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Jollenkreuzer versichern: Haftpflicht, Kasko, Trailer?
Kurze Antwort
Beim Jollenkreuzer zählen drei Dinge: die Haftpflicht für Schäden anderer, eine Kasko, die Kentern, Mastbruch und Regatta einschließt, und der Trailer, der in der Kasko mit eigenem Wert in der Polizze stehen muss. Auf der Straße gilt zuerst die Kfz-Haftpflicht.
Der Jollenkreuzer ist ein Schwertboot mit kleiner Kajüte, flott wie eine Jolle und doch mit Platz für eine Nacht an Bord. In Österreich sieht man ihn auf dem Wörthersee, dem Attersee und dem Neusiedler See, wo das flache Wasser ein Schwert verlangt. Viele Boote sind Holzbauten, die seit Jahrzehnten gepflegt und weitergegeben werden. Versicherungstechnisch stellen sich drei Fragen: Was gilt beim Kentern oder Mastbruch, ist die Wettfahrt dabei, und wer zahlt, wenn am Trailer etwas passiert, in der Halle, an der Slipstelle oder auf der Straße.
In der Kasko achten Sie darauf, dass der Unfall eingeschlossen ist, also Kentern, Sinken, Grundberührung und Mastbruch, und dass Regatten nicht ausgenommen sind; oft unterscheiden die Bedingungen zwischen Clubregatten und anderen Wettfahrten. Bei einem älteren Holzboot hilft ein Wertgutachten, die Summe sauber festzulegen. Der Trailer ist ein eigener Posten: In der Kasko braucht er meist eine eigene Summe und eine Diebstahlsicherung. Für Schäden, die der Trailer auf der Straße anderen zufügt, ist zuerst die Kfz-Haftpflicht zuständig.
In unserer Kasko ab Basis-Plus sind Kentern und Mastbruch als Unfall gedeckt (Kasko-Bedingungen A-3.1.1), Vereinsregatten eingeschlossen (A-6.3 c), im Premium Regatten jeder Art (A-6.3 a). Der Trailer ist in der Kasko dabei, wenn er beantragt ist und mit Summe in der Polizze steht (A-1.3 b), gedeckt bei Unfall, Sturm, Brand, Explosion und Diebstahl (A-6.4); gegen Diebstahl nur mit Sicherung gegen Abkuppeln oder, abgestellt, gegen Ankuppeln oder mit Radkralle (A-6.6). Unsere Haftpflicht ab Basis-Plus erfasst den Trailer, soweit keine Kfz-Haftpflicht eintritt (Haftpflicht-Bedingungen A-1.4).
Zum Merken
Trailer in der Kasko
nur mit eigener Summe in der Polizze
Trailer auf der Straße
zuerst die Kfz-Haftpflicht
Kentern, Regatta und Trailer vor dem Abschluss klären, nicht erst nach dem Schaden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist das Kentern beim Jollenkreuzer gedeckt?
In einer Kasko mit Unfall in aller Regel ja. Bei uns sind Kentern und Mastbruch ab Basis-Plus gedeckt, die Basis-Kasko umfasst keinen Unfall.
Wer zahlt, wenn der Trailer auf der Straße einen Schaden macht?
Zuerst die Kfz-Haftpflicht. Unsere Haftpflicht ab Basis-Plus springt für den Trailer ein, soweit diese nicht eintritt (A-1.4).
Ist eine Klassenregatta außerhalb des Clubs dabei?
Nicht in jeder Polizze. Bei uns sind ab Basis-Plus Vereinsregatten gedeckt, im Premium Regatten jeder Art. Wer Ranglisten segelt, klärt das vorher.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77
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