EUR 29 pro Jahr Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 13 Jahren Wenn Sie nach 25 Jahren Szenarien für den Erlebensfall aussteigen aussteigen aussteigen Minimum EUR 910 EUR 9.920 EUR 21.280 Stressszenario Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten EUR 910 EUR 9.920 EUR 21.280 Jährliche Durchschnittsrendite -8,86 % -3,94 % -1,26 % Pessimistisches Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten EUR 910 EUR 11.150 EUR 28.530 Jährliche Durchschnittsrendite -8,86 % -2,21 % 1,00 % Mittleres Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten EUR 910 EUR 11.590 EUR 31.390 Jährliche Durchschnittsrendite -8,86 % -1,65 % 1,71 % Optimistisches Szenario Was Sie am Ende nach Abzug der Kosten herausbekommen könnten EUR 910 EUR 12.080 EUR 34.710 Jährliche Durchschnittsrendite -8,86 % -1,06 % 2,44 % Anlagebetrag im Zeitverlauf EUR 1.000 EUR 13.000 EUR 25.000 Szenario im Todesfall Todesfall (mittleres Szenario) Wieviel Ihre Begünstigten nach Abzug der Kosten erhalten könnten EUR 21.280 EUR 23.040 EUR 29.960 Versicherungsprämie im Zeitverlauf EUR 29 EUR 371 EUR 714 Was geschieht, wenn die Wiener Städtische nicht in der Lage ist, die Zahlung vorzunehmen? Die Ansprüche der Kunden werden durch ein Sicherungssystem in Form des Deckungsstocksystems geschützt: Die Veranlagung erfolgt innerhalb des klassischen Deckungsstocks. Zur Überwachung des klassischen Deckungsstocks hat die FMA einen Treuhänder und dessen Stellvertreter zu bestellen. Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, die getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten sind. Ihre Ansprüche werden im Konkursfall aus dem Deckungsstock bevorzugt befriedigt, soweit dies anteilig möglich ist. Verluste sind daher möglich. Welche Kosten entstehen? Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten in Rechnung stellen. Sollte dies der Fall sein, informiert Sie die Person über diese Kosten und zeigt Ihnen, wie sich sämtliche Kosten im Zeitverlauf auf Ihre Anlage auswirken werden. Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wieviel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten und wie gut sich das Produkt entwickelt. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: - Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). Für die anderen Haltedauern haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt. - EUR 1.000 pro Jahr werden angelegt Stand: Juni 2026 Seite 2 von 3 [Seite 3] Wenn Sie nach 1 Jahr Wenn Sie nach 13 Jahren Wenn Sie nach 25 Jahren aussteigen aussteigen aussteigen Kosten insgesamt EUR 86 EUR 3.719 EUR 6.193 Jährliche Auswirkung der Kosten* 12,4 % 5,2 % 1,8 % *Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich 3,5 % vor Kosten und 1,7 % nach Kosten betragen. Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken. Zusammensetzung der Kosten Jährliche Auswirkung der Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg Kosten, wenn Sie nach 25 Jahren aussteigen Im angegebenen Beispiel insgesamt 5 % der Summe aller einzuzahlenden Prämien. Einstiegskosten 0,6 % Diese Kosten sind bereits in den Prämien enthalten, die Sie zahlen. Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte "Nicht zutreffend" angegeben, da Ausstiegskosten sie nicht anfallen, wenn Sie das Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer Nicht zutreffend halten. Laufende Kosten pro Jahr Verwaltungsgebühren Im angegebenen Beispiel jährlich 5,5 % der Prämie plus 0,05 % der und sonstige Versicherungssumme, Risikoprämie gemäß versicherungstechnischem Risiko. 15 % der Mindestbemessungsgrundlage gemäß Gewinnbeteiligungs-Verordnung. 1,2 % Verwaltungs- und Betriebskosten 0,02 % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung Transaktionskosten der Kosten, die anfallen, wenn wir die zugrunde liegenden Vermögensanlagen 0,0 % kaufen oder verkaufen. Erfolgsgebühren Für dieses Produkt wird keine Erfolgsgebühr berechnet. Nicht zutreffend Je nach Anlagebetrag fallen unterschiedliche Kosten an. Die tatsächlichen Kosten werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, wie z.B. vom Alter der versicherten Person, der gewählten Versicherungsdauer, der Höhe der Anlage und der Wertentwicklung sowie der Inanspruchnahme der vertraglichen Änderungsmöglichkeiten (z.B. Rückkauf, Prämienfreistellung). Sie können zum jeweiligen Ausübungszeitpunkt höher oder niedriger sein, als die angegebenen Werte. Die für die Berechnung Ihres Vertrags verwendeten Kostensätze und Bemessungsgrundlagen können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Wie lange sollte ich die Anlage halten und kann ich vorzeitig Geld entnehmen? Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Verständigung über das Zustandekommen des Vertrags von diesem zurückzutreten. Empfohlene Haltedauer: Passend zu Ihrem Alter und Ihrem Vorsorgeziel. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass die Lebensversicherung als Vorsorge bis zum Pensionsalter von 65 Jahren genutzt wird. Auch andere Versicherungsdauern sind möglich. Wir empfehlen jedoch den Vertrag bis zum Ende der von Ihnen gewählten Versicherungsdauer aufrecht zu halten. Beginnend mit Ablauf des ersten Vertragsjahres ist eine vorzeitige Vertragsauflösung (Rückkauf) mit garantierter Mindestleistung (vertraglich vereinbarte Rückkaufswerte) möglich, die jedoch insbesondere in den ersten Vertragsjahren deutlich unter der Summe ihrer bezahlten Prämien liegen. Die Einstiegskosten gemäß der Tabelle im Abschnitt "Welche Kosten entstehen?" belasten die anfängliche Entwicklung der Vertragswerte. Es fallen Stornoabzüge in der Höhe von maximal 5 % des Vertragswertes an, steuerliche Nachteile können entstehen. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung verlieren Sie den Versicherungsschutz. Wie kann ich mich beschweren? Falls Sie sich über das Produkt, den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen beschweren möchten, können Sie unsere Serviceline unter +43 50 350 350 anrufen. Sie können die Beschwerde auch über unsere Internetseite wienerstaedtische.at, per Brief (Schottenring 30, Postfach 80, A-1011 Wien) oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at bei uns einreichen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien oder versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at zu wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt. Im Falle von Streitigkeiten können Sie sich an die Verbraucherschlichtungsstelle verbraucherschlichtung.at wenden. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Sonstige zweckdienliche Angaben Individuelle Informationen zum gewünschten Versicherungsprodukt in seiner konkreten Ausgestaltung erhalten Sie vor Abgabe der Vertragserklärung. Die hier dargestellten Informationen beruhen auf EU-Vorgaben und können sich daher von den individuellen Informationen gemäß den vorvertraglichen Informationspflichten nach österreichischem Recht unterscheiden. Die im vorliegenden Informationsblatt dargestellten Werte beinhalten nicht die Versicherungssteuer (in der Regel 4 % der Prämie). Bei den angeführten Zahlen ist Ihre persönliche steuerliche Situation nicht berücksichtigt, die sich ebenfalls darauf auswirken kann, wieviel Sie zurückerhalten. Wesentliche Vertragsgrundlagen sind im Versicherungsantrag (z.B. Kostensätze) sowie in den Versicherungsbedingungen geregelt, die Sie als Kunde erhalten und die wir Ihnen vorab auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Stand: Juni 2026 Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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