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Versicherungsmakler / Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv Erwerbsunfähigkeit

GRAWE LIFEPROTECT Lifeprotect Top: die Bedingungen im Volltext

LIFEPROTECT in der Stufe TOP: Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeitsrente nach sechs Monaten Karenzzeit, dazu befristete Rente bei Berufsunfähigkeit sowie Kapital bei Pflegebedürftigkeit und im Todesfall.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Monatsrente) oder Kapitalja„eine monatliche Rente nachschüssig ausbezahlt. Die Höhe der Rente wird vertraglich vereinbart.“Was ist versichert?, Seite 1
Produktform: selbstständige Versicherung oder Zusatzversicherungja„Um welche Versicherung handelt es sich: Erwerbs-/Arbeitsunfähigkeitsversicherung“Kopf, Seite 1
Erwerbsunfähigkeit, wenn weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichnicht geregelt
Erwerbsunfähigkeit als Unfähigkeit zu jeder Erwerbstätigkeit (strenger Maßstab, etwa absolute Invalidität)nicht geregelt
Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (etwa drei bis unter sechs Stunden)nicht geregelt
Prognosezeitraum (voraussichtlich mindestens sechs Monate oder dauerhaft)nicht geregelt
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gilt als Erwerbsunfähigkeitnicht geregelt
Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt außer Betracht (keine Leistung, nur weil keine Stelle frei ist)nicht geregelt
Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderung (Bescheid der Rentenversicherung) genügt als Nachweisnicht geregelt
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (Frist)nicht geregelt
Weltweiter Versicherungsschutzja„Wo bin ich versichert? Weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 2
Höchstes Endalter der Versicherungsdauerja„Die Versicherungsdauer wird bis zum Ablauf des 65. Lebensjahres des Versicherten vereinbart.“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstes Endalter der Leistungsdauernicht geregelt

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bisheriger Beruf und Lebensstellung spielen keine Rollenicht geregelt
Wechselrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Fristen und Bedingungen des Wechselrechts (Alter, Ausbildung, Höchstrente)nicht geregelt
Versicherbar für Schüler, Studenten und Auszubildendenicht geregelt
Für Berufe mit hohem Risiko oder ohne BU-Annahme erhältlichnicht geregelt
Vereinfachte Gesundheitsfragen gegenüber der Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Zusatzleistung bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Hände)nicht geregelt

Pflege, Arbeitsunfähigkeit, Krankheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Erwerbsunfähigkeitja„Pflegebedürftigkeit: einmalige Kapitalleistung bei Pflegebedürftigkeit“Zusätzlich im TOP-Produkt, Seite 1
Maßstab der Pflegebedürftigkeit (Pflegepunkte, Pflegegrad, ADL)nicht geregelt
Leistung bei Demenznicht geregelt
Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung)ja„Versichert wird die Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstdauer der Leistung bei Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Einmalzahlung bei schweren Krankheitennicht geregelt
Sofortschutz bei Pflege oder Unfall vor Ablauf der Wartezeitnicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Anlässe der Nachversicherung (Heirat, Geburt, Einkommen)nicht geregelt
Höchstbeträge der Nachversicherungnicht geregelt
Beitragsdynamiknicht geregelt
Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfallnicht geregelt
Verlängerungsoption der Laufzeitnicht geregelt
Stundung der Beiträge (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Antragsprüfung)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung im Leistungsfallnicht geregelt
Wartezeit oder Karenzzeit bis zur Leistungja„Nach Eintritt des Versicherungsfalles wird nach einer sechsmonatigen Karenzzeit“Was ist versichert?, Seite 1
Meldefrist mit Leistungsverlust bei Verspätungnicht geregelt
Untersuchung durch Ärzte des Versicherersnicht geregelt
Pflicht zu Behandlung oder Operationnicht geregelt
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherersnicht geregelt
Befristetes Anerkenntnis möglichnicht geregelt
Nachprüfung: Umfang und Abständenicht geregelt
Individuelle Vereinbarung über die Leistung möglichnicht geregelt
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistungnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und innere Unruhenja„Unmittelbare oder mittelbare Kriegsereignisse“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Kernenergie und ABC-Waffenja„Nuklearer, biologischer, chemischer oder durch Terrorismus ausgelöster Katastrophen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss Terrorja„Nuklearer, biologischer, chemischer oder durch Terrorismus ausgelöster Katastrophen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Luftfahrtnicht geregelt
Ausschluss Motorsport und Rennennicht geregelt
Ausschluss Selbstverletzung oder Suizidversuchja„Absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss psychischer Erkrankungennicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauchnicht geregelt
Ausschluss bei vorsätzlicher Straftatja„Ausführung einer Straftat“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zeitraum der Gesundheitsfragennicht geregelt
Frist für Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Verzicht auf Rechte bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, Hobby oder Auslandsaufenthaltnein„Eine nicht gemeldete Änderung der Erwerbstätigkeit kann zu einer Einschränkung der Versicherungsleistung führen.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Bei Zusatzversicherung: Abhängigkeit von der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente absoluta para toda profesión versichertnicht geregelt
Incapacidad permanente total für den gewöhnlichen Beruf zusätzlich versichertnicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe Dritter) mit Mehrleistungnicht geregelt
Irreversibilität als Voraussetzung (situación física irreversible)nicht geregelt
Nur bei Unfall versichert (nicht bei Krankheit)nicht geregelt
Endalter der Invaliditätsdeckung (oft 65)nicht geregelt
Leistung als Kapital oder Rentenicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) GRAWE LIFEPROTECT Lifeprotect Top Erwerbsunfähigkeit

Volltext aufklappen: Informationsblatt GRAWE LIFEPROTECT BE1 (Erwerbsunfähigkeitsversicherung)
[Seite 1] Grazer Wechselseitige Versicherung AG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Produkt: GRAWE LIFEPROTECT ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze und • in den Versicherungsbedingungen. Um welche Versicherung handelt es sich: Erwerbs-/Arbeitsunfähigkeitsversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Der Versicherungsschutz besteht beispielsweise nicht bei BASIS- und TOP-Produkt: Eintritt des Versicherungsfalles aufgrund:  Versichert wird die Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit x Unmittelbare oder mittelbare Kriegsereignisse der versicherten Person während der x Innere Unruhen auf Seiten der Unruhestifter Versicherungsdauer. Nach Eintritt des x Ausführung einer Straftat Versicherungsfalles wird nach einer sechsmonatigen x Absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten Karenzzeit eine monatliche Rente nachschüssig x Nuklearer, biologischer, chemischer oder durch ausbezahlt. Die Höhe der Rente wird vertraglich Terrorismus ausgelöster Katastrophen vereinbart.  Die Versicherungsdauer wird bis zum Ablauf des 65. Lebensjahres des Versicherten vereinbart. Die Prämienzahlungspflicht endet bereits 5 Jahre vor Gibt es Deckungsbeschränkungen? Vertragsablauf. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht nur für Versicherungsfälle, die vor Ablauf des  Eine nicht gemeldete Änderung der 60. Lebensjahres des Versicherten eingetreten sind. Erwerbstätigkeit kann zu einer Einschränkung der Versicherungsleistung führen. Zusätzlich im TOP-Produkt:  Berufsunfähigkeit: zeitlich begrenzte Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit  Pflegebedürftigkeit: einmalige Kapitalleistung bei Pflegebedürftigkeit  Ableben: einmalige Kapitalleistung an den/die Begünstigte/n im Todesfall Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; BIB_Erwerbsunfähigkeitsversicherung_BE1 08/2018 FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6676, service@grawe.at Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? - Vor Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn: wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Antrags- und Gesundheitsfragen - Während der Vertragslaufzeit: Mitteilung einer Gefahrerhöhung und einer Änderung der Adresse (Wechsel des Wohnsitzes) - Bei Eintritt des Versicherungsfalls: Vorlage der geforderten Unterlagen (zum Beispiel ein Arztbericht) Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: mit Einzugsermächtigung oder Zahlschein – wie vereinbart Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Ende: Der Versicherungsschutz endet bei Eintritt des Versicherungsfalls aufgrund vertraglich vereinbarter Ausschlussgründe, bei Vertragsablauf oder wenn Sie kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Versicherungsvertrag kann jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich gekündigt werden. Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20; BIB_Erwerbsunfähigkkeitsversicherung_BE1 08/2018 FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6676, service@grawe.at Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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