Bin ich als Babysitter in Österreich haftpflichtversichert?
Kurz gesagt
Bin ich als Babysitter in Österreich haftpflichtversichert? Das hängt von Ihrer Polizze ab. Die Privathaftpflicht steckt meist in der Haushaltsversicherung, ob Babysitten erfasst ist, regeln die Bedingungen. Manche Versicherer nennen Babysitter erst in einem Zusatzbaustein. Haften müssen Sie nach § 1309 ABGB nur, wenn Sie die Aufsicht vernachlässigt haben.
Öffentlich genannte Prämien für eine Privathaftpflicht in Österreich, Stand 2026.
Beispiel
Richtwert
Privathaftpflicht einzeln, 1,5 Millionen Euro, weltweit
ab etwa 36 Euro im Jahr
Privathaftpflicht einzeln, 3 Millionen Euro, weltweit
ab etwa 42 Euro im Jahr
Privathaftpflicht einzeln, 30 Millionen Euro, weltweit
ab etwa 73 Euro im Jahr
Richtwerte, Stand November 2026, aus öffentlich genannten Ab-Preisen.
Ob Babysitten in Ihrer Haushaltsversicherung erfasst ist, zeigen nur die Bedingungen;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Babysitterin, 16, Kind schießt den Ball in die Scheibe des Nachbarn
Angenommene Zahlen: Die Babysitterin schaut auf ihr Handy, der Fünfjährige spielt allein vor dem Haus.
Schaden an der Scheibe
600 Euro (angenommen)
Aufsicht vernachlässigt
ja, ein Fünfjähriger spielt nicht unbeaufsichtigt an der Straße
Haftung
die Babysitterin nach § 1309 ABGB
Versicherung
Haushaltsversicherung der Eltern, sie ist als minderjähriges Kind mitversichert
Ist Babysitten in der Polizze der Eltern erfasst, zahlt der Versicherer die 600 Euro, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Fehlt die Regel, kann die Babysitterin selbst zahlen müssen.
Wann Sie als Babysitter haften
Wer auf ein Kind aufpasst, muss dafür sorgen, dass es nicht zu Schaden kommt und auch anderen keinen Schaden zufügt. Grundlage ist § 1309 ABGB: Ersatz schuldet, wem der Schaden wegen Vernachlässigung der anvertrauten Aufsicht zuzurechnen ist. Das gilt für Eltern genauso wie für Sie als Babysitter.
Haben Sie ordentlich aufgepasst, haften Sie nicht. Wie eng Sie aufpassen müssen, hängt vom Alter des Kindes und von der Lage ab, eine starre Altersgrenze gibt es nicht. Besprechen Sie vorher mit den Eltern, was das Kind allein darf.
Was die Haushaltsversicherung leistet
In Österreich ist die Privathaftpflicht in aller Regel Teil der Haushalts- oder Eigenheimversicherung. Geschützt sind die Personen, die in der Polizze stehen oder automatisch mitversichert sind, meist Versicherungsnehmer, Partner und minderjährige Kinder.
Ob Babysitten erfasst ist, entscheiden die Bedingungen. Ein österreichischer Versicherer führt die Tätigkeit als Babysitter oder Au-pair zum Beispiel ausdrücklich erst im Baustein Haftpflicht Plus zur Haushaltsversicherung an. Fehlt eine solche Regel, fragen Sie vor dem ersten Einsatz schriftlich nach.
Fall
Wer zahlt meist
Kind wirft beim Spielen einen Ball durch das Fenster des Nachbarn, Sie waren abgelenkt
Ihre Haftpflicht, wenn Babysitten in der Polizze erfasst ist
Sie haben aufgepasst, der Schaden war nicht zu verhindern
niemand muss zahlen, Ihr Versicherer wehrt die Forderung ab
Sie verletzen sich selbst beim Babysitten
nicht die Haftpflicht, das ist ein Fall für Kranken- oder Unfallversicherung
Sie betreuen im Kindergarten, in einer Kindergruppe oder als Tagesmutter
die Aufsicht liegt beim Träger, nicht bei Ihrer privaten Polizze
Jugendliche als Babysitter
Minderjährige sind meist über die Haushaltsversicherung der Eltern mitversichert. Steht Babysitten in deren Polizze, reicht das für den Abend beim Nachbarn.
Volljährige Kinder mit eigenem Einkommen sind dagegen oft nicht mehr mitversichert und brauchen eine eigene Absicherung. Prüfen Sie, wer in der Polizze der Eltern genannt ist.
Wann die private Polizze nicht passt
Betreuen Sie Kinder für einen Kindergarten, eine Kindergruppe oder als Tagesmutter, geht die Aufsicht über einen Betreuungsvertrag auf die Trägerorganisation über. Für diese Arbeit ist deren Versicherung zuständig, nicht Ihre Haushaltsversicherung.
Babysitten Sie regelmäßig gegen Bezahlung, ist das keine reine Freizeit mehr. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob die Tätigkeit noch als privat gilt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Wann Sie nichts extra brauchen
Passen Sie gelegentlich auf Kinder von Freunden oder Verwandten auf und steht Babysitten in Ihrer Polizze, ist alles geregelt. Eine eigene Babysitter-Versicherung brauchen Sie dann nicht.
Fehlt die Regel, fragen Sie zuerst nach einem Zusatzbaustein oder einem neueren Tarif, bevor Sie eine eigene Polizze abschließen.
Schritt für Schritt
In der Polizze und den Bedingungen nach Babysitter, Au-pair oder Aufsicht suchen.
Fehlt die Regel, beim Versicherer nach einem Zusatzbaustein fragen.
Mit den Eltern besprechen, was das Kind allein darf und wo es nicht hin soll.
Bei regelmäßiger, bezahlter Betreuung schriftlich klären, ob das noch privat versichert ist.
Einen Schaden sofort melden und nichts vorab zusagen.
Checkliste
Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung vorhanden
Babysitten oder Aufsicht über fremde Kinder in den Bedingungen genannt
Sie selbst stehen in der Polizze oder sind mitversichert
Klare Absprache mit den Eltern über Regeln und Notfallnummern
Selbstbehalt bekannt
Häufige Fehler
Annehmen, dass jede Haushaltsversicherung Babysitten automatisch einschließt
Als volljähriges Kind mit eigenem Einkommen auf die Polizze der Eltern vertrauen
Einen Schaden vor Ort bar bezahlen, bevor der Versicherer geprüft hat
Glauben, die Haftpflicht zahle eigene Verletzungen beim Babysitten
Fragen und Antworten
Häufig gefragt
Hafte ich als Babysitter für jeden Schaden des Kindes?
Nein.
Nach § 1309 ABGB haften Sie nur, wenn der Schaden auf eine vernachlässigte Aufsicht zurückgeht.
Haben Sie ordentlich aufgepasst, wehrt Ihr Versicherer die Forderung ab.
Ist Babysitten in der Haushaltsversicherung automatisch dabei?
Nicht immer.
Manche Versicherer führen Babysitten erst in einem Zusatzbaustein an.
Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.
Bin ich als Jugendlicher über meine Eltern versichert?
Minderjährige Kinder sind meist in der Haushaltsversicherung der Eltern mitversichert.
Steht Babysitten in deren Polizze, sind Sie geschützt.
Was kostet eine eigene Privathaftpflicht?
Einzeln ab etwa 36 Euro im Jahr bei 1,5 Millionen Euro Summe,
ab etwa 42 Euro bei 3 Millionen und ab etwa 73 Euro bei 30 Millionen.
Was gilt, wenn ich für einen Kindergarten oder als Tagesmutter arbeite?
Dann übernimmt der Träger mit dem Betreuungsvertrag die Aufsicht.
Für Schäden bei dieser Arbeit ist dessen Versicherung zuständig, nicht Ihre private Polizze.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich mich beim Babysitten verletze?
Nein, die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.
Eigene Verletzungen sind ein Fall für Kranken- oder Unfallversicherung.