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Allianz Transportversicherung Musikinstrumente: die Bedingungen im Volltext

Transportversicherung für Musikinstrumente samt Zubehör nach AÖTB mit Brand, Transportmittelunfall, Naturkatastrophen, Raub und Einbruchdiebstahl aus versperrten Fahrzeugen, ohne Liegenlassen und Bedienungsfehler.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme (Wert der versicherten Instrumente samt Zubehör)laut Polizze„Die Versicherungssummen vereinbaren wir mit ... Ihnen im Versicherungsvertrag.“Was ist versichert?, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„Die Versicherung umfasst im Rahmen der ver ... einbarten Versicherungssumme(n) Gefahren und ... Schäden nach Art. 4 Abs 1 AÖTB wie z.B. aus“Was ist versichert?, Seite 1
Versicherte Instrumente (akustisch, elektrisch, elektronisch, Tasteninstrumente, Schlagwerk)ja„Die Versicherung umfasst die in der Polizze be ... zeichneten Gegenstände einschließlich des vom“Was ist versichert?, Seite 1
Zubehör mitversichert (Koffer, Etuis, Bögen, Ständer, Noten)ja, bis zur Versicherungssumme„einschließlich des vom ... Versicherungsnehmer angegebenen Zubehörs.“Was ist versichert?, Seite 1
Ton- und Bühnentechnik mitversicherbar (Verstärker, Effektgeräte, Mikrofone, PA, Licht)nicht geregelt
Ersatzwert: Neuwert, Zeitwert oder vereinbarter Wert (Taxe)nicht geregelt
Vereinbarter Versicherungswert (Taxe) mit Verzicht auf Wertnachweis im Schadenfallnicht geregelt
Wertsteigerung oder Vorsorge für Wertanstieg des Instrumentsnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neu erworbene Instrumente bis zur Meldungnicht geregelt
Berufliche Nutzung mitversichert (Berufsmusiker, Lehrkräfte, Studierende)nicht geregelt
Geliehene, gemietete und anvertraute fremde Instrumentenicht geregelt
Geltungsbereich (Wohnung, Deutschland, Europa, weltweit)ja„Die Versicherung gilt ausschließlich für den in der Polizze angegebenen räumlichen Geltungsbereich.“Wo bin ich versichert?, Seite 2

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß, Umstoßenja, bis zur Versicherungssumme„Verlust/Abhandenkommen und Beschädigung“Was ist versichert?, Seite 1
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeitnein„Stehen- oder Liegenlassen, sowie Bedienungs“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Beschädigung durch Dritte (Publikum, Mitmusiker, Böswilligkeit)nicht geregelt
Einbruchdiebstahlja, bis zur Versicherungssumme„durch Diebstahl des ganzen ... Fahrzeuges oder durch Einbruchdiebstahl.“Was ist versichert?, Seite 1
Raub und räuberische Erpressungja, bis zur Versicherungssumme„der versicherten Musikinstrumente durch Raub“Was ist versichert?, Seite 1
Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa aus Proberaum oder Garderobe)nicht geregelt
Abhandenkommen, Verlieren, Liegenlassennein„Vergessen, Verlieren, Vertauschen bzw. Hängen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagelja, bis zur Versicherungssumme„Brand, Blitzschlag, Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawine, Erdrutsch)ja, bis zur Versicherungssumme„Naturkatastrophen“Was ist versichert?, Seite 1
Schäden durch Flüssigkeiten (umgestoßenes Getränk, Regen bei Auftritten im Freien)nein„Nässe, Schimmel, Gärung, Fäulnis“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Überspannung, Kurzschluss und Blitz bei elektrischen Instrumenten und Techniknicht geregelt

Transport, Auftritt und Reise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transportschäden beim Tragen und Befördern durch den Versichertennicht geregelt
Unfall des Transportmittels (Kfz, Bahn, Flugzeug, Schiff)ja, bis zur Versicherungssumme„Transportmittelunfall“Was ist versichert?, Seite 1
Schutz bei Auftritten, Proben, Unterricht und Aufnahmennicht geregelt
Diebstahl aus dem abgestellten, verschlossenen Fahrzeugja, bis zur Versicherungssumme„bei allseitig geschlossenen und versperr ... ten Fahrzeugen“Was ist versichert?, Seite 1
Nachtzeitklausel für Instrumente im Fahrzeug (kein Schutz in bestimmten Stunden)nicht geregelt
Aufgegebenes Gepäck und Frachtraum bei Flugreisennicht geregelt
Versand durch Post, Kurier, Spedition oder Frachtführernicht geregelt
Aufbewahrung in Hotel, Backstage, Garderobe oder fremden Räumennicht geregelt
Höchstdauer von Reisen oder Auslandsaufenthaltennicht geregelt

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Reparaturkosten durch Fachwerkstatt oder Instrumentenbauernicht geregelt
Wertminderung nach fachgerechter Reparaturnicht geregelt
Entschädigung bei Totalschaden oder Verlustnicht geregelt
Mietinstrument oder Ersatzinstrument während der Reparaturnicht geregelt
Transport zur und von der Werkstattnicht geregelt
Kosten für Sachverständige und Gutachtennicht geregelt
Such-, Bergungs- und Rückholkostennicht geregelt
Paar- und Satzklausel (Wertverlust des zusammengehörenden Rests, etwa Instrument und Bogen)nicht geregelt
Ertragsausfall oder Mehrkosten für Berufsmusiker (abgesagter Auftritt, Ersatzbeschaffung)nicht geregelt
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Höhere Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Verlustnicht geregelt
Selbstbeteiligung oder Kürzung bei Diebstahl aus dem Fahrzeugnicht geregelt
Wählbare Selbstbeteiligung gegen Beitragsnachlassnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und Alterungja„natürliche Abnutzung, Funktionsstörung, oder“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Klimaeinflüsse (Risse)ja„Witterungseinflüsse“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Holzwurm, Rost und Korrosionja„Verkratzen, Verschrammen, Rost, Oxydation“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von inneren mechanischen oder elektrischen Defekten (Betriebsschaden)ja„natürliche Abnutzung, Funktionsstörung, oder“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schrammen, Kratzern und Lackschäden ohne Funktionsbeeinträchtigungja„Verkratzen, Verschrammen, Rost, Oxydation“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Verschleißteilen (Saiten, Felle, Rohrblätter, Haare des Bogens)nicht geregelt
Ausschluss von Schäden während Reparatur, Restaurierung oder Bearbeitungja„jegliche Arbeiten an den versicher“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (Verzicht auf Kürzung)nicht geregelt
Ausschluss von Beschlagnahme und behördlichem Zugriff (etwa Zoll)nicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Terror und Kernenergienicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Transport nur im geeigneten Koffer oder Etuinicht geregelt
Beaufsichtigungspflicht unterwegs (Diebstahl nur bei Aufsicht oder Verschluss)nicht geregelt
Pflichten für Instrumente im Fahrzeug (verschlossen, nicht sichtbar, Kofferraum)ja„bei allseitig geschlossenen und versperr ... ten Fahrzeugen“Was ist versichert?, Seite 1
Wertnachweis oder Gutachten bei Vertragsschluss erforderlichnicht geregelt
Anzeige bei der Polizei unverzüglich nach Diebstahl oder Verlustnicht geregelt
Frist zur Schadenmeldungja„Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Zustimmung des Versicherers vor Reparatur oder Auftragnicht geregelt
Kurzzeitdeckung für einzelne Reisen, Tourneen oder Leihzeitenja„Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 1 Jahr oder weniger, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Pauschalvertrag für Orchester, Vereine, Musikschulen oder Ensemblesnicht geregelt
Mindestlaufzeit des Vertragsnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Allianz Transportversicherung Musikinstrumente

Volltext aufklappen: IPID Transportversicherung Musikinstrumente
[Seite 1] Stand 05/2022 Musikinstrumente-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Allianz Elementar Versicherungs-AG, Österreich Produkt: Musikinstrumente-Versicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Musikinstrumente-Versicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ü Die Versicherung umfasst die in der Polizze be- Die wichtigsten Ausschlüsse vom Versicherungs- zeichneten Gegenstände einschließlich des vom schutz sind: Versicherungsnehmer angegebenen Zubehörs. x Veruntreuung Die Versicherung umfasst im Rahmen der ver- x Vergessen, Verlieren, Vertauschen bzw. Hängen-, einbarten Versicherungssumme(n) Gefahren und Stehen- oder Liegenlassen, sowie Bedienungs- Schäden nach Art. 4 Abs 1 AÖTB wie z.B. aus fehler x Flugsand und andere Verschmutzung, ü Brand, Blitzschlag, Explosion x Verkratzen, Verschrammen, Rost, Oxydation, ü Transportmittelunfall Nässe, Schimmel, Gärung, Fäulnis, Geruchan- ü Naturkatastrophen nahme, Witterungseinflüsse, Ungeziefer aller ü Verlust/Abhandenkommen und Beschädigung Art, Tiere sowie Spritzwasser x natürliche Abnutzung, Funktionsstörung, oder der versicherten Musikinstrumente durch Raub Verschleiß, jegliche Arbeiten an den versicher- sowie – bei allseitig geschlossenen und versperr- ten Gegenständen sowie Mängel, für welche ten Fahrzeugen – durch Diebstahl des ganzen der Hersteller oder Verkäufer zu haften hat Fahrzeuges oder durch Einbruchdiebstahl. x Fehler oder Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren und dem Versi- cherungsnehmer oder Versicherten oder seinen Die Versicherungssummen vereinbaren wir mit Vertretern bekannt sein mussten Ihnen im Versicherungsvertrag. x nicht alltägliche Verwendung (z. B. Luft- oder Unterwassereinsatz) Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Die  Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall begrenzt mit der vereinbarten Versicherungssumme. ! Bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at Seite 1 von 2 [Seite 2] Wo bin ich versichert? ü Die Versicherung gilt ausschließlich für den in der Polizze angegebenen räumlichen Geltungsbereich. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. • Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen. • Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden. • Ein Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). • Ein drohender Schaden muss nach Möglichkeit abgewendet und ein entstandener Schaden gering gehalten werden. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist jährlich während der Vertragsdauer und im Vorhinein zu bezahlen. Eine halb-, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z.B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Einzugsermächtigung) können vereinbart werden. Wann beginnt und endet die Deckung? • Der Beginn des Vertrages und der Deckung ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die Zahlung der ersten Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig erfolgt. • Der Vertrag und die Deckung enden durch Kündigung durch den Versicherer oder den Kunden. • Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 1 Jahr oder weniger, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? • Verbraucher können Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr erstmals zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. • Unternehmer können Verträge zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls, vorzeitig gekündigt werden. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1100 Wien, Wiedner Gürtel 9-13, Telefon: 05 9009-0, Telefax: 05 9009-70000. Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU 1536 4406, www.allianz.at Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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