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Oberösterreichische InTakt: die Bedingungen im Volltext
Allgefahrendeckung für Musikinstrumente im Gebrauch, bei Aufbewahrung und Beförderung nach den Besonderen Bedingungen MUS2015 zu den AÖTB, Geltungsbereich Österreich, Europa oder weltweit laut Polizze.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Wert der versicherten Instrumente samt Zubehör) | laut Polizze | „Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | „Versichert sind alle Gefahren und Schäden während des Gebrauchs, der Aufbewahrung oder der Beförderung des versicherten Gegenstandes, sofern sie nicht unter Artikel 2 ausgeschlossen sind.“ | Artikel 1, Seite 1 |
| Versicherte Instrumente (akustisch, elektrisch, elektronisch, Tasteninstrumente, Schlagwerk) | nicht geregelt | ||
| Zubehör mitversichert (Koffer, Etuis, Bögen, Ständer, Noten) | nicht geregelt | ||
| Ton- und Bühnentechnik mitversicherbar (Verstärker, Effektgeräte, Mikrofone, PA, Licht) | nicht geregelt | ||
| Ersatzwert: Neuwert, Zeitwert oder vereinbarter Wert (Taxe) | nicht geregelt | ||
| Vereinbarter Versicherungswert (Taxe) mit Verzicht auf Wertnachweis im Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Wertsteigerung oder Vorsorge für Wertanstieg des Instruments | nicht geregelt | ||
| Vorsorgeversicherung für neu erworbene Instrumente bis zur Meldung | nicht geregelt | ||
| Berufliche Nutzung mitversichert (Berufsmusiker, Lehrkräfte, Studierende) | nicht geregelt | ||
| Geliehene, gemietete und anvertraute fremde Instrumente | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Wohnung, Deutschland, Europa, weltweit) | ja | „Der Versicherungsschutz gilt je nach Vereinbarung österreichweit, europaweit oder weltweit.“ | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bruch und Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß, Umstoßen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind alle Gefahren und Schäden während des Gebrauchs“ | Artikel 1, Seite 1 |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ungeschicklichkeit“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Beschädigung durch Dritte (Publikum, Mitmusiker, Böswilligkeit) | nicht geregelt | ||
| Einbruchdiebstahl | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Raub und räuberische Erpressung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Beraubung“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa aus Proberaum oder Garderobe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Diebstahl“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Abhandenkommen, Verlieren, Liegenlassen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Abhandenkommen“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | „Transportmittelunfall ... Brand ... Blitz ... Explosion ... Elementarereignisse“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawine, Erdrutsch) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Elementarereignisse“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schäden durch Flüssigkeiten (umgestoßenes Getränk, Regen bei Auftritten im Freien) | nicht geregelt | ||
| Überspannung, Kurzschluss und Blitz bei elektrischen Instrumenten und Technik | nicht geregelt |
Transport, Auftritt und Reise
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Transportschäden beim Tragen und Befördern durch den Versicherten | ja, bis zur Versicherungssumme | „während des Gebrauchs, der Aufbewahrung oder der Beförderung“ | Artikel 1, Seite 1 |
| Unfall des Transportmittels (Kfz, Bahn, Flugzeug, Schiff) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Transportmittelunfall“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schutz bei Auftritten, Proben, Unterricht und Aufnahmen | ja, bis zur Versicherungssumme | „während des Gebrauchs, der Aufbewahrung oder der Beförderung“ | Artikel 1, Seite 1 |
| Diebstahl aus dem abgestellten, verschlossenen Fahrzeug | nicht geregelt | ||
| Nachtzeitklausel für Instrumente im Fahrzeug (kein Schutz in bestimmten Stunden) | nicht geregelt | ||
| Aufgegebenes Gepäck und Frachtraum bei Flugreisen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei Beförderung mittels Flugzeug sind die postalischen Vorschriften bzw. die Beförderungsbedingungen der betreffenden Luftverkehrsgesellschaft zu befolgen.“ | Artikel 5 1.2 b), Seite 2 |
| Versand durch Post, Kurier, Spedition oder Frachtführer | nicht geregelt | ||
| Aufbewahrung in Hotel, Backstage, Garderobe oder fremden Räumen | nicht geregelt | ||
| Höchstdauer von Reisen oder Auslandsaufenthalten | nicht geregelt |
Leistung im Schadenfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Reparaturkosten durch Fachwerkstatt oder Instrumentenbauer | ja, bis zur Versicherungssumme | „im Falle einer reparaturfähigen Beschädigung, die Reparaturkosten und etwaigen Versandkosten“ | Artikel 6.1, Seite 2 |
| Wertminderung nach fachgerechter Reparatur | nein | „durch gewöhnliche Abnützung, Entwertung oder Wertminderung entstehen.“ | Artikel 2 g), Seite 1 |
| Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei eingetretenem Schaden ersetzt der Versicherer bei Totalverlust den Versicherungswert gemäß Artikel 11 AÖTB ohne Abzug“ | Artikel 6.1, Seite 2 |
| Mietinstrument oder Ersatzinstrument während der Reparatur | nicht geregelt | ||
| Transport zur und von der Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | „die Reparaturkosten und etwaigen Versandkosten“ | Artikel 6.1, Seite 2 |
| Kosten für Sachverständige und Gutachten | nicht geregelt | ||
| Such-, Bergungs- und Rückholkosten | nicht geregelt | ||
| Paar- und Satzklausel (Wertverlust des zusammengehörenden Rests, etwa Instrument und Bogen) | nicht geregelt | ||
| Ertragsausfall oder Mehrkosten für Berufsmusiker (abgesagter Auftritt, Ersatzbeschaffung) | nein | „sowie für Vermögensnachteile durch Benutzungsausfall sind nicht Gegenstand der Versicherung.“ | Artikel 6.2, Seite 2 |
| Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung | nein | „Bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine ... anteilige Entschädigung.“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
Selbstbeteiligung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Höhere Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Verlust | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung oder Kürzung bei Diebstahl aus dem Fahrzeug | nicht geregelt | ||
| Wählbare Selbstbeteiligung gegen Beitragsnachlass | ja | „Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und Alterung | ja | „durch gewöhnliche Abnützung, Entwertung oder Wertminderung entstehen.“ | Artikel 2 g), Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Klimaeinflüsse (Risse) | ja | „infolge Witterungs- oder Temperatureinflüssen, durch Leimlösungen sowie Lack- und Schrammschäden eintreten“ | Artikel 2 a), Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Holzwurm, Rost und Korrosion | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von inneren mechanischen oder elektrischen Defekten (Betriebsschaden) | ja | „Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schrammen, Kratzern und Lackschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung | ja | „durch Leimlösungen sowie Lack- und Schrammschäden eintreten“ | Artikel 2 a), Seite 1 |
| Ausschluss von Verschleißteilen (Saiten, Felle, Rohrblätter, Haare des Bogens) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden während Reparatur, Restaurierung oder Bearbeitung | nicht geregelt | ||
| Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung) | nein | „vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten (Artikel 5)“ | Artikel 2 b), Seite 1 |
| Ausschluss von Beschlagnahme und behördlichem Zugriff (etwa Zoll) | ja | „durch von Behörden oder Gerichten veranlasste Maßnahmen oder Beschlagnahme entstehen“ | Artikel 2 d), Seite 1 |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Terror und Kernenergie | ja | „durch Aufruhr, innere Unruhen, Plünderung, Kriegsereignisse oder kriegsähnliche Ereignisse“ | Artikel 2 d), Seite 1 |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Transport nur im geeigneten Koffer oder Etui | ja | „Für einen Transport muss(müssen) das(die) versicherte(n) Instrument(e) in so sorgfältiger Weise verpackt sein, wie dies deren Eigenart und die des Transportes erfordert.“ | Artikel 5 1.2 a), Seite 2 |
| Beaufsichtigungspflicht unterwegs (Diebstahl nur bei Aufsicht oder Verschluss) | nicht geregelt | ||
| Pflichten für Instrumente im Fahrzeug (verschlossen, nicht sichtbar, Kofferraum) | ja | „Bei Beförderung durch Kraftwagen ist das versicherte Instrument derart zu verstauen, zu befestigen und zu bedecken“ | Artikel 5 1.2 c), Seite 2 |
| Wertnachweis oder Gutachten bei Vertragsschluss erforderlich | nicht geregelt | ||
| Anzeige bei der Polizei unverzüglich nach Diebstahl oder Verlust | ja | „dem Versicherer und der Sicherheitsbehörde hiervon sofort Kenntnis zu geben“ | Artikel 5 2.2, Seite 2 |
| Frist zur Schadenmeldung | ja | „Jeder Schaden muss klein gehalten und der Oberösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Zustimmung des Versicherers vor Reparatur oder Auftrag | ja | „vorausgesetzt, dass vorher ein Kostenvoranschlag eingereicht und/oder die Höhe der Reparaturkosten vom Versicherer oder einem beauftragten unabhängigen Sachverständigen anerkannt wurden.“ | Artikel 6.1, Seite 2 |
| Kurzzeitdeckung für einzelne Reisen, Tourneen oder Leihzeiten | ja | „Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“ | Artikel 8.1, Seite 3 |
| Pauschalvertrag für Orchester, Vereine, Musikschulen oder Ensembles | nicht geregelt | ||
| Mindestlaufzeit des Vertrags | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Im Versicherungsfall sind beide Vertragspartner berechtigt, spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung den Vertrag zu kündigen.“ | Artikel 7.1, Seite 3 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen für die Musikinstrumentenversicherung (MUS2015) Fassung: MUS2015 Original beim Versicherer (PDF)
- Produktinformationsblatt Musikinstrumentenversicherung (PIBMUS 2018) Fassung: PIBMUS.2018, 23.02.2018 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.