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Gepflegtes Hausboot aus Holz auf einem Fluss mit Terrasse, Pflanzkübeln, Liegestuhl und Gangway zu einem schwimmenden Holzsteg

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Terrasse, Steg und Zubauten am Hausboot: Gehören sie dazu?

Kurze Antwort

Was fest mit dem Hausboot verbunden ist, zählt in aller Regel zum Boot, ein frei schwimmender Steg oft zum Liegeplatz. Wichtig ist, dass jeder Zubau mit seinem Wert in der Versicherungssumme steht. Was später dazukommt, melden Sie am besten, bevor etwas passiert.

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An der Donau in Wien, in einem Seitenarm bei Linz oder am Ufer eines Kärntner Sees bleibt kaum ein Hausboot, wie es gekauft wurde. Mit der Zeit kommen eine Terrasse auf dem Ponton dazu, eine Gangway zum Ufer, ein Geräteschuppen, Blumentröge, eine Markise, Photovoltaik am Dach und vielleicht ein zweiter Steg für die Zille. Im Alltag fragt niemand, was davon zum Boot gehört. Nach einem Sturm oder Hochwasser ist es die erste Frage: Ist die losgerissene Terrasse Teil des versicherten Hausbootes, Zubehör des Liegeplatzes oder in der Polizze gar nicht genannt?

Als Faustregel gilt: Was fest mit dem Schwimmkörper verbunden ist und mit ihm bewegt wird, gehört in aller Regel zum Boot. Ein frei schwimmender oder am Ufer verankerter Steg zählt dagegen häufig zum Liegeplatz und damit zu dem, der ihn errichtet hat oder vermietet. Maßgeblich ist aber der Vertrag. Stehen Zubauten nicht mit ihrem Wert in der Versicherungssumme, fehlt im Schadenfall Geld, selbst wenn sie grundsätzlich gedeckt wären. In der NAMMERT Hausbootversicherung sind Einrichtung und Steg mitversichert; was im Einzelnen dazugehört und bis zu welchem Wert, steht in Polizze und Bedingungen. Je nach Gewässer braucht ein schwimmendes Haus oder ein größerer Zubau zusätzlich eine Bewilligung der Wasserrechts- oder Baubehörde.

Machen Sie einmal im Jahr eine Liste mit allem, was außen am Hausboot hängt, steht und schwimmt, samt Fotos, Rechnungen und heutigem Wert. Melden Sie Zubauten, die nach Abschluss dazugekommen sind, und passen Sie die Versicherungssumme an. Vergessen Sie die Sicherheit für Besucher nicht: Wer Gäste über Gangway und Terrasse gehen lässt, braucht Geländer, einen rutschfesten Belag und Beleuchtung, sonst wird ein Sturz schnell zum Haftpflichtfall. Klären Sie mit dem Vermieter des Liegeplatzes schriftlich, wem der Steg gehört und wer ihn versichert.

Zum Merken

Fest verbunden

Terrasse, Aufbauten und Photovoltaik zählen meist zum Boot

Frei am Ufer

Steg und Anleger gehören oft zum Liegeplatz

Jeder Zubau gehört mit seinem Wert in die Versicherungssumme. Die Liste einmal im Jahr prüfen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist die Terrasse auf dem Ponton automatisch in der Polizze?

Nicht automatisch. Ist sie fest mit dem Hausboot verbunden, gehört sie meist zum Boot, muss aber mit ihrem Wert in der Versicherungssumme stehen. Prüfen Sie Polizze und Bedingungen und melden Sie spätere Zubauten.

Wem gehört der Steg am Liegeplatz?

Das hängt davon ab, wer ihn errichtet hat und was im Liegeplatzvertrag steht. Ein vom Hafen oder Verein gestellter Steg gehört diesem. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wer Eigentümer ist und wer versichert.

Muss ich eine neue Photovoltaikanlage melden?

Ja, wenn sie nach Abschluss der Polizze dazugekommen ist. Sie erhöht den Wert des Hausbootes und kann bei Sturm, Hagel oder Brand beschädigt werden. Legen Sie Rechnung und Fotos zur Polizze.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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