Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall in Österreich?

Kurz gesagt

In Österreich zahlt den Schaden am eigenen Auto nach einem Wildunfall nur die Kasko, in der Regel schon die Teilkasko, abzüglich Selbstbehalt. Die Haftpflicht zahlt Ihr Auto nicht. Sie müssen den Unfall der Polizei oder dem Jagdberechtigten melden, auch wenn das Tier davonläuft. Pro Jahr gibt es rund 73.000 Wildunfälle, meist mit Rehen.

Was zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall in Österreich?

Was es kostet

Öffentlich genannte Zahlen zu Wildunfällen in Österreich und Richtwerte zu den Reparaturkosten.

BeispielRichtwert
Wildunfälle pro Jahr, Schnitt 2019/20 bis 2023/24rund 73.000
Verletzte bei Wildunfällen, Schnitt der letzten fünf Jahrerund 317 pro Jahr
Schutzbrief eines Autofahrerclubs bei Wildschaden80 Prozent der Reparatur, höchstens 600 Euro
Reparatur nach Zusammenstoß mit einem Rehetwa 2.500 bis 5.000 Euro

Unfallzahlen und Schutzbriefleistung aus öffentlichen Angaben, Stand September 2026. Die Reparaturkosten, der Selbstbehalt und das Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis. Welche Tiere Ihre Polizze deckt, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Kombi, sechs Jahre alt, Reh auf der Landesstraße im Waldviertel

Schaden an Stoßstange, Scheinwerfer und Kühler. So teilt sich die Rechnung mit Teilkasko.

Reparaturetwa 3.500 Euro
Ihr Selbstbehaltetwa 200 Euro
Zahlung der Teilkaskoetwa 3.300 Euro
Ohne Kasko, mit Club-Schutzbriefhöchstens 600 Euro erstattet, rund 2.900 Euro selbst

Mit Teilkasko tragen Sie etwa 200 Euro, ohne Kasko fast die ganze Rechnung. Rechnung mit Richtwerten.

Nur die Kasko zahlt Ihr Auto

Auch wenn Sie keinerlei Schuld trifft: Den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt nur eine Kaskoversicherung. Die Teilkasko deckt in den meisten Tarifen den Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein oder Hase. Ob auch Federwild wie Fasan oder Nutztiere wie Kühe gedeckt sind, hängt von der Polizze ab.

Die Haftpflicht springt nur ein, wenn Sie nach dem Aufprall andere schädigen, etwa ein entgegenkommendes Auto. Für Ihr eigenes Auto zahlt sie nichts.

SituationWer zahlt Ihren Schaden
Zusammenstoß mit Reh oder WildschweinTeilkasko oder Vollkasko
Zusammenstoß mit Fasan oder Kuhje nach Polizze Teilkasko, sonst Vollkasko
Ausweichen ohne Berührung, Auto im Grabenoft nur die Vollkasko
Nur Haftpflichtniemand, Sie zahlen selbst
Schaden an einem anderen AutoIhre Haftpflicht

Melden ist Pflicht

Nach einem Wildunfall müssen Sie die Polizei oder den Jagdberechtigten verständigen, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Die Versicherer verlangen die Bestätigung der Polizei als Nachweis.

Rühren Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es keinesfalls mit. Wild gehört dem Jagdberechtigten, wer es einpackt, macht sich strafbar. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinkanlage, Warnweste und Pannendreieck.

Bremsen statt ausweichen

Bei großen Tieren wie Reh, Hirsch oder Wildschwein ist eine Vollbremsung gerechtfertigt, weil der Aufprall enorme Kräfte freisetzt. Wildes Ausweichen ist gefährlicher als der Zusammenstoß.

Bei kleinen Tieren sieht es anders aus. Wer wegen eines Hasen scharf bremst und dadurch einen Auffahrunfall auslöst, kann eine Mitschuld tragen. Und wer ohne Berührung im Graben landet, hat es mit der Teilkasko schwer, weil der Zusammenstoß fehlt.

Wann Sie keine eigene Deckung brauchen

Fahren Sie ein älteres Auto mit geringem Zeitwert fast nur in der Stadt, kann das Risiko Wildunfall klein genug sein, um es selbst zu tragen. Manche Schutzbriefe von Autofahrerclubs zahlen einen Teil der Reparatur, allerdings nur bis zu einer niedrigen Grenze.

Wer täglich über Land pendelt, besonders in Niederösterreich, wo ein großer Teil der Wildunfälle passiert, sollte mindestens eine Teilkasko haben.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker, Warnweste, Pannendreieck.
  2. Polizei unter 133 anrufen oder den Jagdberechtigten verständigen.
  3. Tier nicht berühren und nicht mitnehmen.
  4. Auto, Tier und Unfallstelle fotografieren, Spuren am Auto lassen.
  5. Bestätigung der Polizei holen und den Schaden dem Versicherer vor der Reparatur melden.

Checkliste

  • Teilkasko mit Wildschaden vorhanden
  • Klar, ob Federwild und Nutztiere mitversichert sind
  • Bestätigung der Polizei liegt vor
  • Selbstbehalt, den Sie jederzeit zahlen könnten
  • Fotos und Spuren gesichert

Häufige Fehler

  • Den Unfall nicht melden, weil das Tier davongelaufen ist
  • Das Wild einpacken und mitnehmen
  • Vor einem kleinen Tier scharf ausweichen und dabei im Graben landen
  • Annehmen, die Haftpflicht zahle den eigenen Schaden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht einen Wildunfall?

Nicht für Ihr eigenes Auto. Dafür brauchen Sie eine Teilkasko oder Vollkasko.

Muss ich einen Wildunfall melden, wenn das Tier weg ist?

Ja. Melden Sie ihn der Polizei oder dem Jagdberechtigten. Ohne Bestätigung zahlt die Versicherung oft nicht.

Darf ich das tote Reh mitnehmen?

Nein. Das Wild gehört dem Jagdberechtigten, wer es mitnimmt, macht sich strafbar.

Verliere ich meine Bonus-Malus-Stufe?

Ein Kaskoschaden wirkt sich in der Regel nicht auf Ihre Haftpflichtstufe aus. In der Vollkasko haben manche Versicherer eigene Rabattregeln, fragen Sie nach.

Wann ist die Gefahr am größten?

In der Dämmerung und nachts. Fast die Hälfte der Wildunfälle mit Verletzten passiert in der Dunkelheit.

Was ist, wenn ich ausweiche und nichts berühre?

Dann fehlt der Zusammenstoß, den die Teilkasko meist verlangt. Oft zahlt dann nur eine Vollkasko.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Kfz-Versicherung

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.