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Unfallschutz und Rechtsschutz: was wann greift
Kurze Antwort
Die gesetzliche Unfallversicherung endet am Arbeitsweg. Auf dem Wasser hilft nur eine eigene Unfalldeckung, und deren Summe gilt pauschal dem Boot und nicht der einzelnen Person an Bord. Der Rechtsschutz ist davon getrennt und deckt andere Fälle.
Die gesetzliche Unfallversicherung der AUVA trägt, was auf der Arbeit und auf dem Weg dorthin passiert. Ein Sturz auf dem nassen Vordeck am Attersee fällt nicht darunter, und der Kopfsprung ins seichte Wasser, der eine Saison beendet, auch nicht. Diese Lücke schließt eine private Unfalldeckung für den Wassersport. Sie zahlt nach festen Sätzen, ohne dass vorher jemand die Schuldfrage klären muss, und sie gilt auch dann, wenn Sie als Gast auf einem fremden Boot mitfahren.
Die wichtigste Zahl steht nicht im Prospekt, sondern in den Bedingungen: Die vereinbarte Summe gilt in aller Regel pauschal dem Boot und nicht je Person. Im Schadenfall wird sie durch die Zahl aller Menschen an Bord geteilt. Wer allein unterwegs ist, hat die ganze Summe hinter sich, wer zu fünft fährt, ein Fünftel davon. Daraus folgt eine schlichte Regel: Die Summe wählt man nach der üblichen Bordbesetzung und nicht nach dem eigenen Bedarf. Was die einzelnen Stufen kosten, rechnet der Online-Rechner aus.
Vom Unfallschutz zu trennen ist der Rechtsschutz, und von beiden zu trennen ist die Haftpflicht. Verletzt sich ein Mitsegler und verlangt Geld von Ihnen, ist das ein Haftpflichtfall: Dort wird gezahlt, wenn Sie einzustehen haben, und zwar der wirkliche Schaden. Die Unfalldeckung zahlt ohne Schuldfrage ihren festen Satz, und beides kann denselben Unfall betreffen. Der Rechtsschutz wiederum trägt das Verfahren. Ein Verstoß gegen schifffahrtsrechtliche Vorschriften wird in Österreich als Verwaltungsübertretung verfolgt, und wer dort einen Anwalt braucht, merkt rasch, dass ein Verkehrsrechtsschutz für das Auto das Boot nicht mitnimmt.
Zum Merken
Die Summe
gilt pauschal dem Boot
Nicht je Person
sie wird durch die Zahl der Menschen an Bord geteilt
Wer mit wechselnder Crew fährt, wählt nach der Bordbesetzung und nicht nach dem eigenen Bedarf.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich für das Boot eine eigene Unfalldeckung?
Auf dem Wasser greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, weil es Freizeit ist. Wer dort abgesichert sein will, braucht eine eigene Deckung für den Wassersport.
Gilt die Summe je Person oder für das ganze Boot?
Für das Boot. Im Schadenfall wird die vereinbarte Summe durch die Zahl aller Personen an Bord geteilt. Das nennt sich Pauschalierung und steht in den Bedingungen, nicht in der Werbung.
Ist meine Crew mitversichert?
Das hängt von der gewählten Stufe ab, von nur dem Eigner über die nächsten Angehörigen bis zu allen berechtigten Insassen. Wer mit wechselnder Crew fährt, sieht sich diesen Punkt vor dem Abschluss genau an.
Deckt mein Verkehrsrechtsschutz das Boot mit?
Nein, Wasserfahrzeuge brauchen einen eigenen Fahrzeug-Rechtsschutz. Die freie Wahl des Anwalts bleibt Ihnen, und für die erste Frage gibt es die telefonische Rechtsberatung.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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