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Skipperhaftpflicht: Wann brauche ich sie beim Chartern?

Kurze Antwort

Die Polizze des Charterboots schützt vor allem Eigner und Boot, nicht Sie als Skipper. Wer in Kroatien oder Griechenland chartert, haftet persönlich, und genau dafür gibt es die Skipperhaftpflicht.

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Viele Österreicher chartern ihre Yacht an der Adria, in Griechenland oder auf einem der großen Seen. Für die Dauer des Törns tragen sie die Verantwortung für ein fremdes Boot und für die Crew. Das Charterboot ist zwar haftpflicht- und kaskoversichert, doch diese Polizzen sind für den Eigner geschrieben. Ihre persönliche Haftung als Skipper ist darin nur so weit enthalten, wie der Vertrag des Vercharterers es vorsieht, und den bekommen Sie selten zu Gesicht.

In der Praxis zeigen sich drei Lücken. Forderungen, die über die Versicherungssumme der Bootshaftpflicht hinausgehen. Der Rückgriff des Kaskoversicherers, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, denn dann endet Ihre Haftung nicht bei der Kaution. Und Ansprüche aus der eigenen Crew, etwa nach einer Verletzung bei einem Manöver. Eine Skipperhaftpflicht deckt solche Fälle, bei vielen Anbietern allerdings nur subsidiär, also erst, wenn keine andere Haftpflicht leistet.

Haben Sie Ihr eigenes Boot bei NAMMERT versichert, ist die Skipperhaftpflicht schon in Ihrer Polizze: ab Basis-Plus für gecharterte oder geliehene Boote bis zur Größe des eigenen Bootes, im Premium ohne Größenbegrenzung. Ohne eigenes Boot brauchen Sie eine eigenständige Skipperhaftpflicht. Vergleichen Sie vier Dinge: die Versicherungssumme, ob Schäden an der Charteryacht selbst eingeschlossen sind, ob Ansprüche der Crew gedeckt sind und für welche Reviere der Schutz gilt.

Zum Merken

Das Boot

deckt die Polizze des Vercharterers

Sie

deckt die Skipperhaftpflicht

Auf der Charteryacht haften Sie persönlich. Die Polizze des Bootes ist für den Eigner gemacht, nicht für Sie.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Verlangt der Vercharterer in Kroatien eine Skipperhaftpflicht?

Vorgeschrieben ist sie gesetzlich meist nicht, manche Vercharterer verlangen sie aber im Vertrag. Sinnvoll ist sie ohnehin, weil die Polizze des Charterboots Ihre persönliche Haftung nur begrenzt abdeckt.

Ersetzt die Skipperhaftpflicht die einbehaltene Kaution?

Nein, die Kaution ist Ihr Selbstbehalt am Kaskoschaden, dafür gibt es die Kautionsversicherung. Die Skipperhaftpflicht greift bei Forderungen über die Kaution hinaus und bei Schäden an Dritten.

Gilt meine NAMMERT Polizze auch auf dem Charterboot?

Ja, ab Basis-Plus ist die Skipperhaftpflicht integriert, für gecharterte oder geliehene Boote bis zur Größe Ihres eigenen. Im Premium gibt es keine Größenbegrenzung.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter +49 3375 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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