Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Brauche ich eine eigene Privathaftpflicht, wenn ich eine Haushaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
In Österreich liegt die Grenze nicht bei sieben, sondern bei 14 Jahren. Unmündige Kinder haften nach dem ABGB meist nicht, Eltern nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Nur ausnahmsweise haftet das Kind nach Billigkeit selbst. Damit der Geschädigte trotzdem Geld bekommt, zahlen viele Haushaltspolizzen Schäden durch Kinder auch ohne Haftung, oft bis zu einer Teilsumme.
Die Deckung für Kinderschäden ist meist Teil der Haftpflicht in der Haushaltsversicherung. Öffentlich genannte Prämien, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Privathaftpflicht ohne Haushaltsversicherung | etwa 35 bis 60 Euro im Jahr |
| Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht | etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
| Teilsumme für Schäden durch deliktsunfähige Kinder | oft ab 5.000 Euro bis zur vollen Summe |
Richtwerte, Stand September 2026. Die Höhe der Teilsumme für Kinderschäden ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und je Polizze verschieden.
Rechenbeispiel
Die Mutter war in der Küche, das Kind spielte im Wohnzimmer der Nachbarn. Eine Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt.
| Neuer Fernseher | etwa 1.200 Euro |
| Haftung von Kind oder Mutter | keine |
| Polizze ohne Kinderdeckung | zahlt nichts |
| Polizze mit Kinderdeckung | zahlt den Zeitwert |
Mit dem Baustein bekommen die Nachbarn Geld und die Freundschaft bleibt. Ohne ihn zahlen Sie freiwillig selbst oder die Nachbarn tragen den Schaden.
Das ABGB unterscheidet unmündige Minderjährige unter 14 Jahren von älteren. Ein Kind unter 14 kann einen Schaden in der Regel nicht verschulden und haftet deshalb grundsätzlich nicht. Eltern haften nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.
Das ABGB kennt eine Ausnahme: Bekommt der Geschädigte sonst keinen Ersatz, kann das Kind nach Billigkeit selbst haften. Die Gerichte berücksichtigen dabei auch, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.
| Alter des Kindes | Haftet das Kind? | Haften die Eltern? |
|---|---|---|
| unter 14 Jahren | meist nein, Ausnahme nach Billigkeit | nur bei verletzter Aufsichtspflicht |
| ab 14 Jahren | ja, wenn es schuldhaft handelt | nur bei verletzter Aufsichtspflicht |
| ab 18 Jahren | ja, voll | nein |
Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt von Alter, Reife und Situation ab. Ein Achtjähriger darf allein zur Schule gehen, ohne dass die Eltern neben ihm stehen. Zerkratzt er unterwegs ein Auto, haftet oft niemand.
Für die Nachbarn oder Freunde ist das bitter. Viele Familien wollen den Schaden trotzdem begleichen, um den Frieden zu wahren.
Viele Haushaltspolizzen zahlen Schäden durch deliktsunfähige Kinder auch dann, wenn rechtlich niemand haftet. Manche tun das bis zur vollen Versicherungssumme, andere nur bis zu einer Teilsumme von einigen tausend Euro.
Steht nichts dazu in Ihrer Polizze, zahlt die Versicherung nur, wenn Sie oder das Kind tatsächlich haften. Dann wehrt sie unberechtigte Forderungen ab, zahlt aber nichts aus Kulanz.
Haben Sie keine Kinder unter 14 im Haushalt und kommen auch Enkel selten zu Besuch, spielt er keine Rolle. Ebenso, wenn Sie kleine Schäden ohnehin selbst begleichen würden.
Fragen und Antworten
Nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Spruch auf Baustellenschildern stimmt so nicht.
In der Regel ab 14 Jahren. Davor nur ausnahmsweise nach Billigkeit.
Nur, wenn Ihre Polizze Schäden durch deliktsunfähige Kinder ausdrücklich einschließt.
Auch dort kommt es auf Alter, Reife und Aufsicht an. Bei einem Kind auf dem Rad prüft das Gericht den Einzelfall.
Meist nur Kinder, die im Haushalt leben. Für Besuchskinder hilft deren eigene Familienversicherung.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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