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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

Wüstenrot Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Pferd): die Bedingungen im Volltext

Wüstenrot Tierhalter-Haftpflichtversicherung für das in der Polizze angegebene Tier (etwa Hund oder Pferd) mit Pauschalversicherungssumme und Geltung in Europa und den Mittelmeer-Anliegerstaaten; Einzelheiten nur im Informationsblatt.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 57 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Polizze„Pauschalversicherungssumme = maximale Ersatzleistung“IPID, Seite 1
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdja„Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind.“IPID, Seite 2
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)ja„Versichert sind Ansprüche, die den versicherten Personen als der Haltung des angegebenen Tieres (wie etwa Hund oder Pferd) erwachsen können.“IPID, Seite 1
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alternicht geregelt
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdnicht geregelt
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nicht geregelt
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitennicht geregelt

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)nicht geregelt
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)nicht geregelt
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertnicht geregelt
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)nicht geregelt
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernicht geregelt
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldnicht geregelt
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernnicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)nicht geregelt
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)nicht geregelt
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallennicht geregelt
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörnicht geregelt
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternicht geregelt
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennicht geregelt
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinnicht geregelt

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)nicht geregelt
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennennicht geregelt
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)nicht geregelt
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmennicht geregelt
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)nicht geregelt
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nein„Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gewerbemäßigen Tätigkeit“IPID, Seite 1
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostenja„Berechtigte Ansprüche werden bezahlt; unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.“IPID, Seite 1
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadennicht geregelt
Strafkaution im Auslandnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Der Schadenfall, die Erhebung von Ansprüchen sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens ist innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden.“IPID, Seite 2
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)ja„Sie können den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres.“IPID, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)ja„vor Beginn des Versicherungsschutzes entstandene Schäden“IPID, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Wüstenrot Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Pferd)

Volltext aufklappen: Informationsblatt (IPID) Tierhalter-Haftpflichtversicherung
[Seite 1] Haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Wüstenrot Versicherungs-AG, Österreich, FN 34521t Produkt: Tierhalter-Haftpflichtversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie • im Versicherungsantrag, • in der Versicherungspolizze, • in den Versicherungsbedingungen • sowie im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) in der jeweils aktuellen Fassung. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Tierhalter-Haftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Die wichtigsten Leistungen in der Tierhalter- Die wichtigsten Leistungsausschlüsse sind insbesondere: Haftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten x vor Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungssumme sind: entstandene Schäden  Versichert ist das Vermögen versicherter Personen x Schäden aus einer beruflichen, betrieblichen oder gegen Schadenersatzansprüche dritter Personen. gewerbemäßigen Tätigkeit Berechtigte Ansprüche werden bezahlt; unberechtigte x Schäden durch Vorsatz Ansprüche werden abgewehrt. x bestimmte in den Versicherungsbedingungen  Versichert sind Ansprüche, die den versicherten angeführte Gefahren Personen als der Haltung des angegebenen Tieres (wie etwa Hund oder Pferd) erwachsen können. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Die wichtigsten Deckungsbeschränkungen sind: ! Pauschalversicherungssumme = maximale Ersatzleistung ! Entschädigungshöchstgrenzen für bestimmte versicherte Schäden ! Ansprüche aus Schäden, die nach US- amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht klagsweise geltend gemacht werden, bleiben ausgeschlossen. IPIDTHP/20181001 [Seite 2] Wo bin ich versichert?  Der Versicherungsschutz gilt für Versicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer- Anliegerstaat eingetreten sind. Welche Verpflichtungen habe ich?  Korrekte Anzeige von Gefahrenumständen bei Vertragsabschluss.  Fristgerechte Prämienzahlung.  Der Schadenfall, die Erhebung von Ansprüchen sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens ist innerhalb einer Woche dem Versicherer zu melden. An der Feststellung des Sachverhalts muss beigetragen und der entstandene Schaden möglichst gering gehalten werden.  Ansprüche des Geschädigten dürfen nicht anerkannt werden; wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, sind alle Weisungen des Versicherers zu befolgen. Dem vom Versicherer bestellten Anwalt muss die Vollmacht erteilt werden.  Risikoänderungen sind dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen  Die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Versicherungsnehmer führt zum ganzen oder teilweisen Entfall des Versicherungsschutzes. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: z.B. mit Zahlschein, SEPA-Lastschrift oder online – wie vereinbart Wann beginnt und wann endet die Deckung? Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt bei fristgerechter Bezahlung der Prämie mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wird die erste Prämie erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann aber binnen 14 Tagen bezahlt, beginnt der Versicherungsschutz zu dem in der Versicherungsurkunde festgesetzten Versicherungsbeginn. Ende: Der Versicherungsschutz endet, wenn der Vertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Wie kann ich den Vertrag kündigen?  Sie können den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres.  Sie können den Versicherungsvertrag in unmittelbarem Zusammenhang mit einem eingetretenen Versicherungsfall unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. IPIDTHP/20181001
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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