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Versicherungsmakler / Motorradversicherung (Haftpflicht, Teil- und Vollkasko) / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen): die Bedingungen im Volltext

Die Kfz-Versicherung der Wiener Städtische aus Haftpflicht und Teilkasko, auch für Krafträder, nur durch die Informationsblätter belegt, mit Europa als Geltungsbereich, Tieren aller Art, Ausschluss von Motorradrennen und Ersatz zum aktuellen Wert; keine eigenen Motorradregeln.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte Bausteine (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Schutzbrief)ja„Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Kfz-Haftpflichtversicherung“Art der Versicherung, Seite 1
Versicherte Fahrzeugarten (Motorrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Roller)nicht geregelt
Geltungsbereich (Europa, außereuropäische Gebiete der EU, Grüne Karte)ja„Wo bin ich versichert? In Europa ... Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.“Geltungsbereich, Seite 2
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (GDV oder VVO)nicht geregelt
Besserstellungsklausel (Leistungen eines neueren Bedingungswerks gelten automatisch)nicht geregelt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnein„Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen ... wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Kürzung bei Alkohol oder Drogen (Leistungsfreiheit oder Quote)ja„wenn der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1

Haftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme Haftpflicht pauschalja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstgrenze je geschädigter Person bei Personenschädenja, bis zur Versicherungssumme„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“Was ist versichert?, Seite 1
Sozius (Mitfahrer) gegen Ansprüche aus der Haftpflicht geschütztnicht geregelt
Mallorca-Deckung (gemietetes Motorrad oder Fahrzeug im Ausland)nicht geregelt
Auslandsschadenschutz (Ersatz wie nach deutschem oder heimischem Recht)nicht geregelt
Schäden an eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (zum Beispiel eigener Pkw)nicht geregelt
Anhänger hinter dem Kraftrad mitversichertnicht geregelt
Rechtsschutz oder Verteidigungskosten (defensa jurídica)nicht geregelt

Teilkasko, Naturgefahren und Tiere

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Teilkaskoja, bis zur Versicherungssumme„Eine Reduktion der Leistung erfolgt ... um den vereinbarten Selbstbehalt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Brand und Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Kraftradsja, bis zur Versicherungssumme„Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch“Was ist versichert?, Seite 1
Diebstahl fest verbundener Teile (Spiegel, Verkleidung, Sitzbank)nicht geregelt
Diebstahl von Helm und Motorradbekleidung (am Kraftrad gesichert)nicht geregelt
Schlüsselverlust (Austausch der Schlösser)nicht geregelt
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, mit Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion“Was ist versichert?, Seite 1
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungja, bis zur Versicherungssumme„Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm oder Dachlawinen“Was ist versichert?, Seite 1
Verweis auf das Consorcio de Compensación de Seguros (außerordentliche Risiken)nicht geregelt
Zusammenstoß mit Tieren aller Art (nicht nur Haarwild)ja, bis zur Versicherungssumme„Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden“Was ist versichert?, Seite 1
Tierbiss mit Folgeschäden (Marder)ja, bis zur Versicherungssumme„Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden“Was ist versichert?, Seite 1

Vollkasko und Sturz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung Vollkaskonicht geregelt
Unfall, auch selbst verschuldetnicht geregelt
Umfallen oder Umkippen im Stand und beim Rangierennicht geregelt
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)nicht geregelt
Reifenschäden ohne weiteren Schaden am Kraftradnicht geregelt
Schäden beim Transport des Kraftrads (Anhänger, Transporter, Fähre)nicht geregelt
Fahrten abseits befestigter Wege (Gelände, Enduro)nicht geregelt

Entschädigung, Zubehör und Bekleidung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Neupreisentschädigung (Zeitraum in Monaten)nein„den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder aufgefunden wird“Was ist versichert?, Seite 1
Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtkauf (Zeitraum in Monaten)nicht geregelt
Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert, Abzug des Restwertsja, bis zur Versicherungssumme„den aktuellen Wert des Fahrzeugs ... abzüglich des Restwerts, wenn die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden)“Was ist versichert?, Seite 1
GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierungnicht geregelt
Motorradbekleidung und Helm bei Unfall oder Sturz mitversichertnicht geregelt
Zubehör und Sonderausstattung (Koffer, Topcase, Navigationsgerät) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„für eine nicht angegebene Sonderausstattung“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Umbauten und Leistungsänderungen (Tuning) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„für eine nicht angegebene Sonderausstattung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Sachverständigenkostennicht geregelt
Abschleppkosten in der Kaskonicht geregelt
Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt)nicht geregelt

Schutzbrief und Pannenhilfe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pannen- und Unfallhilfe vor Ortnicht geregelt
Hilfe ab Kilometer null oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnortnicht geregelt
Abschleppen des Kraftradsnicht geregelt
Rücktransport des Kraftrads und Fahrzeugunterstellungnicht geregelt
Mietfahrzeug oder Ersatzmotorradnicht geregelt
Übernachtungskosten nach Panne oder Unfallnicht geregelt
Krankenrücktransport des Fahrersnicht geregelt

Saison, Fahrer und Rabatt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Saisonkennzeichen und Regeln für die Saisonnicht geregelt
Ruheversicherung außerhalb der Saison (Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Sturm)nicht geregelt
Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers)nicht geregelt
Rabattschutz oder Rückstufungsschutznicht geregelt
Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Pkw oder Zweitfahrzeugnicht geregelt
Fahrerkreis und Mindestalter des Fahrersja„Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Folgen, wenn ein nicht genannter Fahrer fährt (Vertragsstrafe, Beitragsnachforderung)nicht geregelt
Erlaubte Nutzung (privat, Fahrschule, Vermietung, Kurier)ja„Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden“Deckungsbeschränkungen, Seite 1

Pflichten, Ausschlüsse und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungspflicht gegen Diebstahl (Lenkradschloss, Bügelschloss, abgeschlossener Raum)nicht geregelt
Ausschluss von Rennen, Rennstrecke und Fahrsicherheitstrainingsja„Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen oder dazugehörenden Trainingsfahrten“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Fahren ohne passende Fahrerlaubnis (Klasse A, A1, A2): Folgenja„der Lenker keinen Führerschein besitzt“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Obliegenheiten vor dem Schadenfallja„der Lenker alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt fährt ... der Lenker keinen Führerschein besitzt“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefristen, Polizei bei Diebstahl)ja„Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Regress gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung (Höchstbetrag)ja, bis zur Versicherungssumme„Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen, wenn“Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Laufzeit und Kündigung (Jahresvertrag, Kündigung nach Schaden)ja„nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist. ... Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Weitere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Vorsatz, Beschlagnahme)ja„Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere Unruhen, Terror oder Krieg“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Wiener Städtische Motorradversicherung (allgemeine Kfz-Bedingungen)

Volltext aufklappen: IPID KFZ Haftpflichtversicherung
[Seite 1] KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? KFZ-Haftpflichtversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei  Schäden am versicherten Fahrzeug  Sach-,  Personen- und  Schäden an transportierten Sachen –  Vermögensschäden ausgenommen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs durch das Fahrzeug.  Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen oder dazugehörenden Trainingsfahrten  Die Abwehr unberechtigter Ansprüche  der Teil des Schadens, der die Versicherungssumme übersteigt beides im Rahmen der vereinbarten  vorsätzlich herbeigeführte Schäden Versicherungssumme.  Schadenersatzansprüche des Lenkers  Nuklearschäden  Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit Versicherungsvertrag zu entnehmen. bestehen, wenn ! der Lenker alkoholisiert oder suchtgift- beeinträchtigt fährt. ! der Lenker keinen Führerschein besitzt. ! Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden. ! mehr Personen als zulässig befördert werden. ! bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind. Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen. [Seite 2] Wo bin ich versichert?  In Europa – im geografischen Sinn.  Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. - Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten. - Es besteht Schadensminderungspflicht. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden. - An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. - Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group befolgen und dem Anwalt der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Vollmacht erteilen. - Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt und unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Durch Ausstellung einer Versicherungsbestätigung beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Zusendung der Polizze. Ende: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf, wenn Sie kündigen oder die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group den Vertrag kündigt. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag kann 1 Jahr nach Versicherungsbeginn gekündigt werden, sofern der Vertragsbeginn ein Monatserster ist. Hat der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als ein Monatserster begonnen, ist die Kündigung erst zum nächstfolgenden Monatsersten möglich. Die Kündigungsfrist von einem Monat ist jedenfalls einzuhalten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung vorzeitig gekündigt werden. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Stand Oktober 2.0 / 2018
Volltext aufklappen: IPID KFZ Teilkaskoversicherung
[Seite 1] KRAFTFAHRZEUG-TEILKASKO- VERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: Kraftfahrzeug-Teilkasko-Versicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Teilkaskoversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Schäden am versicherten Fahrzeug durch  Unfallschäden  Brand (inkl. Schmorschäden) oder Explosion  Parkschäden oder Vandalismus (mut- oder  Kollision mit Tieren oder Tierverbissschäden böswillige Handlungen betriebsfremder  Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Personen) Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck,  Fahrzeugschäden bei gerichtlich strafbaren, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, vorsätzlichen Handlungen Sturm oder Dachlawinen)  Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen  Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch oder dazugehörenden Trainingsfahrten  Bruch von Front-, Seiten-, Heckscheiben oder Panoramaglasdach  Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere Unruhen, Terror oder Krieg Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG  Schäden durch Erdbeben Vienna Insurance Group ersetzt  Nuklearschäden  Reparaturkosten  den aktuellen Wert des Fahrzeugs – abzüglich Gibt es Deckungsbeschränkungen? des Restwerts, wenn die Summe aus Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter geschätzten Reparaturkosten und Restwert den Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden) bestehen,  den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder ! wenn der Lenker alkoholisiert oder aufgefunden wird. suchtgiftbeeinträchtigt fährt. ! wenn der Lenker keinen Führerschein besitzt. Dieses Produktinformationsblatt beschreibt die ! wenn Vereinbarungen zur Verwendung des Hauptleistungen. Darüber hinaus können weitere Fahrzeuges nicht eingehalten werden. Deckungserweiterungen vertraglich vereinbart sein. ! wenn mehr Personen als zulässig befördert werden. Die Versicherungssumme ist dem ! wenn bei Wechselkennzeichen jenes Fahrzeug Versicherungsvertrag zu entnehmen. benützt wird, an dem keine Kennzeichentafeln angebracht sind. ! wenn der Schaden am Fahrzeug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird. ! für eine nicht angegebene Sonderausstattung. [Seite 2] Eine Reduktion der Leistung erfolgt ! um den vereinbarten Selbstbehalt. ! anteilig, wenn der Fahrzeugwert zu niedrig angegeben wurde. ! Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen kann es zum Entfall oder zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes kommen. Wo bin ich versichert?  In Europa – im geografischen Sinn.  Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. - Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten. - Es besteht Schadenminderungspflicht. Schäden und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group innerhalb einer Woche zu melden. - An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. - Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion und Kollision mit Tieren muss unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. - Vor Beginn der Reparatur müssen Sie die Zustimmung der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group einholen. Wann und wie zahle ich? Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich. Zahlung z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group vereinbaren. Ende: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf, wenn Sie kündigen oder die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group den Vertrag kündigt. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Verbraucher: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. Unternehmer: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z. B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. Stand Oktober 2.0 / 2018
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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