Alles zur Versicherung: Pflegevorsorge
Reicht das Pflegegeld in Österreich aus?
Privat
Privathaftpflicht Haushaltsversicherung Eigenheim Naturkatastrophen Photovoltaik Bauherrenversicherung Kfz-Versicherung Fahrrad und E-Bike Reiseversicherung Drohnenversicherung Hunde- und Pferdehaftpflicht Tierkrankenversicherung Rechtsschutz Unfallversicherung Berufsunfähigkeit Ablebensversicherung Bestattungsvorsorge Private Pensionsvorsorge Private Krankenversicherung Zusatzkrankenversicherung Zahnversicherung Pflegevorsorge Grundbesitzerhaftpflicht Gewässerschadenhaftpflicht Jagdhaftpflicht Pferdehaftpflicht Glasbruchversicherung Handyversicherung Motorradversicherung Wohnmobilversicherung Reisekranken Pferde-OP-Versicherung Grundfähigkeit KinderinvaliditätGewerbe
Betriebshaftpflicht Berufshaftpflicht D&O-Versicherung Firmenrechtsschutz Betriebsinhalt Betriebsgebäude Betriebsunterbrechung Elektronikversicherung Maschinenbruch Bauwesenversicherung Transportversicherung Flottenversicherung Cyberversicherung Kreditversicherung Betriebliche Vorsorge Betriebliche Krankenversicherung Gruppenunfallversicherung Nach BetriebsartRatgeber
Welche Versicherungen brauche ich? Wer zahlt den Schaden? Versicherungen, die nicht jeder braucht Kündigungsfristen Versicherungsfragen Bedingungen aller Tarife vergleichenVersicherer
Versicherer in Österreich Versicherer von A bis Z Versicherer in Spanien Beschwerden im VergleichKontakt
+49 3375 29 12 77 Kontakt Kunden-Login, Verträge, DokumenteSprache
Deutsch English Español Boot und YachtVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Pflegevorsorge
Kurz gesagt
Wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen wichtigen Grund ausfallen, zahlt in Österreich das Sozialministeriumservice auf Antrag einen Zuschuss für die Ersatzpflege: 1.200 Euro im Jahr bei Stufe 3 bis 2.200 Euro bei Stufe 7, bei Demenz bis 2.500 Euro. Wer ihn will, pflegt seit einem Jahr überwiegend und bleibt unter einer Einkommensgrenze.
Höchstbeträge und Grenzen laut Richtlinie des Sozialministeriums, gültig für Verhinderungszeiträume ab 1. September 2024.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pflegegeldstufe 3 | bis 1.200 Euro im Jahr |
| Pflegegeldstufe 7 | bis 2.200 Euro im Jahr |
| Demenz oder minderjährig, Stufe 1 bis 3 | bis 1.500 Euro im Jahr |
| Demenz oder minderjährig, Stufe 7 | bis 2.500 Euro im Jahr |
| Einkommensgrenze netto im Monat | 2.000 Euro, bei Stufe 6 und 7 2.500 Euro, plus 400 Euro je unterhaltsberechtigter Person |
Amtliche Beträge, Stand November 2026.
Was Ersatzpflege durch einen mobilen Dienst kostet, hängt von Bundesland und Anbieter ab.
Die Kosten und die anteilige Berechnung im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der
Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Tochter verdient 1.900 Euro netto im Monat und hat keine Kinder. Ein mobiler Dienst übernimmt die Pflege für 14 Tage.
| Kosten des mobilen Dienstes, Beispiel | 1.600 Euro |
| Höchstzuwendung Stufe 4 für vier Wochen | 1.400 Euro |
| Anteil für zwei von vier Wochen, etwa | 700 Euro |
| Eigenanteil der Familie, etwa | 900 Euro |
Die Tochter liegt unter der Einkommensgrenze von 2.000 Euro und bekommt etwa 700 Euro zurück. Den Rest trägt die Familie, etwa aus dem Pflegegeld.
Den Zuschuss bekommt die Hauptpflegeperson, also der nahe Angehörige, der den größten Teil der Pflege leistet. Die gepflegte Person muss Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen. Bei einer nachgewiesenen Demenz und bei Minderjährigen genügt Pflegegeld ab Stufe 1.
Sie müssen seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und verhindert sein: wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen wichtigen Grund. Anerkannt werden etwa familiäre Erfordernisse, Schulungen oder dienstliche Verpflichtungen. Ob ein Pflegedienst oder eine private Hilfe einspringt, ist gleich.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Das Geld kommt aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung und wird nach den vorhandenen Mitteln vergeben, bei sozialer Härte.
Gezahlt werden nur nachgewiesene, angemessene Kosten einer tatsächlich genutzten Ersatzpflege, höchstens für vier Wochen im Kalenderjahr. Die Beträge in der Tabelle sind Jahreshöchstwerte. Für eine kürzere Vertretung rechnet das Sozialministeriumservice den Höchstbetrag anteilig, und mehr als die tatsächlichen Kosten gibt es nie.
| Pflegegeldstufe | Höchstzuwendung im Jahr | bei Demenz oder Minderjährigen |
|---|---|---|
| 1 und 2 | kein Zuschuss | 1.500 Euro |
| 3 | 1.200 Euro | 1.500 Euro |
| 4 | 1.400 Euro | 1.700 Euro |
| 5 | 1.600 Euro | 1.900 Euro |
| 6 | 2.000 Euro | 2.300 Euro |
| 7 | 2.200 Euro | 2.500 Euro |
Nahe Angehörige sind unter anderem Kinder, Eltern und Großeltern, Ehe- und eingetragene Partner, Lebensgefährten, Geschwister, Schwiegerkinder und Schwiegereltern, Schwager und Schwägerinnen, Nichten, Neffen, Tanten und Onkeln sowie Wahl-, Stief- und Pflegekinder.
Ihr monatliches Netto-Gesamteinkommen darf 2.000 Euro nicht übersteigen, bei Pflege einer Person mit Stufe 6 oder 7 liegt die Grenze bei 2.500 Euro. Für jede unterhaltsberechtigte Person steigt sie um 400 Euro, bei einer behinderten unterhaltsberechtigten Person um 600 Euro. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe zählen nicht als Einkommen.
Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice, am besten zeitnah nach der Verhinderung. Beilegen müssen Sie die Rechnung oder Quittung der Ersatzpflege samt Zahlungsnachweis, Einkommensnachweise und gegebenenfalls den Nachweis der Demenz.
Bei privater Hilfe braucht es eine Bestätigung, dass diese Person die Pflege in der Zeit übernommen hat. Außerdem erklären Sie, dass Sie die Hauptpflegeperson sind, seit mindestens einem Jahr pflegen und verhindert waren. Auf Verlangen müssen Sie Grund und Dauer der Verhinderung belegen.
Vier Wochen im Jahr und ein Zuschuss bis 2.500 Euro decken einen Urlaub, aber keinen längeren Ausfall. Fallen Sie nach einer Operation für Monate aus, müssen Sie die Pflege anders organisieren und meist selbst bezahlen. Fragen Sie in diesem Fall bei Land und Gemeinde nach Plätzen für eine Kurzzeitpflege.
Wer dafür vorsorgen will, kann eine private Pflegeversicherung abschließen, solange noch kein Pflegebedarf besteht. Sie zahlt einen vereinbarten Betrag je Pflegestufe, unabhängig davon, wofür Sie ihn verwenden.
Fragen und Antworten
Nur bei nachgewiesener Demenz oder wenn die gepflegte Person minderjährig ist.
Sonst beginnt der Zuschuss mit Stufe 3.
Ja, auch private Ersatzpflege wird bezuschusst.
Sie brauchen eine Bestätigung über die Zeit und einen Nachweis, dass Sie bezahlt haben.
Höchstens vier Wochen im Kalenderjahr.
Nein.
Das Geld kommt aus einem Fonds und wird nach den vorhandenen Mitteln vergeben.
Nein.
Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe bleiben außer Betracht.
Beim Sozialministeriumservice, mit Rechnung, Zahlungsnachweis und Einkommensnachweisen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Pflegevorsorge
Reicht das Pflegegeld in Österreich aus?
Welche Leistungen gibt es bei welcher Pflegestufe in Österreich?
Welche Leistungen gibt es bei welcher Pflegestufe in Österreich? Das Pflegegeld beträgt 2026…
Wie beantrage ich Pflegegeld in Österreich?
Pflegegeld in Österreich beantragen Sie formlos bei der Stelle, die Ihre Pension auszahlt…
Wer zahlt in Österreich die 24-Stunden-Betreuung?
Wer zahlt in Österreich die 24-Stunden-Betreuung? Zum größten Teil Sie selbst. Ab…
Ist eine private Pflegeversicherung in Österreich sinnvoll?
Für manche ja, aber seltener als in Deutschland. Im Pflegeheim schützt Österreich Ihr…
Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,
bei jedem Versicherer am Markt.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen