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Wer haftet in Österreich, wenn kleine Kinder einen Schaden verursachen?

Kurz gesagt

In Österreich liegt die Grenze nicht bei sieben, sondern bei 14 Jahren. Unmündige Kinder haften nach dem ABGB meist nicht, Eltern nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Nur ausnahmsweise haftet das Kind nach Billigkeit selbst. Damit der Geschädigte trotzdem Geld bekommt, zahlen viele Haushaltspolizzen Schäden durch Kinder auch ohne Haftung, oft bis zu einer Teilsumme.

Wer haftet in Österreich, wenn kleine Kinder einen Schaden verursachen?

Was es kostet

Die Deckung für Kinderschäden ist meist Teil der Haftpflicht in der Haushaltsversicherung. Öffentlich genannte Prämien, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Eigene Privathaftpflicht ohne Haushaltsversicherungetwa 35 bis 60 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflichtetwa 60 bis 80 Euro im Jahr
Teilsumme für Schäden durch deliktsunfähige Kinderoft ab 5.000 Euro bis zur vollen Summe

Richtwerte, Stand September 2026. Die Höhe der Teilsumme für Kinderschäden ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und je Polizze verschieden.

Rechenbeispiel

Sechsjährige wirft beim Spielen den Fernseher der Nachbarn um

Die Mutter war in der Küche, das Kind spielte im Wohnzimmer der Nachbarn. Eine Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt.

Neuer Fernseheretwa 1.200 Euro
Haftung von Kind oder Mutterkeine
Polizze ohne Kinderdeckungzahlt nichts
Polizze mit Kinderdeckungzahlt den Zeitwert

Mit dem Baustein bekommen die Nachbarn Geld und die Freundschaft bleibt. Ohne ihn zahlen Sie freiwillig selbst oder die Nachbarn tragen den Schaden.

Was das Gesetz sagt

Das ABGB unterscheidet unmündige Minderjährige unter 14 Jahren von älteren. Ein Kind unter 14 kann einen Schaden in der Regel nicht verschulden und haftet deshalb grundsätzlich nicht. Eltern haften nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.

Das ABGB kennt eine Ausnahme: Bekommt der Geschädigte sonst keinen Ersatz, kann das Kind nach Billigkeit selbst haften. Die Gerichte berücksichtigen dabei auch, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

Alter des KindesHaftet das Kind?Haften die Eltern?
unter 14 Jahrenmeist nein, Ausnahme nach Billigkeitnur bei verletzter Aufsichtspflicht
ab 14 Jahrenja, wenn es schuldhaft handeltnur bei verletzter Aufsichtspflicht
ab 18 Jahrenja, vollnein

Warum der Geschädigte oft leer ausgeht

Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt von Alter, Reife und Situation ab. Ein Achtjähriger darf allein zur Schule gehen, ohne dass die Eltern neben ihm stehen. Zerkratzt er unterwegs ein Auto, haftet oft niemand.

Für die Nachbarn oder Freunde ist das bitter. Viele Familien wollen den Schaden trotzdem begleichen, um den Frieden zu wahren.

Was die Haushaltsversicherung zahlt

Viele Haushaltspolizzen zahlen Schäden durch deliktsunfähige Kinder auch dann, wenn rechtlich niemand haftet. Manche tun das bis zur vollen Versicherungssumme, andere nur bis zu einer Teilsumme von einigen tausend Euro.

Steht nichts dazu in Ihrer Polizze, zahlt die Versicherung nur, wenn Sie oder das Kind tatsächlich haften. Dann wehrt sie unberechtigte Forderungen ab, zahlt aber nichts aus Kulanz.

Wann Sie den Baustein nicht brauchen

Haben Sie keine Kinder unter 14 im Haushalt und kommen auch Enkel selten zu Besuch, spielt er keine Rolle. Ebenso, wenn Sie kleine Schäden ohnehin selbst begleichen würden.

Schritt für Schritt

  1. Haftpflichtteil der Haushaltspolizze lesen.
  2. Nach Schäden durch deliktsunfähige Kinder suchen.
  3. Teilsumme ablesen und mit typischen Schäden vergleichen.
  4. Fehlt der Baustein, Erweiterung oder neuen Tarif anfragen.
  5. Enkel und Besuchskinder mitdenken, falls sie oft bei Ihnen sind.

Checkliste

  • Schäden durch Kinder unter 14 auch ohne Haftung gedeckt
  • Teilsumme mindestens einige tausend Euro
  • Alle Kinder im Haushalt mitversichert
  • Versicherungssumme insgesamt mindestens 5 Millionen Euro
  • Weltweite Deckung für den Urlaub

Häufige Fehler

  • Deutsche Regeln mit der Grenze von sieben Jahren auf Österreich übertragen
  • Annehmen, Eltern haften immer für ihre Kinder
  • Einen Schaden zusagen, bevor die Versicherung geprüft hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haften Eltern in Österreich für ihre Kinder?

Nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Spruch auf Baustellenschildern stimmt so nicht.

Ab welchem Alter haftet ein Kind selbst?

In der Regel ab 14 Jahren. Davor nur ausnahmsweise nach Billigkeit.

Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn niemand haftet?

Nur, wenn Ihre Polizze Schäden durch deliktsunfähige Kinder ausdrücklich einschließt.

Was gilt bei Schäden im Straßenverkehr?

Auch dort kommt es auf Alter, Reife und Aufsicht an. Bei einem Kind auf dem Rad prüft das Gericht den Einzelfall.

Sind Enkel mitversichert?

Meist nur Kinder, die im Haushalt leben. Für Besuchskinder hilft deren eigene Familienversicherung.

Quellen

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