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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Ist mein Kind in Kindergarten, Schule und auf dem Schulweg in Österreich versichert?

Kurz gesagt

In der Schule und auf dem Schulweg ja, im Kindergarten nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht. Dann ist Ihr Kind in Österreich über die AUVA beitragsfrei unfallversichert. Krippe und jüngere Kindergartenkinder sind nicht gesetzlich versichert, Freizeit und Sport ebenfalls nicht. Eine private Kinderunfallversicherung kostet ab etwa 50 Euro im Jahr, über die Schule ab 7,90 Euro.

Ist mein Kind in Kindergarten, Schule und auf dem Schulweg in Österreich versichert?

Was es kostet

Richtwerte für den privaten Schutz neben der AUVA, aus veröffentlichten Beispielen und Tests in Österreich.

BeispielRichtwert
AUVA-Schutz in Schule und letztem Kindergartenjahr0 Euro für die Eltern
Schülerunfallversicherung als Gruppenpolizze über die Schuleab etwa 7,90 Euro für ein Schuljahr, mit kleinen Summen
Kinderunfallversicherung, Versicherungssumme 100.000 Euro mit Progressionab etwa 50 Euro im Jahr
Familienpaket mit zwei Kindern, 150.000 Euro, 600 Prozent Progressionab etwa 240 Euro im Jahr
Kleine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht für die Familieetwa 60 bis 80 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Prämie hängt von Summe, Progression und Alter des Kindes ab.

Rechenbeispiel

Zwei Unfälle, zwei Ergebnisse: Turnsaal gegen Skipiste in den Ferien

Ein Kind von 10 Jahren verletzt sich zweimal schwer, mit bleibender Minderung von 30 Prozent. Angenommen ist eine private Kinderunfallversicherung mit 100.000 Euro Summe.

Turnsaal: Heilbehandlung und RehaAUVA
Turnsaal: Versehrtenrente bei 30 Prozentkeine, Grenze für Schüler 50 Prozent
Skipiste in den Ferien: BehandlungKrankenversicherung
Private Polizze bei 30 Prozent Invaliditätetwa 30.000 Euro, die Progression greift hier noch nicht

In beiden Fällen zahlt bei 30 Prozent nur die private Polizze Geld aus. Die Zahlen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Wen die AUVA in Kindergarten und Schule versichert

Schülerinnen und Schüler sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. h ASVG). Kindergartenkinder sind es nur im Jahr vor Beginn der Schulpflicht und nur, wenn sie eine institutionelle Kinderbetreuung mindestens 16 Stunden pro Woche besuchen (lit. l).

Für Kinder in Krippe, Kleinkindgruppe oder in den ersten Kindergartenjahren gibt es keinen gesetzlichen Unfallschutz. Nach einem Unfall zahlt dort nur die Krankenversicherung die Behandlung. Für Eltern kostet die AUVA-Versicherung nichts.

SituationÜber die AUVA versichert?
Sturz im Turnunterrichtja
Unfall auf dem Schulwegja
Umweg für eine Fahrgemeinschaftja
Pause in der Nähe der Schuleja
Skikurs oder Projektwoche als Schulveranstaltungja
Kindergarten im letzten Jahr vor der Schulpflichtja
Krippe oder Kindergarten mit 3 oder 4 Jahrennein
Freizeit, Sportverein, Feriennein

Schulweg, Pausen und Schulveranstaltungen

Als Arbeitsunfall gelten bei Schülern auch Unfälle auf dem Weg zur Schule und zurück, auf Wegen zu einer Fahrgemeinschaft und in Pausen in der Nähe der Schule (§ 175 Abs. 4 ASVG). Dazu kommen Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sowie vorgeschriebene praktische Tätigkeiten (§ 175 Abs. 5 ASVG).

Verbotswidriges Verhalten schließt den Schutz nicht aus. Private Abstecher auf dem Schulweg, etwa zu Freunden, sind dagegen kein Weg im Zusammenhang mit der Schule.

Was die AUVA nach einem Schul- oder Kindergartenunfall zahlt

Die AUVA übernimmt Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Eine Versehrtenrente gibt es für Schüler, Studierende und Kindergartenkinder aber erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent, bei Erwachsenen schon ab 20 Prozent. Die Rente beginnt, wenn das Kind voraussichtlich ins Erwerbsleben eingetreten wäre.

Die Hürde von 50 Prozent ist hoch. Liegt die bleibende Minderung nach einem Schulunfall darunter, gibt es keine laufende Rente.

Wenn das Kind in der Schule einen Schaden anrichtet

Wer die Aufsicht über ein Kind vernachlässigt, haftet für dessen Schaden (§ 1309 ABGB). Haftet niemand, kann ein unmündiges Kind nach Billigkeit selbst zum Ersatz verpflichtet werden, wobei das Gericht etwa die Vermögen beider Seiten berücksichtigt (§ 1310 ABGB).

Für solche Fälle ist die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung der Eltern wichtig. Prüfen Sie, ob sie auch Schäden durch Kinder abdeckt, für die rechtlich niemand haften müsste.

Die Lücke in Freizeit, Sport und Ferien

Freizeitunfälle sind in Österreich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Für Kinder heißt das: Spielplatz, Sportverein, Ferien und Wochenende sind nur über die Krankenversicherung abgesichert, und die zahlt bei bleibenden Folgen keine Rente.

Die Schülerunfallversicherung, die manche Schulen als Gruppenpolizze anbieten, ist günstig, hat aber kleine Summen. Für schwere Folgen ist eine eigene Kinderunfallversicherung mit Progression deutlich wirksamer.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Haben Sie eine Familienunfallversicherung, die Ihr Kind rund um die Uhr einschließt, brauchen Sie keine zusätzliche Schülerpolizze. Doppelt bezahlen lohnt sich nur, wenn die Summen der vorhandenen Polizze zu niedrig sind.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Ihr Kind schon im verpflichtenden Kindergartenjahr ist oder noch nicht AUVA-versichert ist.
  2. Den Schulweg mit dem Kind festlegen und üben.
  3. Nach einem Unfall Schule oder Kindergarten sofort informieren und beim Arzt den Schulunfall angeben.
  4. Die Haftpflicht in der Haushaltsversicherung auf Schäden durch Kinder prüfen.
  5. Über eine Kinderunfallversicherung mit Progression für Freizeit und Sport entscheiden.

Checkliste

  • Kindergartenjahr und AUVA-Schutz geklärt
  • Schulweg bekannt, Abstecher vermeiden
  • Unfall in Schule oder Kindergarten sofort gemeldet
  • Haftpflicht in der Haushaltsversicherung geprüft
  • Privater Unfallschutz für Freizeit und Ferien

Häufige Fehler

  • Annehmen, jedes Kindergartenkind sei AUVA-versichert
  • Die Versehrtenrente der AUVA für eine sichere Leistung halten
  • Sich nur auf die Schülergruppenpolizze mit kleinen Summen verlassen
  • Unfälle in Ferien und Sportverein für gedeckt halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Kind in der Krippe versichert?

Nicht über die AUVA.

Der gesetzliche Schutz für Kindergartenkinder gilt nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht mit

mindestens 16 Wochenstunden.

Gilt der Schutz auf dem Skikurs?

Ja, wenn es eine Schulveranstaltung oder schulbezogene Veranstaltung ist.

Ein privater Skiurlaub in den Ferien ist nicht gedeckt.

Ist mein Kind in der Pause außerhalb der Schule versichert?

In Pausen in der Nähe der Schule ja.

Für Pausen weiter weg von der Schule nennt das Gesetz keinen eigenen Schutz.

Lohnt sich die Schülerunfallversicherung der Schule?

Für kleine Summen und wenig Geld ja.

Für schwere bleibende Folgen reicht sie meist nicht,

dafür braucht es eine eigene Polizze mit höherer Summe.

Wer zahlt, wenn mein Kind in der Schule etwas kaputt macht?

Je nach Fall haftet, wer die Aufsicht vernachlässigt hat, oder nach Billigkeit das Kind selbst.

Die Haftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung springt ein, wenn Sie oder Ihr Kind haften.

Quellen

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