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Kautionsversicherung beim Yachtcharter: Zahlt sich das aus?

Kurze Antwort

Die Kaution ist Ihr Selbstbehalt bei jedem Schaden am Charterboot, auch beim kleinsten. Eine Kautionsversicherung ersetzt den einbehaltenen Betrag, ob sie das tut, steht in ihren Bedingungen.

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Wer chartert, hinterlegt bei der Übernahme eine Kaution, je nach Boot und Revier oft einige tausend. Sie ist der Selbstbehalt der Kaskoversicherung des Vercharterers: Entsteht während des Törns ein Schaden, behält die Basis die Kosten bis zur Höhe der Kaution ein. Ein verbogener Relingsdraht, ein angeschlagener Propeller oder ein Loch im Beiboot genügen dafür oft schon, auch wenn der Schaden an der Marina in Kroatien ganz harmlos aussah.

Die Kautionsversicherung ersetzt diesen Betrag. Es gibt sie für einen einzelnen Törn oder als Jahrespolizze, und die Prämie hängt an der Höhe der Kaution. Für einen einzelnen Törn liegt sie häufig bei rund neun Prozent der versicherten Summe. Ob sich das auszahlt, hängt davon ab, wie oft Sie im Jahr chartern, wie gut Sie Boot und Revier kennen und wie viele enge Häfen auf dem Törnplan stehen.

Entscheidender als die Prämie sind die Bedingungen. Lesen Sie, ob grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, ob ein schriftliches Schadenprotokoll der Basis Voraussetzung ist und in welcher Frist gemeldet werden muss, ob Beiboot und Außenborder mitversichert sind und ob ein eigener Selbstbehalt bleibt. Ohne ein von der Basis unterschriebenes Protokoll ersetzt kaum ein Versicherer etwas, es gehört also vor der Heimreise in die Mappe.

Zum Merken

Jeder

Schaden am Charterboot geht zuerst zulasten der Kaution

Protokoll

entscheidet, ob ersetzt wird

Die Kautionsversicherung hilft nur mit guten Bedingungen und einem unterschriebenen Schadenprotokoll.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann zahlt sich eine Kautionsversicherung aus?

Bei hoher Kaution, auf einem Boot, das Sie nicht kennen, und in Revieren mit vielen engen Anlegemanövern. Wer mehrmals im Jahr chartert, sollte die Jahrespolizze mit Einzelpolizzen vergleichen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Erstattung?

Meist den Chartervertrag, das Übergabeprotokoll, das von der Basis unterschriebene Schadenprotokoll und den Beleg über den einbehaltenen Betrag. Fotos vom Schaden helfen zusätzlich.

Deckt die Kautionsversicherung grobe Fahrlässigkeit?

Das ist von Vertrag zu Vertrag verschieden. Einige schließen grobe Fahrlässigkeit aus, andere nicht. Genau diese Stelle sollten Sie vor dem Abschluss lesen.

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