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VAV Cyber Crime Assistance: die Bedingungen im Volltext
Eigenständige Cyber Crime Assistance mit Kontoschutz bei Missbrauch im Zahlungsverkehr bis 2.000 Euro, Kaufschutz für neu gekaufte Sachen bis 2.000 Euro je Kalenderjahr und Beratung bei Cyberschäden.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Versicherungsfall | ja, bis 2.000 € | „Die Entschädigung ist je Schadenereignis mit EUR 2.000,00 und je Versicherungsperiode begrenzt.“ | Art. 4 Pkt. 6, Seite 1 |
| Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres | ja, bis 2.000 € | „Die Entschädigung ist je Kalenderjahr mit EUR 2.000,00 begrenzt.“ | Art. 5 Pkt. 8, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Cyberversicherung oder Baustein der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung | ja | „Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV“ | Titel, Seite 1 |
| Mitversicherte Personen: Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen im selben Haushalt | ja | „in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten, sowie der minderjährigen Kinder“ | Art. 2, Seite 1 |
| Minderjährige Kinder mitversichert, auch außerhalb des Haushalts in Ausbildung | ja | „diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen“ | Art. 2, Seite 1 |
| Geltungsbereich weltweit (Ort des Zugriffs und Sitz des Händlers) | ja | „Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“ | Art. 3, Seite 1 |
| Versicherte Geräte: alle privat genutzten Computer, Smartphones, Tablets und Smart-Home-Geräte | nicht geregelt | ||
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Maßgeblicher Zeitpunkt: Entdeckung des Schadens während der Vertragslaufzeit genügt (statt Eintritt) | nein | „Die Versicherung gilt ausschließlich für Schäden, die während aufrechtem Versicherungsvertrag entstehen.“ | Art. 3, Seite 1 |
Betrug und Vermögensschäden im Internet
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Online-Einkauf: Ware bezahlt, aber nicht oder beschädigt oder falsch geliefert | ja, bis 2.000 € | „Abhandenkommen während des Transportes durch einen Frachtführer (Versand).“ | Art. 5 Pkt. 3.2, Seite 2 |
| Online-Verkauf: Ware versandt, Käufer zahlt nicht | nicht geregelt | ||
| Betrug durch Fake-Shops (betrügerische Online-Händler) | nicht geregelt | ||
| Phishing und Pharming: Schaden durch missbräuchliche Nutzung des Online-Bankings | ja, bis 2.000 € | „beim Online-Banking im Internet;“ | Art. 4 Pkt. 2.3, Seite 1 |
| Missbrauch von Zahlungskarten im Internet, einschließlich des Eigenanteils gegenüber der Bank | ja, bis 2.000 € | „von Kredit-, Bank-, Post- oder sonstigen Debitkarten sowie von Kundenkarten mit Zahlfunktion bei Abhebungen an Geldausgabeautomaten oder beim bargeldlosen Bezahlen von Waren und Dienstleistungen;“ | Art. 4 Pkt. 2.1, Seite 1 |
| Missbrauch von Bezahldiensten und Kundenkonten (PayPal, Händlerkonten, Plattformen) | ja, bis 2.000 € | „bei Bezahlvorgängen (auch im Internet);“ | Art. 4 Pkt. 2.2, Seite 1 |
| Betrug durch Täuschung, bei dem die versicherte Person selbst überweist (falscher Bankmitarbeiter, Love-Scam, Vorschussbetrug) | nicht geregelt | ||
| Kryptowerte und digitale Geldbörsen versichert | nicht geregelt | ||
| Nachrangigkeit: Leistung erst, wenn Bank, Kartenaussteller oder Käuferschutz nicht zahlen | ja | „aufgrund gesetzlicher und/oder vertraglicher Bestimmungen von den versicherten Personen selbst zu tragen sind“ | Art. 4 Pkt. 2, Seite 1 |
| Eigene Grenze für Vermögensschäden aus Betrug (unterhalb der Versicherungssumme) | nicht geregelt |
Identitätsmissbrauch
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vermögensschaden durch Identitätsmissbrauch (Bestellungen, Verträge oder Konten unter dem Namen der versicherten Person) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl (ID Theft, falsche Bestellung,…)“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Kosten der Wiederherstellung der Identität (Behörden, Neuausstellung von Ausweisen, Porto, Zeitaufwand) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Forderungen, die aus Identitätsmissbrauch entstehen | nicht geregelt | ||
| Berichtigung von Einträgen bei Auskunfteien (SCHUFA, KSV1870, ASNEF) nach Identitätsmissbrauch | nicht geregelt | ||
| Überwachung persönlicher Daten im Internet und Darknet mit Warnung | nicht geregelt | ||
| Hilfe bei der Wiederherstellung gehackter E-Mail-, Social-Media- und Kundenkonten | nicht geregelt |
Daten und Geräte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Datenrettung und Wiederherstellung privater Daten nach Cyberangriff oder Schadsoftware | ja, bis zur Versicherungssumme | „Datensicherung/Backup“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung der Geräte (Neuinstallation) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Befall von Schadprogrammen (Viren, Trojaner,…)“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Ersatz von Geräten, die durch einen Cyberangriff unbrauchbar werden | nicht geregelt | ||
| Erpressung mit verschlüsselten oder gestohlenen Daten: Beratung und Lösegeld | ja, bis zur Versicherungssumme | „Cyber Erpressung (Ransomeware, PC Blockade,…)“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Angriffe auf vernetzte Haustechnik (Smart Home, Kameras, Router) | nicht geregelt | ||
| IT-Hilfe per Telefon oder Fernwartung bei Problemen mit Geräten und Software | nicht geregelt | ||
| Ortung und Sperrung verlorener oder gestohlener Mobilgeräte | nicht geregelt |
Cybermobbing und Ruf
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Psychologische Betreuung nach Cybermobbing, Cyberstalking oder Bloßstellung im Netz | nicht geregelt | ||
| Löschung oder Sperrung rufschädigender Inhalte im Internet | nicht geregelt | ||
| Wiederherstellung des Rufs im Netz (Reputationsdienst, Suchmaschineneinträge) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Rufschädigung (Mobbing, unerlaubte Veröffentlichung von Fotos,…)“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Anwaltliche Beratung und Vertretung gegen Täter von Cybermobbing und Beleidigung im Netz | nicht geregelt | ||
| Sextortion und Erpressung mit privaten Bildern | nicht geregelt | ||
| Cyberstalking (Nachstellung über digitale Kanäle) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mobbing und Stalking“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Kosten für Schulwechsel oder Umzug nach schwerem Cybermobbing | nicht geregelt | ||
| Ersatz von Verdienstausfall infolge eines Cybervorfalls (Arbeitsunfähigkeit, Behördengänge) | nicht geregelt |
Haftpflicht und Rechtsschutz im Netz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht für Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter im Netz | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht für unbewusste Weitergabe von Schadsoftware an Dritte | nicht geregelt | ||
| Haftpflicht, wenn mitversicherte Kinder andere im Netz schädigen (etwa durch Cybermobbing) | nicht geregelt | ||
| Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bilder) | ja, bis zur Versicherungssumme | „unberechtigter Abmahnung („free“ Downloads,…)“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Rechtsschutz bei Streit aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen | nicht geregelt | ||
| Durchsetzung eigener Datenschutzansprüche gegen Unternehmen und Datenschutzbehörden | nicht geregelt | ||
| Telefonische Rechtsberatung durch Anwälte zu Internetfragen | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit (etwa Weitergabe von Zugangsdaten nach Täuschung) | nein | „versicherte Personen grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. durch Bekanntgabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen wie PIN, TAN, digitale Signatur etc.“ | Art. 4 Pkt. 3.2, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden aus Überweisungen, die die versicherte Person selbst veranlasst hat | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu aktueller Sicherheitssoftware und Updates auf allen Geräten | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Datenrettung | nicht geregelt | ||
| Vorgaben zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Anmeldung und sicherer Aufbewahrung von Zugangsdaten | ja | „Nichteinhaltung der Bedingungen der kontoführenden Geldinstitute oder Kartenvertragspartner, insbesondere der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Verwahrung“ | Art. 4 Pkt. 3.2, Seite 1 |
| Pflicht zur Strafanzeige, mit Frist | nicht geregelt | ||
| Pflicht, Bank oder Kartenaussteller unverzüglich zu informieren und Karten oder Konten sperren zu lassen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss beruflicher oder gewerblicher Internetnutzung (auch Nebengewerbe, Verkauf als Händler) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Glücksspiel, Wetten, Geldanlagen und Kryptohandel | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Krieg, Cyberkrieg und staatlich gesteuerten Angriffen | ja | „Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge, Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen“ | Art. 6 Pkt. 3.2, Seite 2 |
| Ausschluss von Ausfällen der Infrastruktur (Strom, Internetanbieter, Cloud-Dienste) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten oder bekannt waren | ja | „die bereits vor Antragstellung in den Besitz eines“ | Art. 4 Pkt. 3.1, Seite 1 |
Vertrag und Service
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Notfall-Hotline rund um die Uhr bei Cybervorfällen | nein | „von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 und Freitag von 9:00 bis 15:00“ | Art. 7, Seite 2 |
| Vorbeugende Leistungen (Sicherheitssoftware, Passwortmanager, Schulungen, Sicherheitscheck) | nicht geregelt | ||
| Online-Speicher für Datensicherung im Vertrag enthalten | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | nicht geregelt | ||
| Vertrag täglich oder monatlich kündbar (statt Jahresvertrag) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
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- VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
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- Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV (AVB 2024) Fassung: AVB 2024 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.
Als Text (Markdown) VAV Cyber Crime Assistance Cyberversicherung privat