Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf +49 3375 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit
Kurz gesagt
Beantworten Sie jede Frage genau so, wie sie gestellt ist, und stützen Sie sich auf Ihre Krankengeschichte, nicht auf Ihr Gedächtnis. Nach dem VersVG müssen Sie alle Umstände anzeigen, nach denen ausdrücklich und genau gefragt wird. Fehlt etwas, kann der Versicherer binnen eines Monats ab Kenntnis zurücktreten. Bei der Lebensversicherung endet dieses Recht meist nach drei Jahren, außer bei Arglist.
Veröffentlichte Prämienbeispiele österreichischer Tarife, dazu die üblichen Zuschläge bei Vorerkrankungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 36 Jahre, Einkaufsleiter, 1.500 Euro Rente | rund 85 Euro im Monat |
| 45 Jahre, selbständige Steuerberaterin, 2.000 Euro Rente | rund 104 Euro im Monat |
| 43 Jahre, Elektriker, 3.000 Euro Rente | ab etwa 240 Euro im Monat |
| Prämienzuschlag bei Vorerkrankungen | meist 20 bis 100 Prozent auf die Normalprämie |
| Rehabilitationsgeld als staatliche Untergrenze | 2026 mindestens 1.308,39 Euro im Monat für Alleinstehende |
Stand September 2026. Die Prämien stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, das Rehabilitationsgeld aus der Sozialversicherung. Die Spanne der Zuschläge ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, eine öffentliche Erhebung dazu gibt es nicht. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihrer Polizze.
Rechenbeispiel
Was die eigene Krankengeschichte zutage bringt, bevor der Antrag hinausgeht.
| Eigene Erinnerung | einmal beim Arzt gewesen, nichts Ernstes |
| ELGA und Leistungsinformation der Kasse | drei Termine, Diagnose Lumboischialgie, keine Folgebehandlung |
| Anonyme Voranfrage bei vier Häusern | zwei Annahmen ohne Zuschlag, ein Ausschluss der Wirbelsäule, eine Zurückstellung |
| Gewählte Polizze, 1.500 Euro Rente | rund 88 Euro im Monat, ohne Zuschlag und ohne Ausschluss |
Drei Einträge, die im Antrag gefehlt hätten, sind vor dem Abschluss aufgetaucht. Fünf Wochen Vorarbeit haben zwei brauchbare Voten gebracht. Rechenbeispiel zur Veranschaulichung.
Sie müssen dem Versicherer vor Abschluss alle Umstände anzeigen, die für die Übernahme des Risikos erheblich sind und nach denen er ausdrücklich und genau fragt. Das steht in den §§ 16 ff. VersVG. Der Umkehrschluss ist Ihr wichtigster Schutz: Fragt der Versicherer einen Umstand nicht ausdrücklich ab, kann er sich später nur darauf berufen, wenn Sie ihn arglistig verschwiegen haben (§ 18 VersVG).
Abgefragt werden in der Praxis fünf Jahre ambulante Behandlung und zehn Jahre Spital, Operation und Psychotherapie. Verlassen Sie sich nicht auf diese Übung, sondern auf den Wortlaut in Ihrem Antrag. Und geben Sie an, was dokumentiert ist, nicht was Sie selbst für wichtig halten.
Der Versicherer kann binnen eines Monats ab Kenntnis vom Vertrag zurücktreten (§ 20 VersVG). Tritt er nach einem Versicherungsfall zurück, bleibt seine Leistungspflicht trotzdem bestehen, wenn der nicht angezeigte Umstand keinen Einfluss auf Eintritt und Umfang der Leistung hatte (§ 21 VersVG). Bei Arglist kommt zusätzlich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht.
Für die Lebensversicherung, zu der die BU in Österreich meist als Zusatz geführt wird, gilt eine harte Grenze: Drei Jahre nach Abschluss kann der Versicherer wegen einer Anzeigepflichtverletzung nicht mehr zurücktreten, außer die Verletzung war arglistig (§ 163 VersVG). Arglistig heißt: Sie kannten den Umstand und wussten, dass er dem Versicherer wichtig ist.
| Lage | Was der Versicherer darf | Wirkung auf Ihre Leistung |
|---|---|---|
| Nicht gefragter Umstand, kein Arglist | nichts | Leistung bleibt |
| Gefragt, schuldhaft falsch, ohne Einfluss auf den Fall | Rücktritt binnen eines Monats | Leistung bleibt nach § 21 VersVG |
| Gefragt, schuldhaft falsch, mit Einfluss | Rücktritt | Leistung entfällt |
| Arglistig verschwiegen | Rücktritt und Anfechtung, ohne Dreijahresgrenze | Leistung entfällt, Vertrag fällt weg |
| Mehr als drei Jahre her, nicht arglistig | kein Rücktritt mehr (§ 163 VersVG) | Leistung bleibt, wenn der Fall danach eintritt |
Ärztinnen und Ärzte müssen Ihnen Einsicht in die Dokumentation geben oder Kopien ermöglichen (§ 51 Ärztegesetz 1998). Nach der Datenschutzgrundverordnung ist die erste Kopie der eigenen Daten kostenlos; der Oberste Gerichtshof hat das für die Krankengeschichte ausdrücklich bestätigt. Ordinationen bewahren zehn Jahre auf, Krankenanstalten dreißig.
Zwei Wege sparen Zeit: In ELGA sehen Sie Ihre e-Befunde und die e-Medikation selbst nach, ohne jemanden zu fragen. Und bei Ihrer Krankenkasse können Sie eine Leistungsinformation über die abgerechneten Behandlungen anfordern. Aus beidem ergibt sich die Liste der Ärzte, bei denen Sie noch Berichte holen.
Eine zentrale Ablehnungsdatei wie in Deutschland gibt es für die österreichische Lebensversicherung in dieser Form nicht. Trotzdem gilt die Regel: erst anonym vorfragen, dann beantragen. Ihr Makler schickt die Befunde ohne Namen an mehrere Risikoprüfer und holt Voten ein.
Zwei Gründe. Erstens fragen viele Antragsformulare nach früheren Anträgen, Ablehnungen und Zuschlägen; wer reihum beantragt, muss das später angeben. Zweitens bewerten die Häuser denselben Befund sehr unterschiedlich, und ein Votum kostet Sie nichts außer Wartezeit.
Wie ein Befund bewertet wird, hängt davon ab, wie lange er zurückliegt, ob er abgeschlossen ist und was dazu geschrieben steht. Ein einmaliger Anlass mit klarem Ende ist etwas anderes als eine laufende Behandlung.
Die Übersicht zeigt, was in der Angebotspraxis üblich ist. Jedes Haus entscheidet eigenständig, verbindlich ist immer nur das Votum, das Sie schriftlich in der Hand haben.
| Befund | Übliche Reaktion | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Kreuzschmerzen, wenige Termine, folgenlos | Annahme, manchmal Zuschlag | Abschlussbericht mit Beschwerdefreiheit beilegen |
| Bandscheibenoperation | Ausschluss der Wirbelsäule oder Zuschlag | Voten mehrerer Häuser einholen, ein Ausschluss schlägt keine Deckung |
| Abgeschlossene Psychotherapie | Zurückstellung oder Annahme nach Wartezeit | Bericht mit Anlass, Verlauf und Ende besorgen |
| Laufende Behandlung der Psyche | meist Ablehnung | auf Grundfähigkeitsschutz ausweichen, später erneut anfragen |
| Heuschnupfen, Allergie | Annahme, oft ohne Zuschlag | Medikamente und Häufigkeit genau angeben |
| Deutliches Übergewicht | Prämienzuschlag | Gewichtsverlauf über zwölf Monate belegen |
Am Ende steht eine von fünf Antworten: Annahme zur Normalprämie, Annahme mit Ausschluss einzelner Diagnosen, Annahme mit Prämienzuschlag, Zurückstellung für eine festgelegte Zeit, oder Ablehnung. Ein Ausschluss trifft nur eine Diagnose, alle anderen Ursachen bleiben voll versichert.
Was Sie im schlechtesten Fall haben, zeigt der staatliche Rahmen: Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit gibt es Rehabilitationsgeld in Höhe des Krankengeldes, mindestens aber den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, 2026 sind das 1.308,39 Euro im Monat. Eine Pension gibt es erst bei dauernder Berufsunfähigkeit. Beides ersetzt kein Erwerbseinkommen.
Fragen und Antworten
Nein. Nach § 18 VersVG hilft dem Versicherer ein nicht abgefragter Umstand nur, wenn Sie ihn arglistig verschwiegen haben.
Binnen eines Monats ab Kenntnis. Bei der Lebensversicherung endet das Recht drei Jahre nach Abschluss, außer die Verletzung war arglistig.
Die erste Kopie ja, das folgt aus dem Datenschutzrecht. Für weitere Kopien darf ein Kostenersatz verlangt werden.
e-Befunde aus Spitälern und Labors sowie die e-Medikation. Notizen aus einer Wahlarztordination stehen dort in der Regel nicht.
Der Versicherer entscheidet nach einer festgelegten beschwerdefreien Zeit neu, meist nach sechs Monaten bis zwei Jahren. In der Zwischenzeit kann ein anderes Haus die bessere Wahl sein.
Das sind getrennte Verfahren. Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit gibt es Rehabilitationsgeld, eine Pension erst bei dauerndem Zustand, und beides liegt meist weit unter dem letzten Einkommen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: +49 3375 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Bekomme ich eine Pension, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Was tun, wenn der BU-Antrag in Österreich abgelehnt wurde?
Klären Sie zuerst, was abgelehnt wurde. Beim Antrag geht es um die Gesundheitsprüfung: Begründung schriftlich anforder …
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Österreich sinnvoll?
Ja, für die meisten, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. Eine staatliche Berufsunfähigkeitspension gibt es nur mit g …
NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen