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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie bin ich im Freiwilligen Sozialjahr in Österreich versichert?

Kurz gesagt

Im Freiwilligen Sozialjahr in Österreich sind Sie nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert. Der Träger muss die Versicherung und die Beitragszahlung sicherstellen, Sie bekommen 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze als Taschengeld, 2026 rund 413 bis 551 Euro. Nicht versichert sind Unfälle in der Freizeit.

Wie bin ich im Freiwilligen Sozialjahr in Österreich versichert?

Was es kostet

Gesetzliche Beträge und veröffentlichte Beispiele, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Taschengeld im Freiwilligen Sozialjahr, gesetzlicher Rahmen 2026rund 413,33 bis 551,10 Euro im Monat
Taschengeld in einer veröffentlichten Vereinbarung für 2026535 Euro netto im Monat
Ihr eigener Beitrag zur Sozialversicherung in diesem Beispiel0 Euro, die Einsatzstelle trägt die Abgaben
Private Unfallversicherung für die Freizeit, Einzelpersonab etwa 5 bis 6 Euro im Monat
Private Unfallversicherung, Beispiel für Studierende16,66 Euro im Monat

Der Rahmen für das Taschengeld folgt aus § 8 Abs.

4 Freiwilligengesetz und der Geringfügigkeitsgrenze 2026.

Das Vertragsbeispiel stammt von einem Träger in Vorarlberg, andere Träger zahlen andere Beträge.

Die Prämien der Unfallversicherung sind veröffentlichte Beispiele;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Teilnehmer, 19 Jahre, Sozialjahr in Vorarlberg nach der veröffentlichten Vereinbarung

So sieht der Monat aus, wenn die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt.

Taschengeld netto535 Euro
Abgaben zur Sozialversicherungträgt die Einsatzstelle
Ihr eigener Beitrag0 Euro
Klimaticket Österreichvom Bund gestellt
Private Unfallversicherung für die Freizeit, optionalab etwa 5 bis 6 Euro

Sie bekommen 535 Euro im Monat und sind kranken-, unfall- und pensionsversichert, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Offen bleibt nur der Schutz bei Unfällen in der Freizeit.

Sozialversicherung: was das Freiwilligengesetz regelt

Das Freiwillige Sozialjahr läuft über einen vom Sozialministerium anerkannten Träger. Sie sind während des Einsatzes nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert. Das Freiwilligengesetz verpflichtet den Träger in § 8 Abs. 4, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung und die Beitragszahlung sicherzustellen.

Wie die Kosten zwischen Träger und Einsatzstelle aufgeteilt werden, regelt Ihre Vereinbarung. In einer veröffentlichten Vereinbarung für 2026 bekommt die Teilnehmerin 535 Euro netto Taschengeld, die Einsatzstelle trägt die weiteren Abgaben. Sie selbst zahlen dort keine Beiträge.

VersicherungIm SozialjahrHinweis
Krankenversicherungja, nach dem ASVGAnmeldung bei der ÖGK
Unfallversicherungja, im Einsatz und auf dem WegFreizeit nicht versichert
Pensionsversicherungja, nach dem ASVGPflichtversicherung
Haftung im EinsatzDienstnehmerhaftpflichtgesetz sinngemäß§ 16 Freiwilligengesetz
Private Haftpflichtnicht gesetzlich geregeltHaushaltsversicherung der Eltern prüfen

Unfallversicherung: im Einsatz ja, in der Freizeit nein

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle bei der Tätigkeit und auf dem direkten Weg zur Einsatzstelle und zurück. Ein Unfall in der Freizeit gehört zum privaten Risiko. Die Behandlung zahlt zwar die Krankenversicherung, bleibende Folgen aber nicht.

Wer am Wochenende Ski fährt, klettert oder Rad fährt, ist dabei nur privat geschützt. Ein Bankratgeber nennt für eine private Unfallversicherung Prämien ab etwa 5 bis 6 Euro im Monat für Einzelpersonen, ein Beispiel für Studierende liegt bei 16,66 Euro im Monat.

Haftung: im Einsatz und privat

Richten Sie bei der Tätigkeit einen Schaden an, gilt nach § 16 Freiwilligengesetz das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz sinngemäß, im Verhältnis zum Träger wie zur Einsatzstelle. Sie haften damit wie ein Dienstnehmer und nicht unbegrenzt.

Für Schäden in der Freizeit hilft nur eine private Haftpflicht. In Österreich steckt sie meist in der Haushaltsversicherung der Eltern. Prüfen Sie dort, bis zu welchem Alter und unter welchen Bedingungen Kinder mitversichert sind, und ob ein Sozialjahr den Schutz unterbricht.

Taschengeld, Familienbeihilfe und Klimaticket

Das Taschengeld beträgt nach § 8 Abs. 4 Freiwilligengesetz mindestens 75 und höchstens 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. 2026 liegt die Grenze bei 551,10 Euro, das Taschengeld also zwischen rund 413 und 551 Euro im Monat. Manche Einsatzstellen geben zusätzlich Unterkunft, Verpflegung oder Arbeitskleidung.

Für das Sozialjahr gibt es bei der Familienbeihilfe eine Sonderregel bis zum 24. Geburtstag. Nehmen Sie daneben kein weiteres Dienstverhältnis an, sonst kann der Anspruch verloren gehen. Der Bund stellt für die ganze Einsatzdauer ein Klimaticket Österreich.

Arbeitszeit, Urlaub und Zivildienst

Sie arbeiten höchstens 34 Stunden pro Woche und haben bei zwölf Monaten 25 freie Tage mit Taschengeld. Dazu kommen mindestens 150 Stunden pädagogische Begleitung.

Dauert Ihr Sozialjahr mindestens zehn Monate ohne Unterbrechung und melden Sie es rechtzeitig der Zivildienstserviceagentur, kann es auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

Schritt für Schritt

  1. In der Vereinbarung mit dem Träger nachlesen, wer die Abgaben zur Sozialversicherung trägt.
  2. Nach der Anmeldung prüfen, ob die ÖGK Sie als versichert führt.
  3. Mit den Eltern klären, ob die Haftpflicht der Haushaltsversicherung Sie weiter einschließt.
  4. Die Bestätigung des Trägers beim Finanzamt für die Familienbeihilfe einreichen.
  5. Überlegen, ob Sie für die Freizeit eine private Unfallversicherung brauchen.
  6. Bei Anrechnung als Zivildienst rechtzeitig die Zivildienstserviceagentur informieren.

Checkliste

  • Vereinbarung mit einem anerkannten Träger unterschrieben
  • Anmeldung zur Sozialversicherung bestätigt
  • Familienbeihilfe mit der Trägerbestätigung beantragt
  • Haftpflicht über die Eltern oder eigene Polizze geklärt
  • Freizeitunfälle privat abgesichert, wenn gewünscht

Häufige Fehler

  • Glauben, die gesetzliche Unfallversicherung zahle auch beim Skifahren am Wochenende
  • Neben dem Sozialjahr ein Dienstverhältnis annehmen und die Familienbeihilfe verlieren
  • Die Haushaltsversicherung der Eltern nicht auf das Alter der Kinder prüfen
  • Die Meldung an die Zivildienstserviceagentur zu spät abgeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie bin ich im Sozialjahr versichert?

Nach dem ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Der Träger muss Absicherung und Beitragszahlung sicherstellen.

Muss ich selbst Beiträge zahlen?

In der veröffentlichten Vereinbarung aus Vorarlberg nicht,

dort trägt die Einsatzstelle die Abgaben.

Lesen Sie Ihre eigene Vereinbarung.

Wie hoch ist das Taschengeld?

Mindestens 75 und höchstens 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze,

2026 also rund 413 bis 551 Euro im Monat.

Bekommen meine Eltern weiter Familienbeihilfe?

Ja, für das Sozialjahr gilt eine Sonderregel bis zum 24.

Geburtstag.

Der Träger stellt dafür eine Bestätigung aus.

Hafte ich, wenn ich im Einsatz etwas beschädige?

Nach § 16 Freiwilligengesetz gilt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz sinngemäß.

Sie haften also wie ein Dienstnehmer.

Zählt das Sozialjahr als Zivildienst?

Ja,

wenn es mindestens zehn Monate ohne Unterbrechung dauert und rechtzeitig der

Zivildienstserviceagentur gemeldet wird.

Quellen

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