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ÖBV Fondsvorsorge: die Bedingungen im Volltext
Fondsgebundene Erlebensversicherung gegen laufenden Beitrag mit bis zu zwölf kostenlosen Fondswechseln im Jahr, Todesfallleistung der Beiträge oder mindestens 105 Prozent des Fondsguthabens, Teilentnahmen und Rentenwahlrecht mit Rentenfaktorgarantie.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Produkt und Garantien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen) | nicht geregelt | ||
| Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden) | ja | „Sie tragen bei der Erlebensversicherung mit fondsgebundener Veranlagung das volle Veranlagungsrisiko.“ | 2.1, Seite 1 |
| Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert) | nicht geregelt | ||
| Abschluss gegen Einmalbeitrag möglich | nicht geregelt | ||
| Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt) | nein | „Es gibt daher bei Kapitalablöse, Kapitalteilentnahme oder Kündigung des Versicherungsvertrags keine garantierten Versicherungsleistungen.“ | 2.1, Seite 1 |
| Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text) | nein | „Es gibt daher bei Kapitalablöse, Kapitalteilentnahme oder Kündigung des Versicherungsvertrags keine garantierten Versicherungsleistungen.“ | 2.1, Seite 1 |
| Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung) | ja | „Sie nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung gemäß den Bestimmungen der Satzung der ÖBV und aufgrund des tariflichen Geschäftsplans an den von uns erzielten Überschüssen teil.“ | 2, Seite 1 |
| Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigung | nicht geregelt | ||
| Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende) | ja | „Der Schlussgewinnanteil wird zum Vertragsablauf (bei Kapitalversicherungen auf den Todesfall und Erlebensversicherungen) bzw. zum Beginn der Rentenzahlung“ | 6.5, Seite 2 |
| Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich) | ja | „Wir führen bis zu zwölf von Ihnen beantragte Fondswechsel pro Jahr ... kostenlos durch.“ | 2.3, Seite 2 |
| Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließen | ja | „Ebenso können wir aus wichtigem Grund einen Investmentfonds mit Wirkung sowohl für die Neuanlage, als auch für bereits erworbene Anteile aus dem Angebot zu Ihrer Erlebensversicherung mit fondsgebundener Veranlagung entfernen.“ | 2.4, Seite 2 |
| Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf) | nicht geregelt |
Laufzeit und Auszahlung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme) | nicht geregelt | ||
| Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung) | ja | „Sie können die Auszahlung Ihres Fondsguthabens jederzeit zum nächsten Monatsersten beantragen.“ | 1, Seite 1 |
| Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital) | ja | „Anstelle der Versicherungsleistung kann von der bezugsberechtigten Person die Auszahlung in Form einer Rente gewählt werden.“ | 8, Seite 4 |
| Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglich | ja | „Auf ausdrücklichen Wunsch können Sie anstelle der Auszahlung des Fondsguthabens die Übertragung von Investmentfondsanteilen auf Ihr eigenes Wertpapierdepot verlangen.“ | 1, Seite 1 |
| Auszahlung der Ablaufleistung in Raten | nicht geregelt |
Todesfall und Bezugsrecht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben) | ja | „Bei Ableben der versicherten Person werden die einbezahlten Beiträge exklusive Versicherungssteuer, mindestens jedoch 105 % des Fondsguthabens“ | 1, Seite 1 |
| Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich) | ja | „Bei Ableben der versicherten Person werden die einbezahlten Beiträge exklusive Versicherungssteuer, mindestens jedoch 105 % des Fondsguthabens, unter Berücksichtigung eventueller Kapitalteilentnahmen, ausgezahlt.“ | 1, Seite 1 |
| Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent) | ja | „mindestens jedoch 105 % des Fondsguthabens“ | 1, Seite 1 |
| Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung) | nicht geregelt | ||
| Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartung | nicht geregelt | ||
| Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen) | nicht geregelt | ||
| Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich) | nicht geregelt |
Beitrag und Flexibilität
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlust | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Beitragsreduzierung während der Laufzeit | nicht geregelt | ||
| Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter) | ja | „Bei einer Beitragsfreistellung darf das Fondsguthaben nach erfolgter Beitragsfreistellung EUR 3.000,00 nicht unterschreiten“ | 6, Seite 3 |
| Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text) | ja | „Zuzahlung ist ein zusätzlicher, freiwilliger, nicht im Vorhinein vereinbarter Versicherungsbeitrag, zwecks Erhöhung der Versicherungsleistung.“ | Begriffsbestimmungen, Seite 1 |
| Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeit | ja, bis 1.000 € | „Die Mindestteilentnahme muss EUR 1.000,00 betragen, und der verbleibende Wert des Fondsguthabens darf EUR 1.000,00 nicht unterschreiten.“ | 7.1, Seite 3 |
| Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfung | nicht geregelt | ||
| Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruch | nicht geregelt | ||
| Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatz | nicht geregelt | ||
| Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgers | nicht geregelt | ||
| Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistung | nicht geregelt | ||
| Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind) | nicht geregelt |
Kündigung, Rückkauf und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode | ja | „Im Falle der Kündigung Ihres Versicherungsvertrags erhalten Sie den Rückkaufswert.“ | 5, Seite 3 |
| Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben) | ja | „Der Rückkaufswert ist der um den Rückkaufsabschlag von 2 % verminderte Wert des Fondsguthabens zum Kündigungsstichtag.“ | 5, Seite 3 |
| Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsschein | nein | „Es gibt daher bei Kapitalablöse, Kapitalteilentnahme oder Kündigung des Versicherungsvertrags keine garantierten Versicherungsleistungen.“ | 2.1, Seite 1 |
| Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellung | ja | „Der Rückkaufswert ist der um den Rückkaufsabschlag von 2 % verminderte Wert des Fondsguthabens zum Kündigungsstichtag.“ | 5, Seite 3 |
| Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt) | ja | „Die Abschlusskosten betragen maximal 5,00 % dieser Bemessungsgrundlage und werden verteilt über die gesamte Vertragslaufzeit, maximal jedoch über 10 Jahre, monatlich Ihrem Fondsguthaben entnommen.“ | 3.2.1, Seite 2 |
| Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich) | ja | „Die jährlichen Verwaltungskosten betragen während der gesamten Vertragslaufzeit maximal 0,52 % dieser Bemessungsgrundlage.“ | 3.2.2, Seite 2 |
| Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung) | nicht geregelt | ||
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pause | nicht geregelt | ||
| Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung | nicht geregelt |
Steuer und Rahmen je Markt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland) | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre) | nicht geregelt | ||
| Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich) | ja | „Ihre Beiträge werden nach Abzug der Versicherungssteuer zur Fälligkeit Ihrem Fondsguthaben zugeführt.“ | 3.1, Seite 2 |
| SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien) | nicht geregelt | ||
| PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien) | nicht geregelt | ||
| Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF) | nicht geregelt |
Pflichten und Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistung | nicht geregelt | ||
| Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhen | nicht geregelt | ||
| Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | nicht geregelt | ||
| Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsport | nicht geregelt | ||
| Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein) | nicht geregelt | ||
| Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüsse | nicht geregelt | ||
| Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benannt | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Österreichische Beamtenversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Tarifbezogene Versicherungsbedingungen Fondsvorsorge (TFONL-M) Fassung: TFONL-M Stand 04/2026 Original beim Versicherer (PDF)
- Besondere Bedingungen Gewinnbeteiligung von Kapitalversicherungen auf den Todesfall, Erlebensversicherungen und Rentenversicherungen (BGWB-M) Fassung: BGWB-M Stand 06/2022 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.