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Helvetia Kunstversicherung: die Bedingungen im Volltext
Kunstversicherung nach AÖTB mit voller Deckung gegen alle Risken von Nagel zu Nagel, Erstrisikosummen ohne Unterversicherung, aber ohne einfachen Diebstahl und Verlust und mit strengen Transport- und Verschlussvorgaben.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme der Sammlung oder der Wertsachen (Gesamtsumme laut Verzeichnis) | laut Polizze | „Bei den in der Police angeführten Versicherungssummen handelt es sich um Erstrisikosummen, womit auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung verzichtet wird.“ | Ziffer 7, Seite 1 |
| Mindestversicherungssumme oder Mindestwert der Sammlung, ab der der Vertrag angeboten wird | nicht geregelt | ||
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Kunst- und Wertsachenversicherung oder Baustein der Hausratversicherung | ja | „Besondere Bedingungen für die Kunstversicherung (2020)“ | Titel, Seite 1 |
| Vereinbarter Wert (Taxe): Entschädigung nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Wert je Objekt, ohne Nachweis des Marktwerts im Schadenfall | nein | „Die Festlegung der Versicherungssummen der Kunstgegenstände erfolgt durch den Versicherungsnehmer oder durch einen Kunstsachverständigen.“ | Ziffer 7, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung (keine Kürzung, wenn die Summe zu niedrig ist) | ja | „Bei den in der Police angeführten Versicherungssummen handelt es sich um Erstrisikosummen, womit auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung verzichtet wird.“ | Ziffer 7, Seite 1 |
| Vorsorge für Wertsteigerungen der versicherten Objekte (prozentualer Aufschlag auf die Summe) | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für Neuerwerbungen (automatischer Schutz neu gekaufter Objekte bis zur Nachmeldung) | nicht geregelt | ||
| Mitversicherung nicht einzeln aufgeführter Objekte (pauschal je Objekt oder insgesamt) | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Versicherungsort, Europa oder weltweit) | nein | „Versichert im durchgehenden Risiko (Nagel zu Nagel) sind Transporte zwischen Wohn- und/oder Geschäftsräumlichkeiten, Aufenthalte in Wohn- und/oder Geschäftsräumlichkeiten,“ | Ziffer 4, Seite 1 |
| Außenversicherung: vorübergehende Entfernung vom Versicherungsort (Reisen, Zweitwohnsitz, Bankschließfach) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufenthalte bei Gutachtern und Restauratoren bis maximal 90 Tage“ | Ziffer 4, Seite 1 |
Versicherte Objekte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gemälde, Grafiken, Skulpturen und andere Kunstwerke | ja, bis zur Versicherungssumme | „Gegenstand der Versicherung sind Kunstgegenstände wie Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Radierungen, Drucke, künstlerische Fotographien, Grafiken, Skulpturen, Plastiken und Kollagen“ | Ziffer 1, Seite 1 |
| Antiquitäten, Möbel von Sammlerwert und Designobjekte | nicht geregelt | ||
| Schmuck und Edelsteine | nicht geregelt | ||
| Uhren von Sammlerwert | nicht geregelt | ||
| Münzen, Medaillen und Edelmetalle (Barren) | nicht geregelt | ||
| Briefmarkensammlungen | nicht geregelt | ||
| Weinsammlungen und Spirituosen von Sammlerwert | nicht geregelt | ||
| Musikinstrumente von Sammlerwert | nicht geregelt | ||
| Bücher, Handschriften, Autographen und Fotografien | nicht geregelt | ||
| Sonstige Sammlungen (Spielzeug, Modellbahnen, Militaria, Memorabilia) | nicht geregelt | ||
| Oldtimer und Fahrzeugsammlungen im selben Vertrag | nicht geregelt | ||
| Bargeld, Wertpapiere und Urkunden | nicht geregelt | ||
| Übriger Hausrat im selben Vertrag (Kombination Haus, Kunst und Wertsachen) | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Rauch und Ruß | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Raub und Beraubung, auch unterwegs | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, zum Beispiel durch Gäste oder Handwerker) | nein | „Einfacher Diebstahl, Verlust und Liegenlassen“ | Ziffer 3 i), Seite 1 |
| Verlieren und unerklärliches Abhandenkommen | nein | „Einfacher Diebstahl, Verlust und Liegenlassen“ | Ziffer 3 i), Seite 1 |
| Leitungswasser | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Sturm und Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Bruch und Beschädigung durch Missgeschick (Umstoßen, Herunterfallen) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) in der jeweils gültigen Fassung zur Deckungsform „VOLLE DECKUNG (gegen alle Risken)"“ | Ziffer 2, Seite 1 |
| Transport, auch Umzug, durch Spediteur oder selbst | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert im durchgehenden Risiko (Nagel zu Nagel) sind Transporte zwischen Wohn- und/oder Geschäftsräumlichkeiten“ | Ziffer 4, Seite 1 |
| Leihgaben an Museen und Ausstellungen (Nagel zu Nagel) | nicht geregelt | ||
| Schäden während Restaurierung, Rahmung oder Reinigung durch Fachbetriebe | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufenthalte bei Gutachtern und Restauratoren bis maximal 90 Tage, sowie Transporte im Zusammenhang mit Aufenthalten bei Gutachtern und Restauratoren.“ | Ziffer 4, Seite 1 |
| Terror, innere Unruhen und Streik | nicht geregelt |
Leistung im Schaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ersatz der Restaurierungskosten bei Teilschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Helvetia vergütet die Wiederherstellungskosten maximal bis zu der durch den Sachverständigen festgestellten Höhe.“ | Ziffer 9 a), Seite 2 |
| Ersatz der Wertminderung, die nach einer Restaurierung bleibt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Verbleibt nach erfolgter Wiederherstellung nach Ansicht des Sachverständigen eine Wertminderung, wird diese zusätzlich vergütet.“ | Ziffer 9 a), Seite 2 |
| Paar- und Satzklausel (Ersatz des Wertverlusts des unbeschädigten Teils eines Paars oder Satzes) | nicht geregelt | ||
| Rückkaufsrecht nach Wiederauffinden eines entschädigten Objekts | ja | „Der Versicherungsnehmer oder Versicherte ist verpflichtet, den wiedererlangten Gegenstand zurückzunehmen und Zug um Zug gegen dessen Übernahme die geleistete Entschädigung rückzuerstatten.“ | Ziffer 10 b), Seite 2 |
| Künstlerrecht: Entschädigung ohne Veräußerung, wenn der Künstler ein beschädigtes Werk nicht mehr als seines anerkennt | nicht geregelt | ||
| Sachverständigen- und Gutachterkosten im Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Belohnung für die Wiederbeschaffung gestohlener Objekte | nicht geregelt | ||
| Bergungs-, Transport- und Lagerkosten nach einem Schaden | ja, bis 5.000 € | „Transport- und Lagerkosten für die versicherten ... solange der übliche Aufbewahrungsort unbenutzbar ist.“ | Ziffer 8 c), Seite 2 |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählicher Verschlechterung | ja | „Schäden durch Alterung, natürliche Abnützung und Verschleiß“ | Ziffer 3 a), Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Raumklima, Licht, Temperatur oder Feuchtigkeit | ja | „Schäden durch Temperatur- und Witterungseinflüsse“ | Ziffer 3 e), Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Ungeziefer, Motten, Holzwurm oder Schimmel | ja | „Schäden durch Schimmel, Gärung, Geruchsannahme“ | Ziffer 3 c), Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch die natürliche Beschaffenheit des Objekts (innerer Verderb, Materialfehler) | ja | „Schäden durch Brechen von Geweben infolge Mürbheit des Stoffes“ | Ziffer 3 b), Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch zerbrechlicher Objekte (Glas, Porzellan, Keramik) ohne Sondervereinbarung | ja | „Kleindimensionierte Gegenstände, welche bruchempfindlich sind, müssen während ihres Aufenthaltes in Wohn- und/oder Geschäftsräumlichkeiten in Vitrinen unter Verschluss aufbewahrt werden.“ | Ziffer 5.2, Seite 1 |
| Ausschluss oder Begrenzung von Diebstahl aus Fahrzeugen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Es sind nur Transporte mit allseitig geschlossenen und versperrten Kfz zulässig.“ | Ziffer 5.1, Seite 1 |
| Einschränkung für getragenen Schmuck und getragene Uhren (Abhandenkommen beim Tragen, Sport, Baden) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Echtheits-, Provenienz- und Eigentumsmängeln (Rückgabe an den Berechtigten) | nicht geregelt | ||
| Einschränkung bei unbewohnter Wohnung (Leerstand über eine bestimmte Dauer) | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Sicherungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wertnachweis oder Gutachten als Voraussetzung (ab welchem Einzelwert) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Festlegung der Versicherungssummen der Kunstgegenstände erfolgt durch den Versicherungsnehmer oder durch einen Kunstsachverständigen.“ | Ziffer 7, Seite 1 |
| Pflicht zur Neubewertung in festen Abständen | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu Verzeichnis, Fotos und Belegen der versicherten Objekte | ja | „Ein Verzeichnis mit Einzelwert und Fotodokumentation ist erforderlich und ist dem Versicherungsantrag beizulegen.“ | Ziffer 7, Seite 1 |
| Tresorpflicht für Schmuck, Uhren und Bargeld (Grenze außerhalb des Tresors) | nicht geregelt | ||
| Alarmanlage oder andere Sicherungen als Voraussetzung | ja | „Befindet sich keine berechtigte Person in den Wohn- und/oder Geschäftsräumlichkeiten sind sämtliche Außen- und Zugangstüren zu versperren und alle Fenster zu verriegeln.“ | Ziffer 5.2, Seite 1 |
| Vorgaben für Transporte (Fachspedition, Verpackung, Begleitung) | ja | „Die versicherten Gegenstände müssen fachmännisch und transportgerecht verpackt, verladen und gesichert sein.“ | Ziffer 5.1, Seite 1 |
| Frist zur Schadenmeldung und Anzeige bei der Polizei | ja | „Die Helvetia ist von jedem Schadenfall unverzüglich zu verständigen.“ | Ziffer 6 a), Seite 1 |
| Meldung gestohlener Objekte an ein Register (Art Loss Register oder vergleichbar) | nicht geregelt |
Vertrag und Service
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Beratung zu Sicherung, Lagerung, Pflege und Leihverkehr durch den Versicherer | nicht geregelt | ||
| Beitragsrelevante Regeln ohne Preise (Rabatt für Tresor, Alarm, schadenfreie Jahre, Selbstbeteiligung) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
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Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Helvetia Versicherungen AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen für die Kunstversicherung Fassung: Besondere Bedingungen für die Kunstversicherung (2020), 04/2020 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.
Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.