Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Zahlt die AUVA bei einem Freizeitunfall?
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Kurz gesagt
Zahlt die Unfallversicherung in Österreich bei Schlaganfall oder Herzinfarkt? Für die Krankheit selbst nicht. Nach den Musterbedingungen AUVB 2022 sind aber Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall mitversichert, etwa der Sturz danach. Den Herzinfarkt zahlt sie nur nach direkter Einwirkung auf den Brustkorb. Eine gute Unfallversicherung kostet rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Prämien für Unfallversicherungen in Österreich, nach veröffentlichten Beispielen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gute Unfallversicherung für Erwachsene | etwa 150 bis 300 Euro im Jahr |
| Familie, Jahresprämie | ab etwa 240 Euro |
| Pensionisten, Grundpaket | etwas über 100 Euro im Jahr |
| 32 Jahre, Angestellter, 350.000 Euro Summe | etwa 170 bis 220 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Prämienbeispielen.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ob Ihr Vertrag Unfälle infolge Schlaganfall einschließt, steht in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
So rechnet die Unfallversicherung nach den Musterbedingungen, wenn der Sturz versichert ist und eine Arthrose mitgewirkt hat.
| Bleibender Schaden am Bein laut Gutachten | 30 Prozent |
| Mitwirkung einer Arthrose laut Gutachten | 30 Prozent |
| Versicherungssumme | 200.000 Euro |
| Leistung für die Sturzfolgen bei 21 Prozent | 42.000 Euro |
| Leistung für die Lähmung durch den Schlaganfall | 0 Euro |
Für den Sturz zahlt die Unfallversicherung rund 42.000 Euro, für die Folgen des Schlaganfalls selbst nichts. Dafür braucht es Berufsunfähigkeits- oder Pflegevorsorge.
Ein Unfall liegt nach den Musterbedingungen vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig die Gesundheit schädigt. Krankheiten gelten ausdrücklich nicht als Unfälle. Schlaganfall und Herzinfarkt entstehen im Körper, durch Gefäßverschluss oder Blutung, deshalb zahlt die Unfallversicherung für sie keine Invaliditätsleistung.
Die Musterbedingungen regeln beide Fälle zusätzlich: Für einen Herzinfarkt wird nur geleistet, wenn eine direkte mechanische Einwirkung von außen auf den Brustkorb die Koronararterie überwiegend verletzt hat. Für einen Schlaganfall nur, wenn eine mechanische Einwirkung die Mangeldurchblutung des Gehirns unmittelbar verursacht hat und keine Krankheit mitgewirkt hat.
Hier unterscheiden sich die österreichischen Musterbedingungen deutlich von den deutschen. Die AUVB 2022 erklären Unfälle infolge von Herzinfarkt und Schlaganfall ausdrücklich für mitversichert. Stürzen Sie wegen eines Schlaganfalls die Treppe hinunter und brechen sich das Bein, ist der Bruch also ein versicherter Unfall, die Lähmung durch den Schlaganfall dagegen nicht.
Weil Versicherer von den Musterbedingungen abweichen dürfen, lohnt bei Schlaganfall und Herzinfarkt der Blick in Ihre Polizze. Ausgeschlossen bleiben nach den Musterbedingungen Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge von Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten.
| Situation | Nach AUVB 2022 | Hinweis |
|---|---|---|
| Schlaganfall ohne Sturz | nicht versichert | Krankheit |
| Herzinfarkt beim Bergwandern | nicht versichert | keine Einwirkung von außen |
| Sturz nach Schlaganfall, Bein gebrochen | Sturzfolgen versichert | Artikel 3, Unfälle infolge Schlaganfall mitversichert |
| Herzinfarkt nach Lenkradaufprall auf den Brustkorb | versichert, wenn die Koronararterie dadurch überwiegend verletzt wurde | Gutachten entscheidet |
| Sturz unter starkem Medikamenteneinfluss | ausgeschlossen | Artikel 4, Bewusstseinsstörung |
Auch beim versicherten Sturz nach einem Schlaganfall spielt die Vorerkrankung eine Rolle. Haben Krankheiten oder Abnützung an den Unfallfolgen ab dem vereinbarten Anteil mitgewirkt, wird der Invaliditätsgrad um diesen Anteil gekürzt. Eine Vorinvalidität, etwa eine schon bestehende Lähmung durch einen früheren Schlaganfall, wird abgezogen.
Lassen Sie nach einem Sturz Befunde, Rettungsprotokoll und Röntgenbilder sichern. Sie zeigen, welche Verletzungen der Sturz verursacht hat und welche der Schlaganfall.
Die AUVA zahlt nur bei Arbeitsunfällen, Wegunfällen und Berufskrankheiten. Ob ein Herzinfarkt oder Schlaganfall am Arbeitsplatz darunter fällt, entscheidet die AUVA im Einzelfall. Für Schlaganfall und Herzinfarkt in der Freizeit gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung nichts.
Gegen die finanziellen Folgen von Schlaganfall und Herzinfarkt schützt eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung, denn 80 bis 90 Prozent aller Berufsunfähigkeiten entstehen durch Krankheiten.
Fragen und Antworten
Für den Herzinfarkt selbst nicht.
Ausnahme: eine direkte Einwirkung auf den Brustkorb hat die Koronararterie überwiegend verletzt.
Nach den österreichischen Musterbedingungen ja.
Prüfen Sie trotzdem Ihre Polizze, Abweichungen sind möglich.
Die AUVA zahlt bei Arbeitsunfällen.
Ob ein Herzinfarkt im Büro dazu zählt, entscheidet sie im Einzelfall.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung,
wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sowie Pflegevorsorge bei Pflegebedarf.
Oft ja, je nach Gesundheitsfragen.
Mitwirkende Herzerkrankungen können Leistungen später kürzen.
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