Welche Versicherungen sind für Kinder in Österreich wirklich sinnvoll?
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Kurz gesagt
In der Schule und auf dem Schulweg ja, im Kindergarten nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht. Dann ist Ihr Kind in Österreich über die AUVA beitragsfrei unfallversichert. Krippe und jüngere Kindergartenkinder sind nicht gesetzlich versichert, Freizeit und Sport ebenfalls nicht. Eine private Kinderunfallversicherung kostet ab etwa 50 Euro im Jahr, über die Schule ab 7,90 Euro.
Richtwerte für den privaten Schutz neben der AUVA, aus veröffentlichten Beispielen und Tests in Österreich.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| AUVA-Schutz in Schule und letztem Kindergartenjahr | 0 Euro für die Eltern |
| Schülerunfallversicherung als Gruppenpolizze über die Schule | ab etwa 7,90 Euro für ein Schuljahr, mit kleinen Summen |
| Kinderunfallversicherung, Versicherungssumme 100.000 Euro mit Progression | ab etwa 50 Euro im Jahr |
| Familienpaket mit zwei Kindern, 150.000 Euro, 600 Prozent Progression | ab etwa 240 Euro im Jahr |
| Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht für die Familie | etwa 60 bis 80 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Die Prämie hängt von Summe, Progression und Alter des Kindes ab.
Rechenbeispiel
Ein Kind von 10 Jahren verletzt sich zweimal schwer, mit bleibender Minderung von 30 Prozent. Angenommen ist eine private Kinderunfallversicherung mit 100.000 Euro Summe.
| Turnsaal: Heilbehandlung und Reha | AUVA |
| Turnsaal: Versehrtenrente bei 30 Prozent | keine, Grenze für Schüler 50 Prozent |
| Skipiste in den Ferien: Behandlung | Krankenversicherung |
| Private Polizze bei 30 Prozent Invalidität | etwa 30.000 Euro, die Progression greift hier noch nicht |
In beiden Fällen zahlt bei 30 Prozent nur die private Polizze Geld aus. Die Zahlen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Schülerinnen und Schüler sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. h ASVG). Kindergartenkinder sind es nur im Jahr vor Beginn der Schulpflicht und nur, wenn sie eine institutionelle Kinderbetreuung mindestens 16 Stunden pro Woche besuchen (lit. l).
Für Kinder in Krippe, Kleinkindgruppe oder in den ersten Kindergartenjahren gibt es keinen gesetzlichen Unfallschutz. Nach einem Unfall zahlt dort nur die Krankenversicherung die Behandlung. Für Eltern kostet die AUVA-Versicherung nichts.
| Situation | Über die AUVA versichert? |
|---|---|
| Sturz im Turnunterricht | ja |
| Unfall auf dem Schulweg | ja |
| Umweg für eine Fahrgemeinschaft | ja |
| Pause in der Nähe der Schule | ja |
| Skikurs oder Projektwoche als Schulveranstaltung | ja |
| Kindergarten im letzten Jahr vor der Schulpflicht | ja |
| Krippe oder Kindergarten mit 3 oder 4 Jahren | nein |
| Freizeit, Sportverein, Ferien | nein |
Als Arbeitsunfall gelten bei Schülern auch Unfälle auf dem Weg zur Schule und zurück, auf Wegen zu einer Fahrgemeinschaft und in Pausen in der Nähe der Schule (§ 175 Abs. 4 ASVG). Dazu kommen Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sowie vorgeschriebene praktische Tätigkeiten (§ 175 Abs. 5 ASVG).
Verbotswidriges Verhalten schließt den Schutz nicht aus. Private Abstecher auf dem Schulweg, etwa zu Freunden, sind dagegen kein Weg im Zusammenhang mit der Schule.
Die AUVA übernimmt Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Eine Versehrtenrente gibt es für Schüler, Studierende und Kindergartenkinder aber erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent, bei Erwachsenen schon ab 20 Prozent. Die Rente beginnt, wenn das Kind voraussichtlich ins Erwerbsleben eingetreten wäre.
Die Hürde von 50 Prozent ist hoch. Liegt die bleibende Minderung nach einem Schulunfall darunter, gibt es keine laufende Rente.
Wer die Aufsicht über ein Kind vernachlässigt, haftet für dessen Schaden (§ 1309 ABGB). Haftet niemand, kann ein unmündiges Kind nach Billigkeit selbst zum Ersatz verpflichtet werden, wobei das Gericht etwa die Vermögen beider Seiten berücksichtigt (§ 1310 ABGB).
Für solche Fälle ist die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung der Eltern wichtig. Prüfen Sie, ob sie auch Schäden durch Kinder abdeckt, für die rechtlich niemand haften müsste.
Freizeitunfälle sind in Österreich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Für Kinder heißt das: Spielplatz, Sportverein, Ferien und Wochenende sind nur über die Krankenversicherung abgesichert, und die zahlt bei bleibenden Folgen keine Rente.
Die Schülerunfallversicherung, die manche Schulen als Gruppenpolizze anbieten, ist günstig, hat aber kleine Summen. Für schwere Folgen ist eine eigene Kinderunfallversicherung mit Progression deutlich wirksamer.
Haben Sie eine Familienunfallversicherung, die Ihr Kind rund um die Uhr einschließt, brauchen Sie keine zusätzliche Schülerpolizze. Doppelt bezahlen lohnt sich nur, wenn die Summen der vorhandenen Polizze zu niedrig sind.
Fragen und Antworten
Nicht über die AUVA.
Der gesetzliche Schutz für Kindergartenkinder gilt nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht mit
mindestens 16 Wochenstunden.
Ja, wenn es eine Schulveranstaltung oder schulbezogene Veranstaltung ist.
Ein privater Skiurlaub in den Ferien ist nicht gedeckt.
In Pausen in der Nähe der Schule ja.
Für Pausen weiter weg von der Schule nennt das Gesetz keinen eigenen Schutz.
Für kleine Summen und wenig Geld ja.
Für schwere bleibende Folgen reicht sie meist nicht,
dafür braucht es eine eigene Polizze mit höherer Summe.
Je nach Fall haftet, wer die Aufsicht vernachlässigt hat, oder nach Billigkeit das Kind selbst.
Die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung springt ein, wenn Sie oder Ihr Kind haften.
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