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GRAWE Lebensversicherung: die Bedingungen im Volltext

Klassische Er- und Ablebensversicherung mit garantiertem Rechnungszins laut Polizze, Gewinnbeteiligung nach Tarif, Vorauszahlung bis zum Rückkaufswert und Rückkaufswerttabelle in der Polizze.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Produkt und Garantien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Klassische Kapitallebensversicherung mit Garantiezins (Sicherungsvermögen)ja„Im Erlebensfall leisten wir die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung.“§ 1 (2), Seite 1
Fondsgebundene Lebensversicherung (Sparanteil in Investmentfonds, Anlagerisiko beim Kunden)nicht geregelt
Hybridprodukt (Sicherungsvermögen, Garantiefonds und freie Fonds kombiniert)nicht geregelt
Abschluss gegen Einmalbeitrag möglichja„Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien (einmalige oder laufende Prämien) an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen.“§ 2 (5), Seite 1
Garantierte Ablaufleistung (Versicherungssumme im Erlebensfall fest zugesagt)ja„Versicherungssumme ist die im Rahmen der Versicherungsbedingungen garantierte Leistung des Versicherers im Er- bzw. Ablebensfall.“Begriffsbestimmungen, Seite 1
Beitragsgarantie zum Ablauf (Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, wörtlich im text)nicht geregelt
Garantierter Rechnungszins auf den Sparanteil (Satz wörtlich im text)ja„Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz für den Tarif. Die jeweilige Höhe entnehmen Sie Ihrer Polizze.“Begriffsbestimmungen, Seite 1
Zinsgarantie nur für einen Zeitraum, danach Neufestsetzung durch den Versicherernicht geregelt
Überschussbeteiligung geregelt (Verfahren und Zeitpunkt der Zuteilung)ja„Wenn dies in der Polizze gesondert ausgewiesen ist, dann ist für Ihren Vertrag eine Gewinnbeteiligung vereinbart“§ 6, Seite 3
Beteiligung an Bewertungsreserven bei Ablauf, Tod oder Kündigungnicht geregelt
Schlussüberschuss oder Schlussgewinnanteil (auch anteilig bei vorzeitigem Ende)nicht geregelt
Fondswechsel und Umschichtung möglich (Anzahl kostenfreier Wechsel wörtlich)nicht geregelt
Versicherer darf Fonds ohne Zustimmung austauschen oder schließennicht geregelt
Ablaufmanagement (Umschichtung in sichere Anlagen vor Ablauf)nicht geregelt

Laufzeit und Auszahlung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feste Laufzeit mit Ablauftermin (Mindest- und Höchstlaufzeit wörtlich)ja„Über die Laufzeit entwickelt sich der Rückkaufswert progressiv, bis er zu Vertragsende die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme erreicht.“§ 10, Seite 3
Lebenslange Laufzeit (Leistung bei Tod, jederzeitige Entnahme)nicht geregelt
Flexibler Ablauf (Abrufphase, vorgezogene oder aufgeschobene Auszahlung)nicht geregelt
Verlängerung der Laufzeit ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Rentenwahlrecht (Ablaufleistung als lebenslange Rente statt Kapital)nicht geregelt
Auszahlung in Fondsanteilen statt in Geld möglichnicht geregelt
Auszahlung der Ablaufleistung in Ratennicht geregelt

Todesfall und Bezugsrecht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung während der Laufzeit (Versicherungssumme oder Guthaben)ja„Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den Ablebensfall vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung.“§ 1 (1), Seite 1
Höhe der Todesfallleistung (Summe, Beitragsrückgewähr, Guthaben oder Mindestbetrag, wörtlich)ja„Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den Ablebensfall vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung.“§ 1 (1), Seite 1
Mindesttodesfallschutz über das Guthaben hinaus (zum Beispiel 101 oder 110 Prozent)nicht geregelt
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod (Zusatzversicherung)nicht geregelt
Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit mit kurzer Lebenserwartungnicht geregelt
Versicherung auf verbundene Leben (zwei versicherte Personen)nicht geregelt
Bezugsrecht frei bestimmbar und änderbar (widerruflich oder unwiderruflich)ja„Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist.“§ 14 (1), Seite 4
Einschränkung der Todesfallleistung bei Selbsttötung (Frist wörtlich)ja„Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung des Vertrages leisten wir die tarifliche Deckungsrückstellung.“§ 3 (2), Seite 2
Wartezeit oder Staffel für die volle Todesfallleistung (Frist wörtlich)nicht geregelt

Beitrag und Flexibilität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragspause oder Stundung ohne Vertragsverlustnicht geregelt
Höchstdauer der Beitragspause (Monate wörtlich)nicht geregelt
Beitragsreduzierung während der Laufzeitnicht geregelt
Beitragsfreistellung (Vertrag läuft mit herabgesetzter Leistung weiter)ja„Sie können Ihren Vertrag prämienfrei stellen“§ 9 (1), Seite 3
Zuzahlungen möglich (Mindest- oder Höchstbetrag im text)nicht geregelt
Teilentnahmen oder Teilrückkauf während der Laufzeitja„Sie können Ihren Vertrag ganz oder teilweise kündigen“§ 8 (1), Seite 3
Dynamik: planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Dynamikrecht erlischt nach mehrmaligem Widerspruchnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie (Erhöhung der Todesfallsumme ohne Gesundheitsprüfung bei Ereignissen)nicht geregelt
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit als Zusatznicht geregelt
Kinderpolice: Beiträge übernimmt der Versicherer bei Tod des Versorgersnicht geregelt
Policendarlehen oder Vorauszahlung auf die Leistungja„Sie können maximal bis zur Höhe des tariflichen Rückkaufswertes eine Vorauszahlung auf die künftige Leistung beantragen.“§ 11 (1), Seite 3
Wechsel des Versicherungsnehmers möglich (zum Beispiel Eltern auf Kind)nicht geregelt

Kündigung, Rückkauf und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss (Frist wörtlich)nicht geregelt
Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit zum Ende der Versicherungsperiodeja„jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres“§ 8 (1), Seite 3
Rückkaufswert bei Kündigung (Berechnung beschrieben)ja„Der Rückkaufswert ist der jeweils aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres Versicherungsvertrages vermindert um einen Abzug.“§ 8 (2), Seite 3
Garantierte Rückkaufswerte als Tabelle oder Verweis auf den Versicherungsscheinja„Die Rückkaufswerte zum Ende eines jeden Versicherungsjahres sind aus der in der Polizze enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle ersichtlich.“§ 8 (4), Seite 3
Stornoabzug bei Kündigung oder Beitragsfreistellungja„Dieser Abzug beträgt abhängig vom Tarif bis zu 5 % der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung, mindestens 15 % der Jahresbruttoprämie.“§ 8 (2), Seite 3
Rückkauf erst nach einer Mindestfrist möglich (Frist wörtlich)ja„frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres“§ 8 (1), Seite 3
Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt (Zillmerung geregelt)ja„Bei einem Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre werden wir § 176 Abs.5 VersVG berücksichtigen.“§ 8 (3), Seite 3
Kosten im Bedingungswerk beziffert oder auf Unterlagen verwiesen (wörtlich)ja„Jährlich werden laufende Verwaltungskosten in Höhe von max. 3 ‰ der Versicherungssumme verrechnet.“§ 5 (3), Seite 2
Abtretung und Verpfändung der Ansprüche möglich (zum Beispiel zur Kreditsicherung)ja„Sie können Ihren Vertrag vinkulieren, verpfänden oder abtreten.“§ 12 (1), Seite 3
Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung oder Pausenicht geregelt
Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigungnicht geregelt

Steuer und Rahmen je Markt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hälftige Besteuerung genannt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und ab 62. Lebensjahr, Deutschland)nicht geregelt
Mindestlaufzeit für Steuerfreiheit genannt (Österreich 15 Jahre, bei Einmalprämie 10 oder 15 Jahre)nicht geregelt
Versicherungssteuer und Nachversteuerung bei vorzeitigem Rückkauf geregelt (Österreich)ja„Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von Ihren Versicherungsprämien in Abzug gebracht.“§ 5 (1), Seite 2
SIALP (Seguro Individual de Ahorro a Largo Plazo) mit Steuerfreiheit nach fünf Jahren (Spanien)nicht geregelt
PIAS (Plan Individual de Ahorro Sistemático) mit Umwandlung in Leibrente (Spanien)nicht geregelt
Unit linked mit Anlagewahl des Tomador im Rahmen der steuerlichen Regeln (Spanien, Artikel 14.2 h LIRPF)nicht geregelt

Pflichten und Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen oder vorvertragliche Anzeigepflicht für die Todesfallleistungja„Sie sind daher verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten.“§ 2 (1), Seite 1
Frist, nach der der Versicherer sich nicht mehr auf eine Anzeigepflichtverletzung berufen kann (Jahre wörtlich)ja„wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder Änderung des Vertrages zurücktreten.“§ 2 (2), Seite 1
Einschränkung der Todesfallleistung bei Krieg oder inneren Unruhenja„Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Aufruhr, Aufstand oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir ebenfalls die tarifliche Deckungsrückstellung.“§ 3 (3), Seite 2
Einschränkung bei atomaren, biologischen oder chemischen Waffenja„Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen“§ 3 (4), Seite 2
Einschränkung bei gefährlichen Sportarten, Luftfahrt oder Motorsportja„in Ausübung einer gefährlichen Sportart (z.B. Extremklettern, Tiefseetauchen) erfolgt.“§ 3 (5), Seite 2
Unterlagen im Leistungsfall benannt (Sterbeurkunde, ärztliches Zeugnis, Versicherungsschein)ja„Im Ablebensfall sind zusätzlich auf Kosten des Bezugsberechtigten eine amtliche Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache des Versicherten vorzulegen.“§ 7 (1), Seite 3
Jährliche Mitteilung über Vertragsstand, Fondsguthaben und Überschüssenicht geregelt
Nachhaltige Anlageoptionen oder Fonds nach Offenlegungsverordnung benanntnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) GRAWE Lebensversicherung Lebensversicherung

Volltext aufklappen: ALB GRAWE 2017 (Allgemeine Lebensversicherungsbedingungen)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen der nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben Kenntnis hatten. Bei arglistiger Täuschung können wir den Vertrag Kapitalversicherung auf den Todesfall und der jederzeit anfechten. Wenn wir den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten Kapitalversicherung auf den Erlebensfall leisten wir den tariflichen Rückkaufswert. Schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben können darüber hinaus gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen mit Leistungen im Todesfall der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 16 – 22 VersVG) zum Verlust des (Lebensversicherung) Versicherungsschutzes führen, sodass wir im Versicherungsfall nur den Rückkaufswert leisten. der Grazer Wechselseitige Versicherung AG LV90111/07 (3) An diesen Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden. Wenn eine ärztliche Untersuchung erfolgt, bildet das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung (Attest) einen integrierenden Bestandteil des Antrags. Auch das Attest ist durch den Antragsteller zu unterfertigen; in diesen Fällen erfüllt der Antragsteller Begriffsbestimmungen die vorvertragliche Anzeigepflicht durch die Übergabe von Attest samt all seinen Bitte lesen Sie die folgenden Begriffsbestimmungen sorgfältig durch – sie sind für das Bestandteilen und Beilagen sowie des Antragsformulars. Eine Antragstellung ist somit Verständnis dieser Versicherungsbedingungen notwendig. erst dann wirksam erfolgt, wenn alle erforderlichen Schriftstücke dem Versicherer zugegangen sind; mit diesem Zeitpunkt beginnt die Antragsbindefrist. Bezugsberechtigter (4) Wir treffen die Entscheidung über die Annahme Ihres Antrages und die (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung des Prämienkalkulation aufgrund Ihres Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss. Sie Versicherers genannt ist. erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nach Vertragsabschluss als Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der Gefahrenerhöhung Nikotin-, Alkohol-, Medikamenten- oder sonstiger einbezahlten Prämien abzüglich der einmaligen Suchtgiftmissbrauch gilt. Eine Gefahrenerhöhung haben Sie uns unverzüglich Abschlusskosten und der Prämienanteile für anzuzeigen. Die Erhöhung der Gefahr berechtigt uns zur Kündigung des Vertrages Verwaltungskosten, Steuern, Unterjährigkeitszuschlag, bzw. zu Prämienanpassungen gemäß § 20 und kann im Versicherungsfall gemäß den Kosten für Zusatztarife und Übernahme des Voraussetzungen und Begrenzungen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 23 – 31 Ablebensrisikos zuzüglich der Verzinsung mit dem VersVG) unsere Leistungsfreiheit zur Folge haben. garantierten Rechnungszinssatz. (5) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien (einmalige oder Gewinnbeteiligung sind Ihrem Vertrag zugewiesene Überschüsse, die die laufende Prämien) an uns kostenfrei und rechtzeitig zu bezahlen. garantierten Versicherungsleistungen (im Er-, Ablebens- (6) Laufende Prämien sind Jahresprämien. Sie können nach Vereinbarung auch und Rückkaufsfall) erhöhen. in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten bezahlt werden, dann Rückkaufswert ist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag jedoch mit Zuschlägen. Die Zuschläge betragen bei Zahlung in halbjährlichen Raten vorzeitig gekündigt ("rückgekauft") wird. Der 1,5% (bei reinen Risikotarifen 2%) der Prämie, bei Zahlung in vierteljährlichen Raten Rückkaufswert entspricht der Deckungsrückstellung 2% (bei reinen Risikotarifen 3%) der Prämie, und bei Zahlung in monatlichen Raten vermindert um einen Abzug. 3% (bei reinen Risikotarifen 4%) der Prämie. Im Versicherungsfall (§ 1) werden die offenen Raten des laufenden Versicherungsjahres in Abzug gebracht. Tarif/Geschäftsplan ist eine detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die (7) Die erste oder einmalige Prämie wird mit Zustellung der Polizze, nicht aber Leistung des Versicherers und die Gegenleistung des vor Versicherungsbeginn fällig und ist sodann innerhalb von zwei Wochen zu Versicherungsnehmers (Versicherungsprämie) zu bezahlen. Folgeprämien sind innerhalb eines Monats, bei monatlicher berechnen sind. Prämienzahlung innerhalb von zwei Wochen, jeweils ab dem in der Polizze angegebenen Fälligkeitstag zu bezahlen. Rechnungszins ist der garantierte Zinssatz für den Tarif. Die jeweilige Höhe entnehmen Sie Ihrer Polizze. (8) Wenn Sie die erste oder eine einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlen, sind wir leistungsfrei und können vom Vertrag zurücktreten, es sei denn Sie waren an Versicherer ist die Grazer Wechselseitige Versicherung AG, der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert. Es gilt als Rücktritt Herrengasse 18-20, A-8010 Graz. unsererseits, wenn wir die erste oder einmalige Prämie nicht innerhalb von drei Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist. Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei einem Rücktritt sind die Kosten der ärztlichen Untersuchung von Ihnen zu bezahlen. Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, also Wurde die erste oder einmalige Prämie innerhalb von 14 Tagen nach der die Person, die den Versicherungsvertrag mit der Grazer Aufforderung zur Prämienzahlung nicht oder nicht vollständig (§ 39a VersVG) Wechselseitige Versicherung AG abschließt. eingezahlt, haben wir zur Reduzierung unseres Schadens, der uns durch den mit dem Verzug verbundenen Zinsenentgang entstanden ist, das Recht, den beantragten Versicherungsprämie ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt. technischen Versicherungsbeginn auf den der Bezahlung der Prämie folgenden Versicherungssumme ist die im Rahmen der Versicherungsbedingungen Monatsersten zu verlegen. Der Ablauf des Vertrages verändert sich entsprechend. garantierte Leistung des Versicherers im Er- bzw. (9) Wenn Sie eine Folgeprämie nicht rechtzeitig bezahlen, erhalten Sie eine Ablebensfall. Mahnung. Bezahlen Sie den Rückstand nicht innerhalb der in der Mahnung festgesetzten Frist von mindestens zwei Wochen, können wir den Vertrag zum Ablauf Verweise auf gesetzliche Bestimmungen der festgesetzten Frist kündigen, es sei denn Sie waren an der rechtzeitigen Zahlung ohne Verschulden verhindert. Im Falle unserer Kündigung entfällt oder vermindert sich Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in diesen Ihr Versicherungsschutz auf die prämienfreie Versicherungssumme. Allgemeinen Versicherungsbedingungen angeführt sind, sind im Anhang 1 zu dieser Polizze in vollem Wortlaut wiedergegeben. (10) Die einzelnen Sparten einer Bündelversicherung stellen rechtlich selbständige Verträge dar. Im Fall des Prämienzahlungsverzuges wird der § 1. Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall aushaftende Betrag im Verhältnis der für die einzelnen Sparten vereinbarten Prämien auf die einzelnen Verträge aufgeteilt. (1) Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den Ablebensfall vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung. (11) Im Fall des Prämienzahlungsverzuges werden wir die aushaftenden Beträge in angemessener und branchenüblicher Weise zunächst außergerichtlich bei Ihnen (2) Im Erlebensfall leisten wir die für den Erlebensfall vereinbarte einmahnen. Sie haben uns die dadurch verursachten Mehraufwendungen, die als Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung. Mahnspesen verrechnet werden, zu ersetzen. § 2. Pflichten des Versicherungsnehmers (12) Ist die Prämie am Fälligkeitstag nicht oder nicht vollständig bezahlt, werden die aushaftenden Beträge, unabhängig von den sonstigen Folgen der Nichtzahlung, (1) Als Versicherungsnehmer stellen Sie einen Antrag auf Abschluss eines vom Fälligkeitstag an bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung mit Lebensversicherungsvertrages. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im einem Zinssatz von 0,8 Prozent je Monat verzinst. Vertrauen darauf, dass Sie alle mit dem Antrag verbundenen Fragen wahrheitsgemäß (13) Im Fall von Zahlungsrückständen werden bei uns einlangende Zahlungen und vollständig beantworten. vorrangig auf aushaftende Zinsen und Kosten - unabhängig davon, ob es sich um Sie sind daher verpflichtet den Antrag und die damit verbundenen Fragen Zinsen und Kosten aus älteren oder jüngeren Prämienfälligkeiten handelt -, dann wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn das Leben jeweils auf die ältesten, bereits fälligen Prämienforderungen angerechnet. einer anderen Person versichert werden soll, ist auch diese für die wahrheitsgemäße (14) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung verpflichten Sie sich, eine und vollständige Beantwortung aller Fragen verantwortlich. Stornogebühr gemäß § 8 Abs. 5 zu bezahlen. (2) Werden Fragen schuldhaft unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb von drei Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder Änderung des Vertrages zurücktreten. Wir können den Rücktritt nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben erklären. Wir können LV9011107 L136 01.01.2017 1/4 [Seite 2] § 3. Umfang des Versicherungsschutzes § 5. Kosten und Gebühren (1) Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon auf (1) Die vereinbarte Prämie fließt – nach Abzug der Kosten und der welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Versicherungssteuer – gemäß den versicherungsmathematischen Berechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung zu. (2) Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von Änderung des Vertrages leisten wir die tarifliche Deckungsrückstellung. Ihren Versicherungsprämien in Abzug gebracht. Weiters ziehen wir von Ihren Versicherungsprämien Abschlusskosten (vgl. Abs. 2), Verwaltungskosten (vgl. Abs. 3 Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie Willensbestimmung bzw. 4) und Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos (Risikokosten) (vgl. Abs. 5) ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, entsprechend dem vereinbarten Tarif ab. besteht hingegen voller Versicherungsschutz. (2) Die Abschlusskosten werden zu Beginn Ihres Versicherungsvertrages fällig. Bei Selbstmord des Versicherten nach Ablauf von drei Jahren seit Abschluss, Diese werden nach dem so genannten "Zillmerverfahren" verrechnet. Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages besteht voller Versicherungsschutz. Das Zillmerverfahren hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihres Vertrages die (3) Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Aufruhr, Deckungsrückstellung und damit auch der tarifliche Rückkaufswert oder die Aufstand oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter leisten wir ebenfalls die tarifliche prämienfreie Versicherungsleistung – mit Ausnahme von Versicherungsverträgen Deckungsrückstellung. gegen Einmalprämie – gering sind. Die für Ihren Vertrag geltenden Rückkaufswerte (4) Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer und prämienfreien Versicherungssummen entnehmen Sie der entsprechenden nuklearen, biologischen, chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Tabelle in Ihrer Polizze. Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei dadurch verursachten Versicherungsfällen Der für die Abschlusskosten zu tilgende Betrag ist auf 4 % der Wertungssumme den Wert der tariflichen Deckungsrückstellung. beschränkt. Bei reinen Risikotarifen ist der für die Abschlusskosten zu tilgende Betrag (5) Ohne besondere Vereinbarung bezahlen wir nur die tarifliche auf 20 % der laufenden Prämie beschränkt. Deckungsrückstellung, wenn das Ableben Die Wertungssumme entspricht bei Verträgen gegen laufende Prämie a) in Ausübung einer Tätigkeit als Sonderpilot (z. B. Drachenflieger, grundsätzlich der Summe der Nettoprämien (Bruttoprämie exkl. Versicherungssteuer Ballonfahrer, Paragleiter, Fallschirmspringer), Hubschrauberpilot oder und etwaigem Unterjährigkeits- sowie Risikozuschlag) über die gesamte Militärpilot erfolgt. Vertragslaufzeit. Abweichend davon errechnet sich bei Verträgen mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer die Wertungssumme aus der Nettoprämiensumme zuzüglich b) in Ausübung einer gefährlichen Sportart (z.B. Extremklettern, 1% pro prämienfreiem Vertragsjahr. Die Wertungssumme ist mit 200% der Tiefseetauchen) erfolgt. Nettoprämiensumme maximiert. c) infolge Teilnahme an Wettfahrten oder zugehörigen Trainingsfahrten in Bei Verträgen gegen Einmalprämie errechnet sich die Wertungssumme aus der einem Land-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeug erfolgt. Nettoprämie (Bruttoprämie exkl. Versicherungssteuer und etwaigem Risikozuschlag) d) als direkte und unmittelbare Folge der Verwendung eines Motorrades eintritt zuzüglich 1% für jedes das 10. Vertragsjahr übersteigende Vertragsjahr; bei Verträgen und der Versicherte das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese mit einer Laufzeit unter 10 Jahren beträgt die Wertungssumme 10% der Nettoprämie Leistungseinschränkung gilt nur, wenn dem Vertrag ein Risiko-Diskonttarif pro Vertragsjahr. Die Wertungssumme ist mit 200% der Nettoprämie maximiert. zugrunde liegt. Bei Gruppenversicherungen werden ausschließlich laufende Abschlusskosten in e) infolge einer Epidemie erfolgt. Eine Epidemie ist das massenhafte Auftreten Höhe von bis zu 6 % der Prämien verrechnet. einer Krankheit innerhalb einer Population. Als Epidemie gilt jedenfalls eine (3) Jährlich werden laufende Verwaltungskosten in Höhe von max. 3 ‰ der Erkrankung, gegen die österreichische Behörden Maßnahmen im Sinne des Versicherungssumme verrechnet. Epidemiegesetzes von 1950 und zugehörigen Verordnungen angeordnet haben. Als Epidemie gilt weiters jedenfalls eine Erkrankung, die von der (4) Bei reinen Risikotarifen werden – zusätzlich zu den in Abs. 3 genannten Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie klassifiziert wurde. Verwaltungskosten – laufende Verwaltungskosten in Höhe von maximal 3 % der Prämien verrechnet. Sie werden von den verrechneten Prämien einbehalten. Bei f) infolge einer HIV-Infektion erfolgt. Wurde die HIV-Infektion durch eine Prämien gegen Einmalerlag und nach Prämienfreistellung werden diese laufenden medizinische Heilbehandlung verursacht ist diese Leistungseinschränkung Verwaltungskosten nicht verrechnet. nicht anwendbar. (5) Die Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos richten sich nach dem Alter des § 4. Beginn des Versicherungsschutzes Versicherten sowie der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme und der Vertragslaufzeit. Das für die Berechnung relevante Alter ist die Differenz zwischen (1) Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Antrages in dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. Die Risikokosten geschriebener Form oder durch Zustellung der Polizze erklärt und Sie die erste oder errechnen sich jährlich aus der Differenz zwischen der für den Todesfall vereinbarten einmalige Prämie rechtzeitig bezahlt haben. Vor dem in der Polizze angegebenen Versicherungssumme und dem Wert der Deckungsrückstellung, multipliziert mit der Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Ablebenswahrscheinlichkeit gemäß der in der Polizze ausgewiesenen Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, beginnt der österreichischen Sterbetafel je Tarif. Versicherungsschutz erst im Zeitpunkt der verspäteten Prämienzahlung. Für die Übernahme erhöhter Risiken insbesondere wegen Krankheit, Beruf, (2) Ihr Versicherungsvertrag ist mit vorläufigem Sofortschutz ausgestattet. Sport, etc. werden wir Zusatzprämien bzw. Risikozuschläge zur Versicherungsprämie oder besondere Bedingungen mit Ihnen vereinbaren. Der vorläufige Sofortschutz erstreckt sich auf die für den Todesfall beantragten Summen, höchstens auf EUR 60.000,00, auch wenn insgesamt höhere Summen auf (6) Die in Abs. 2 – 5 genannten Kostenbestandteile berücksichtigen wir bereits das Leben desselben Versicherten beantragt sind. bei der Kalkulation Ihrer Prämien, sie sind daher in Ihren Prämien enthalten. Bei prämienfrei gestellten Verträgen entnehmen wir die in Abs. 3 und 5 genannten Risiko- Der vorläufige Sofortschutz gilt, und Verwaltungskosten der Deckungsrückstellung. - wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung voll arbeitsfähig ist, Die Auswirkungen der Kostenabzüge können Sie der Rückkaufswerttabelle - nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht entnehmen, die einen integrierenden Bestandteil der Polizze und damit Ihres Vertrages bildet. - und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 2 und 3) vorsehen. (7) Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kosten nach § 5 sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei einer Landes- für bestehende Verträge von uns nicht verändert werden. Ihre korrekte Anwendung ist oder der Generaldirektion der Grazer Wechselseitige Versicherung AG, frühestens von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) jederzeit überprüfbar. aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Für Verträge mit ärztlicher Untersuchung erhöht sich der vorläufige Sofortschutz, sobald alle erforderlichen (8) Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen verrechnen wir angemessene Untersuchungsbefunde bei der Grazer Wechselseitige Versicherung AG einlangen, Gebühren. Die Höhe der Gebühr für Mahnung, Ausstellen einer Ersatzpolizze, auf höchstens EUR 90.000,00. Änderung der Zahlungsweise sowie Bearbeitung einer Vinkulierung, Abtretung oder Verpfändung etc. können Sie bei uns erfragen oder auf Wunsch zugesandt erhalten. Der vorläufige Sofortschutz endet mit Zustellung der Polizze oder der Ablehnung Ihres Antrages oder auch mit unserer Erklärung, dass der vorläufige Sofortschutz (9) Diese Gebühren sind wertgesichert und verändern sich ab Beginn eines beendet ist oder auch mit Ihrem Rücktritt vom Antrag, sofern dieser vor Zustellung der jeden Kalenderjahres in demselben Ausmaß, in dem sich der von der STATISTIK Polizze erfolgt, in jedem Fall jedoch sechs Wochen nach Antragstellung. AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder ein von Amts wegen an seine Stelle tretender Index gegenüber der für den Monat Jänner des Für den vorläufigen Sofortschutz berechnen wir keine gesonderte Prämie. Wenn Jahres des Inkrafttretens des Tarifes verändert hat. Der Versicherer ist dessen wir aufgrund des vorläufigen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die auf diese unbeschadet berechtigt, geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebenden Leistung entfallende erste Jahresprämie bzw. einmalige Prämie. Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die indexkonformen Gebühren zu verlangen. LV9011107 L136 01.01.2017 2/4 [Seite 3] § 6. Gewinnbeteiligung - innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Wenn dies in der Polizze gesondert ausgewiesen ist, dann ist für Ihren Vertrag Versicherungsjahres. eine Gewinnbeteiligung vereinbart und Sie nehmen im Wege der Gewinnbeteiligung Sofern für diesen Vertrag vereinbart, sind Kündigungen nur in Schriftform an den von uns erzielten Überschüssen teil. Ihr Gewinnanteil wird in diesem Fall wirksam. abhängig vom jeweiligen Tarif ermittelt und gutgeschrieben. Eine Information darüber entnehmen Sie bitte der Polizze. (2) Im Falle der Kündigung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie den Rückkaufswert zuzüglich der erworbenen Gewinnbeteiligung. § 7. Leistungserbringung durch den Versicherer Der Rückkaufswert ist der jeweils aktuelle Wert der Deckungsrückstellung Ihres (1) Für die Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag können wir die Versicherungsvertrages vermindert um einen Abzug. Dieser Abzug beträgt abhängig Übergabe der Polizze verlangen. Bei Verlust einer auf Überbringer lautenden Polizze vom Tarif bis zu 5 % der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung, mindestens können wir die Leistungserbringung von einer gerichtlichen Kraftloserklärung 15 % der Jahresbruttoprämie. Bei reinen Risikotarifen beträgt der Abzug bis zu 10% abhängig machen. Im Ablebensfall sind zusätzlich auf Kosten des Bezugsberechtigten der Deckungsrückstellung, mindestens jedoch 50% der Jahresbruttoprämie. eine amtliche Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache des (3) Bei einem Rückkauf innerhalb der ersten 5 Jahre werden wir § 176 Abs.5 Versicherten vorzulegen. VersVG berücksichtigen. Wurde die amtliche Sterbeurkunde von einer Behörde eines Staates ausgestellt, (4) Die Rückkaufswerte zum Ende eines jeden Versicherungsjahres sind aus der dessen Urkunden von Rechts wegen diplomatisch beglaubigt oder mit einer Apostille in der Polizze enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle ersichtlich. versehen werden müssen, so sind wir berechtigt, die entsprechende diplomatische Beglaubigung bzw. Apostillierung der Urkunde sowie die Vorlage einer beglaubigten (5) Zusätzlich verrechnen wir eine einmalige Stornogebühr (vgl. § 2 Abs. 15) in Übersetzung der Sterbeurkunde zu verlangen. der Höhe von 15 % einer Jahresprämie, mindestens EUR 30,-- maximal EUR 300,--. Bei reinen Risikotarifen beträgt die einmalige Stornogebühr 50 % einer Jahresprämie. Zusätzlich können wir weitere ärztliche oder amtliche Nachweise verlangen. (2) Die Versicherungsleistung wird nach Eintritt des Versicherungsfalles und § 9. Prämienfreistellung Abschluss der Erhebungen zu Versicherungsfall und Leistungsumfang fällig. (1) Sie können Ihren Vertrag prämienfrei stellen: (3) Leistungen erbringen wir nur Zug um Zug gegen Identifikation des - jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres Leistungsempfängers und, falls von uns verlangt, gegen Abgabe einer Erklärung des Leistungsempfängers, die die Angaben laut § 7a enthält, sowie entsprechender - innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist mit Wirkung zum Nachweise (insbesondere amtlicher Lichtbildausweis). Monatsende, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des ersten Versicherungsjahres. (4) Wenn und insoweit die Gefahr einer Haftung für Steuern für uns besteht, sind wir berechtigt, den entsprechenden Teil der Versicherungsleistung bis zum Wegfall Sofern für diesen Vertrag vereinbart, sind Prämienfreistellungen nur in Schriftform dieser Gefahr einzubehalten und an die jeweils zuständigen in- oder ausländischen wirksam. Steuerbehörden abzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, Kosten des (2) Bei einer Prämienfreistellung setzen wir Ihre Versicherungssumme nach den Leistungsempfängers, die zur Erlangung einer allfälligen Rückerstattung der geschäftsplanmäßigen Bestimmungen auf eine prämienfreie Versicherungsleistung abgeführten Beträge von Steuerbehörden anfallen, zu ersetzen. herab. Dabei wird für die restliche Versicherungsdauer auf Grundlage des Rückkaufswertes (siehe § 8 Abs. 2) eine verminderte Versicherungssumme ermittelt. § 7a. Angaben zur Steuerpflicht Bei einer Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre werden wir § 176 Abs. 5 (1) Sie sind als Versicherungsnehmer verpflichtet, uns alle Angaben bekannt zu VersVG berücksichtigen. geben, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen Steuerpflicht sowie – im Zuge der Die Versicherungssumme darf EUR 1.000,-- nicht unterschreiten, andernfalls der Leistungserbringung – jener des Leistungsempfängers relevant sein können. Sofern Vertrag rückgekauft und der Rückkaufswert (siehe § 8 Abs. 2) ausbezahlt wird. sich diese Angaben ändern, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich von diesen Änderungen zu informieren. (3) Wir verrechnen eine einmalige Prämienfreistellungsgebühr. Diese beträgt 15 % der Jahresprämie, mindestens EUR 30,-- maximal EUR 300,--. (2) Als relevante Angaben gemäß Abs. 1 gelten in Bezug auf natürliche Personen als Versicherungsnehmer oder als Leistungsempfänger insbesondere Die individuelle Entwicklung der prämienfreien Versicherungssumme entnehmen folgende: Sie bitte der in der Polizze enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle. Unter Reduktionswert versteht man die prämienfreie Versicherungssumme. a) Name, (4) Im Falle einer Prämienfreistellung erhalten Sie eine neue Polizze mit den b) Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland, angepassten Versicherungssummen und eine aktualisierte Rückkaufswerttabelle. c) Adresse des Wohnsitzes, § 10. Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung d) Staat oder Staaten, in dem oder in denen diese steuerlich ansässig sind, Die Kündigung oder Prämienfreistellung Ihres Versicherungsvertrages ist mit e) Steueridentifikationsnummer(n), Nachteilen verbunden. Der Rückkaufswert liegt, besonders in den ersten Jahren, f) entsprechende Daten allfälliger Treugeber. deutlich unter der Summe der einbezahlten Prämien. Der Rückkauf und die Prämienfreistellung Ihres Versicherungsvertrages sind für Sie in den ersten Jahren (3) Als relevante Angaben gemäß Abs. 1 gelten in Bezug auf nicht natürliche jedenfalls mit einem Verlust eines wesentlichen Teiles der einbezahlten Prämien Personen als Versicherungsnehmer oder als Leistungsempfänger insbesondere verbunden. Über die Laufzeit entwickelt sich der Rückkaufswert progressiv, bis er zu folgende: Vertragsende die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme erreicht. a) Firmenname, Die individuellen vertragsbezogenen Werte sowie die Auswirkungen der b) Sitz, Kostenabzüge, entnehmen Sie bitte der in Ihrer Polizze enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle. c) Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, d) Staat oder Staaten, in dem oder in denen diese steuerlich ansässig sind, § 11. Vorauszahlungen e) Steueridentifikationsnummer(n), (1) Sie können maximal bis zur Höhe des tariflichen Rückkaufswertes eine f) die für die Beurteilung der Steuerpflicht relevante Eigentümerstruktur, Vorauszahlung auf die künftige Leistung beantragen. Für diese Vorauszahlung sind insbesondere die beherrschenden Personen im Sinne von § 92 GMSG, BGBl Zusatzprämien zu bezahlen, auf die die Bestimmungen der §§ 2, 5 und 8 anzuwenden 116/2015, und Art 1 Z. 1 lit ee) des FATCA-Abkommens, BGBl III Nr. sind. 16/2015, in der jeweils geltenden Fassung, und zu jenen beherrschenden (2) Wir werden die Vorauszahlung nicht vorzeitig zurückfordern. Sie können sie Personen, die gemäß § 89 GMSG meldepflichtig sind, die Angaben gemäß jedoch jederzeit zurück bezahlen, andernfalls wird diese im Versicherungsfall bei der Abs. 2, Leistung, im Falle des Rückkaufs bei dem Rückkaufswert verrechnet bzw. im Falle der g) ihren Status als aktive oder passive Non-Financial Entity (NFE) im Sinne der Prämienfreistellung bei Ermittlung der prämienfreien Versicherungssumme §§ 93 bis 95 GMSG sowie als aktive oder passive Non-Financial Foreign berücksichtigt. Entity (NFFE) im Sinne der Punkte VI lit. B Z. 2 bis 4 des Anhang 1 des FATCA-Abkommens. § 12. Vinkulierung, Verpfändung, Abtretung § 8. Kündigung der Versicherung - Rückkaufswert (1) Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, sind Sie über Ihren Vertrag verfügungsberechtigt. Sie können Ihren Vertrag vinkulieren, verpfänden oder abtreten. (1) Sie können Ihren Vertrag ganz oder teilweise kündigen: (2) Eine Verpfändung oder Abtretung ist uns gegenüber nur und erst dann - jederzeit mit Wirkung zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam, wenn sie uns angezeigt wird. Eine Vinkulierung bedarf neben der Anzeige zu ihrer Wirksamkeit auch unserer Zustimmung. LV9011107 L136 01.01.2017 3/4 [Seite 4] § 13. Erklärungen zugrunde liegende Tarif und die vorliegenden Versicherungsbedingungen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (1) Für sämtliche Anzeigen und Erklärungen von Ihnen ist die geschriebene insbesondere des Versicherungsvertragsgesetzes, des Allgemeinen Bürgerlichen Form erforderlich, sofern nicht die Schriftform ausdrücklich und mit gesonderter Gesetzbuches und des Konsumentenschutzgesetzes. Erklärung vereinbart wurde. § 17. Anwendbares Recht Der geschriebenen Form wird durch Zugang eines Textes in Schriftzeichen entsprochen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen E-Mail). Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der des österreichischen internationalen Privatrechts. Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. (2) Sie sind verpflichtet, dem Versicherer eine Änderung Ihrer Anschrift bekannt § 18. Aufsichtsbehörde zu geben. Eine rechtlich bedeutsame Erklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif Sie Ihrer Verpflichtung zur Bekanntgabe des Anschriftswechsels nicht nachkommen unterliegen der Kontrolle und der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), und der Versicherer die Erklärung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift sendet. A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5. (3) Wenn Sie Ihren Wohnort außerhalb Europas nehmen, müssen Sie uns eine Person innerhalb Österreichs benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Erklärungen an § 19. Erfüllungsort Sie entgegenzunehmen. Erfüllungsort für die Leistung ist die Generaldirektion des Versicherers in Graz. (4) Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir eine Ablehnung, einen Rücktritt oder eine Anfechtung auch einem berechtigten Dritten gegenüber § 20. Welche der vorangeführten Bestimmungen können rechtswirksam erklären. unter welchen Voraussetzungen geändert werden? § 14. Bezugsberechtigung (1) Wir sind berechtigt, die Höhe der Versicherungsprämien sowie die (1) Sie bestimmen, wer bezugsberechtigt ist. Der Bezugsberechtigte erwirbt das Bestimmungen über den Rückkaufswert, die Gewinnbeteiligung und die Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles. Bis dahin können Sie die Prämienfreistellung auch für bestehende Verträge zu ändern, Bezugsberechtigung jederzeit ändern. Änderung und Widerruf der - wenn eine Gefahrenerhöhung bei der versicherten Person eingetreten ist Bezugsberechtigung müssen uns angezeigt werden. Sofern für diesen Vertrag vereinbart, sind Anzeigen über Änderung und Widerruf der Bezugsberechtigung nur in oder Schriftform wirksam. - wenn der Versicherungsvertrag (teilweise) prämienfrei gestellt wird. (2) Sie können auch bestimmen, dass der Bezugsberechtigte das Recht auf die (2) Wir behalten uns außerdem vor, einzelne Bestimmungen des Vertrages auch künftige Leistung unwiderruflich und damit sofort erwerben soll. Dann kann das mit Wirkung für bestehende Versicherungsverträge zu modifizieren Bezugsrecht nur noch mit dessen Zustimmung geändert werden. - bei den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen von Gesetzen oder (3) Ist der Überbringer (Inhaber) der Polizze anspruchsberechtigt, so können wir der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, verlangen, dass er uns seine Berechtigung nachweist. - im Falle ihrer Unwirksamkeit, § 15. Verjährung sowie Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 3 - zur Abwendung und Behebung einer aufsichtsbehördlichen Beanstandung. Jahren ab Fälligkeit der Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht (3) Zur Beseitigung von Auslegungszweifeln sind wir befugt, den Wortlaut der Anspruch einem anderen zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem einzelner Bestimmungen zu ändern, wenn die Änderung vom sein Recht auf die Leistung bekannt geworden ist. Ist dem Bezugsberechtigten sein Bedeutungszusammenhang des bisherigen Vertragstextes gedeckt ist und sie dem Recht nicht bekannt geworden, so verjähren seine Ansprüche erst nach zehn Jahren wirklichen oder angenommenen Willen beider Vertragsteile unter Berücksichtigung ab Fälligkeit der Leistung. von Treu und Glauben entspricht. § 16. Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag, die Polizze mit der darin enthaltenen Rückkaufs- und Reduktionswerttabelle samt sonstiger Anlagen, der dem Vertrag LV9011107 L136 01.01.2017 4/4
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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