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Boot in der Werft oder beim Refit: Gilt die Polizze dort weiter?
Kurze Antwort
Steht das Boot zur Reparatur, Inspektion oder Überholung in einer Werft, gilt die Polizze dort in aller Regel weiter. Mit Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März aber kein Schutz. Richtet die Werft selbst einen Schaden an, haftet sie. Wird beim Refit umgebaut, passen Sie Wert und Versicherungssumme an.
Ein Refit am Bodensee oder an der Donau zieht sich oft über den ganzen Winter: neues Antifouling, Motorrevision, neue Elektrik, vielleicht ein neues Teakdeck. Das Boot steht dabei auf dem Bock oder in der Halle, umgeben von Gerüst, Schleifstaub, Lösungsmitteln und Schweißgerät. Die Gefahren sind andere als auf dem Wasser. Ein Funke beim Schweißen setzt die Halle in Brand, aus dem offenen Boot verschwinden Teile, ein Föhnsturm wirft das Gerüst um, beim Kranen rutscht ein Gurt.
Das Boot selbst bleibt in der Kasko, wenn die Bedingungen den Aufenthalt an Land und in der Werft einschließen. Bei NAMMERT gilt der Schutz nach Ziffer A-2.1.2 auch an Land, beim Herausheben und Einwassern sowie während Reparatur, Inspektion und Überholung an einem Platz, der für Wassersportfahrzeuge geeignet ist. Welche Ereignisse gedeckt sind, hängt vom Tarif ab: Brand und Sturm sind in allen Tarifen dabei, Sturm in der Basis ab Windstärke 8, Kranschäden und Teilediebstahl erst ab Basis Plus. Mit Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht in der Werft. Beschädigt die Werft das Boot bei der Arbeit, haftet sie dafür, meist über ihre Betriebshaftpflicht. Die Kasko kann vorleisten und holt sich das Geld danach von der Werft zurück.
Vereinbaren Sie vor dem Refit schriftlich mit der Werft, wer das Boot während der Arbeiten versichert, wie hoch ihre Betriebshaftpflicht ist und wer bei einem Hallenbrand einsteht. Steigt der Wert des Bootes durch den Refit deutlich, etwa durch einen neuen Motor oder neue Elektronik, erhöhen Sie die Versicherungssumme in der Polizze, sonst droht Unterversicherung. Ein grundlegender Umbau, ein neuer Antrieb oder eine andere Nutzung gehört vorher gemeldet, weil darin eine Gefahrerhöhung liegen kann. Dokumentieren Sie den Zustand vorher und nachher mit Fotos und Rechnungen.
Zum Merken
Ihr Boot
bleibt in der Kasko gedeckt
Schaden durch die Werft
Sache ihrer Betriebshaftpflicht
Vor dem Refit schriftlich festhalten, wer was versichert.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist mein Boot während des Werftaufenthalts versichert?
In aller Regel ja, wenn die Kasko den Aufenthalt an Land und in der Werft einschließt. Bei NAMMERT gilt der Schutz nach Ziffer A-2.1.2 auch während Reparatur, Inspektion und Überholung. Mit Saisonpolizze besteht vom 1. November bis 31. März aber kein Schutz.
Die Werft hat mein Boot beschädigt: Wer zahlt?
Die Werft haftet für Schäden, die sie bei der Arbeit verursacht, meist über ihre Betriebshaftpflicht. Ihre Kasko kann vorleisten und das Geld anschließend von der Werft zurückholen.
Muss ich der Versicherung einen Refit melden?
Einen größeren Umbau oder einen deutlich gestiegenen Bootswert ja, damit die Versicherungssumme stimmt und keine Gefahrerhöhung übersehen wird.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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