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Einzelne Motoryacht an der Kaimauer eines fremden Hafens, daneben ein graues Behördenboot

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Krieg, Unruhen, Beschlagnahme: Was gilt dann für mein Boot?

Kurze Antwort

Krieg, Streik, Unruhen und Beschlagnahme schließt die Kasko aus, bei NAMMERT wie fast überall. Wer weit fährt, plant deshalb um Krisengebiete herum. Wird das Boot im Ausland nach einem Verkehrsverstoß festgehalten, hilft die Assistance mit einem Darlehen für die Kaution.

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Wer von der Adria aus weiter fährt, Richtung Griechenland, Türkei oder durch den Suezkanal, segelt früher oder später durch Gegenden mit gespannter Lage. Dann stellt sich die Frage, was für das eigene Boot gilt. In fast jeder Polizze steht dieselbe Antwort: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, terroristische und politische Gewalt sind ausgeschlossen, ebenso Beschlagnahme und andere hoheitliche Eingriffe. In unseren Kaskobedingungen steht das in Basis unter A-5.1, in Basis Plus und Premium unter A-6.1.

Für die Praxis heißt das: Die Route plant man um die Gefahr herum, nicht um die Polizze. Lesen Sie vor und während der Reise die Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums und die nautischen Warnungen für Ihr Fahrtgebiet, und weichen Sie aus, wenn sich die Lage zuspitzt. Für eine Durchfahrt durch ein Krisengebiet bietet der Markt mitunter Sonderdeckungen für Kriegsrisiken an. Sie sind teuer und nicht für jede Strecke erhältlich, also fragen Sie lange vor der Abreise nach.

Eine Beschlagnahme hat dagegen meist gar nichts mit Krieg zu tun. Behörden halten ein Boot fest, weil Papiere fehlen, ein Verstoß gegen eine Vorschrift im Raum steht oder ein Unfall untersucht wird, und verlangen oft eine Sicherheit, bevor es wieder freikommt. Führen Sie Zulassung, Befähigungsausweis, Polizze und Einklarierungspapiere deshalb vollständig an Bord. Mit dem Zusatzbaustein Assistance zur Kasko bekommen Sie bei NAMMERT ein kurzfristiges Darlehen für die Kaution, wenn Ihr Boot im Ausland nach dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes beschlagnahmt wird, höchstens bis zum Wert des Bootes und binnen eines Monats zurückzuzahlen.

Zum Merken

Krieg und Unruhen

in der Kasko ausgeschlossen

Kaution

Darlehen über die Assistance

Krisengebiete umfährt man, die Kaution sichert man ab.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Kasko, wenn mein Boot bei Unruhen beschädigt wird?

Nein. Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen sowie terroristische und politische Gewalt sind in unseren Kaskobedingungen ausgeschlossen, in Basis unter A-5.1, in Basis Plus und Premium unter A-6.1.

Was gilt, wenn Behörden im Ausland mein Boot beschlagnahmen?

Beschlagnahme und andere hoheitliche Eingriffe schließt die Kasko aus. Mit dem Zusatzbaustein Assistance bekommen Sie aber ein Darlehen für die Kaution, wenn das Boot nach dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes festgehalten wird.

Wie funktioniert das Kautionsdarlehen der Assistance?

Es ist ein kurzfristiges Darlehen für die Kaution im Ausland, höchstens bis zum Wert des Bootes. Sie zahlen es binnen eines Monats zurück, ein Geschenk ist es also nicht.

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