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Charterschaden: muss ich auch den ausgefallenen nächsten Törn zahlen?
Kurze Antwort
Ein Charter Folgeschaden entsteht, wenn der nächste Törn ausfällt, weil die Yacht nach Ihrem Schaden in der Werft liegt. Den ausgefallenen Umsatz deckt weder die Kaution noch die Skipperhaftpflicht; wer das nicht selbst zahlen will, braucht eine Charter-Folgeschadenversicherung.
Wer in Kroatien, in Griechenland oder am Neusiedler See chartert, hinterlegt eine Kaution, und meist ist damit der eigene Anteil an einem Kaskoschaden begrenzt. Das ist die gute Nachricht. Die weniger gute: Fällt die Yacht nach Ihrem Charterschaden für die folgende Woche aus, kann der Vercharterer den entgangenen Umsatz geltend machen, und der übersteigt die Kaution rasch. Typisch ist das, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde und der Kaskoversicherer des Vercharterers Regress nimmt, oder wenn der Chartervertrag den Ausfall ausdrücklich dem Charterer zuschreibt.
Darum gehört der Chartervertrag vor der Anzahlung auf den Tisch, nicht danach. Haftet der Charterer für den Nutzungsausfall? Ist das auf die Kaution begrenzt, und ab welchem Verschulden fällt die Grenze weg? Bei der Übernahme kommt jeder Kratzer ins Protokoll, mit Foto, damit Ihnen kein alter Schaden samt Ausfallforderung zugerechnet wird. Kommt nach dem Törn eine Rechnung, verlangen Sie sie schriftlich und begründet, mit Belegen über die tatsächlich entgangenen Buchungen.
Die Skipperhaftpflicht in unserer Wassersport-Haftpflicht deckt, was Sie als Skipper anderen an Schaden zufügen. Die gecharterte Yacht selbst ist davon ausgenommen, dafür ist die Kaution da, und der ausgefallene nächste Törn ist ein Folgeschaden genau dieser Yacht. Wer das absichern will, schaut sich eine eigene Charter-Folgeschadenversicherung an, oft im Paket mit einer Kautionsversicherung. Wichtig beim Vergleich: Nutzungsausfall und Ersatzcharter, Höhe der Deckung, grobe Fahrlässigkeit und die Reviere. Wer öfter chartert, fährt mit einer Jahrespolizze meist günstiger.
Zum Merken
Kaution
Ihr Anteil am Schaden der Yacht
Folgeschaden
der nächste Törn, der ausfällt
Den Chartervertrag vor der Anzahlung lesen, nicht nach dem Schaden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann der Vercharterer den Ausfall des nächsten Törns von mir verlangen?
Das hängt vom Chartervertrag und vom Grad des Verschuldens ab. Meist endet Ihr Risiko bei der Kaution, bei grober Fahrlässigkeit oder einer ausdrücklichen Klausel kann mehr auf Sie zukommen.
Zahlt die Skipperhaftpflicht, wenn ich den Folgeschaden ersetzen muss?
Nein, sie nimmt Schäden an der gecharterten Yacht selbst aus, und dazu gehört auch, dass sie ausfällt. Dafür gibt es die eigene Charter-Folgeschadenversicherung.
Was leistet eine Charter-Folgeschadenversicherung?
Je nach Polizze den Nutzungsausfall der Yacht und die Kosten einer Ersatzcharter. Vergleichen Sie Deckungshöhe, den Einschluss grober Fahrlässigkeit und den räumlichen Geltungsbereich.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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