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VAV Cyber Crime Assistance: die Bedingungen im Volltext

Eigenständige Cyber Crime Assistance mit Kontoschutz bei Missbrauch im Zahlungsverkehr bis 2.000 Euro, Kaufschutz für neu gekaufte Sachen bis 2.000 Euro je Kalenderjahr und Beratung bei Cyberschäden.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Versicherungsfallja, bis 2.000 €„Die Entschädigung ist je Schadenereignis mit EUR 2.000,00 und je Versicherungsperiode begrenzt.“Art. 4 Pkt. 6, Seite 1
Höchstentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahresja, bis 2.000 €„Die Entschädigung ist je Kalenderjahr mit EUR 2.000,00 begrenzt.“Art. 5 Pkt. 8, Seite 1
Vertragsform: eigenständige Cyberversicherung oder Baustein der Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungja„Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV“Titel, Seite 1
Mitversicherte Personen: Ehe- oder Lebenspartner und alle Personen im selben Haushaltja„in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten, sowie der minderjährigen Kinder“Art. 2, Seite 1
Minderjährige Kinder mitversichert, auch außerhalb des Haushalts in Ausbildungja„diese Kinder bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen“Art. 2, Seite 1
Geltungsbereich weltweit (Ort des Zugriffs und Sitz des Händlers)ja„Der Versicherungsschutz gilt weltweit.“Art. 3, Seite 1
Versicherte Geräte: alle privat genutzten Computer, Smartphones, Tablets und Smart-Home-Gerätenicht geregelt
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Versicherungsfallnicht geregelt
Maßgeblicher Zeitpunkt: Entdeckung des Schadens während der Vertragslaufzeit genügt (statt Eintritt)nein„Die Versicherung gilt ausschließlich für Schäden, die während aufrechtem Versicherungsvertrag entstehen.“Art. 3, Seite 1

Betrug und Vermögensschäden im Internet

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Online-Einkauf: Ware bezahlt, aber nicht oder beschädigt oder falsch geliefertja, bis 2.000 €„Abhandenkommen während des Transportes durch einen Frachtführer (Versand).“Art. 5 Pkt. 3.2, Seite 2
Online-Verkauf: Ware versandt, Käufer zahlt nichtnicht geregelt
Betrug durch Fake-Shops (betrügerische Online-Händler)nicht geregelt
Phishing und Pharming: Schaden durch missbräuchliche Nutzung des Online-Bankingsja, bis 2.000 €„beim Online-Banking im Internet;“Art. 4 Pkt. 2.3, Seite 1
Missbrauch von Zahlungskarten im Internet, einschließlich des Eigenanteils gegenüber der Bankja, bis 2.000 €„von Kredit-, Bank-, Post- oder sonstigen Debitkarten sowie von Kundenkarten mit Zahlfunktion bei Abhebungen an Geldausgabeautomaten oder beim bargeldlosen Bezahlen von Waren und Dienstleistungen;“Art. 4 Pkt. 2.1, Seite 1
Missbrauch von Bezahldiensten und Kundenkonten (PayPal, Händlerkonten, Plattformen)ja, bis 2.000 €„bei Bezahlvorgängen (auch im Internet);“Art. 4 Pkt. 2.2, Seite 1
Betrug durch Täuschung, bei dem die versicherte Person selbst überweist (falscher Bankmitarbeiter, Love-Scam, Vorschussbetrug)nicht geregelt
Kryptowerte und digitale Geldbörsen versichertnicht geregelt
Nachrangigkeit: Leistung erst, wenn Bank, Kartenaussteller oder Käuferschutz nicht zahlenja„aufgrund gesetzlicher und/oder vertraglicher Bestimmungen von den versicherten Personen selbst zu tragen sind“Art. 4 Pkt. 2, Seite 1
Eigene Grenze für Vermögensschäden aus Betrug (unterhalb der Versicherungssumme)nicht geregelt

Identitätsmissbrauch

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vermögensschaden durch Identitätsmissbrauch (Bestellungen, Verträge oder Konten unter dem Namen der versicherten Person)ja, bis zur Versicherungssumme„Diebstahl (ID Theft, falsche Bestellung,…)“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Kosten der Wiederherstellung der Identität (Behörden, Neuausstellung von Ausweisen, Porto, Zeitaufwand)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Forderungen, die aus Identitätsmissbrauch entstehennicht geregelt
Berichtigung von Einträgen bei Auskunfteien (SCHUFA, KSV1870, ASNEF) nach Identitätsmissbrauchnicht geregelt
Überwachung persönlicher Daten im Internet und Darknet mit Warnungnicht geregelt
Hilfe bei der Wiederherstellung gehackter E-Mail-, Social-Media- und Kundenkontennicht geregelt

Daten und Geräte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Datenrettung und Wiederherstellung privater Daten nach Cyberangriff oder Schadsoftwareja, bis zur Versicherungssumme„Datensicherung/Backup“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Entfernung von Schadsoftware und Wiederherstellung der Geräte (Neuinstallation)ja, bis zur Versicherungssumme„Befall von Schadprogrammen (Viren, Trojaner,…)“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Ersatz von Geräten, die durch einen Cyberangriff unbrauchbar werdennicht geregelt
Erpressung mit verschlüsselten oder gestohlenen Daten: Beratung und Lösegeldja, bis zur Versicherungssumme„Cyber Erpressung (Ransomeware, PC Blockade,…)“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Angriffe auf vernetzte Haustechnik (Smart Home, Kameras, Router)nicht geregelt
IT-Hilfe per Telefon oder Fernwartung bei Problemen mit Geräten und Softwarenicht geregelt
Ortung und Sperrung verlorener oder gestohlener Mobilgerätenicht geregelt

Cybermobbing und Ruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Psychologische Betreuung nach Cybermobbing, Cyberstalking oder Bloßstellung im Netznicht geregelt
Löschung oder Sperrung rufschädigender Inhalte im Internetnicht geregelt
Wiederherstellung des Rufs im Netz (Reputationsdienst, Suchmaschineneinträge)ja, bis zur Versicherungssumme„Rufschädigung (Mobbing, unerlaubte Veröffentlichung von Fotos,…)“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Anwaltliche Beratung und Vertretung gegen Täter von Cybermobbing und Beleidigung im Netznicht geregelt
Sextortion und Erpressung mit privaten Bildernnicht geregelt
Cyberstalking (Nachstellung über digitale Kanäle)ja, bis zur Versicherungssumme„Mobbing und Stalking“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Kosten für Schulwechsel oder Umzug nach schwerem Cybermobbingnicht geregelt
Ersatz von Verdienstausfall infolge eines Cybervorfalls (Arbeitsunfähigkeit, Behördengänge)nicht geregelt

Haftpflicht und Rechtsschutz im Netz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht für Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten Dritter im Netznicht geregelt
Haftpflicht für unbewusste Weitergabe von Schadsoftware an Drittenicht geregelt
Haftpflicht, wenn mitversicherte Kinder andere im Netz schädigen (etwa durch Cybermobbing)nicht geregelt
Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing, Bilder)ja, bis zur Versicherungssumme„unberechtigter Abmahnung („free“ Downloads,…)“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Rechtsschutz bei Streit aus Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgennicht geregelt
Durchsetzung eigener Datenschutzansprüche gegen Unternehmen und Datenschutzbehördennicht geregelt
Telefonische Rechtsberatung durch Anwälte zu Internetfragennicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit (etwa Weitergabe von Zugangsdaten nach Täuschung)nein„versicherte Personen grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. durch Bekanntgabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen wie PIN, TAN, digitale Signatur etc.“Art. 4 Pkt. 3.2, Seite 1
Ausschluss von Schäden aus Überweisungen, die die versicherte Person selbst veranlasst hatnicht geregelt
Pflicht zu aktueller Sicherheitssoftware und Updates auf allen Gerätennicht geregelt
Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Datenrettungnicht geregelt
Vorgaben zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Anmeldung und sicherer Aufbewahrung von Zugangsdatenja„Nichteinhaltung der Bedingungen der kontoführenden Geldinstitute oder Kartenvertragspartner, insbesondere der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Verwahrung“Art. 4 Pkt. 3.2, Seite 1
Pflicht zur Strafanzeige, mit Fristnicht geregelt
Pflicht, Bank oder Kartenaussteller unverzüglich zu informieren und Karten oder Konten sperren zu lassennicht geregelt
Ausschluss beruflicher oder gewerblicher Internetnutzung (auch Nebengewerbe, Verkauf als Händler)nicht geregelt
Ausschluss von Glücksspiel, Wetten, Geldanlagen und Kryptohandelnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, Cyberkrieg und staatlich gesteuerten Angriffenja„Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge, Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen“Art. 6 Pkt. 3.2, Seite 2
Ausschluss von Ausfällen der Infrastruktur (Strom, Internetanbieter, Cloud-Dienste)nicht geregelt
Ausschluss von Vorfällen, die vor Vertragsbeginn eingetreten oder bekannt warenja„die bereits vor Antragstellung in den Besitz eines“Art. 4 Pkt. 3.1, Seite 1

Vertrag und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Notfall-Hotline rund um die Uhr bei Cybervorfällennein„von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 und Freitag von 9:00 bis 15:00“Art. 7, Seite 2
Vorbeugende Leistungen (Sicherheitssoftware, Passwortmanager, Schulungen, Sicherheitscheck)nicht geregelt
Online-Speicher für Datensicherung im Vertrag enthaltennicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfallnicht geregelt
Vertrag täglich oder monatlich kündbar (statt Jahresvertrag)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) VAV Cyber Crime Assistance Cyberversicherung privat

Volltext aufklappen: Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV (AVB 2024)
[Seite 1] Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV (AVB 2024) Artikel 1 Dritten gelangt sind bzw. dieser davon Kenntnis Gegenstand und Umfang der Versicherung erlangt hat oder den versicherten Personen Der Versicherer leistet nach Eintritt des abhandengekommen sind; Versicherungsfalles Information und auf Wunsch 3.2 versicherte Personen grob fahrlässig Organisation im Namen der versicherten Person. Darüber herbeigeführt haben (z.B. durch Bekanntgabe hinaus leistet der Versicherer Schadensersatz bei Kauf- von personalisierten Sicherheitsmerkmalen wie und Kontomissbrauch gemäß Art. 4 und Art. 5. PIN, TAN, digitale Signatur etc. oder Nichteinhaltung der Bedingungen der Artikel 2 kontoführenden Geldinstitute oder Versicherte Personen Kartenvertragspartner, insbesondere der Versicherungsschutz besteht für den Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Verwahrung); Versicherungsnehmer, des mit dem Versicherungsnehmer 3.3 versicherte Personen nur deshalb zu tragen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder haben, weil die für Kartensperren zuständige Lebensgefährten, sowie der minderjährigen Kinder (auch Institutionen nicht oder mangelhaft erreichbar Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des waren; Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten 3.4 durch den Verlust von auf Karten elektronisch oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber gespeichertem Geld oder Bargeld entstanden hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sind; mitversichert, sofern und solange sie über keinen eigenen 3.5 die als mittelbare Folge missbräuchlicher Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen Handlungen entstanden sind, wie zB verfügen entgangener Gewinn oder Zinsverluste; 3.6 durch in häuslicher Gemeinschaft mit den Artikel 3 versicherten Personen lebende Personen Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich verursacht werden. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherung gilt ausschließlich für Schäden, die während aufrechtem 4. Versicherungswert Versicherungsvertrag entstehen. Als Versicherungswert gilt der Betrag des finanziellen Verlustes auf versicherten Konten, der durch Artikel 4 missbräuchliche Handlungen Dritter beim Versicherte Leistungen: Kontoschutz Zahlungsverkehr verursacht wurde und aufgrund 1. Versicherte Konten gesetzlicher und/oder vertraglicher Bestimmungen Versichert sind alle nicht gesperrten Konten, die die von den versicherten Personen selbst zu tragen ist. versicherten Personen zu in Österreich zugelassenen Die Versicherung gilt auf erstes Risiko; das heißt, die Kreditinstituten unterhalten. (gesetzlichen) Bestimmungen über die Unterversicherung finden keine Anwendung. 2. Versicherte Gefahren und Schäden Versichert sind reine Vermögensschäden, die durch 5. Entschädigung missbräuchliche Handlungen Dritter beim Die Assistance-Zentrale ersetzt den Zahlungsverkehr auf versicherten Konten entstehen Versicherungswert. und aufgrund gesetzlicher und/oder vertraglicher Bei versicherten Schäden werden auch allenfalls Bestimmungen von den versicherten Personen selbst anfallende Kosten für Überzugszinsen sowie für zu tragen sind; das heißt insbesondere durch Sperre und Neuausstellung von versicherten Konten Missbrauch zugehörigen Kredit-, Bank-, Post-, sonstigen Debit oder Kundenkarten ersetzt. 2.1. von Kredit-, Bank-, Post- oder sonstigen Debitkarten sowie von Kundenkarten mit 6. Begrenzung der Entschädigung Zahlfunktion bei Abhebungen an Die Entschädigung ist je Schadenereignis mit EUR Geldausgabeautomaten oder beim bargeldlosen 2.000,00 und je Versicherungsperiode begrenzt. Bezahlen von Waren und Dienstleistungen; 2.2. bei Bezahlvorgängen (auch im Internet); Artikel 5 2.3. beim Online-Banking im Internet; Versicherte Leistungen: Kaufschutz 2.4. beim Telefon-, Telefax- und E-Mail-Banking; 1. Versicherte Sachen 2.5. beim Lastschriftverfahren, bei Versichert sind bewegliche Sachen, die dem privaten Überweisungsaufträgen und bei Einlösung von Gebrauch oder Verbrauch dienen und von Schecks; versicherten Personen im Handel neu und 2.6. bei Barabhebungen. ungebraucht erworben werden. Missbräuchliche Handlungen liegen vor, wenn Dritte zu Handlungen weder selbst berechtigt 2. Nicht versicherte Sachen noch von versicherten Personen beauftragt oder Nicht versichert sind bevollmächtigt sind. 2.1 Wertsachen (wie Bargeld, Valuten, Sparbücher, 3. Nicht versicherte Schäden Schecks, Reiseschecks, Berechtigungsscheine Nicht versichert sind Schäden, die mit Ausnahme von Eintrittskarten, sonstige Inhaberpapiere, Uhren, Modeschmuck, echter 3.1 durch missbräuchliche Verwendung von Kredit-, Schmuck, Edel-, Halbedel- sowie Bank-, Post-, sonstigen Debit- oder Schmucksteine, Perlen, sonstige Sachen aus – Kundenkarten, PIN,TAN, Kontodaten, sonstigen auch teilweise - Edelmetall, Briefmarken- und Identifikations- oder Legitimationsdaten, einer Münzsammlungen, sowie Münzen, deren Wert digitalen Signatur oder von echten Inhaber- oder den Nennbetrag übersteigen). Legitimationspapieren verursacht werden, die bereits vor Antragstellung in den Besitz eines [Seite 2] Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV (AVB 2024) Für Modeschmuck, echten Schmuck, Uhren, Schadenereignisses ersetzt. Wahlweise kann Edelmetalle, Perlen und Edelsteine findet dieser der Versicherer Naturalersatz leisten. Ausschluss keine Anwendung, wenn diese 7.2 Bei Beschädigung der versicherten Sachen Sachen unmittelbar nach ihrem Erwerb durch eine versicherte Gefahr (Schadenereignis) werden die notwendigen ➢ bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt Reparatur- bzw. Reinigungskosten zur Zeit werden. des Eintritts des Schadenereignisses, ➢ in persönlicher Gewahrsame der höchstens jedoch der Versicherungswert versicherten Personen mitgeführt werden. unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses ersetzt. Wahlweise hat 2.2 Lebens- und Genussmittel, Kosmetik- und der Versicherer das Recht, die Sachen pharmazeutische Artikel sowie sonstige leicht reparieren zu lassen oder Wertersatz zu verderbliche Waren. leisten. 2.3 Tiere und Pflanzen. 7.3 Entschädigte und wieder gefundene Sachen, 2.4 Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, die als abhandengekommen gemeldet wurden, Luftfahrzeuge, Luftfahrtgeräte und sind dem Versicherer zu übereignen. Wasserfahrzeuge. 7.4 Bei zusammengehörigen Einzelsachen ersetzt 2.5 gebrauchte Sachen und Antiquitäten der Versicherer den Versicherungswert 2.6 Kunstgegenstände unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses, sofern die nicht vom 3. Versicherte Gefahren und Schäden Schaden betroffenen Sachen einzeln Versichert sind Sachschäden durch unbrauchbar sind oder einzeln nicht ergänzt werden können. 3.1 Beschädigung und Zerstörung. 3.2 Abhandenkommen während des Transportes 8. Begrenzung der Entschädigung durch einen Frachtführer (Versand). Die Entschädigung ist je Kalenderjahr mit EUR 2.000,00 begrenzt. 4. Nicht versicherte Schäden Nicht versichert sind Artikel 6 4.1 Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß. Versicherte Leistungen: Beratung 4.2 Schäden durch Material- oder 1. Versicherte Leistungen Herstellungsfehler. Versichert ist ausschließlich die Beratung zur 4.3 Schäden durch inneren Verderb. Lösungsfindung für Cyberschäden. 4.4 Schäden durch natürliche Veränderung (zB normales Reißen, Schrumpfen, Dehnen). 2. Versicherte Gefahren und Schäden 4.5 Schäden, für die ein Dritter als Hersteller oder ➢ Befall von Schadprogrammen (Viren, Verkäufer vertraglich einzustehen hat. Trojaner,…) 4.6 Schäden durch ungenügende bzw. mangelhafte ➢ Cyber Erpressung (Ransomeware, PC Verpackung oder Verwahrung. Blockade,…) ➢ Rufschädigung (Mobbing, unerlaubte 5. Haftungszeit Veröffentlichung von Fotos,…) Für Sachen, die mit dem Kauf direkt in den Besitz der ➢ unberechtigter Abmahnung („free“ versicherten Personen übergehen (kein Versand), Downloads,…) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt ➢ Identitäts – Diebstahl (ID Theft, falsche der Übergabe der Sachen beim Erwerb und endet Bestellung,…) (einschließlich des Transportes zum endgültigen ➢ Email-Betrug (falsche Gewinne, Bestimmungsort sowie einer allfälligen Installation) Geldtransfer etc.), inklusive Phishing nach 24 Stunden. ➢ gefälschte Webseiten, inklusive Pharming Für Sachen, die durch einen Frachtführer ➢ Verlust persönlicher Daten (Spyware etc.) transportiert werden (Versand), beginnt der ➢ Datensicherung/Backup Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der ➢ Copyrightverletzung Übergabe der Sachen an den Frachtführer und endet ➢ Mobbing und Stalking – im IT (einschließlich einer allfälligen Installation) 24 Zusammenhang Stunden nach dem Zeitpunkt der Übergabe der ➢ Daten-Löschung bei Tod des Sachen an die versicherten Personen. Versicherungsnehmers oder eines nahen Verwandten 6. Versicherungswert ➢ Schäden des Konto- und Kaufschutzes Als Versicherungswert der versicherten Sachen gilt der Neuwert vereinbart. Als Neuwert gelten die 3. Nicht versicherte Sachen Kosten für die Wiederherstellung bzw. Nicht versichert sind alle Vermögenswerte. Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art 3.1 Nicht versichert sind sonstige Schäden, die mit und Güte. einem versicherten Ereignis in Zusammenhang Die Versicherung gilt auf erstes Risiko; das heißt, die stehen, z.B. Kosten für entstandenen Aufwand (gesetzlichen) Bestimmungen über die oder für polizeiliche Zwecke. Unterversicherung finden keine Anwendung. 3.2 Nicht versichert sind nachstehende Ereignisse und deren Folgen: Krieg, Terroranschläge, 7. Entschädigung Unruhen aller Art, Epidemien, Pandemien, 7.1 Bei Zerstörung oder Abhandenkommen der Naturkatastrophen und Vorfälle mit atomaren, versicherten Sachen durch eine versicherte biologischen oder chemischen Substanzen. Gefahr (Schadenereignis) wird der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Cyber Crime Assistance der VAV (AVB 2024) Artikel 7 Pflichten im Schadenfall Die anspruchsberechtigte Person ist verpflichtet, den Schadenfall AWP, Pottendorferstrasse 23-25, 1120 Wien, von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 und Freitag von 9:00 bis 15:00 unter der Telefonnummer +43 1 525 03 6559 zu melden. Die anspruchsberechtigte Person ist verpflichtet, alles zu unternehmen, was zur Minderung des Schadens und zu dessen Klärung beitragen kann. Die anspruchsberechtigte Person ist verpflichtet, ihren vertraglichen oder gesetzlichen Melde-, Auskunfts- oder Verhaltenspflichten vollumfänglich nachzukommen (u.a. unverzügliche Anzeige des versicherten Ereignisses bei der genannten Kontaktadresse).
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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