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Zahlt die private Krankenversicherung in Österreich eine künstliche Befruchtung?

Kurz gesagt

Zahlt die private Krankenversicherung? In Österreich trägt eine künstliche Befruchtung vor allem der IVF-Fonds: 70 Prozent der Kosten für bis zu vier Versuche, wenn die Frau unter 40 und der Partner unter 50 ist. Eine private Zusatzversicherung spielt dafür keine Rolle, den Selbstbehalt von 30 Prozent zahlt das Paar. Wer nur privat versichert ist, braucht die Zustimmung seines Versicherers.

Zahlt die private Krankenversicherung in Österreich eine künstliche Befruchtung?

Was es kostet

Kostenanteile nach dem IVF-Fonds-Gesetz und veröffentlichte Beträge, Stand November 2026.

BeispielRichtwert
Anteil des IVF-Fonds je Versuch70 Prozent der Kosten
Selbstbehalt des Paares je Versuch30 Prozent der Kosten
Angekündigte Senkung auf 25 Prozentlaut Ministerin im Schnitt 180 Euro weniger
Beratungsgespräch Kinderwunschzentrum, Beispiel134 Euro
Gefördert werdenbis zu 4 Versuche je Paar

Die Euro-Kosten je Versuch hängen vom Tarif der Vertragskrankenanstalt und der Methode ab.

Die 3.600 Euro im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Paar in Linz, Frau 35, Mann 38, beide bei der ÖGK, der Mann ist zeugungsunfähig

Die Voraussetzungen des Fonds sind erfüllt. Das Paar plant bis zu drei ICSI-Versuche.

Kosten je Versuch, Beispiel3.600 Euro
IVF-Fonds 70 Prozent2.520 Euro
Selbstbehalt 30 Prozent1.080 Euro je Versuch
Drei Versuche, Selbstbehalt3.240 Euro
Mit 25 Prozent Selbstbehalt900 Euro je Versuch

Das Paar zahlt je Versuch rund 1.080 Euro selbst. Die Zusatzversicherung zahlt nur, wenn ihre Bedingungen das vorsehen. Ohne Fonds, etwa mit 40 Jahren, wären es die ganzen 3.600 Euro.

Wer in Österreich die künstliche Befruchtung zahlt

Für die In-vitro-Fertilisation und die ICSI gibt es in Österreich den IVF-Fonds. Er trägt 70 Prozent der Kosten, finanziert aus dem Familienlastenausgleichsfonds und von der Sozialversicherung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung in einer Krankenanstalt mit Vertrag mit dem Fonds stattfindet.

Die übrigen 30 Prozent zahlt das Paar als Selbstbehalt. Die Familienministerin hat im Juli 2026 angekündigt, den Selbstbehalt auf 25 Prozent zu senken. Im Gesetz stehen mit Stand 3. November 2026 weiter 70 Prozent Fondsanteil, bis zur Änderung bleibt es also bei 30 Prozent Selbstbehalt.

Die Voraussetzungen des IVF-Fonds

Die Unfruchtbarkeit muss eine anerkannte Ursache haben, und sie darf nicht die gewollte Folge eines Eingriffs sein, etwa einer Sterilisation. Als Paar gelten Ehe, eingetragene Partnerschaft und Lebensgemeinschaft.

Gezählt werden höchstens vier Versuche je Paar. Führt ein Versuch zu einer Schwangerschaft, beginnen die vier Versuche neu, auch für ein zweites Kind.

VoraussetzungRegel
Ursache bei der FrauEileiter, Endometriose oder polyzystische Ovarien
Ursache beim MannSterilität
AlterFrau unter 40, Mann oder Partnerin unter 50, bei Beginn des Versuchs
Wohnsitzmindestens ein Partner mit Hauptwohnsitz in Österreich
Krankenversicherunggesetzlich, Krankenfürsorge oder ein privater Versicherer, der zustimmt
Versuchehöchstens vier, nach einer Schwangerschaft vier weitere

Welche Rolle die private Krankenversicherung spielt

Sind Sie gesetzlich krankenversichert und haben zusätzlich eine private Krankenversicherung, zählt für den Fondsanteil die gesetzliche Versicherung. Die Zusatzversicherung ändert daran nichts.

Ob Ihre Zusatzversicherung einen Teil des Selbstbehalts übernimmt, steht allein in Ihren Bedingungen. Rechnen Sie nicht damit, ohne eine schriftliche Zusage vor der Behandlung.

Anders ist es, wenn jemand nur privat versichert ist, etwa über einen Gruppenvertrag. Dann muss der private Versicherer der Übernahme seines Anteils zustimmen. Lehnt er ab, kann das Paar diesen Anteil nach Prüfung und Zustimmung des Fonds selbst tragen.

Was das Paar selbst zahlt

Den Selbstbehalt von 30 Prozent je Versuch, dazu Leistungen außerhalb des Fondstarifs. Ein Kinderwunschzentrum eines Universitätsklinikums verrechnet zum Beispiel 134 Euro für das Beratungsgespräch zu den reproduktiven Maßnahmen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, etwa weil die Frau schon 40 ist oder vier Versuche ohne Schwangerschaft vorbei sind, zahlen Sie die ganze Behandlung selbst.

Wann der Fonds nicht zahlt

Ohne eine der genannten Ursachen, ab dem 40. Geburtstag der Frau, nach vier erfolglosen Versuchen und in Krankenanstalten ohne Vertrag mit dem Fonds. Auch wer die Unfruchtbarkeit durch einen gewünschten Eingriff selbst herbeigeführt hat, bekommt nichts.

Planen Sie deshalb früh: Die Altersgrenze zählt beim Beginn eines Versuchs, nicht bei der Diagnose.

Schritt für Schritt

  1. Ursache ärztlich abklären und schriftlich festhalten lassen.
  2. Alter prüfen: Frau unter 40, Partner unter 50 bei Beginn des Versuchs.
  3. Eine Kinderwunschklinik mit Vertrag mit dem IVF-Fonds wählen.
  4. Bei der Zusatzversicherung schriftlich fragen, ob sie etwas übernimmt.
  5. Nur privat versichert: Zustimmung des Versicherers einholen.
  6. Versuche zählen und den Selbstbehalt je Versuch einplanen.

Checkliste

  • Anerkannte Ursache bei Frau oder Mann dokumentiert
  • Frau unter 40, Partner unter 50
  • Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
  • Krankenanstalt mit Vertrag mit dem IVF-Fonds
  • Selbstbehalt von 30 Prozent eingeplant
  • Bei rein privater Versicherung Zustimmung schriftlich

Häufige Fehler

  • Bis kurz vor dem 40. Geburtstag warten und den Fondsanteil verlieren
  • Eine Klinik ohne Vertrag mit dem Fonds wählen
  • Annehmen, die Zusatzversicherung zahle den Selbstbehalt
  • Bei rein privater Versicherung die Zustimmung des Versicherers nicht einholen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel zahlt der IVF-Fonds?

70 Prozent der Kosten je Versuch, für höchstens vier Versuche je Paar.

Den Rest von 30 Prozent zahlt das Paar.

Sinkt der Selbstbehalt auf 25 Prozent?

Angekündigt wurde das im Juli 2026.

Im Gesetz steht mit Stand 3.

November 2026 weiter ein Fondsanteil von 70 Prozent.

Zahlt meine Zusatzversicherung den Selbstbehalt?

Nur wenn Ihre Bedingungen das vorsehen.

Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich nach.

Gibt es eine Altersgrenze?

Ja.

Die Frau muss bei Beginn des Versuchs unter 40 sein, der Mann oder die Partnerin unter 50.

Zahlt der Fonds auch für ein zweites Kind?

Ja.

Nach einer Schwangerschaft durch einen Versuch gibt es Anspruch auf vier weitere Versuche.

Müssen wir verheiratet sein?

Nein.

Auch eingetragene Partnerschaft und Lebensgemeinschaft gelten als Paar.

Was gilt, wenn ich nur privat versichert bin?

Ihr Versicherer muss der Übernahme seines Anteils zustimmen.

Lehnt er ab, kann das Paar diesen Anteil nach Zustimmung des Fonds selbst tragen.

Quellen

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