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Ein schwerer Kranhaken hängt über dem Wasser eines Hafenbeckens

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Bergungskosten und Wrackbeseitigung

Kurze Antwort

Sinkt ein Boot in der Donau oder in einem See, kostet das Herausholen oft mehr als das Boot selbst wert ist. Entscheidend ist, ob eine Behörde die Bergung angeordnet hat und welcher Höchstbetrag in Ihrer Polizze dafür vorgesehen ist.

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Eine Bergung ist auf dem Binnenwasser kein kleinerer Vorgang als auf dem Meer, sie ist nur anders teuer. Auf der Donau liegt das Boot in einer Wasserstraße, auf der Berufsschifffahrt fährt: Zur Hebung kommen die Absicherung der Stelle, die Abstimmung mit der Schifffahrtsaufsicht und oft eine Nachtschicht dazu. Auf den Seen ist es die Tiefe, die den Aufwand treibt, denn an einem steil abfallenden Alpensee steht der Kran nicht einfach am Ufer, und Taucher arbeiten dort unter Bedingungen, die den Einsatz in die Länge ziehen. Die Rechnung für das Herausholen hat deshalb mit dem Wert des Bootes nichts zu tun.

Versicherungsseitig hängt alles an einer Unterscheidung, die in jeder Polizze steht und selten gelesen wird. Ordnet eine Behörde die Bergung oder die Wrackbeseitigung an, weil das Fahrzeug die Fahrwasserstelle sperrt, das Ufer belastet oder Betriebsstoffe austreten, dann ist das der Fall, für den die Kaskodeckung den eigenen Höchstbetrag vorsieht. Holt dagegen jemand das Boot ohne Anordnung heraus und verlangt dafür Bergelohn, wird daraus eine Frage der Schadenminderung, und die setzt einen gedeckten Schaden voraus. Wie hoch der Höchstbetrag in Ihrem Fall ausfällt, hängt von der gewählten Deckungsvariante ab; die Summe für Ihre Daten nennt der Online-Rechner, und in der Polizze steht sie bei der Ziffer zu Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung.

Zwei Punkte betreffen Eigner in Österreich besonders. Erstens die Vinkulierung: Ist die Polizze zugunsten einer Bank vinkuliert, geht die Entschädigung zuerst dorthin, und es macht einen Unterschied, ob die Bergungskosten neben der Versicherungssumme stehen oder aus ihr genommen werden. Zweitens die Adria, wo viele Österreicher ihren Liegeplatz haben: Dort verlangen Marinas zunehmend den Nachweis, dass die Bergung gedeckt ist, bevor sie einen Vertrag unterschreiben; der Nachweis ergibt sich aus Ihrer Kaskobestätigung. Fragen Sie beides vor der Unterschrift ab, nicht nach dem Sinken, denn dann verhandeln Sie unter Zeitdruck mit einem Bergeunternehmen, das seinen Kran schon im Wasser hat.

Bergung, Abtransport und Entsorgung können zusammen mehr kosten, als das Boot wert ist.

Zum Merken

Angeordnet

ist der Fall, für den die Kasko den eigenen Höchstbetrag vorsieht

Ohne Anordnung

ist Bergelohn eine Frage der Schadenminderung

Der Unterschied steht in einem Halbsatz und entscheidet im Großschaden über den Topf, aus dem gezahlt wird.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wann greift der Höchstbetrag für die Bergung?

Wenn eine Behörde die Bergung oder die Wrackbeseitigung anordnet. Ohne Anordnung ist Bergelohn eine Frage der Schadenminderung, und die setzt einen gedeckten Schaden voraus.

Verlangen Marinas einen Nachweis?

An der Adria zunehmend ja, und auch einzelne Häfen im Binnenland fragen danach. Der Nachweis ergibt sich aus Ihrer Kaskobestätigung, ein eigener Vertrag ist dafür nicht nötig.

Wo finde ich die Summe in meiner Polizze?

Bei der Ziffer zu Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung. Lesen Sie den Halbsatz dahinter mit: Er sagt, ob der Betrag neben der Versicherungssumme steht oder auf sie angerechnet wird.

Wer ordnet die Bergung in Österreich an?

Auf der Donau die für die Wasserstraße zuständige Schifffahrtsaufsicht, auf den Seen die Behörde des jeweiligen Landes. Welche Stelle in Ihrem Revier zuständig ist, sagt Ihnen der Hafen.

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