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Versicherungsmakler / Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv Erwerbsunfähigkeit

Zurich Erwerbsunfähigkeitsabsicherung: die Bedingungen im Volltext

Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der Zurich Deutscher Herold für Österreich mit monatlicher Rente, wenn voraussichtlich sechs Monate weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann, auch bei Pflegebedürftigkeit, weltweit.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Monatsrente) oder Kapitalja„für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Produktform: selbstständige Versicherung oder Zusatzversicherungnicht geregelt
Erwerbsunfähigkeit, wenn weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichja„Die versicherte Person gilt als erwerbsunfähig, wenn sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Erwerbsunfähigkeit als Unfähigkeit zu jeder Erwerbstätigkeit (strenger Maßstab, etwa absolute Invalidität)nicht geregelt
Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (etwa drei bis unter sechs Stunden)nicht geregelt
Prognosezeitraum (voraussichtlich mindestens sechs Monate oder dauerhaft)ja„voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gilt als Erwerbsunfähigkeitnicht geregelt
Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt außer Betracht (keine Leistung, nur weil keine Stelle frei ist)nicht geregelt
Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderung (Bescheid der Rentenversicherung) genügt als Nachweisnicht geregelt
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (Frist)nicht geregelt
Weltweiter Versicherungsschutzja„Sie haben weltweit Versicherungsschutz.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Höchstes Endalter der Versicherungsdauernicht geregelt
Höchstes Endalter der Leistungsdauernicht geregelt

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bisheriger Beruf und Lebensstellung spielen keine Rollenicht geregelt
Wechselrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Fristen und Bedingungen des Wechselrechts (Alter, Ausbildung, Höchstrente)nicht geregelt
Versicherbar für Schüler, Studenten und Auszubildendenicht geregelt
Für Berufe mit hohem Risiko oder ohne BU-Annahme erhältlichnicht geregelt
Vereinfachte Gesundheitsfragen gegenüber der Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Zusatzleistung bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Hände)nicht geregelt

Pflege, Arbeitsunfähigkeit, Krankheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Erwerbsunfähigkeitja„zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der vereinbarten Erwerbsunfähigkeits-Rente“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Maßstab der Pflegebedürftigkeit (Pflegepunkte, Pflegegrad, ADL)nicht geregelt
Leistung bei Demenznicht geregelt
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)nicht geregelt
Höchstdauer der Leistung bei Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Einmalzahlung bei schweren Krankheitennicht geregelt
Sofortschutz bei Pflege oder Unfall vor Ablauf der Wartezeitnicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Anlässe der Nachversicherung (Heirat, Geburt, Einkommen)nicht geregelt
Höchstbeträge der Nachversicherungnicht geregelt
Beitragsdynamiknicht geregelt
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallnicht geregelt
Verlängerungsoption der Laufzeitnicht geregelt
Stundung der Beiträge (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Antragsprüfung)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung im Leistungsfallja„Solange wir die Erwerbsunfähigkeits-Rente zahlen, müssen Sie keine Beiträge für diese Versicherung zahlen.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Wartezeit oder Karenzzeit bis zur Leistungnicht geregelt
Meldefrist mit Leistungsverlust bei Verspätungnicht geregelt
Untersuchung durch Ärzte des Versicherersnicht geregelt
Pflicht zu Behandlung oder Operationnicht geregelt
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherersnicht geregelt
Befristetes Anerkenntnis möglichnicht geregelt
Nachprüfung: Umfang und Abständenicht geregelt
Individuelle Vereinbarung über die Leistung möglichnicht geregelt
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und innere Unruhenja„innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, kriegerische Ereignisse“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Kernenergie und ABC-Waffenja„Strahlen infolge Kernenergie“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Terrornicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Luftfahrtnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennennicht geregelt
Ausschluss Selbstverletzung oder Suizidversuchja„eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss psychischer Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchnicht geregelt
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftatja„die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Person“Was ist versichert? / Was ist nicht versichert?, Seite 1

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zeitraum der Gesundheitsfragennicht geregelt
Frist für Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Verzicht auf Rechte bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, Hobby oder Auslandsaufenthaltnicht geregelt
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Bei Zusatzversicherung: Abhängigkeit von der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente absoluta para toda profesión versichertnicht geregelt
Incapacidad permanente total für den gewöhnlichen Beruf zusätzlich versichertnicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe Dritter) mit Mehrleistungnicht geregelt
Irreversibilität als Voraussetzung (situación física irreversible)nicht geregelt
Nur bei Unfall versichert (nicht bei Krankheit)nicht geregelt
Endalter der Invaliditätsdeckung (oft 65)nicht geregelt
Leistung als Kapital oder Rentenicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG (Risikoträger der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung)
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Zurich Erwerbsunfähigkeitsabsicherung Erwerbsunfähigkeit

Volltext aufklappen: Informationsblatt zur Zurich Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (Österreich)
[Seite 1] Informationsblatt zur Erwerbsunfähigkeitsabsicherung Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Deutschland ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen gemäß § 19 LV-InfoV. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie – im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, – im Persönlichen Vorschlag, – in der Verbraucherinformation, – im Antrag, – im Versicherungsschein und – gegebenenfalls in zusätzlichen Vereinbarungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Private Vorsorge für den Fall der Erwerbsunfähigkeit Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Erwerbsunfähigkeit Individuell ausgeschlossene Ursachen der Erwerbsun- Wenn die versicherte Person erwerbsunfähig wird, zah- fähigkeit, zum Beispiel aufgrund besonderer Vorerkran- len wir für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine kungen. monatliche Rente. Die versicherte Person gilt als erwerbsunfähig, wenn Gibt es Deckungsbeschränkungen? sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für unvollständige Angaben macht, kann der Versicherungs- die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen außer- schutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder stande ist, mindestens 3 Stunden täglich eine Erwerbs- rückwirkend entfallen. tätigkeit auszuüben. Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fäl- Erwerbsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit len ausgeschlossen sein. Dazu zählt zum Beispiel, wenn Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körper- die Erwerbsunfähigkeit auf den folgenden Umständen verletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfte- beruht: verfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate unun- Die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer terbrochen pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer Straftat durch die versicherte Person. der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der verein- Eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtli- barten Erwerbsunfähigkeits-Rente. che Herbeiführung einer Krankheit. Die Versicherungsleistung hängt individuell von der Strahlen infolge Kernenergie. vertraglichen Vereinbarung ab. Innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Sei- ten der Unruhestifter teilgenommen hat, kriegerische Ereignisse oder vorsätzlicher Einsatz von ABC-Waffen. Wo bin ich versichert? Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten? – Beantworten Sie alle Fragen, die wir Ihnen vor Abschluss des Vertrages (zum Beispiel im Antrag) stellen, wahrheitsgemäß und vollständig. – Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. – Teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich Ihre Postanschrift, Bankverbindung oder Ihr Name ändert. – Wenn eine Leistung aus der Versicherung in Anspruch genommen werden soll, müssen Sie uns bestimmte Nachweise (zum Beispiel Versicherungsschein und ärztliche Berichte) einreichen. – Während der Dauer der Erwerbsunfähigkeit müssen Sie uns die Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit anzeigen. Informationsblatt zur Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Stand 01.01.2026 Seite 1 von 2 [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Wann: Den ersten Beitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor dem Beginn der Versiche- rung. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) zahlen Sie wie mit uns vereinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – jeweils im Voraus. Wie: Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Solange wir die Erwerbsunfähigkeits-Rente zahlen, müssen Sie keine Beiträge für diese Versicherung zahlen. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt am vereinbarten Beginn der Versicherung. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Beitrag rechtzeitig bezahlt. Ende: Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt. Er endet spätestens zum vereinbar- ten Ende der Versicherung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen. Bei einer Kündigung ist kein Rückkaufswert vorgese- hen. Sie finden dieses Informationsblatt auch unter: https://www.zurich.de/informationsblaetter-oesterreich Informationsblatt zur Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Stand 01.01.2026 Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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