Zahlt die Unfallversicherung in Österreich bei einem Badeunfall?
Kurz gesagt
Zahlt die Unfallversicherung in Österreich bei einem Badeunfall? Meist ja, etwa nach einem Kopfsprung ins seichte Wasser. Eine eigene Regel zum Ertrinken enthalten die Musterbedingungen AUVB 2022 nicht, einige Tarife nennen Ertrinken aber ausdrücklich als Unfall. Ausgeschlossen sind Unfälle durch eine Bewusstseinsstörung infolge von Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten.
Prämien für private Unfallversicherungen in Österreich, nach veröffentlichten Beispielen, Stand 2026.
Beispiel
Richtwert
32 Jahre, angestellt, ohne riskante Hobbys
etwa 170 bis 220 Euro im Jahr
42 Jahre, selbständig, riskante Sportarten
etwa 350 bis 450 Euro im Jahr
63 Jahre, Bürotätigkeit
etwa 300 bis 350 Euro im Jahr
Familie mit zwei Kindern
etwa 650 bis 750 Euro im Jahr
Stand November 2026, aus veröffentlichten Prämienbeispielen eines Vergleichsportals ohne
Datumsangabe.
Die Regeln zu Unfallbegriff, Ausschlüssen und Todesfall stammen aus den Musterbedingungen AUVB
2022,
die Promillegrenzen und die Ertrinkensklauseln aus veröffentlichten Bedingungen einzelner
Versicherer; Ihre Polizze kann abweichen.
Die Summen im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das passende Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Kopfsprung in den Badesee, Halswirbel verletzt, Bewegung dauerhaft eingeschränkt
So rechnet ein Vertrag mit 200.000 Euro Versicherungssumme ohne Progression, wenn der Gutachter 40 Prozent dauernde Invalidität feststellt und keine Krankheit mitgewirkt hat.
Versicherungssumme dauernde Invalidität
200.000 Euro
Festgestellte Invalidität
40 Prozent
Leistung (40 Prozent von 200.000 Euro)
80.000 Euro
Leistung bei 1,5 Promille, Bewusstseinsstörung nachgewiesen
0 Euro
Der nüchterne Kopfsprung ist ein versicherter Unfall und bringt 80.000 Euro. War der Schwimmer wesentlich durch Alkohol beeinträchtigt, zahlt das Muster nichts; mit fester Promillegrenze im Tarif kann das anders ausgehen.
Wann ein Badeunfall ein Unfall im Sinne der Polizze ist
Nach den Musterbedingungen AUVB 2022 des Versicherungsverbands liegt ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis Ihre Gesundheit unfreiwillig schädigt. Der Kopfsprung auf den Grund, das Ausrutschen auf dem nassen Steg oder der Zusammenstoß mit einem Boot erfüllen das ohne Zweifel.
Krankheiten gelten ausdrücklich nicht als Unfälle. Das ist beim Baden der heikle Punkt, weil viele Todesfälle im Wasser mit einem Kreislaufproblem beginnen und nicht mit einem Stoß von außen.
Situation
Nach AUVB 2022
Hinweis
Kopfsprung ins seichte Wasser, Halswirbel gebrochen
versichert
Ereignis von außen
Sturz auf dem nassen Badesteg
versichert
Ereignis von außen
Ertrinken ohne erkennbaren Auslöser
hängt am Tarif
Muster ohne eigene Regel, manche Polizzen nennen Ertrinken als Unfall
Ertrinken nach starkem Alkoholkonsum
ausgeschlossen
Artikel 4 Punkt 7
Herzinfarkt beim Schwimmen ohne Verletzung
kein Unfall
Krankheit
Unfall infolge Herzinfarkt
mitversichert
Artikel 3 Punkt 3, Kürzung bei mitwirkender Krankheit möglich
Ertrinken: in der Polizze nachlesen
Anders als die deutschen Musterbedingungen enthalten die AUVB 2022 keine Klausel, die Ertrinken oder Ersticken unter Wasser eigens zum Unfall erklärt. Einige österreichische Tarife ergänzen das. Ein Versicherer zählt Ertrinken und den Erfrierungstod ausdrücklich zu den Ereignissen, die als Unfall gelten, ein anderer nennt in einer Besonderen Bedingung Ertrinken, Ersticken und Erfrieren.
Für Schwimmer, Segler und Taucher ist diese Zeile in der Polizze wichtiger als der Preis. Fehlt sie, kann nach einem Ertrinken ohne sichtbare Verletzung Streit darüber entstehen, ob überhaupt ein Ereignis von außen vorlag.
Alkohol und Promillegrenzen
Nach Artikel 4 Punkt 7 der Musterbedingungen sind Unfälle ausgeschlossen, die Sie infolge einer Bewusstseinsstörung oder einer wesentlichen Beeinträchtigung Ihrer psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleiden. Wer nach dem Seefest betrunken ins Wasser springt, riskiert die ganze Leistung.
Manche Tarife legen feste Grenzen fest. In einer veröffentlichten Besonderen Bedingung gilt die Beeinträchtigung bei sonstigen Tätigkeiten erst ab 2,0 Promille als gegeben, beim Steuern eines Motorboots schon ab 1,1 Promille. Ein Glas Wein am Badeplatz kostet den Schutz also nicht automatisch.
Herzinfarkt und Kreislauf im Wasser
Ein Herzinfarkt ist eine Krankheit und kein Unfall. Die AUVB 2022 erklären aber Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall ausdrücklich für mitversichert. Das ist günstiger als das deutsche Muster, das Unfälle durch Bewusstseinsstörungen aus gesundheitlichen Gründen ausschließt.
Zwei Grenzen bleiben: Der Infarkt selbst wird nie bezahlt, und haben Krankheiten an der Gesundheitsschädigung mitgewirkt, kürzt der Versicherer die Leistung ab dem vereinbarten Mitwirkungsanteil (Artikel 3 Punkt 2). Ob ein Ertrinken nach einem Infarkt als Unfall zählt, hängt wieder daran, ob Ihre Polizze Ertrinken als Unfall nennt.
Was die Familie im Todesfall bekommt
Ist eine Todesfallsumme versichert, zahlt der Versicherer sie, wenn die versicherte Person binnen eines Jahres nach dem Unfall an dessen Folgen stirbt. Für Kinder unter 15 Jahren ersetzt das Muster nur die tatsächlichen Beerdigungskosten bis zu dem Betrag, den die Finanzmarktaufsicht dafür per Verordnung festlegt.
Ein Unfall ist dem Versicherer nach dem Muster unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, in geschriebener Form zu melden. Ein Todesfall ist zusätzlich in der Frist zu melden, die Ihre Polizze nennt, auch wenn der Unfall schon gemeldet ist.
AUVA und Freizeit
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nach § 175 ASVG Arbeitsunfälle und bestimmte Wege, etwa den Weg zur Arbeit. Der Sprung in den Badesee am Wochenende oder im Urlaub gehört nicht dazu. Für den Badeunfall in der Freizeit bleibt nur die private Unfallversicherung.
Badeunfälle sind in Österreich kein Randthema: 2024 ertranken laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 39 Menschen, je nach Sommer sind es zwischen 22 und 47 im Jahr.
Schritt für Schritt
Rettung rufen und die Verletzung sofort ärztlich behandeln lassen.
Hergang, Ort, Wassertiefe und Zeugen aufschreiben.
Den Unfall dem Versicherer unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, in geschriebener Form melden.
Rettungsprotokoll, Spitalsbefund und Polizeibericht sammeln.
Im Todesfall auch den Tod in der Frist der Polizze melden, selbst wenn der Unfall schon gemeldet ist.
Eine Ablehnung wegen Alkohol oder Krankheit mit dem Wortlaut der Polizze und den Befunden prüfen.
Checkliste
Ertrinken und Ersticken in der Polizze ausdrücklich als Unfall genannt