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Konstruktionsfehler oder Materialfehler am Boot: Was deckt die Polizze?
Kurze Antwort
Ein Konstruktionsfehler oder Materialfehler am Boot ist am fehlerhaften Teil selbst nicht gedeckt. Was der Fehler an anderen versicherten Teilen anrichtet, deckt die Kasko mit, wenn eine versicherte Gefahr vorliegt, ein Mastbruch etwa ab Basis Plus. Für das mangelhafte Teil selbst haften Werft oder Händler.
Ein Wantenspanner bricht nach drei Saisonen am Attersee, weil der Stahl einen Einschluss hatte. Eine Schweißnaht am Ruderschaft reißt auf der Donau, weil sie nie richtig durchgeschweißt war. Ein Borddurchlass aus ungeeigneter Legierung gibt im Hafen an der Adria nach. Fehler aus Konstruktion, Fertigung oder Material sind oft jahrelang unsichtbar und zeigen sich dann mit einem Schlag: Wasser im Schiff, ein Ruder ohne Halt, ein Mast, der über Bord geht.
In der Kasko werden zwei Dinge getrennt betrachtet. Das Teil, das den Fehler hatte, ist ausgeschlossen, denn ein Mangel ist kein Unfall. Was der Fehler an anderen versicherten Sachen zerstört, ist dagegen mitversichert. Bricht der Wantenspanner und kommt das Rigg herunter, ersetzt die Kasko ab Basis Plus Mast, Segel und Deck, den Wantenspanner aber nicht. In den Kaskobedingungen von NAMMERT steht das für alle drei Tarife gleich: in der Basis unter Ziffer A-5.2 d, in Basis Plus und Premium unter A-6.2 d. Ausgeschlossen sind Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler sowie Abnutzung am unmittelbar betroffenen Teil, Folgeschäden daraus sind mitversichert, soweit sie auf einer versicherten Gefahr beruhen. Der Bruch von Mast und Rigg zählt erst ab Basis Plus als Unfall.
Für das mangelhafte Teil wenden Sie sich an Verkäufer, Händler oder Werft. In Österreich gibt es dafür die gesetzliche Gewährleistung, daneben manchmal eine Herstellergarantie; wie lange sie im Einzelfall greift, klären Sie am besten mit Ihrem Händler oder einem Anwalt. Melden Sie den Schaden trotzdem sofort Ihrer Versicherung und heben Sie das gebrochene Teil auf. Ein Sachverständiger kann dann klären, ob Mangel, Abnutzung oder Unfall die Ursache war, und die Versicherung kann bei Hersteller oder Werft Regress nehmen. Reparieren oder entsorgen Sie nichts ohne Rücksprache, sonst fehlt später der Beweis.
Zum Merken
Das fehlerhafte Teil
Gewährleistung von Händler oder Werft
Der Folgeschaden
Sache der Kasko ab Basis Plus
Das gebrochene Teil aufbewahren, es ist der wichtigste Beweis.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Deckt die Polizze einen Materialfehler am Boot?
Das fehlerhafte Teil selbst nicht. Was der Fehler an anderen versicherten Teilen anrichtet, ist dagegen mitversichert, soweit eine versicherte Gefahr vorliegt. Ein Mastbruch etwa zählt ab Basis Plus als Unfall.
Wer ersetzt das mangelhafte Teil?
Verkäufer, Händler oder Werft im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, manchmal auch eine Herstellergarantie. Bewahren Sie das Teil auf, damit der Mangel nachgewiesen werden kann.
Woran unterscheiden sich Materialfehler und Abnutzung?
Ein Materialfehler steckt von Anfang an im Teil, Abnutzung kommt mit den Jahren im Gebrauch. Am betroffenen Teil ist beides ausgeschlossen, die Folgeschäden daraus sind gedeckt, soweit eine versicherte Gefahr vorliegt, beim Mastbruch ab Basis Plus.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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