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Versicherungsmakler / Krankentaggeldversicherung / Bedingungsarchiv Krankentaggeld

Wiener Städtische MEDplus Krankengeld: die Bedingungen im Volltext

Krankengeld als Fixbetrag pro Tag bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit in Österreich, begrenzt auf 364 Tage in drei Versicherungsjahren, Ende spätestens mit 65.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherbares Krankentagegeld je Kalendertag (Höchstsatz)ja, bis zur Versicherungssumme„Arbeitsunfähigkeit: Fixbetrag pro Tag“Was ist versichert?, Seite 1
Begrenzung des Tagegelds auf das Nettoeinkommen (Bereicherungsverbot)nicht geregelt
Bemessungsgrundlage des Einkommens (Zeitraum, Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid)ja„z. B. sind Einkommensnachweis, dienliche ärztliche Befunde und ärztliche Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit für die Leistungsabwicklung notwendig“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Wählbare Karenzzeiten (Leistungsbeginn ab dem x. Tag der Arbeitsunfähigkeit)ja„Tarifabhängige Karenzfristen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Frühester Leistungsbeginn (kürzeste Karenzzeit)nicht geregelt
Leistungsdauer ohne zeitliche Begrenzung (solange Arbeitsunfähigkeit besteht)nein„Die Leistung ist auf 364 Tage innerhalb von drei Versicherungsjahren begrenzt, danach erlischt der Vertrag.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Versicherungsfähige Personen (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, GKV-Versicherte)nicht geregelt
Tarif als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld (Aufstockung der Lücke zum Netto)nicht geregelt
Anrechnung von Lohnfortzahlung und Sozialleistungen auf das Tagegeldnicht geregelt

Leistungsumfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeitnicht geregelt
Leistung während stufenweiser Wiedereingliederungnicht geregelt
Leistung bei stationärer Behandlung ohne oder mit verkürzter Karenzzeitnicht geregelt
Krankentagegeld während der Mutterschutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG)nein„Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft und Entbindung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Leistung bei Erkrankung eines Kindes (Betreuung)nicht geregelt
Leistung bei psychischen Erkrankungen ohne gesonderte Einschränkungnicht geregelt
Leistung während Kur, Sanatoriumsaufenthalt oder Rehabilitationnicht geregelt
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (Europa, weltweit)ja„In Europa wird Krankengeld für die Dauer der Krankenhausbehandlung gezahlt.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Organ- oder Gewebespendenicht geregelt
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen außerhalb der Schutzfristennein„Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft und Entbindung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Leistung rückwirkend ab Beginn bei verspäteter Anzeige (ohne Kürzung)nicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung)nicht geregelt
Wegfall der Wartezeiten bei Unfallnicht geregelt
Anrechnung von Vorversicherungszeiten auf die Wartezeitennicht geregelt
Keine neue Karenzzeit bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Ursachenicht geregelt

Ende der Leistung und des Vertrags

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ende der Leistung bei Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Definition der Berufsunfähigkeit (Grad, Dauer der Prognose)nicht geregelt
Nachleistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (Monate)nicht geregelt
Ende bei Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrentenicht geregelt
Endalter des Versicherungsschutzesja„spätestens in dem Jahr, in dem Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Fortführung oder Anwartschaft bei Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Fortführung oder Anwartschaft in der Elternzeitnicht geregelt
Herabsetzung des Tagegelds bei gesunkenem Einkommen durch den Versicherernicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Ende bei Verlegung des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes ins Auslandnicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erhöhung des Tagegelds bei Einkommensanstieg ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Verkürzung der Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Umstellung bei Wechsel zwischen Angestellt und Selbstständig ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Automatische Dynamik (regelmäßige Anpassung des Tagegelds)nicht geregelt
Anwartschaftsversicherung (Ruhen gegen geringen Beitrag)nicht geregelt
Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugsnicht geregelt
Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherungnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist für die Anzeige der Arbeitsunfähigkeitja„Der Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Nachweisintervall der Arbeitsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung)ja„ärztliche Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit für die Leistungsabwicklung notwendig“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arztnicht geregelt
Pflicht zur Anzeige eines gesunkenen Einkommensnicht geregelt
Leistung nur bei Aufenthalt am Wohnsitz oder im Inland während der Arbeitsunfähigkeitja„Der Versicherungsschutz besteht in Österreich.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Weitere Krankentagegeldversicherung nur mit Einwilligung des Versicherersnicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei Vorsatzja„gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bei Sucht (Alkohol, Drogen) und Entziehungsmaßnahmenja„Krankenstände wegen Alkohol- und Suchtgift-Missbrauch“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Ausschluss bei Kriegsereignissennicht geregelt
Ausschluss bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinflussnicht geregelt
Ausschluss bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (z. B. Schönheitsoperationen)nicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungenja„Vorvertragliche Erkrankungen, sofern sie nicht bereits einen Ausschlussgrund darstellen, sind erst nach einem Jahr versichert.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Ausschluss bestimmter Sportarten oder Wettkämpfenicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Rückenleidennicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung nach Tabelle je Diagnose (baremo) statt nach tatsächlichen Tagennicht geregelt
Höchstdauer der Leistung je Fall (Tage)ja„Die Leistung ist auf 364 Tage innerhalb von drei Versicherungsjahren begrenzt“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Zusätzliches Tagegeld bei Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Leistung nur bei Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit durch Seguridad Social oder Mutualidadnicht geregelt
Feste Leistung bei Geburt oder Mutterschaftnicht geregelt
Zusätzliches Kapital bei Tod oder dauernder Invaliditätnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern.

Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original.

Als Text (Markdown) Wiener Städtische MEDplus Krankengeld

Volltext aufklappen: Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Krankengeldversicherung
[Seite 1] KRANKENVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: MEDplus Krankengeld ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Krankengeldversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Krankengeld für  Krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit: Fixbetrag pro Tag  Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft und Entbindung Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Krankenstände wegen Alkohol- und Suchtgift- Missbrauch oder gerichtlich strafbarer vorsätzlicher Handlungen ! Tarifabhängige Karenzfristen ! Die Leistung ist auf 364 Tage innerhalb von drei Versicherungsjahren begrenzt, danach erlischt der Vertrag. Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht  in Österreich.  In Europa wird Krankengeld für die Dauer der Krankenhausbehandlung gezahlt. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten und Ausschlussgründe zu beachten. - Bis zu dem Tag, an dem Sie die Polizze erhalten, ist die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG schriftlich über Änderungen zu informieren, z. B. über gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen, Behandlungen, Schwangerschaft. - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes) und der Abschluss einer weiteren Krankenversicherung, sind der WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben. - Der Versicherungsfall ist so schnell wie möglich zu melden und an der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Einkommensnachweis, dienliche ärztliche Befunde und ärztliche Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit für die Leistungsabwicklung notwendig. [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz. Vorvertragliche Erkrankungen, sofern sie nicht bereits einen Ausschlussgrund darstellen, sind erst nach einem Jahr versichert. Ende: Der Versicherungsschutz erlischt mit Ende der Erwerbstätigkeit, spätestens in dem Jahr, in dem Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. Das Versicherungsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung bei Bezug von Leistungen für die Dauer von 364 Tagen innerhalb von 3 Versicherungsjahren. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen – mit einer von Ihrem Tarif abhängigen Kündigungsfrist von einem Monat oder drei Monaten. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich. Stand: 25. Juni 2025
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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