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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauche ich als Gastfamilie für ein Au-pair in Österreich?

Kurz gesagt

Als Gastfamilie für ein Au-pair in Österreich melden Sie es bei der ÖGK zur gesetzlichen Unfallversicherung an, der Beitrag liegt bei 1,1 Prozent vom Entgelt, rund 6 Euro im Monat. Kommt es aus einem Drittstaat, braucht es eine private Krankenversicherung, die in Österreich leistet. Welche Versicherungen Sie sonst noch brauchen, hängt an Haftpflicht und Auto.

Welche Versicherungen brauche ich als Gastfamilie für ein Au-pair in Österreich?

Was es kostet

Pflichtbeträge und öffentlich genannte Prämien, Stand 2026, soweit nicht anders angegeben.

BeispielRichtwert
Entgelt nach dem Mindestlohntarif für Au-pair-Kräfte 2026551,10 Euro brutto im Monat, 15 Mal im Jahr
Gesetzliche Unfallversicherung, 1,1 Prozent vom Entgeltrund 6,06 Euro im Monat
Mitarbeitervorsorge, 1,53 Prozent vom Entgeltrund 8,43 Euro im Monat
Private Krankenversicherung für Bildungsaufenthalte in Österreich, Rabatttarif für 12 bis 35 Jahre (Meldung 2020)ab 56 Euro im Monat
Private Unfallversicherung für die Freizeit, Einzelpersonab etwa 5 bis 6 Euro im Monat

Entgelt, Fristen und Beitragssätze stammen von Sozialministerium, AMS,

Unternehmensserviceportal und Wirtschaftskammer.

Die Prämie der Krankenversicherung stammt aus einer Tarifmeldung von 2020 und ist nur ein

Richtwert aus der Angebotspraxis, heute hängt sie von Alter, Herkunft und Umfang ab.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Gastfamilie in Graz mit zwei Kindern, Au-pair aus einem Drittstaat, zwölf Monate

So setzen sich die festen Kosten für ein Jahr zusammen, ohne Zimmer, Essen und Deutschkurs.

Entgelt (15 × 551,10 Euro)8.266,50 Euro
Gesetzliche Unfallversicherung (1,1 Prozent)rund 91 Euro
Mitarbeitervorsorge (1,53 Prozent)rund 126 Euro
Private Krankenversicherung, wenn Sie sie übernehmen (12 × ab 56 Euro, Richtwert)ab etwa 672 Euro

Zusammen rund 8.480 Euro ohne und rund 9.150 Euro mit übernommener Krankenversicherung. Die Versicherungen sind davon der kleinste Teil.

Was in Österreich Pflicht ist

Ein Au-pair ist in Österreich Dienstnehmer nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, Sie als Gastfamilie sind Arbeitgeber. Das Au-pair muss deshalb zur Sozialversicherung angemeldet werden. Bleibt das Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze, genügt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der ÖGK.

Eine private Unfallversicherung ersetzt diese Anmeldung nicht, das betont das Sozialministerium ausdrücklich. Dazu kommen Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse, die Sie für das Au-pair zahlen.

VersicherungPflicht?Wer zahlt
Gesetzliche Unfallversicherungja, Anmeldung bei der ÖGKGastfamilie, 1,1 Prozent vom Entgelt
Krankenversicherungja, private Polizze, wenn kein Schutz aus einem Abkommen bestehtNachweis durch das Au-pair, die Gastfamilie darf die Prämie übernehmen
MitarbeitervorsorgejaGastfamilie, 1,53 Prozent vom Entgelt
HaftpflichtneinPolizze prüfen, eigene Haftpflicht des Au-pairs empfehlenswert

Krankenversicherung: wer sie nachweist und wer zahlt

Nach dem Mustervertrag des AMS muss das Au-pair eine private Krankenversicherung nachweisen, wenn es aus zwischenstaatlichen Abkommen keinen Krankenschutz hat. Für Au-pairs aus Drittstaaten verlangt das Unternehmensserviceportal eine Kranken- und Unfallversicherung, die nahezu alle Risiken deckt und in Österreich leistungspflichtig ist. Eine im Ausland abgeschlossene Polizze reicht nur, wenn sie auch hier zahlt.

Wer die Prämie trägt, legt das Gesetz nicht fest. Übernehmen Sie sie als Gastfamilie, zählt der Betrag nach einer Sonderregel im ASVG nicht zum Entgelt und ist beitragsfrei. Klären Sie das vor der Unterschrift im Vertrag.

Au-pairs aus der EU und dem EWR

Für Au-pairs aus der EU, dem EWR und der Schweiz brauchen Sie keine Anzeige beim AMS. Das Au-pair muss aber spätestens vier Monate nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Mit einem Au-pair aus der EU dürfen Sie auch ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren. Dann ist es voll in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert, und die private Krankenversicherung entfällt.

Haftpflicht und Freizeit

In Österreich steckt die private Haftpflicht meist in der Haushaltsversicherung. Ob ein Au-pair darin als Hausangestellte mitversichert ist, steht in Ihrer Polizze, fragen Sie das vor der Ankunft nach. Schäden, die das Au-pair an Ihren eigenen Sachen anrichtet, deckt Ihre eigene Haftpflicht nicht, denn sie zahlt nur Schäden bei Dritten. Dafür braucht das Au-pair eine eigene Haftpflicht.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg. Ein Freizeitunfall gehört zum privaten Risiko, Folgeschäden zahlt sie dann nicht. Wer das absichern will, schließt eine private Unfallversicherung ab, für Einzelpersonen werden Prämien ab etwa 5 bis 6 Euro im Monat genannt.

Was ein Jahr mit Au-pair in Österreich kostet

Das Entgelt richtet sich nach dem Mindestlohntarif für Au-pair-Kräfte: 2026 sind das 551,10 Euro brutto im Monat für 16,5 Wochenstunden, dazu zwei Monatsentgelte Urlaubssonderzahlung und eines als Weihnachtssonderzahlung. Sie stellen ein versperrbares Zimmer und volle Verpflegung und tragen nach dem Mustervertrag die Hälfte des Deutschkurses.

Dem Au-pair steht mindestens ein ganzer freier Tag pro Woche zu, der Urlaub richtet sich nach dem Urlaubsgesetz mit 30 Werktagen im Jahr. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Woche Frist lösen. Die Dienstgeberabgabe fällt erst an, wenn die Entgelte mehrerer geringfügig Beschäftigter zusammen 826,65 Euro im Monat übersteigen, bei einem einzigen Au-pair also nicht.

Fristen beim AMS für Au-pairs aus Drittstaaten

Kommt das Au-pair aus einem Drittstaat, zeigen Sie das Au-pair-Verhältnis spätestens zwei Wochen vor Beginn beim regionalen AMS an. Erst mit der Anzeigebestätigung darf das Au-pair beginnen. Legen Sie den von beiden unterschriebenen Mustervertrag bei.

Das Au-pair muss mindestens 18 und jünger als 28 Jahre sein und Deutsch auf Niveau A1 nachweisen. Die Bestätigung gilt sechs Monate, die Verlängerung beantragen Sie möglichst vier Wochen vor Ablauf.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob das Au-pair aus der EU kommt oder aus einem Drittstaat.
  2. Bei einem Drittstaat das Au-pair-Verhältnis spätestens zwei Wochen vor Beginn beim AMS anzeigen.
  3. Das Au-pair vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK zur Unfallversicherung anmelden.
  4. Den Nachweis der privaten Krankenversicherung prüfen und im Vertrag festhalten, wer die Prämie zahlt.
  5. Bei Ihrer Haushaltsversicherung nachfragen, ob das Au-pair in der Haftpflicht mitversichert ist.
  6. Eine Mitarbeitervorsorgekasse wählen und die Beiträge einrichten.

Checkliste

  • Anmeldung bei der ÖGK vor dem ersten Arbeitstag
  • Krankenversicherung leistet in Österreich und gilt für die ganze Dauer
  • Vereinbart, wer die Krankenversicherung zahlt
  • Anzeigebestätigung des AMS liegt vor
  • Haftpflicht für Schäden bei der Gastfamilie geklärt
  • Mitarbeitervorsorgekasse gewählt

Häufige Fehler

  • Eine private Unfallversicherung statt der Anmeldung bei der ÖGK abschließen
  • Eine ausländische Krankenversicherung akzeptieren, die in Österreich nicht leistet
  • Urlaubs- und Weihnachtssonderzahlung vergessen
  • Annehmen, die eigene Haftpflicht zahle Schäden am eigenen Hausrat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherungen brauche ich als Gastfamilie mindestens?

Die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der ÖGK und, ohne Schutz aus einem Abkommen,

eine private Krankenversicherung des Au-pairs,

die in Österreich leistet.

Muss die Gastfamilie die Krankenversicherung zahlen?

Das Gesetz legt es nicht fest.

Den Nachweis bringt nach dem Mustervertrag das Au-pair.

Übernehmen Sie die Prämie, ist sie beitragsfrei.

Reicht eine private Unfallversicherung?

Nein.

Sie ersetzt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht,

das stellt das Sozialministerium klar.

Wie viel bekommt ein Au-pair in Österreich?

2026 mindestens 551,10 Euro brutto im Monat für 16,5 Wochenstunden,

dazu Urlaubs- und Weihnachtssonderzahlung, zusammen 15 Monatsentgelte im Jahr.

Wie lange darf ein Au-pair aus einem Drittstaat bleiben?

Die Anzeigebestätigung gilt sechs Monate und kann einmal um sechs Monate verlängert werden,

wenn das Au-pair in dieser Zeit Deutschkurse besuchen konnte.

Ist das Au-pair in der Freizeit unfallversichert?

Nicht über die gesetzliche Unfallversicherung, sie gilt nur bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.

Für die Freizeit braucht es eine private Unfallversicherung.

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