Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Brauche ich in Österreich eine private Krankenversicherung?
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Kurz gesagt
Zahlt die private Krankenversicherung? In Österreich trägt eine künstliche Befruchtung vor allem der IVF-Fonds: 70 Prozent der Kosten für bis zu vier Versuche, wenn die Frau unter 40 und der Partner unter 50 ist. Eine private Zusatzversicherung spielt dafür keine Rolle, den Selbstbehalt von 30 Prozent zahlt das Paar. Wer nur privat versichert ist, braucht die Zustimmung seines Versicherers.
Kostenanteile nach dem IVF-Fonds-Gesetz und veröffentlichte Beträge, Stand November 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Anteil des IVF-Fonds je Versuch | 70 Prozent der Kosten |
| Selbstbehalt des Paares je Versuch | 30 Prozent der Kosten |
| Angekündigte Senkung auf 25 Prozent | laut Ministerin im Schnitt 180 Euro weniger |
| Beratungsgespräch Kinderwunschzentrum, Beispiel | 134 Euro |
| Gefördert werden | bis zu 4 Versuche je Paar |
Die Euro-Kosten je Versuch hängen vom Tarif der Vertragskrankenanstalt und der Methode ab.
Die 3.600 Euro im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Voraussetzungen des Fonds sind erfüllt. Das Paar plant bis zu drei ICSI-Versuche.
| Kosten je Versuch, Beispiel | 3.600 Euro |
| IVF-Fonds 70 Prozent | 2.520 Euro |
| Selbstbehalt 30 Prozent | 1.080 Euro je Versuch |
| Drei Versuche, Selbstbehalt | 3.240 Euro |
| Mit 25 Prozent Selbstbehalt | 900 Euro je Versuch |
Das Paar zahlt je Versuch rund 1.080 Euro selbst. Die Zusatzversicherung zahlt nur, wenn ihre Bedingungen das vorsehen. Ohne Fonds, etwa mit 40 Jahren, wären es die ganzen 3.600 Euro.
Für die In-vitro-Fertilisation und die ICSI gibt es in Österreich den IVF-Fonds. Er trägt 70 Prozent der Kosten, finanziert aus dem Familienlastenausgleichsfonds und von der Sozialversicherung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung in einer Krankenanstalt mit Vertrag mit dem Fonds stattfindet.
Die übrigen 30 Prozent zahlt das Paar als Selbstbehalt. Die Familienministerin hat im Juli 2026 angekündigt, den Selbstbehalt auf 25 Prozent zu senken. Im Gesetz stehen mit Stand 3. November 2026 weiter 70 Prozent Fondsanteil, bis zur Änderung bleibt es also bei 30 Prozent Selbstbehalt.
Die Unfruchtbarkeit muss eine anerkannte Ursache haben, und sie darf nicht die gewollte Folge eines Eingriffs sein, etwa einer Sterilisation. Als Paar gelten Ehe, eingetragene Partnerschaft und Lebensgemeinschaft.
Gezählt werden höchstens vier Versuche je Paar. Führt ein Versuch zu einer Schwangerschaft, beginnen die vier Versuche neu, auch für ein zweites Kind.
| Voraussetzung | Regel |
|---|---|
| Ursache bei der Frau | Eileiter, Endometriose oder polyzystische Ovarien |
| Ursache beim Mann | Sterilität |
| Alter | Frau unter 40, Mann oder Partnerin unter 50, bei Beginn des Versuchs |
| Wohnsitz | mindestens ein Partner mit Hauptwohnsitz in Österreich |
| Krankenversicherung | gesetzlich, Krankenfürsorge oder ein privater Versicherer, der zustimmt |
| Versuche | höchstens vier, nach einer Schwangerschaft vier weitere |
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und haben zusätzlich eine private Krankenversicherung, zählt für den Fondsanteil die gesetzliche Versicherung. Die Zusatzversicherung ändert daran nichts.
Ob Ihre Zusatzversicherung einen Teil des Selbstbehalts übernimmt, steht allein in Ihren Bedingungen. Rechnen Sie nicht damit, ohne eine schriftliche Zusage vor der Behandlung.
Anders ist es, wenn jemand nur privat versichert ist, etwa über einen Gruppenvertrag. Dann muss der private Versicherer der Übernahme seines Anteils zustimmen. Lehnt er ab, kann das Paar diesen Anteil nach Prüfung und Zustimmung des Fonds selbst tragen.
Den Selbstbehalt von 30 Prozent je Versuch, dazu Leistungen außerhalb des Fondstarifs. Ein Kinderwunschzentrum eines Universitätsklinikums verrechnet zum Beispiel 134 Euro für das Beratungsgespräch zu den reproduktiven Maßnahmen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, etwa weil die Frau schon 40 ist oder vier Versuche ohne Schwangerschaft vorbei sind, zahlen Sie die ganze Behandlung selbst.
Ohne eine der genannten Ursachen, ab dem 40. Geburtstag der Frau, nach vier erfolglosen Versuchen und in Krankenanstalten ohne Vertrag mit dem Fonds. Auch wer die Unfruchtbarkeit durch einen gewünschten Eingriff selbst herbeigeführt hat, bekommt nichts.
Planen Sie deshalb früh: Die Altersgrenze zählt beim Beginn eines Versuchs, nicht bei der Diagnose.
Fragen und Antworten
70 Prozent der Kosten je Versuch, für höchstens vier Versuche je Paar.
Den Rest von 30 Prozent zahlt das Paar.
Angekündigt wurde das im Juli 2026.
Im Gesetz steht mit Stand 3.
November 2026 weiter ein Fondsanteil von 70 Prozent.
Nur wenn Ihre Bedingungen das vorsehen.
Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich nach.
Ja.
Die Frau muss bei Beginn des Versuchs unter 40 sein, der Mann oder die Partnerin unter 50.
Ja.
Nach einer Schwangerschaft durch einen Versuch gibt es Anspruch auf vier weitere Versuche.
Nein.
Auch eingetragene Partnerschaft und Lebensgemeinschaft gelten als Paar.
Ihr Versicherer muss der Übernahme seines Anteils zustimmen.
Lehnt er ab, kann das Paar diesen Anteil nach Zustimmung des Fonds selbst tragen.
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