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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Rechtsschutz

Hilft die Rechtsschutzversicherung beim Streit mit dem Reiseveranstalter in Österreich?

Kurz gesagt

Ja, die Rechtsschutzversicherung hilft in Österreich beim Streit mit dem Reiseveranstalter, wenn Allgemeiner Vertragsrechtsschutz im Privatbereich vereinbart ist. Sie zahlt Anwalt, Gericht und bei Niederlage die Gegenseite. Die Wartezeit beträgt meist drei bis sechs Monate. Auch bei einer Fernreise gilt der Schutz, wenn der Vertrag mit einem österreichischen Veranstalter geschlossen wurde.

Hilft die Rechtsschutzversicherung beim Streit mit dem Reiseveranstalter in Österreich?

Was es kostet

Prämien der Rechtsschutzversicherung in Österreich.

BeispielRichtwert
Single, Basisschutzab etwa 6 Euro im Monat
Familie, umfassender Schutzab etwa 23 Euro im Monat
Familie, umfangreiches Kfz- und Privatpaketetwa 233 bis 484 Euro im Jahr
Selbstbehalt pro Rechtsfall100 bis 500 Euro

Prämien aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und dem Vergleich der Arbeiterkammer

Oberösterreich, Stand November 2026.

Ob der Vertragsrechtsschutz enthalten ist, steht in der Polizze.

Ein Angebot holen wir als Makler ein.

Rechenbeispiel

Pauschalreise nach Mexiko mit Baustelle

So lag der Fall, den die Schlichtungskommission 2017 entschied. Neben der Hotelanlage war eine Baustelle, der Lärm war in der ganzen Anlage zu hören, die Nachtruhe wurde nicht eingehalten.

Geforderte Preisminderung800 Euro
Ersatz für entgangene Urlaubsfreude280 Euro
Antwort des VersicherersAblehnung wegen des Reiseziels
Empfehlung der SchlichtungDeckung

Bei einer Forderung von 1.080 Euro hätte die Kundin das Prozessrisiko ohne Deckung selbst getragen. Die Schlichtung stellte klar, dass ein Vertrag mit einem österreichischen Veranstalter auch bei einer Fernreise versichert ist.

Welcher Baustein beim Streit mit dem Reiseveranstalter zahlt

Eine Pauschalreise ist ein Vertrag. Streit darüber deckt der Allgemeine Vertragsrechtsschutz, den die Arbeiterkammer in ihrem Vergleich als Baustein des Privatbereichs aufführt. Fehlt er in Ihrer Polizze, hilft auch ein umfangreiches Kfz-Paket beim Reiseveranstalter nicht.

Lesen Sie in Ihrer Polizze nach, ob der Vertragsrechtsschutz vereinbart ist und mit welcher Versicherungssumme.

StreitfallHilft die Rechtsschutzversicherung?
Preisminderung wegen Lärm, Schmutz oder falscher Unterkunftja, Vertragsrechtsschutz
Entgangene Urlaubsfreude bei erheblichem Mangelja, Vertragsrechtsschutz
Fernreise, gebucht bei einem österreichischen Veranstalterja, laut Schlichtungsempfehlung
Mangel noch in der Wartezeitnein
Nur Kfz-Rechtsschutz vereinbartnein

Ihre Rechte nach dem Pauschalreisegesetz

Nach § 12 PRG haben Sie für jeden Zeitraum mit Vertragswidrigkeit Anspruch auf angemessene Preisminderung und auf Ersatz Ihres Schadens. Bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit umfasst der Schadenersatz auch die entgangene Urlaubsfreude.

Melden Sie den Mangel noch im Urlaub. Unterlassen Sie die gebotene Mitteilung, kann Ihnen das als Mitverschulden angerechnet werden. Eine Klausel, die die Verjährung Ihrer Ansprüche auf unter zwei Jahre verkürzt, ist unwirksam.

Auch die Fernreise ist versichert

Viele Bedingungen beschränken den Schutz auf Europa und die Mittelmeeranrainer. Bei einer Pauschalreise nach Mexiko lehnte ein Versicherer deshalb ab. Die Schlichtungskommission der Versicherungsmakler empfahl 2017 die Deckung: Der Verstoß liege im Vertrag zwischen einer Kundin in Österreich und einem Veranstalter mit Sitz in Österreich, der Versicherungsfall sei daher in Österreich eingetreten.

Lehnt Ihr Versicherer mit dem Hinweis auf das Reiseziel ab, lohnt sich ein zweiter Blick auf diese Begründung.

Wann Sie die Versicherung nicht brauchen

Geht es um wenige hundert Euro, bleibt nach einem Selbstbehalt von 100 bis 500 Euro kaum etwas übrig. Eine sachliche Reklamation mit Fotos und der Bestätigung der Reiseleitung schreiben Sie selbst.

Lohnend ist der Vertragsrechtsschutz, wenn Sie ihn ohnehin für Kauf, Handwerker und Versicherungsstreit haben wollen und der Veranstalter höhere Beträge ablehnt.

Schritt für Schritt

  1. Mangel sofort bei der Reiseleitung melden und bestätigen lassen.
  2. Fotos, Zeugen und Belege sammeln.
  3. Nach der Rückkehr Preisminderung und Schadenersatz schriftlich fordern.
  4. Lehnt der Veranstalter ab, den Fall der Rechtsschutzversicherung melden.
  5. Erst mit Deckungszusage den Anwalt beauftragen.

Checkliste

  • Allgemeiner Vertragsrechtsschutz in der Polizze
  • Wartezeit vor Reiseantritt abgelaufen
  • Mangel vor Ort gemeldet
  • Fotos und Bestätigung der Reiseleitung vorhanden
  • Deckungszusage vor dem Anwaltsauftrag
  • Selbstbehalt im Verhältnis zur Forderung geprüft

Häufige Fehler

  • Die Rechtsschutzversicherung erst nach dem Urlaub abschließen
  • Nur Kfz-Rechtsschutz haben und mit Deckung rechnen
  • Eine Ablehnung wegen des Reiseziels ungeprüft hinnehmen
  • Den Mangel erst zu Hause reklamieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung auch bei einer Reise außerhalb Europas?

Bei einem Vertrag mit einem Veranstalter in Österreich empfahl die Schlichtung 2017 die Deckung,

weil der Versicherungsfall in Österreich eintrat.

Was ist entgangene Urlaubsfreude?

Ein Ersatz für den verdorbenen Urlaub selbst.

Nach § 12 PRG gibt es ihn bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit.

Muss ich den Mangel vor Ort melden?

Ja.

Unterlassen Sie die Mitteilung, kann Ihnen das als Mitverschulden angerechnet werden.

Hilft mir die Versicherung, wenn ich sie nach der Reise abschließe?

Nein, der Verstoß des Veranstalters liegt dann vor Versicherungsbeginn.

Zahlt die Versicherung die Preisminderung?

Nein, sie zahlt die Kosten, um Ihr Geld vom Veranstalter zu holen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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