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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Bekomme ich mit Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich?

Kurz gesagt

Bekomme ich mit Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich? Oft ja, aber nicht immer zu normalen Bedingungen. Rückenprobleme können zu höherer Prämie, einem Ausschluss oder zur Ablehnung führen. Sie müssen sie nach § 16 VersVG angeben, sonst kann der Versicherer bis drei Jahre nach Abschluss zurücktreten, bei Arglist auch später. Eine Voranfrage bei mehreren Versicherern zeigt Ihre Chancen.

Bekomme ich mit Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich?

Was es kostet

Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich und Richtwerte mit Rückenproblemen.

BeispielRichtwert
29 Jahre, Softwareentwicklerin, 1.000 Euro Rente, ohne Vorerkrankungab etwa 20 Euro im Monat
38 Jahre, Metallbearbeiter, 1.000 Euro Rente, ohne Vorerkrankungab etwa 55 Euro im Monat
43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Rente, ohne Vorerkrankungab etwa 240 Euro im Monat
Zuschlag wegen Rückenproblemenetwa 10 bis 30 Prozent auf die Prämie

Prämien ohne Vorerkrankung aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.

Der Zuschlag ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; ob und wie ein Versicherer annimmt,

zeigt erst die Voranfrage.

Rechenbeispiel

Krankenpfleger, 33 Jahre, Bandscheibenvorfall vor drei Jahren

Ohne Operation behandelt, seit zwei Jahren beschwerdefrei. Der Makler fragt bei vier Versicherern vor, 1.500 Euro Rente.

Ein VersichererAblehnung
Zwei VersichererAusschluss der Wirbelsäule
Ein VersichererAnnahme mit Zuschlag
Prämie mit Zuschlag statt etwa 90 Euroetwa 110 Euro im Monat

Er wählt den Zuschlag. In einem Beruf mit schwerem Heben wäre ein Ausschluss der Wirbelsäule eine große Lücke.

Wie Versicherer Rückenprobleme bewerten

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung setzt in Österreich eine Gesundheitsprüfung voraus. Rückenprobleme zählen zu den Vorerkrankungen, die zu höheren Prämien, zum Ausschluss bestimmter Leistungen oder sogar zur Ablehnung führen können.

Entscheidend sind Diagnose, Verlauf und wie lange Sie beschwerdefrei sind. Eine einmalige Verspannung wiegt anders als ein Bandscheibenvorfall mit Krankenstand.

BefundWas häufig folgt
Einmalige Verspannung, ausgeheiltoft Annahme ohne Einschränkung
Wiederkehrende Rückenschmerzen mit PhysiotherapieZuschlag oder Ausschluss der Wirbelsäule
Bandscheibenvorfallhäufig Ausschluss der Wirbelsäule
Bandscheibenoperation vor kurzer ZeitZurückstellung oder Ablehnung möglich

Anzeigepflicht nach VersVG

Nach § 16 VersVG müssen Sie beim Abschluss alle Ihnen bekannten Umstände angeben, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind. Was der Antrag ausdrücklich und schriftlich fragt, gilt im Zweifel als erheblich. Wie viele Jahre zurück gefragt wird, steht in jeder einzelnen Frage.

Nach § 163 VersVG kann der Versicherer wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht nicht mehr zurücktreten, wenn seit dem Abschluss drei Jahre vergangen sind. Bei Arglist bleibt das Rücktrittsrecht bestehen.

Ausschluss oder Zuschlag

Ein Ausschluss für die Wirbelsäule nimmt Ihnen genau den Schutz, den Sie mit Rückenproblemen am ehesten brauchen. Ein Zuschlag kostet mehr, lässt aber den vollen Schutz stehen.

Fragen Sie vor Abschluss, ob der Versicherer einen Ausschluss nach einigen beschwerdefreien Jahren überprüft.

So gehen Sie vor

Stellen Sie nicht einzeln Anträge bei mehreren Versicherern. Besser ist eine Voranfrage mit vollständigen Unterlagen über einen Makler: Diagnosen, Befunde von Röntgen oder MRT, Physiotherapie und Krankenstände. Ihre Krankengeschichte bekommen Sie bei Ihren Ärztinnen und Ärzten, die nach § 51 Ärztegesetz zur Auskunft verpflichtet sind.

Die Pensionsversicherungsanstalt zahlt bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität eine Pension, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ersetzt das Einkommen meist nur zum Teil.

Schritt für Schritt

  1. Krankengeschichte, Befunde und Krankenstände anfordern.
  2. Diagnosen und Behandlungen mit Datum auflisten.
  3. Voranfrage bei mehreren Versicherern über einen Makler.
  4. Zuschlag und Ausschluss vergleichen.
  5. Antrag mit vollständigen Angaben stellen.

Checkliste

  • Zeitraum jeder Gesundheitsfrage gelesen
  • Physiotherapie und Krankenstände mitgezählt
  • Befunde von Röntgen oder MRT vorhanden
  • Keine Einzelanträge vorab
  • Staatliche Ansprüche geprüft

Häufige Fehler

  • Rückenschmerzen im Antrag weglassen
  • Einen Ausschluss der Wirbelsäule ungeprüft annehmen
  • Nach einer Ablehnung aufgeben, ohne andere Versicherer zu fragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange kann der Versicherer zurücktreten?

Nach § 163 VersVG drei Jahre ab Abschluss, bei Arglist auch danach.

Muss ich Physiotherapie angeben?

Ja, wenn die Frage nach Behandlungen im genannten Zeitraum fragt.

Ist ein Zuschlag besser als ein Ausschluss?

Meist ja, weil dann auch Berufsunfähigkeit durch den Rücken versichert ist.

Muss ich spätere Rückenprobleme melden?

Nein, Erkrankungen nach Abschluss müssen Sie nicht nachmelden.

Was zahlt der Staat?

Unter Voraussetzungen eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension,

meist deutlich unter dem bisherigen Einkommen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum Beispiel Installateur im Kundendienst statt Handwerker

Die Details besprechen wir für die anonyme Voranfrage persönlich

Zum Beispiel Selbstständigkeit, bestehende Polizze, Wohnbaukredit

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5Wie erreichen wir Sie?

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