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Versicherungsmakler / Pferdehaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

DONAU Klausel Haltung von Pferden: die Bedingungen im Volltext

DONAU Klausel 1011K zur Haftpflichtversicherung für die Haltung der in der Polizze angeführten Anzahl von Pferden, mit anteiliger Kürzung bei mehr gehaltenen Pferden und Kosten der Tollwutuntersuchung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 57 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenlaut Polizze
Höchstbetrag je geschädigter Person bei Personenschädennicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres (Maximierung)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) und vorübergehender Auslandsaufenthalt mit dem Pferdnicht geregelt
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken (zum Beispiel ein weiteres Pferd) bis zur Anzeigenicht geregelt
Besitzstands- oder Best-Leistungs-Garantie (bessere Bedingungen des Vorvertrags oder eines anderen Anbieters gelten mit)nicht geregelt
Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag auch für bestehende Verträgenicht geregelt

Versicherte Pferde

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Tierarten (Pferd, Pony, Esel, Maultier, Kleinpferd)ja„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haltung von Pferden und gilt für die in der Polizze angeführte Anzahl von Tieren.“1011K Punkt 1, Seite 1
Fohlen der versicherten Stute beitragsfrei mitversichert, bis zu welchem Alternicht geregelt
Mehrere Pferde in einem Vertrag und Nachlass ab dem zweiten Pferdja„reduziert sich die Versicherungsleistung im Verhältnis der in der Polizze angeführten Anzahl von Tieren zur tatsächlichen Anzahl.“1011K Punkt 1, Seite 1
Mindest- und Höchstalter des Pferdes bei Vertragsbeginnnicht geregelt
Hengste versicherbar (ohne Zuschlag oder mit Zuschlag)nicht geregelt
Vorübergehend geliehene oder in Pflege genommene fremde Pferde (Probe, Pflegepferd)nicht geregelt
Therapiepferd und Einsatz bei Reittherapie oder heilpädagogischem Reitennicht geregelt

Reiter, Hüter und Angehörige

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Haushaltsangehörige als Halter, Reiter oder Führer)nicht geregelt
Haftpflicht von Fremdreitern (nicht gewerbsmäßige Reiter, die das Pferd mit Erlaubnis reiten)nicht geregelt
Personenschäden des Fremdreiters selbst (Sturz vom versicherten Pferd)nicht geregelt
Reitbeteiligung (feste Mitreiter gegen Entgelt) mitversichertnicht geregelt
Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters (Freunde, Nachbarn, Stallgemeinschaft)ja„Abschnitt B, Ziffer 12, Punkt 1 EHVB findet Anwendung.“1011K Punkt 2, Seite 1
Personenschäden des Tierhüters selbst (das Pferd verletzt die Person, die es betreut)nicht geregelt
Ansprüche von Angehörigen und Mitversicherten untereinandernicht geregelt
Reiten und Führen durch Minderjährige und Haftung bei Aufsichtspflichtnicht geregelt

Schäden durch das Pferd

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Personenschäden Dritter (Tritt, Biss, Sturz) einschließlich Schmerzensgeldnicht geregelt
Schäden an Tieren Dritter einschließlich Tierarztkostennicht geregelt
Verkehrsunfall durch das ausgebrochene oder gerittene Pferdnicht geregelt
Flurschaden auf Feldern, Wiesen, Wegen und in Wäldernnicht geregelt
Ungewollter Deckakt (Folgekosten bei der Stute eines Dritten)nicht geregelt
Gewollter Deckakt (Schäden beim vereinbarten Decken)nicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (zum Beispiel an Gewässern oder geschützten Arten)nicht geregelt
Gewässerschäden, etwa durch Dung oder Mist (Kleingebinde)nicht geregelt

Gemietete und geliehene Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten Boxen, Stallungen, Weiden und Reithallennicht geregelt
Schäden an geliehenem oder gemietetem Sattelzeug und Reitzubehörnicht geregelt
Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger und Transporternicht geregelt
Schäden an geliehenen Kutschen und Fuhrwerkennicht geregelt
Allmählich entstandene Schäden durch Scharren, Verbiss oder Urinnicht geregelt

Reiten, Sport und Nutzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Turniere, Reitsportveranstaltungen und Wettbewerbe (Teilnahme und Training)nicht geregelt
Pferderennen, Distanzritte und Galopprennennicht geregelt
Fahren mit Kutsche oder Fuhrwerk (Fahrsport, private Fahrten)nicht geregelt
Jagdreiten, Schleppjagd und Fuchsjagdnicht geregelt
Voltigieren und Reitunterricht im privaten Rahmennicht geregelt
Transport des Pferdes (Verladen, Fahrt im Anhänger, Abladen)nicht geregelt
Gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung (Reitschule, Vermietung, Pension, Zucht gegen Entgelt)nicht geregelt
Private Hobbyzucht und Aufzuchtnicht geregelt

Schutz und Abwehr

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Forderungsausfall: Ersatz, wenn ein fremder Tierhalter den Schaden am Versicherten nicht bezahlen kannnicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts- und Anwaltskostennicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Pferdeschadennicht geregelt
Strafkaution im Auslandnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfüllt eine behördliche oder kommunale Versicherungspflicht (in Spanien etwa Ordenanzas municipales für Equiden)nicht geregelt
Obliegenheit zu Equidenpass, Chip, Registrierung und Anmeldung des Pferdesnicht geregelt
Obliegenheiten zur Einzäunung und Beaufsichtigung (Koppel, Weidezaun)nicht geregelt
Obliegenheiten beim Reiten im Straßenverkehr (Reitabzeichen, Beleuchtung, Helm)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)nicht geregelt
Tod, Verkauf oder Wechsel des Pferdes (Vertragsende oder Umschreibung)nicht geregelt
Laufzeit und Kündigung (Frist, tägliche Kündbarkeit, Kündigung nach Schaden)nicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Rennen, gewerbliche Nutzung, Schäden am Reiter, an eigenen Sachen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) DONAU Klausel Haltung von Pferden

Volltext aufklappen: DONAU Klausel 1011K, Haltung von Pferden
[Seite 1] Analog den Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beziehen sich personenbezogene Bezeichnungen auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 1011K — PFERDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG 1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haltung von Pferden und gilt für die in der Polizze angeführte Anzahl von Tieren. Sofern zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles der Versicherungsnehmer mehr als die angeführte Anzahl von Pferden hält, reduziert sich die Versicherungsleistung im Verhältnis der in der Polizze angeführten Anzahl von Tieren zur tatsächlichen Anzahl. 2. Abschnitt B, Ziffer 12, Punkt 1 EHVB findet Anwendung. 3. Als Kosten im Sinne des Artikels 5, Punkt 5 AHVB gelten bei konkreten Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer auch die Kosten der Tollwutuntersuchung der Tiere, für die das Tierhalterrisiko im Rahmen gegenständlichen Vertrags versichert ist. 17.09.2019 1011K Seite 1 von 1
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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