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Versicherungsmakler / Kunst- und Wertsachenversicherung / Bedingungsarchiv Kunst und Wertsachen

Hiscox Fine Art Collections by Hiscox: die Bedingungen im Volltext

Eigenständige Allgefahren-Kunstversicherung für Österreich; die Versicherungsinformationen nennen die versicherten Gefahren, Einzelheiten stehen in den Bedingungen 01/2022, die nicht vorliegen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme der Sammlung oder der Wertsachen (Gesamtsumme laut Verzeichnis)laut Polizze„Die Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen sind im Versicherungsschein und/oder in den Versicherungsbedingungen ausgewiesen.“Ziffer 4 b), Seite 2
Mindestversicherungssumme oder Mindestwert der Sammlung, ab der der Vertrag angeboten wirdnicht geregelt
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„Durch diesen Vertrag ist die versicherte Kunst gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung).“Ziffer 4 b), Seite 2
Vertragsform: eigenständige Kunst- und Wertsachenversicherung oder Baustein der Hausratversicherungja„Es handelt sich um eine Kunstversicherung.“Ziffer 4 b), Seite 2
Vereinbarter Wert (Taxe): Entschädigung nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Wert je Objekt, ohne Nachweis des Marktwerts im Schadenfallnicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung (keine Kürzung, wenn die Summe zu niedrig ist)nicht geregelt
Vorsorge für Wertsteigerungen der versicherten Objekte (prozentualer Aufschlag auf die Summe)nicht geregelt
Vorsorge für Neuerwerbungen (automatischer Schutz neu gekaufter Objekte bis zur Nachmeldung)nicht geregelt
Mitversicherung nicht einzeln aufgeführter Objekte (pauschal je Objekt oder insgesamt)nicht geregelt
Geltungsbereich (Versicherungsort, Europa oder weltweit)nicht geregelt
Außenversicherung: vorübergehende Entfernung vom Versicherungsort (Reisen, Zweitwohnsitz, Bankschließfach)nicht geregelt

Versicherte Objekte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gemälde, Grafiken, Skulpturen und andere Kunstwerkenicht geregelt
Antiquitäten, Möbel von Sammlerwert und Designobjektenicht geregelt
Schmuck und Edelsteinenicht geregelt
Uhren von Sammlerwertnicht geregelt
Münzen, Medaillen und Edelmetalle (Barren)nicht geregelt
Briefmarkensammlungennicht geregelt
Weinsammlungen und Spirituosen von Sammlerwertnicht geregelt
Musikinstrumente von Sammlerwertnicht geregelt
Bücher, Handschriften, Autographen und Fotografiennicht geregelt
Sonstige Sammlungen (Spielzeug, Modellbahnen, Militaria, Memorabilia)nicht geregelt
Oldtimer und Fahrzeugsammlungen im selben Vertragnicht geregelt
Bargeld, Wertpapiere und Urkundennicht geregelt
Übriger Hausrat im selben Vertrag (Kombination Haus, Kunst und Wertsachen)nicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch und Rußja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert.“Ziffer 4 b), Seite 2
Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruchja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert.“Ziffer 4 b), Seite 2
Raub und Beraubung, auch unterwegsnicht geregelt
Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, zum Beispiel durch Gäste oder Handwerker)ja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert.“Ziffer 4 b), Seite 2
Verlieren und unerklärliches Abhandenkommenja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert.“Ziffer 4 b), Seite 2
Leitungswasserja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert.“Ziffer 4 b), Seite 2
Sturm und Hagelja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert.“Ziffer 4 b), Seite 2
Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch)nicht geregelt
Bruch und Beschädigung durch Missgeschick (Umstoßen, Herunterfallen)ja, bis zur Versicherungssumme„Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert.“Ziffer 4 b), Seite 2
Transport, auch Umzug, durch Spediteur oder selbstnicht geregelt
Leihgaben an Museen und Ausstellungen (Nagel zu Nagel)nicht geregelt
Schäden während Restaurierung, Rahmung oder Reinigung durch Fachbetriebenicht geregelt
Terror, innere Unruhen und Streiknicht geregelt

Leistung im Schaden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ersatz der Restaurierungskosten bei Teilschadennicht geregelt
Ersatz der Wertminderung, die nach einer Restaurierung bleibtnicht geregelt
Paar- und Satzklausel (Ersatz des Wertverlusts des unbeschädigten Teils eines Paars oder Satzes)nicht geregelt
Rückkaufsrecht nach Wiederauffinden eines entschädigten Objektsnicht geregelt
Künstlerrecht: Entschädigung ohne Veräußerung, wenn der Künstler ein beschädigtes Werk nicht mehr als seines anerkenntnicht geregelt
Sachverständigen- und Gutachterkosten im Schadenfallnicht geregelt
Belohnung für die Wiederbeschaffung gestohlener Objektenicht geregelt
Bergungs-, Transport- und Lagerkosten nach einem Schadennicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählicher Verschlechterungnicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Raumklima, Licht, Temperatur oder Feuchtigkeitnicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Motten, Holzwurm oder Schimmelnicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch die natürliche Beschaffenheit des Objekts (innerer Verderb, Materialfehler)nicht geregelt
Ausschluss von Bruch zerbrechlicher Objekte (Glas, Porzellan, Keramik) ohne Sondervereinbarungnicht geregelt
Ausschluss oder Begrenzung von Diebstahl aus Fahrzeugennicht geregelt
Einschränkung für getragenen Schmuck und getragene Uhren (Abhandenkommen beim Tragen, Sport, Baden)nicht geregelt
Ausschluss von Echtheits-, Provenienz- und Eigentumsmängeln (Rückgabe an den Berechtigten)nicht geregelt
Einschränkung bei unbewohnter Wohnung (Leerstand über eine bestimmte Dauer)nicht geregelt

Obliegenheiten und Sicherungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Wertnachweis oder Gutachten als Voraussetzung (ab welchem Einzelwert)nicht geregelt
Pflicht zur Neubewertung in festen Abständennicht geregelt
Pflicht zu Verzeichnis, Fotos und Belegen der versicherten Objektenicht geregelt
Tresorpflicht für Schmuck, Uhren und Bargeld (Grenze außerhalb des Tresors)nicht geregelt
Alarmanlage oder andere Sicherungen als Voraussetzungnicht geregelt
Vorgaben für Transporte (Fachspedition, Verpackung, Begleitung)nicht geregelt
Frist zur Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizeinicht geregelt
Meldung gestohlener Objekte an ein Register (Art Loss Register oder vergleichbar)nicht geregelt

Vertrag und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallja, bis zur Versicherungssumme„insbesondere unter Berücksichtigung der Versicherungssummen und der Selbstbehalte, berechnet“Ziffer 5, Seite 2
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt wird.“Ziffer 10, Seite 4
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenja„den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß der Allgemeinen Regelungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen zu kündigen.“Ziffer 10, Seite 4
Beratung zu Sicherung, Lagerung, Pflege und Leihverkehr durch den Versicherernicht geregelt
Beitragsrelevante Regeln ohne Preise (Rabatt für Tresor, Alarm, schadenfreie Jahre, Selbstbeteiligung)ja„Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage der uns überlassenen Risikoinformationen, insbesondere unter Berücksichtigung der Versicherungssummen und der Selbstbehalte, berechnet.“Ziffer 5, Seite 2

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland (Geschäft in Österreich)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Hiscox Fine Art Collections by Hiscox

Volltext aufklappen: Versicherungsinformationen Fine Art Collections by Hiscox Österreich
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsinformationen Fine Art & Collections by Hiscox für Österreich 01/2022 1. Versicherer Hiscox SA 35 Avenue Monterey, L-2163 Luxemburg eingetragen im „Registre du Commerce et des Sociétiés“ (RCS) des Großherzogtums Luxemburg, unter der Nummer B217018 Der vorliegende Versicherungsvertrag wird abgeschlossen über folgende Niederlassung: Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland Bernhard-Wicki-Straße 3, 80636 München eingetragen im Handelsregister (HRB) des Amtsgerichts München unter der HRB 238125 Hauptbevollmächtigter der Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland: Markus Niederreiner Ladungsfähige Anschrift des Versicherers und des Hauptbevollmächtigten: Bernhard-Wicki-Straße 3, 80636 München Hauptgeschäftstätigkeiten der Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland sind Versicherungen für hochwertige Gebäude und Hausrat, für Kunst- und Wertgegenstände, für Oldtimer, Sammler- und Liebhaberfahrzeuge, sowie gewerbliche Inhalts-, Gebäude- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, Cyber-, Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O Versicherungen. Die Mitarbeiter der Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland erhalten im Zusammenhang mit dem Vertrieb des konkreten Versicherungsvertrages keine Vergütung. Für Ihre Tätigkeit für die Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen erhalten die Mitarbeiter die jeweils vertraglich vereinbarte Arbeitnehmerver- gütung. Diese kann auch erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile enthalten. Die Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland bietet im Rahmen des Direkt-Vertriebs seiner Versicherungsprodukte eine Beratung zu den angebotenen Ver- sicherungsprodukten gemäß den gesetzlichen Vorgaben an. 2. Aufsichtsbehörde Zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde für die Hiscox SA: Commissariat Aux Assurances, 11 Rue Robert Stumper, L-2557 Luxemburg, Grand Duché de Luxembourg Tel.: +352(0)22 69 11 1 Fax: +352(0)22 69 10 E-Mail: caa@caa.lu Website: www.caa.lu Zusätzliche Versicherungsaufsichtsbehörde für die deutsche Niederlassung der Hiscox SA: BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Tel.: +49(0)228 4108 0 Fax: +49(0)228 4108 1550 E-Mail: poststelle@bafin.de Website: www.bafin.de Zusätzliche Versicherungsaufsicht für das österreichische Geschäft der Hiscox SA: Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien Tel.: + 43(0)1 249 59 0 Fax: + 43(0)1 249 59 5499 E-Mail: fma@fma.gv.at Website: www.fma.gv.at 1 [Seite 2] Allgemeine Versicherungsinformationen Fine Art & Collections by Hiscox für Österreich 01/2022 3. Garantiefond Für luxemburgische Versicherungsgesellschaften besteht kein Garantiefonds. 4. Anwendbare Ver- a) Dem Vertrag liegen die Fine Art & Collections by Hiscox Bedingungen Österreich Versicherungsbe- 01/2022 zugrunde sowie etwaige weitere besondere Vereinbarungen und Klauseln, dingungen und die in dem Versicherungsschein aufgeführt sind. wesentliche Merk- b) Es handelt sich um eine Kunstversicherung. Durch diesen Vertrag ist die versicherte male der Ver- Kunst gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen sicherungsleistung aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung). Insbesondere sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl, zufallsbedingte Beschädigung, Verlust und Liegenlassen versichert. Die Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen sind im Versicherungsschein und/oder in den Versicherungsbedingungen ausgewiesen. Weitere Einzelheiten zur Versicherungsleistung entnehmen Sie bitte den unter Absatz 4. a) aufgeführten Ver- sicherungsbedingungen. 5. Gesamtpreis der Die Versicherungsprämie wird auf der Grundlage der uns überlassenen Risikoinformationen, Versicherung insbesondere unter Berücksichtigung der Versicherungssummen und der Selbstbehalte, berechnet. Die konkreten Prämien einschließlich der Versicherungssteuer werden im Angebot ausgewiesen. Bei Risiken im Ausland fallen die ausländischen Versicherungssteuern sowie ggf. zusätzliche Gebühren an. 6. Zahlung und Bei den Versicherungsprämien handelt es sich in der Regel um Jahresprämien. Diese gelten Zahlungsweise jeweils für ein Jahr. Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Die Prämie ist in der Regel an den in der Prämienrechnung ausgewiesenen Empfänger zu zahlen. Eventuell vereinbarte Teilzahlungen, Fristen und Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der Rechnung. Mit Ihrer Zustimmung können wir die Versicherungsprämie auch direkt per Last- schriftverfahren einziehen. 7. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer unseres Angebots beträgt zwei Monate ab Ausstellungsdatum. des Angebots 8. Zustandekommen Der Versicherungsvertrag kann sowohl im Rahmen des so genannten Invitatio-Modells als des Vertrages/Ver- auch im Rahmen des so genannten Antrags-Modells abgeschlossen werden. sicherungsbeginn Im Rahmen des Invitatio-Modells unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Vertragsangebot. Wenn Sie diesem Vertragsangebot zustimmen möchten, dann können Sie dies durch Über- mittlung Ihrer Annahmeerklärung tun. Der Versicherungsvertrag kommt dann mit Eingang Ihrer Annahmeerklärung bei uns oder bei dem von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsver- mittler zustande. In der Regel liegt der Versicherungsbeginn des Vertrages frühestens an dem Tag des Aus- 2 [Seite 3] Allgemeine Versicherungsinformationen Fine Art & Collections by Hiscox für Österreich 01/2022 stellungsdatums des Angebots und spätestens am Tag des Ablaufs der oben angegebenen Gültigkeitsdauer des Angebots. Wenn nichts anderes vereinbart ist, fallen der Versicherungs- beginn und der Beginn des Versicherungsschutzes auf denselben Tag. Abweichend davon können Sie oder der von Ihnen bevollmächtigte Vermittler auch einen anderen Versicherungsbeginn außerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots wählen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn wir Ihnen diesen abweichenden Beginn in Textform bestätigen. Wenn Sie mit uns einen Versicherungsvertrag im Rahmen des so genannten Antrags-Modells schließen möchten, müssen Sie einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Versicherung unter Angabe eines von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginns stellen, frühestens jedoch an dem Tag Ihrer Angebotsabgabe. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang unserer Annahmeerklärung und des Ver- sicherungsscheines bei Ihnen zustande. Der Versicherungsbeginn und der Beginn des Ver- sicherungsschutzes fallen auf denselben Tag. In beiden oben genannten Verfahren ist die Gewährung des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung der Erst- oder Folgeprämien. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Fälligkeit der Prämienzahl- ung können Sie den jeweiligen Rechnungen entnehmen. 9. Belehrung nach Rücktrittsrecht § 5c VersVG Sofern Sie Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) sind, können Sie vom Versicherungsvertrag bzw. von Ihrer Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen in geschrie- bener Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Ihnen der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder –änderung, die im § 9a VAG sowie in den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und diese Belehrung zugegangen sind. Der Rücktritt kann sowohl an den von Ihnen beauftragten Vermittler als auch direkt an uns, Hiscox SA Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland, Bernhard-Wicki-Str. 3, 80636 München, gerichtet werden. Bei einem Rücktritt per Telefax ist der Rücktritt an folgende Faxnummer zu richten: +49(0)89 54 58 01 199. Bei einem Rücktritt per E-Mail ist der Rücktritt an folgende E-Mail-Adresse zu senden: hiscox.underwriting@hiscox.de Rücktrittsfolgen Im Falle eines wirksamen Rücktritts endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Rücktritts entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Rücktritts entfällt, können wir einbehalten, wenn wir Ihnen vorläufige Deckung gewährt haben. Beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück- zugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Rücktritts. Besondere Hinweise Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten. Ende der Widerrufsbelehrung 3 [Seite 4] Allgemeine Versicherungsinformationen Fine Art & Collections by Hiscox für Österreich 01/2022 10. Laufzeit des Ver- Der Versicherungsvertrag wird in der Regel für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Diese trages / Beendigung beträgt in der Regel 12 Monate, es sei denn wir haben ausdrücklich etwas anderes verein- des Vertrages bart. In diesem Fall ist die Laufzeit dem Versicherungsschein zu entnehmen. Für eventuell folgende Vertragsperioden gilt in der Regel ebenfalls eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform gekündigt wird. Sie können den Vertrag – unabhängig von der vorbezeichneten Kündigungsfrist – nach Ablauf eines Monats nach Vertragsbeginn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sie schulden uns in diesem Fall nur die anteilige Jahresprämie. Daneben haben sowohl Sie als auch wir die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalls gemäß der Allgemeinen Regelungen im Rahmen der Versicherungs- bedingungen zu kündigen. 11. Anwendbares Recht Dem Vertrag – einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss – liegt österreichisches Recht / Vertragssprache / zugrunde. Vertragssprache ist Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen Gerichtsstand und uns in Deutsch. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Klagen gegen uns können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht an unserem Geschäftssitz anhängig machen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Ab- kommens über den europäischen Wirtschaftsraum EWG ist, oder ist Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig. 12. Beschwerden Bei Beschwerden können Sie sich jederzeit unter folgender Adresse direkt an uns wenden: Hiscox SA Niederlassung für Deutschland Bernhard-Wicki-Straße 3 80636 München Tel.: +49(0)89 54 58 01 100 Fax: +49(0)89 54 58 01 199 E-Mail: beschwerden@hiscox.com Des Weiteren sind wir Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Eine entsprechende Beschwerde müsste von Ihnen an die nachstehend aufgeführte Adresse gerichtet werden. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Das Recht zum Bestreiten des ordentlichen Rechtswegs bleibt davon unberührt. Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Tel.: +49(0)1804 22 44 24 Fax: +49(0)1804 22 44 25 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 4 [Seite 5] Allgemeine Versicherungsinformationen Fine Art & Collections by Hiscox für Österreich 01/2022 Zudem haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden, auch in deutscher Sprache, an den Insur- ance Ombudsman in Luxemburg zu senden. Eine entsprechende Beschwerde müsste von Ihnen an die nachstehend aufgeführte Adresse gerichtet werden. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Das Recht zum Bestreiten des ordentlichen Rechtswegs bleibt davon unberührt. Insurance Ombudsman ACA, 12, rue Erasme, L-1468 Luxembourg Tel.: +352(0)44 21 44 1 Fax: +352(0)44 02 89 E-Mail: mediateur@aca.lu Schließlich können Sie Ihre Beschwerde auch an die beiden unter Ziffer 2 dieser Informa- tionen bezeichneten Aufsichtsbehörden richten. 5
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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