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Oberösterreichische Kunstversicherung: die Bedingungen im Volltext
Allgefahrenversicherung für gelistete Kunst mit fixer Taxe, 25 Prozent Vorsorge und weltweitem Schutz bei vorübergehender Entfernung bis drei Monate und 150.000 Euro.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme der Sammlung oder der Wertsachen (Gesamtsumme laut Verzeichnis) | laut Polizze | „Die Versicherungssumme ist die vom Versicherer je Versicherungsfall auszuzahlende Höchstentschädigung, ausgedrückt in EURO.“ | Definitionen, Seite 2 |
| Mindestversicherungssumme oder Mindestwert der Sammlung, ab der der Vertrag angeboten wird | nicht geregelt | ||
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Kunst- und Wertsachenversicherung oder Baustein der Hausratversicherung | ja | „Ergänzende Bedingungen zur Kunstversicherung“ | Titel, Seite 1 |
| Vereinbarter Wert (Taxe): Entschädigung nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Wert je Objekt, ohne Nachweis des Marktwerts im Schadenfall | ja | „die vereinbarte und gelistete Versicherungssumme (fixe Taxe) je Gegenstand“ | § 5 1. a., Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung (keine Kürzung, wenn die Summe zu niedrig ist) | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für Wertsteigerungen der versicherten Objekte (prozentualer Aufschlag auf die Summe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Es gilt eine Vorsorge-Versicherungssumme von 25% der Versicherungssumme vereinbart.“ | § 5 6., Seite 1 |
| Vorsorge für Neuerwerbungen (automatischer Schutz neu gekaufter Objekte bis zur Nachmeldung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sie gilt für Neuanschaffungen von Kunstgegenständen nur, wenn der Versicherer hierüber spätestens 60 Tage nach Anschaffung informiert wurde und diese Änderung bestätigt hat.“ | § 5 6., Seite 1 |
| Mitversicherung nicht einzeln aufgeführter Objekte (pauschal je Objekt oder insgesamt) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Bei pauschal versicherten Kunstgegenständen ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall für den Wert der versicherten Sachen nachweispflichtig!“ | § 5 1. b., Seite 1 |
| Geltungsbereich (Versicherungsort, Europa oder weltweit) | ja | „Während einer vorübergehenden Entfernung der versicherten Kunstgegenstände vom Versicherungsort gilt weltweit Versicherungsschutz“ | § 2 b., Seite 1 |
| Außenversicherung: vorübergehende Entfernung vom Versicherungsort (Reisen, Zweitwohnsitz, Bankschließfach) | ja, bis 150.000 € | „Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. Die Entschädigung außerhalb des Versicherungsortes ist insgesamt auf € 150.000,- begrenzt“ | § 2 b., Seite 1 |
Versicherte Objekte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gemälde, Grafiken, Skulpturen und andere Kunstwerke | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kunstgegenstände sind antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, künstlerische Fotografien, (Wand-)Teppiche, Brücken, Musikinstrumente, Manuskripte, antiquarische Bücher, Porzellan, Skulpturen, Weine, Briefmarken, Münzen“ | Definitionen, Seite 2 |
| Antiquitäten, Möbel von Sammlerwert und Designobjekte | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kunstgegenstände sind antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, künstlerische Fotografien, (Wand-)Teppiche, Brücken, Musikinstrumente, Manuskripte, antiquarische Bücher, Porzellan, Skulpturen, Weine, Briefmarken, Münzen“ | Definitionen, Seite 2 |
| Schmuck und Edelsteine | nicht geregelt | ||
| Uhren von Sammlerwert | nicht geregelt | ||
| Münzen, Medaillen und Edelmetalle (Barren) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kunstgegenstände sind antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, künstlerische Fotografien, (Wand-)Teppiche, Brücken, Musikinstrumente, Manuskripte, antiquarische Bücher, Porzellan, Skulpturen, Weine, Briefmarken, Münzen“ | Definitionen, Seite 2 |
| Briefmarkensammlungen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kunstgegenstände sind antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, künstlerische Fotografien, (Wand-)Teppiche, Brücken, Musikinstrumente, Manuskripte, antiquarische Bücher, Porzellan, Skulpturen, Weine, Briefmarken, Münzen“ | Definitionen, Seite 2 |
| Weinsammlungen und Spirituosen von Sammlerwert | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kunstgegenstände sind antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, künstlerische Fotografien, (Wand-)Teppiche, Brücken, Musikinstrumente, Manuskripte, antiquarische Bücher, Porzellan, Skulpturen, Weine, Briefmarken, Münzen“ | Definitionen, Seite 2 |
| Musikinstrumente von Sammlerwert | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kunstgegenstände sind antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, künstlerische Fotografien, (Wand-)Teppiche, Brücken, Musikinstrumente, Manuskripte, antiquarische Bücher, Porzellan, Skulpturen, Weine, Briefmarken, Münzen“ | Definitionen, Seite 2 |
| Bücher, Handschriften, Autographen und Fotografien | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kunstgegenstände sind antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Drucke, künstlerische Fotografien, (Wand-)Teppiche, Brücken, Musikinstrumente, Manuskripte, antiquarische Bücher, Porzellan, Skulpturen, Weine, Briefmarken, Münzen“ | Definitionen, Seite 2 |
| Sonstige Sammlungen (Spielzeug, Modellbahnen, Militaria, Memorabilia) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sammlerobjekte und Liebhaberstücke aller Art“ | Definitionen, Seite 2 |
| Oldtimer und Fahrzeugsammlungen im selben Vertrag | nicht geregelt | ||
| Bargeld, Wertpapiere und Urkunden | nicht geregelt | ||
| Übriger Hausrat im selben Vertrag (Kombination Haus, Kunst und Wertsachen) | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch und Ruß | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Raub und Beraubung, auch unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, zum Beispiel durch Gäste oder Handwerker) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Verlieren und unerklärliches Abhandenkommen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Leitungswasser | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Bruch und Beschädigung durch Missgeschick (Umstoßen, Herunterfallen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die versicherten Kunstgegenstände sind am Versicherungsort gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust als Folge aller Gefahren versichert.“ | § 2 a., Seite 1 |
| Transport, auch Umzug, durch Spediteur oder selbst | ja, bis zur Versicherungssumme | „Falls der Versicherungsnehmer/Versicherte die Kunstgegenstände selbst transportiert, muss dies fachmännisch geschehen.“ | § 8 5., Seite 2 |
| Leihgaben an Museen und Ausstellungen (Nagel zu Nagel) | nicht geregelt | ||
| Schäden während Restaurierung, Rahmung oder Reinigung durch Fachbetriebe | nein | „Reparatur, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten“ | § 4 2. b., Seite 1 |
| Terror, innere Unruhen und Streik | nein | „Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme, Verstaatlichung“ | § 4 2. d., Seite 1 |
Leistung im Schaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ersatz der Restaurierungskosten bei Teilschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „die notwendigen Reparatur- oder Restaurierungskosten zuzüglich einer eventuell verbleibenden Wertminderung“ | § 5 2., Seite 1 |
| Ersatz der Wertminderung, die nach einer Restaurierung bleibt | ja, bis zur Versicherungssumme | „zuzüglich einer eventuell verbleibenden Wertminderung, jedoch nicht mehr als die vereinbarte und gelistete Versicherungssumme je Gegenstand“ | § 5 2., Seite 1 |
| Paar- und Satzklausel (Ersatz des Wertverlusts des unbeschädigten Teils eines Paars oder Satzes) | ja, bis zur Versicherungssumme | „den Wiederbeschaffungspreis eines kunsthistorisch vergleichbaren Gegenstandes zur Vervollständigung des paares oder der Sachgesamtheit“ | § 5 3. a., Seite 1 |
| Rückkaufsrecht nach Wiederauffinden eines entschädigten Objekts | ja | „muss er innerhalb eines Monats entweder die gezahlte Entschädigung zurückerstatten oder dem Versicherer den Kunstgegenstand zur Verfügung stellen.“ | § 12, Seite 2 |
| Künstlerrecht: Entschädigung ohne Veräußerung, wenn der Künstler ein beschädigtes Werk nicht mehr als seines anerkennt | nicht geregelt | ||
| Sachverständigen- und Gutachterkosten im Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Belohnung für die Wiederbeschaffung gestohlener Objekte | ja, bis 15.000 € | „Reise, Transport- und Rechtsanwaltskosten, um abhanden gekommene Kunstwerke wieder zu erlangen oder vergleichbare Objekte wieder zu ersetzen: bis zu € 15.000,-“ | § 3 c., Seite 1 |
| Bergungs-, Transport- und Lagerkosten nach einem Schaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufräumungs- und Sicherungskosten einschließlich Feuerlöschkosten sowie Transport, Zwischenlagerungs- und Entsorgungskosten: bis zu je 20% der Versicherungssumme.“ | § 3 b., Seite 1 |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählicher Verschlechterung | ja | „allmähliche Zustandsverschlechterung, Abnutzung, Verschleiß oder Verfall“ | § 4 1. c., Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Raumklima, Licht, Temperatur oder Feuchtigkeit | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Motten, Holzwurm oder Schimmel | ja | „Rost und Oxidation, Ungeziefer, Schädlinge oder Nagetiere“ | § 4 1. d., Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch die natürliche Beschaffenheit des Objekts (innerer Verderb, Materialfehler) | ja | „anhaftende Mängel, natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit“ | § 4 1. c., Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch zerbrechlicher Objekte (Glas, Porzellan, Keramik) ohne Sondervereinbarung | ja | „Senkung, Schrumpfung, Dehnen, Verziehen, Zerkratzen, Absplittern“ | § 4 1. b., Seite 1 |
| Ausschluss oder Begrenzung von Diebstahl aus Fahrzeugen | nicht geregelt | ||
| Einschränkung für getragenen Schmuck und getragene Uhren (Abhandenkommen beim Tragen, Sport, Baden) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Echtheits-, Provenienz- und Eigentumsmängeln (Rückgabe an den Berechtigten) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung bei unbewohnter Wohnung (Leerstand über eine bestimmte Dauer) | ja | „die ansonsten ständig bewohnte Wohnung, das Gebäude oder Gebäudeteile länger als 90 aufeinander folgende Tage oder im Einzelfall vereinbarte längere Frist unbewohnt oder unbenutzt bleiben“ | § 6 a., Seite 1 |
Obliegenheiten und Sicherungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wertnachweis oder Gutachten als Voraussetzung (ab welchem Einzelwert) | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Neubewertung in festen Abständen | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu Verzeichnis, Fotos und Belegen der versicherten Objekte | ja | „unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, beschädigten oder zerstörten Kunstgegenstände einzureichen“ | § 9 2., Seite 2 |
| Tresorpflicht für Schmuck, Uhren und Bargeld (Grenze außerhalb des Tresors) | nicht geregelt | ||
| Alarmanlage oder andere Sicherungen als Voraussetzung | ja | „alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zB vom Versicherer verlangte Sicherheitsauflagen, Anbringen einer Alarmanlage, etc.) zu beachten“ | § 8 1., Seite 2 |
| Vorgaben für Transporte (Fachspedition, Verpackung, Begleitung) | ja | „Falls der Versicherungsnehmer/Versicherte dafür einen Dritten beauftragt, muss es sich um eine Kunstspedition handeln.“ | § 8 5., Seite 2 |
| Frist zur Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizei | ja | „Bei einem Schaden durch Brand, Explosion, Vandalismus, Diebstahl, Einbruch oder Raub ist der Schaden der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen“ | § 9 2., Seite 2 |
| Meldung gestohlener Objekte an ein Register (Art Loss Register oder vergleichbar) | nicht geregelt |
Vertrag und Service
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Beratung zu Sicherung, Lagerung, Pflege und Leihverkehr durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Beitragsrelevante Regeln ohne Preise (Rabatt für Tresor, Alarm, schadenfreie Jahre, Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Transport: Ergänzende Bedingungen zur Kunstversicherung (TRKU-06) Fassung: TRKU-06, Oberösterreichische Versicherung AG 26.03.2024 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.