Startseite / Themen / Leistungen & Deckung
Fremdschaden oder Eigenschaden: welche Bootspolizze zahlt?
Kurze Antwort
Was Sie anderen beschädigen oder wen Sie verletzen, zahlt die Bootshaftpflicht. Den Schaden am eigenen Boot zahlt nur die Kasko. Beim Rempler am Steg sind es oft beide Polizzen.
Nach jedem Bootsschaden stellt sich zuerst die Frage, wem die beschädigte Sache gehört. Ein Fremdschaden trifft andere: das Nachbarboot am Steg, die Steganlage, einen Schwimmer im Strandbad oder einen Gast an Bord. Dafür ist die Bootshaftpflicht zuständig. Ein Eigenschaden trifft Ihr eigenes Boot, den Motor oder die Ausrüstung; den ersetzt nur eine Kasko. Die beiden Polizzen ergänzen sich, ersetzen einander aber nie.
In der Haftpflicht werden drei Schadenarten unterschieden. Personenschäden sind Verletzungen oder Tod, mit Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld. Sachschäden sind beschädigte oder zerstörte Sachen. Vermögensschäden, die daraus folgen, sind etwa der Ausfall eines Vermietbootes nach einem Zusammenstoß. Die Bootshaftpflicht prüft außerdem, ob ein Anspruch berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht.
So gehen Sie vor: Streifen Sie beim Anlegen am Mondsee ein anderes Boot, melden Sie den Schaden am fremden Boot der Bootshaftpflicht und den Schaden am eigenen Rumpf der Kasko, sofern diese Unfälle einschließt. Fotografieren Sie beide Boote, notieren Sie Name und Liegeplatz des anderen Eigners und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis, bevor Ihr Versicherer den Fall geprüft hat. Bei einer NAMMERT-Polizze genügt für beide Sparten eine Schadenmeldung.
Zum Merken
Fremdschaden
zahlt die Bootshaftpflicht
Eigenschaden
zahlt nur die Kasko
Beim Rempler am Steg beide Sparten melden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ich habe am Steg ein anderes Boot gestreift: welche Polizze zahlt?
Den Schaden am fremden Boot die Bootshaftpflicht, den am eigenen Boot die Kasko, wenn sie Unfälle deckt. Ohne Kasko tragen Sie den eigenen Schaden selbst.
Was ist ein Personen-, Sach- und Vermögensschaden?
Personenschaden heißt Verletzung oder Tod, Sachschaden eine beschädigte Sache, Vermögensschaden ein daraus folgender Geldverlust wie ein Mietausfall.
Zahlt die Bootshaftpflicht, wenn sich ein Gast verletzt?
Ja, wenn Sie dafür haften. Ist der Anspruch unberechtigt, wehrt die Haftpflicht ihn ab.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Leistungen & Deckung, 25 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: +49 3375 29 12 77.
War das hilfreich?