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Acht Irrtümer über die Bootsversicherung, die im Schadenfall teuer werden
Kurze Antwort
Viele Eigner in Österreich erfahren erst im Schadenfall, dass ihre Bootsversicherung anders funktioniert als angenommen. Acht Irrtümer begegnen uns besonders oft, von der Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung bis zum Handy, das über Bord geht.
Irrtum eins: Die Privathaftpflicht aus meiner Haushaltsversicherung deckt das Boot mit. Für Ruderboote, Paddelboote und kleine Segelboote trifft das oft zu, für Motorboote und größere Segelyachten meist nicht, dafür braucht es eine eigene Bootshaftpflicht. Irrtum zwei: Die Haftpflicht des anderen ersetzt meinen Schaden. Das tut sie nur, wenn der andere haftet, und das verlangt auf dem Wasser in aller Regel ein Verschulden. Trifft niemanden Schuld, tragen Sie den Schaden selbst oder Ihre Kasko. Irrtum drei: Die Teilkasko zahlt auch den gestohlenen Außenborder. Meist nicht, sie deckt nur den Diebstahl des ganzen Bootes.
Irrtum vier: Bei grober Fahrlässigkeit gibt es keinen Cent. Was dann gilt, hängt vom Gesetz und von den Bedingungen Ihrer Polizze ab, und manche Tarife verzichten bis zu einer Grenze ganz auf eine Kürzung. Irrtum fünf: Verschleiß und Materialfehler übernimmt die Kasko. Das defekte Teil selbst nicht, den Folgeschaden an anderen Teilen dagegen häufig. Irrtum sechs: Im Winterlager ist mein Boot immer versichert. Eine Saisonpolizze endet mit der Saison, danach steht das Boot im Winterlager ohne Schutz da.
Irrtum sieben: Ohne Befähigungsausweis zahlt die Versicherung trotzdem. Wer ohne das Patent fährt, das Boot oder Gewässer verlangen, riskiert, dass viele Bedingungen den Schaden ausschließen. Irrtum acht: Alles an Bord ist mitversichert. Bargeld, Schmuck und Musikinstrumente fast nie, Handy und Laptop nur in Grenzen, und was einfach über Bord geht, meist gar nicht. Ein Blick in die Bedingungen vor der Saison klärt die meisten dieser Punkte. Bei NAMMERT gilt: Der Basis deckt beim Diebstahl nur das ganze Boot, Ziffer A-3.1.4, Teilediebstahl gibt es ab Basis Plus. Bei grober Fahrlässigkeit verzichten wir im Basis Plus bis 25 Prozent und im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme auf eine Kürzung, außer bei Diebstahl, Drogen oder Alkohol, Ziffer A-7. Material- und Konstruktionsfehler sind nur am betroffenen Teil ausgeschlossen, ebenso Schäden ohne den vorgeschriebenen Führerschein und überbord gefallene lose Gegenstände, Ziffer A-6.2 b bis d im Basis Plus und Premium. Die Saisonpolizze schützt vom 1. November bis 31. März nicht.
Zum Merken
Angenommen
die Versicherung wird schon zahlen
Geregelt
steht in den Bedingungen der Polizze
Zehn Minuten Lesen vor der Saison ersparen den Ärger im Schadenfall.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Deckt die Haftpflicht aus meiner Haushaltsversicherung mein Motorboot?
Meist nicht. Viele Haushaltsversicherungen schließen nur Ruderboote, Paddelboote und kleine Segelboote ein. Für ein Motorboot brauchen Sie in Österreich eine eigene Bootshaftpflicht.
Bekomme ich bei grober Fahrlässigkeit überhaupt nichts?
Nicht zwingend. Was gilt, regeln Gesetz und Polizze, und manche Tarife verzichten bis zu einer festen Grenze ganz auf eine Kürzung der Leistung.
Ist mein Boot mit einer Saisonpolizze im Winterlager versichert?
Nein. Eine Saisonpolizze schützt nur während der Saison. Wer das Boot auch im Winterlager absichern will, braucht eine Jahrespolizze.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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