Welche Versicherungen sind für Kinder in Österreich wirklich sinnvoll?
Wirklich sinnvoll sind für Kinder in Österreich zuerst drei Versicherungen: die Haftpflicht…
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Kurz gesagt
Als Gastfamilie für ein Au-pair in Österreich melden Sie es bei der ÖGK zur gesetzlichen Unfallversicherung an, der Beitrag liegt bei 1,1 Prozent vom Entgelt, rund 6 Euro im Monat. Kommt es aus einem Drittstaat, braucht es eine private Krankenversicherung, die in Österreich leistet. Welche Versicherungen Sie sonst noch brauchen, hängt an Haftpflicht und Auto.
Pflichtbeträge und öffentlich genannte Prämien, Stand 2026, soweit nicht anders angegeben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Entgelt nach dem Mindestlohntarif für Au-pair-Kräfte 2026 | 551,10 Euro brutto im Monat, 15 Mal im Jahr |
| Gesetzliche Unfallversicherung, 1,1 Prozent vom Entgelt | rund 6,06 Euro im Monat |
| Mitarbeitervorsorge, 1,53 Prozent vom Entgelt | rund 8,43 Euro im Monat |
| Private Krankenversicherung für Bildungsaufenthalte in Österreich, Rabatttarif für 12 bis 35 Jahre (Meldung 2020) | ab 56 Euro im Monat |
| Private Unfallversicherung für die Freizeit, Einzelperson | ab etwa 5 bis 6 Euro im Monat |
Entgelt, Fristen und Beitragssätze stammen von Sozialministerium, AMS,
Unternehmensserviceportal und Wirtschaftskammer.
Die Prämie der Krankenversicherung stammt aus einer Tarifmeldung von 2020 und ist nur ein
Richtwert aus der Angebotspraxis, heute hängt sie von Alter, Herkunft und Umfang ab.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So setzen sich die festen Kosten für ein Jahr zusammen, ohne Zimmer, Essen und Deutschkurs.
| Entgelt (15 × 551,10 Euro) | 8.266,50 Euro |
| Gesetzliche Unfallversicherung (1,1 Prozent) | rund 91 Euro |
| Mitarbeitervorsorge (1,53 Prozent) | rund 126 Euro |
| Private Krankenversicherung, wenn Sie sie übernehmen (12 × ab 56 Euro, Richtwert) | ab etwa 672 Euro |
Zusammen rund 8.480 Euro ohne und rund 9.150 Euro mit übernommener Krankenversicherung. Die Versicherungen sind davon der kleinste Teil.
Ein Au-pair ist in Österreich Dienstnehmer nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, Sie als Gastfamilie sind Arbeitgeber. Das Au-pair muss deshalb zur Sozialversicherung angemeldet werden. Bleibt das Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze, genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der ÖGK.
Eine private Unfallversicherung ersetzt diese Anmeldung nicht, das betont das Sozialministerium ausdrücklich. Dazu kommen Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse, die Sie für das Au-pair zahlen.
| Versicherung | Pflicht? | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Gesetzliche Unfallversicherung | ja, Anmeldung bei der ÖGK | Gastfamilie, 1,1 Prozent vom Entgelt |
| Krankenversicherung | ja, private Polizze, wenn kein Schutz aus einem Abkommen besteht | Nachweis durch das Au-pair, die Gastfamilie darf die Prämie übernehmen |
| Mitarbeitervorsorge | ja | Gastfamilie, 1,53 Prozent vom Entgelt |
| Haftpflicht | nein | Polizze prüfen, eigene Haftpflicht des Au-pairs empfehlenswert |
Nach dem Mustervertrag des AMS muss das Au-pair eine private Krankenversicherung nachweisen, wenn es aus zwischenstaatlichen Abkommen keinen Krankenschutz hat. Für Au-pairs aus Drittstaaten verlangt das Unternehmensserviceportal eine Kranken- und Unfallversicherung, die nahezu alle Risiken deckt und in Österreich leistungspflichtig ist. Eine im Ausland abgeschlossene Polizze reicht nur, wenn sie auch hier zahlt.
Wer die Prämie trägt, legt das Gesetz nicht fest. Übernehmen Sie sie als Gastfamilie, zählt der Betrag nach einer Sonderregel im ASVG nicht zum Entgelt und ist beitragsfrei. Klären Sie das vor der Unterschrift im Vertrag.
Für Au-pairs aus der EU, dem EWR und der Schweiz brauchen Sie keine Anzeige beim AMS. Das Au-pair muss aber spätestens vier Monate nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Mit einem Au-pair aus der EU dürfen Sie auch ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren. Dann ist es voll in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert, und die private Krankenversicherung entfällt.
In Österreich steckt die private Haftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Ob ein Au-pair darin als Hausangestellte mitversichert ist, steht in Ihrer Polizze, fragen Sie das vor der Ankunft nach. Schäden, die das Au-pair an Ihren eigenen Sachen anrichtet, deckt Ihre eigene Haftpflicht nicht, denn sie zahlt nur Schäden bei Dritten. Dafür braucht das Au-pair eine eigene Haftpflicht.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Ein Freizeitunfall gehört zum privaten Risiko, Folgeschäden zahlt sie dann nicht. Wer das absichern will, schließt eine private Unfallversicherung ab, für Einzelpersonen werden Prämien ab etwa 5 bis 6 Euro im Monat genannt.
Das Entgelt richtet sich nach dem Mindestlohntarif für Au-pair-Kräfte: 2026 sind das 551,10 Euro brutto im Monat für 16,5 Wochenstunden, dazu zwei Monatsentgelte Urlaubssonderzahlung und eines als Weihnachtssonderzahlung. Sie stellen ein versperrbares Zimmer und volle Verpflegung und tragen nach dem Mustervertrag die Hälfte des Deutschkurses.
Dem Au-pair steht mindestens ein ganzer freier Tag pro Woche zu, der Urlaub richtet sich nach dem Urlaubsgesetz mit 30 Werktagen im Jahr. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Woche Frist lösen. Die Dienstgeberabgabe fällt erst an, wenn die Entgelte mehrerer geringfügig Beschäftigter zusammen 826,65 Euro im Monat übersteigen, bei einem einzigen Au-pair also nicht.
Kommt das Au-pair aus einem Drittstaat, zeigen Sie das Au-pair-Verhältnis spätestens zwei Wochen vor Beginn beim regionalen AMS an. Erst mit der Anzeigebestätigung darf das Au-pair beginnen. Legen Sie den von beiden unterschriebenen Mustervertrag bei.
Das Au-pair muss mindestens 18 und jünger als 28 Jahre sein und Deutsch auf Niveau A1 nachweisen. Die Bestätigung gilt sechs Monate, die Verlängerung beantragen Sie möglichst vier Wochen vor Ablauf.
Fragen und Antworten
Die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der ÖGK und, ohne Schutz aus einem Abkommen,
eine private Krankenversicherung des Au-pairs,
die in Österreich leistet.
Das Gesetz legt es nicht fest.
Den Nachweis bringt nach dem Mustervertrag das Au-pair.
Übernehmen Sie die Prämie, ist sie beitragsfrei.
Nein.
Sie ersetzt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht,
das stellt das Sozialministerium klar.
2026 mindestens 551,10 Euro brutto im Monat für 16,5 Wochenstunden,
dazu Urlaubs- und Weihnachtssonderzahlung, zusammen 15 Monatsentgelte im Jahr.
Die Anzeigebestätigung gilt sechs Monate und kann einmal um sechs Monate verlängert werden,
wenn das Au-pair in dieser Zeit Deutschkurse besuchen konnte.
Nicht über die gesetzliche Unfallversicherung, sie gilt nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.
Für die Freizeit braucht es eine private Unfallversicherung.
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