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Teilkasko oder Vollkasko für das Boot?

Kurze Antwort

Die Teilkasko zählt auf, wogegen sie schützt. Die Vollkasko trägt alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Für Eigner am Attersee, an der Donau und mit Liegeplatz an der Adria entscheidet dieser Unterschied vor allem dann, wenn die Ursache offenbleibt.

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Die Teilkasko ist eine Gefahrenaufzählung. Sie trägt Schäden durch Brand und Explosion, Sturm und Hagel, Blitzschlag und Erdbeben, dazu den Diebstahl des gesamten Bootes und Schäden im Winterlager. Wer sie in Anspruch nimmt, muss zeigen, dass eine dieser benannten Gefahren eingetreten ist. Am Attersee oder am Neusiedler See gelingt das bei einem Sturmschaden meist mühelos, weil die Wetterlage dokumentiert ist und die Zeugen ohnehin am Steg stehen.

Die Vollkasko arbeitet umgekehrt. Sie ist eine Allgefahrendeckung und trägt, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist: Kollision mit festen oder treibenden Gegenständen, Grundberührung und Stranden, Kentern und Sinken, dazu Vandalismus und den Diebstahl einzelner Teile samt Außenborder. Wichtiger als die längere Liste ist aber die Beweislage. Es genügt, dass ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis den Schaden verursacht hat; dass ein Ausschluss greift, muss der Versicherer darlegen. Genau daran entscheiden sich die Fälle, in denen niemand an Bord war.

Für Österreich kommen zwei Punkte dazu. Erstens die grobe Fahrlässigkeit: Nach österreichischem Versicherungsvertragsrecht ist der Versicherer bei einem grob fahrlässig herbeigeführten Schaden grundsätzlich leistungsfrei; eine Quotenkürzung, wie sie das deutsche Recht kennt, gibt es dort nicht. Ob und in welchem Umfang grobe Fahrlässigkeit dennoch eingeschlossen ist, steht in der Polizze und nirgends sonst. Zweitens die Prämie: Sie hängt an Wohnsitz, Flagge, Fahrtgebiet und Selbstbehalt, und weil für Österreich andere Werte in die Rechnung eingehen als für Deutschland, nennt nur der Rechner auf dieser Website eine belastbare Zahl.

Zum Merken

Aufzählung

so arbeitet die Teilkasko, sie trägt die benannten Gefahren

Allgefahren

so arbeitet die Vollkasko, sie trägt alles nicht Ausgeschlossene

Bleibt die Ursache offen, geht das in der Aufzählung zu Ihren Lasten und in der Allgefahrendeckung zu Lasten des Versicherers.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Was trägt die Teilkasko, was erst die Vollkasko?

Die Teilkasko trägt die aufgezählten Gefahren, also Brand, Sturm, Hagel, Blitz, Erdbeben und den Diebstahl des ganzen Bootes. Kollision, Grundberührung, Kentern, Vandalismus und der Diebstahl einzelner Teile samt Außenborder kommen erst mit der Vollkasko dazu.

Ist der Außenborder allein gegen Diebstahl versichert?

In der Teilkasko nur dann, wenn das ganze Boot verschwindet. Der Außenborder allein ist ein Fall für die Vollkasko, und er wird häufiger gestohlen als das Boot, an dem er hängt.

Wer muss bei einer Allgefahrendeckung was zeigen?

Sie zeigen, dass ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis den Schaden verursacht hat. Dass ein Ausschluss greift, muss der Versicherer darlegen. In der Gefahrenaufzählung läuft es andersherum: Dort weisen Sie eine der benannten Gefahren nach.

Was bleibt auch in der Allgefahrendeckung außen vor?

Vorsatz, Krieg und politische Gewalthandlungen, Piraterie und alles Allmähliche: Verschleiß, Alterung, schleichende Einwirkung. Bei einer Allgefahrendeckung ist die Ausschlussliste die Stelle im Bedingungsheft, die man wirklich lesen sollte.

Was kostet der Unterschied in Österreich?

Das sagt der Rechner auf dieser Website. Er kennt Wohnsitz und Flagge und rechnet für Österreich mit den dort geltenden Werten. Eine Zahl aus einem deutschen Prospekt passt auf eine österreichische Polizze nicht.

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