Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Worauf muss ich in Österreich bei den Gesundheitsfragen achten?

Kurz gesagt

Beantworten Sie jede Frage genau so, wie sie gestellt ist, und stützen Sie sich auf Ihre Krankengeschichte, nicht auf Ihr Gedächtnis. Nach dem VersVG müssen Sie alle Umstände anzeigen, nach denen ausdrücklich und genau gefragt wird. Fehlt etwas, kann der Versicherer binnen eines Monats ab Kenntnis zurücktreten. Bei der Lebensversicherung endet dieses Recht meist nach drei Jahren, außer bei Arglist.

Worauf muss ich in Österreich bei den Gesundheitsfragen achten?

Was es kostet

Veröffentlichte Prämienbeispiele österreichischer Tarife, dazu die üblichen Zuschläge bei Vorerkrankungen.

BeispielRichtwert
36 Jahre, Einkaufsleiter, 1.500 Euro Renterund 85 Euro im Monat
45 Jahre, selbständige Steuerberaterin, 2.000 Euro Renterund 104 Euro im Monat
43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Renteab etwa 240 Euro im Monat
Prämienzuschlag bei Vorerkrankungenmeist 20 bis 100 Prozent auf die Normalprämie
Rehabilitationsgeld als staatliche Untergrenze2026 mindestens 1.308,39 Euro im Monat für Alleinstehende

Stand September 2026. Die Prämien stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, das Rehabilitationsgeld aus der Sozialversicherung. Die Spanne der Zuschläge ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, eine öffentliche Erhebung dazu gibt es nicht. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.

Rechenbeispiel

Physiotherapeutin aus Graz, 29 Jahre, drei Rückentermine 2023

Was die eigene Krankengeschichte zutage bringt, bevor der Antrag hinausgeht.

Eigene Erinnerungeinmal beim Arzt gewesen, nichts Ernstes
ELGA und Leistungsinformation der Kassedrei Termine, Diagnose Lumboischialgie, keine Folgebehandlung
Anonyme Voranfrage bei vier Häusernzwei Annahmen ohne Zuschlag, ein Ausschluss der Wirbelsäule, eine Zurückstellung
Gewählte Polizze, 1.500 Euro Renterund 88 Euro im Monat, ohne Zuschlag und ohne Ausschluss

Drei Einträge, die im Antrag gefehlt hätten, sind vor dem Abschluss aufgetaucht. Fünf Wochen Vorarbeit haben zwei brauchbare Voten gebracht. Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.

Was das Gesetz von Ihnen verlangt

Sie müssen dem Versicherer vor Abschluss alle Umstände anzeigen, die für die Übernahme des Risikos erheblich sind und nach denen er ausdrücklich und genau fragt. Das steht in den §§ 16 ff. VersVG. Der Umkehrschluss ist Ihr wichtigster Schutz: Fragt der Versicherer einen Umstand nicht ausdrücklich ab, kann er sich später nur darauf berufen, wenn Sie ihn arglistig verschwiegen haben (§ 18 VersVG).

Abgefragt werden in der Praxis fünf Jahre ambulante Behandlung und zehn Jahre Spital, Operation und Psychotherapie. Verlassen Sie sich nicht auf diese Übung, sondern auf den Wortlaut in Ihrem Antrag. Und geben Sie an, was dokumentiert ist, nicht was Sie selbst für wichtig halten.

Was eine Verletzung der Anzeigepflicht kostet

Der Versicherer kann binnen eines Monats ab Kenntnis vom Vertrag zurücktreten (§ 20 VersVG). Tritt er nach einem Versicherungsfall zurück, bleibt seine Leistungspflicht trotzdem bestehen, wenn der nicht angezeigte Umstand keinen Einfluss auf Eintritt und Umfang der Leistung hatte (§ 21 VersVG). Bei Arglist kommt zusätzlich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.

Für die Lebensversicherung, zu der die BU in Österreich meist als Zusatz geführt wird, gilt eine harte Grenze: Drei Jahre nach Abschluss kann der Versicherer wegen einer Anzeigepflichtverletzung nicht mehr zurücktreten, außer die Verletzung war arglistig (§ 163 VersVG). Arglistig heißt: Sie kannten den Umstand und wussten, dass er dem Versicherer wichtig ist.

LageWas der Versicherer darfWirkung auf Ihre Leistung
Nicht gefragter Umstand, kein ArglistnichtsLeistung bleibt
Gefragt, schuldhaft falsch, ohne Einfluss auf den FallRücktritt binnen eines MonatsLeistung bleibt nach § 21 VersVG
Gefragt, schuldhaft falsch, mit EinflussRücktrittLeistung entfällt
Arglistig verschwiegenRücktritt und Anfechtung, ohne DreijahresgrenzeLeistung entfällt, Vertrag fällt weg
Mehr als drei Jahre her, nicht arglistigkein Rücktritt mehr (§ 163 VersVG)Leistung bleibt, wenn der Fall danach eintritt

Ihre Unterlagen zuerst: Krankengeschichte, ELGA, Kassendaten

Ärztinnen und Ärzte müssen Ihnen Einsicht in die Dokumentation geben oder Kopien ermöglichen (§ 51 Ärztegesetz 1998). Nach der Datenschutzgrundverordnung ist die erste Kopie der eigenen Daten kostenlos; der Oberste Gerichtshof hat das für die Krankengeschichte ausdrücklich bestätigt. Ordinationen bewahren zehn Jahre auf, Krankenanstalten dreißig.

Zwei Wege sparen Zeit: In ELGA sehen Sie Ihre e-Befunde und die e-Medikation selbst nach, ohne jemanden zu fragen. Und bei Ihrer Krankenkasse können Sie eine Leistungsinformation über die abgerechneten Behandlungen anfordern. Aus beidem ergibt sich die Liste der Ärzte, bei denen Sie noch Berichte holen.

Anonym vorfragen statt Anträge sammeln

Eine zentrale Ablehnungsdatei wie in Deutschland gibt es für die österreichische Lebensversicherung in dieser Form nicht. Trotzdem gilt die Regel: erst anonym vorfragen, dann beantragen. Ihr Makler schickt die Befunde ohne Namen an mehrere Risikoprüfer und holt Voten ein.

Zwei Gründe. Erstens fragen viele Antragsformulare nach früheren Anträgen, Ablehnungen und Zuschlägen; wer reihum beantragt, muss das später angeben. Zweitens bewerten die Häuser denselben Befund sehr unterschiedlich, und ein Votum kostet Sie nichts außer Wartezeit.

Typische Befunde und was der Versicherer damit macht

Wie ein Befund bewertet wird, hängt davon ab, wie lange er zurückliegt, ob er abgeschlossen ist und was dazu geschrieben steht. Ein einmaliger Anlass mit klarem Ende ist etwas anderes als eine laufende Behandlung.

Die Übersicht zeigt, was in der Angebotspraxis üblich ist. Jedes Haus entscheidet eigenständig, verbindlich ist immer nur das Votum, das Sie schriftlich in der Hand haben.

BefundÜbliche ReaktionWas Sie tun können
Kreuzschmerzen, wenige Termine, folgenlosAnnahme, manchmal ZuschlagAbschlussbericht mit Beschwerdefreiheit beilegen
BandscheibenoperationAusschluss der Wirbelsäule oder ZuschlagVoten mehrerer Häuser einholen, ein Ausschluss schlägt keine Deckung
Abgeschlossene PsychotherapieZurückstellung oder Annahme nach WartezeitBericht mit Anlass, Verlauf und Ende besorgen
Laufende Behandlung der Psychemeist Ablehnungauf Grundfähigkeitsschutz ausweichen, später erneut anfragen
Heuschnupfen, AllergieAnnahme, oft ohne ZuschlagMedikamente und Häufigkeit genau angeben
Deutliches ÜbergewichtPrämienzuschlagGewichtsverlauf über zwölf Monate belegen

Die fünf möglichen Ergebnisse

Am Ende steht eine von fünf Antworten: Annahme zur Normalprämie, Annahme mit Ausschluss einzelner Diagnosen, Annahme mit Prämienzuschlag, Zurückstellung für eine festgelegte Zeit, oder Ablehnung. Ein Ausschluss trifft nur eine Diagnose, alle anderen Ursachen bleiben voll versichert.

Was Sie im schlechtesten Fall haben, zeigt der staatliche Rahmen: Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit gibt es Rehabilitationsgeld in Höhe des Krankengeldes, mindestens aber den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, 2026 sind das 1.308,39 Euro im Monat. Eine Pension gibt es erst bei dauernder Berufsunfähigkeit. Beides ersetzt kein Erwerbseinkommen.

Schritt für Schritt

  1. Eigene e-Befunde in ELGA durchsehen und ausdrucken.
  2. Leistungsinformation über die abgerechneten Behandlungen bei der Krankenkasse anfordern.
  3. Bei jeder Ordination aus dieser Liste die Krankengeschichte anfordern, erste Kopie kostenlos.
  4. Jede Antragsfrage wörtlich lesen und nur das beantworten, wonach genau gefragt wird.
  5. Anonyme Voranfrage über den Makler stellen lassen und erst dann beantragen.

Checkliste

  • ELGA-Befunde und Leistungsinformation liegen vor
  • Krankengeschichte bei allen behandelnden Ordinationen angefordert
  • Zeitraum jeder Frage geprüft, ambulant und stationär getrennt
  • Anonyme Voten von mehreren Häusern schriftlich erhalten
  • Kopie des unterschriebenen Antrags samt Beilagen aufbewahrt
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung in der Polizze geprüft

Häufige Fehler

  • Aus dem Gedächtnis antworten statt aus der Krankengeschichte
  • Auf die Dreijahresfrist bauen, obwohl sie bei Arglist nicht gilt
  • Reihum echte Anträge stellen, statt anonym vorzufragen
  • Eine weite Entbindung von der Schweigepflicht ohne Einschränkung unterschreiben
  • Annehmen, die Berufsunfähigkeitspension fange den Einkommensausfall auf

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich Umstände angeben, nach denen nicht gefragt wurde?

Nein. Nach § 18 VersVG hilft dem Versicherer ein nicht abgefragter Umstand nur, wenn Sie ihn arglistig verschwiegen haben.

Wie lange kann der Versicherer zurücktreten?

Binnen eines Monats ab Kenntnis. Bei der Lebensversicherung endet das Recht drei Jahre nach Abschluss, außer die Verletzung war arglistig.

Bekomme ich meine Krankengeschichte kostenlos?

Die erste Kopie ja, das folgt aus dem Datenschutzrecht. Für weitere Kopien darf ein Kostenersatz verlangt werden.

Was sehe ich in ELGA und was nicht?

e-Befunde aus Spitälern und Labors sowie die e-Medikation. Notizen aus einer Wahlarztordination stehen dort in der Regel nicht.

Was passiert bei einer Zurückstellung?

Der Versicherer entscheidet nach einer festgelegten beschwerdefreien Zeit neu, meist nach sechs Monaten bis zwei Jahren. In der Zwischenzeit kann ein anderes Haus die bessere Wahl sein.

Hilft die Berufsunfähigkeitspension, wenn die private BU ablehnt?

Das sind getrennte Verfahren. Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit gibt es Rehabilitationsgeld, eine Pension erst bei dauerndem Zustand, und beides liegt meist weit unter dem letzten Einkommen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.