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Mitsegler auf Langfahrt: Wie ist die Crew an Bord der eigenen Yacht versichert?
Kurze Antwort
Auf Langfahrt braucht jeder Mitsegler eine eigene Reisekrankenversicherung, die auch an Bord gilt; die e-card hilft in der Karibik nicht. Für Unfälle gibt es eine Wassersport-Unfallversicherung für alle Insassen. So lässt sich die Crew richtig versichern.
Wer von Kroatien über die Kanaren in die Karibik oder gleich rund um die Welt segelt, nimmt selten nur die Familie mit. Freunde aus dem Segelclub, Bekannte vom Attersee oder Mitsegler aus einer Crewbörse steigen zu, häufig mit einem Anteil an der Bordkasse. Damit teilen Menschen, die sich zum Teil kaum kennen, wochenlang ein enges Schiff. Was geschieht, wenn sich jemand mitten auf dem Atlantik verletzt, schwer krank wird oder über Bord geht? Wer bezahlt den Arzt auf Martinique, wer den Flug zurück nach Wien?
Drei Dinge gehören zusammen. Erstens braucht jeder an Bord eine Reisekrankenversicherung, die für die gesamte Reise und ausdrücklich auch an Bord gilt; die e-card und die Europäische Krankenversicherungskarte reichen außerhalb Europas nicht. Zweitens eine Wassersport-Unfallversicherung in einem Tarif, der nicht nur den Eigner, sondern alle Personen an Bord einschließt, bei uns der Premium nach Ziffer A-1.1; die Summe wird meist durch die Zahl der Personen an Bord geteilt. Drittens eine klare Rollenverteilung: Ein zahlender Gast kann in der Haftung anders stehen als ein Freund, der einfach mitsegelt, und eine bezahlte Crew ist eine gewerbliche Besatzung, die in die Polizze gehört.
Legen Sie eine Crewliste an mit Namen, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Notfallkontakt, Blutgruppe und Vorerkrankungen; beim Ein und Ausklarieren will sie jede Hafenbehörde ohnehin sehen. Lassen Sie sich von jedem Mitsegler schriftlich bestätigen, dass er krankenversichert ist, und gehen Sie vor dem Auslaufen Wachplan und Bordregeln durch, etwa Lifebelt bei Nacht. Eine kurze schriftliche Vereinbarung zur Bordkasse erspart Streit. In unserer Wassersport-Unfallversicherung sind im Premium alle berechtigten Insassen versichert, also Skipper, Crew und Gäste, in Basis PLUS der Eigner und seine Familie ersten Grades, in Basis nur der Eigner, Ziffer A-1.1. Die Versicherungssumme wird durch die Zahl der Personen an Bord geteilt. Ob ein Mitsegler in der Haftpflicht als Mitversicherter gilt, klären wir vor dem Törn mit Ihnen; Ansprüche zwischen Mitversicherten derselben Polizze sind nach A-6.2.4 nicht versichert.
Zum Merken
Krankheit
eigene Reisekrankenversicherung für jeden an Bord
Unfall
Unfallversicherung, die alle Insassen einschließt
Wer Mitsegler an Bord holt, klärt die Versicherung vor dem Auslaufen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist meine Crew über die Polizze für das Boot krankenversichert?
Nein. Jeder Mitsegler braucht eine eigene Reisekrankenversicherung, die über die ganze Reise und auch an Bord gilt. Die e-card genügt außerhalb Europas nicht.
Sind Mitsegler in der Unfallversicherung mitversichert?
Im Premium alle berechtigten Insassen, in Basis PLUS nur der Eigner und seine Familie ersten Grades. Die Versicherungssumme wird durch die Zahl der Personen an Bord geteilt.
Wofür brauche ich eine Crewliste?
Die Hafenbehörden verlangen sie beim Ein und Ausklarieren, und im Ernstfall liegen Notfallkontakt, Blutgruppe und Vorerkrankungen jedes Crewmitglieds sofort vor.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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