Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Handy- und Elektronikversicherung / Bedingungsarchiv

Wertgarantie Geräteschutz KOMFORT 3|5 Komfort 3: die Bedingungen im Volltext

WERTGARANTIE (Österreich, Fassung über ElectronicPartner) Geräteschutz KOMFORT 3: 12 Monate Garantieverlängerung plus ab Vertragsbeginn Sturz, Wasser, Bedienfehler, Elektronik, Raub und Einbruchdiebstahl, Ersatzgerät gleicher Art und Güte; Smartphones sind nicht versicherbar.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei Wertgarantie vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an Wertgarantie
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei Wertgarantie vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 67 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Gerät (Kaufpreis, Neuwert oder fester Höchstbetrag)laut Polizze„maximal jedoch den Zeitwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadeneintritts“3.3, Seite 1
Allgefahrendeckung (versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)nein„Reparaturen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache durch“2.2, Seite 1
Versicherbare Gerätearten (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera, Smartwatch, Spielkonsole, Haushaltsgerät)ja„Mobiltelefone/Smartphones.“1.2 c), Seite 1
Mehrere Geräte in einem Vertrag (Mehrgeräte- oder Haushaltspaket)nein„Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Sache“1.1, Seite 1
Höchstalter des Geräts bei Abschluss (Monate ab Kaufdatum)ja„Geräte, die älter als 12 Monate sind (Gebrauchtgeräte).“1.2 b), Seite 1
Gebrauchte oder generalüberholte Geräte versicherbarnein„Geräte, die älter als 12 Monate sind (Gebrauchtgeräte).“1.2 b), Seite 1
Kaufbeleg aus dem Handel Pflicht (kein Privatkauf, Kauf in bestimmten Ländern)ja„den Kaufbeleg für die geschützte, defekte Sache einzureichen.“4.1, Seite 1
Schutz an Händler, Hersteller oder Mobilfunkvertrag gebunden (Gruppenvertrag, endet mit dem Vertrag des Händlers oder Netzbetreibers)ja„über den Fachhändler direkt an den Versicherungsnehmer“3.2, Seite 1

Versicherte Schäden

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch und Sturzschäden (unbeabsichtigte Beschädigung durch Fallenlassen, Stoß)ja, bis zur Versicherungssumme„Fall-/Sturzschäden,“2.2 a), Seite 1
Displaybruch (auch ohne Funktionsbeeinträchtigung)nicht geregelt
Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschädenja, bis zur Versicherungssumme„Wasser-/Feuchtigkeitsschäden,“2.2 b), Seite 1
Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeitja, bis zur Versicherungssumme„unsachgemäße Handhabung,“2.2 c), Seite 1
Elektronik- und Kurzschlussschäden (Überspannung, Induktion)ja, bis zur Versicherungssumme„Elektronikschäden“2.2 f), Seite 1
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung (Garantieverlängerung)ja, bis zur Versicherungssumme„Geräte­schutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler gewährt.“2.1, Seite 1
Verschleiß und Abnutzung mitversichertnicht geregelt
Akkuschäden oder nachlassende Akkuleistung (Kapazitätsgrenze)ja, bis zur Versicherungssumme„Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil).“1.1, Seite 2
Brand, Blitzschlag, Explosionja, bis zur Versicherungssumme„Implosion/Explosion“2.2 e), Seite 1
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Naturgefahrennein„Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung“2.5, Seite 1
Vandalismus und Sabotage durch Drittenicht geregelt
Kratzer und rein optische Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigungnein„die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen ... Schäden an der Lackierung“2.5, Seite 1
Zubehör mitversichert (Ladegerät, Hülle, Stift, Kopfhörer, Objektiv)ja, bis zur Versicherungssumme„inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs“1.1, Seite 1

Diebstahl und Verlust

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Einbruchdiebstahl (aus Wohnung, Gebäude oder verschlossenem Raum)ja, bis zur Versicherungssumme„Kostenbeteiligung bei Raub und Einbruchsdiebstahl der versicherten Sache“2.3, Seite 1
Raub (Gewalt oder Drohung gegen die Person)ja, bis zur Versicherungssumme„Kostenbeteiligung bei Raub und Einbruchsdiebstahl der versicherten Sache“2.3, Seite 1
Einfacher Diebstahl unterwegs (Taschendiebstahl, Trickdiebstahl)nicht geregelt
Diebstahl aus dem Kraftfahrzeugja, bis zur Versicherungssumme„auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug“2.3, Seite 1
Verlust, Liegenlassen, Vergessen (Abhandenkommen ohne Fremdeinwirkung)nicht geregelt
Diebstahlschutz nur bei Gewahrsam (am Körper getragen, nicht unbeaufsichtigt, nicht in offener Tasche)nicht geregelt
Höchstzahl der Diebstahl- oder Verlustfälle je Versicherungsjahrnicht geregelt
Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl (Telefon- und Datenkosten, Zahlungsdienste)nein„aus Kartenmissbrauch bei Diebstahl eines mobilen Gerätes“2.5, Seite 1
Ortungsfunktion (Mein iPhone suchen, Find My Device) muss aktiviert seinnicht geregelt

Leistung im Schadenfall

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der Reparaturkosten (bis zum Zeitwert oder zur Höchstentschädigung)ja, bis zur Versicherungssumme„die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile“3.1, Seite 1
Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden oder Diebstahl (statt Geld)ja, bis zur Versicherungssumme„durch Wiederbeschaffung eines Gerätes gleicher Art und Güte“3.2, Seite 1
Geldersatz bei Totalschaden möglichnicht geregelt
Neuwertentschädigung in den ersten Monaten (Dauer)nicht geregelt
Abzug nach Gerätealter (Zeitwertstaffel)nicht geregelt
Reparatur nur über Partnerwerkstatt oder Versandreparatur des Versicherersja„ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen“4.1, Seite 1
Reparatur mit Originalteilen oder herstellerautorisiertnicht geregelt
Expressaustausch oder Ersatzgerät innerhalb fester Fristnicht geregelt
Leihgerät während der Reparaturnicht geregelt
Versand- und Transportkosten zur Reparatur übernommenja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder“3.1, Seite 1
Datenwiederherstellung und Software-Neuinstallationnein„Daten-/Softwareverlust“2.5, Seite 1
Höchstzahl der Schadenfälle oder Höchstentschädigung je Versicherungsjahrnicht geregelt
Vertrag endet nach Totalschaden, Diebstahl oder Ersatznicht geregelt

Selbstbeteiligung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung bei Reparatur (Betrag oder Prozent)nicht geregelt
Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Raub oder Verlustja, bis zur Versicherungssumme„Kostenbeteiligung für die Ersatzbeschaffung in vereinbartem Umfang“3.3, Seite 1
Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Ersatzgerätnicht geregelt
Tarif ohne Selbstbeteiligung wählbarnicht geregelt

Ausschlüsse und Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert (kein Leistungskürzungsrecht)nicht geregelt
Gewerbliche oder berufliche Nutzung des Geräts mitversichertnein„Sachen die gewerblich genutzt werden.“1.2 a), Seite 1
Vorrang von Gewährleistung, Herstellergarantie oder anderen Versicherungen (Subsidiarität)ja„Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart“3.5, Seite 1
Ausschluss nach Eingriff durch nicht autorisierte Werkstatt oder Veränderung (Jailbreak, Root)ja„durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen“2.5, Seite 1
Software-, Virus- und Datenschäden ausgeschlossenja„durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust“2.5, Seite 1
Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl oder Raub (Frist)ja„der Nachweis über Stellung der Diebstahlanzeige bei der Polizei“4.1, Seite 1
SIM- oder Gerätesperre beim Netzbetreiber nach Diebstahl Pflichtja„über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzureichen.“4.1, Seite 1
Frist zur Schadenmeldung beim Versichererja„unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform“4.1, Seite 1
Beschädigtes Gerät oder Altgerät muss eingeschickt oder übereignet werdenja„Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defekten Gerätes.“3.2, Seite 1
Schutzhülle oder Displayschutz vorgeschriebennicht geregelt
Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Beschlagnahme ausgeschlossenja„Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art“2.5, Seite 1

Vertrag und Geltung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Weltweiter Versicherungsschutz (auch auf Reisen)ja„Die Versicherung gilt in Österreich sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit“5, Seite 1
Wartezeit ab Vertragsbeginn (Tage, besonders für Diebstahl)keine„ab Vertragsbeginn“2.2, Seite 1
Mindestlaufzeit des Vertragsja„Vertrag und Haftung laufen bis zum Abschluss der jeweiligen Festlaufzeit.“7.2, Seite 1
Monatlich oder täglich kündbarnein„Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Vertrages erhoben.“6, Seite 1
Höchstlaufzeit oder Ende ab einem Gerätealterja„enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“7.3, Seite 1
Kündigungsrecht des Versicherers nach dem Schadenfallnicht geregelt
Gerätewechsel im laufenden Vertrag möglich (neues Gerät nachmelden)nicht geregelt
Übertragung auf neuen Eigentümer bei Verkauf des Gerätsja„Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann innerhalb der Versicherungszeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.“8, Seite 1
Versicherungsschutz auch bei Nutzung durch Familien- oder Haushaltsangehörigenicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WERTGARANTIE SE
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Wertgarantie Geräteschutz KOMFORT 3|5 Komfort 3

Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen WERTGARANTIE Geräteschutz (Fassung über ElectronicPartner)
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche Form gemeint. 1. Versicherte Sachen (Reparaturkosten). Ist der Versicherungsnehmer vorsteuer- Versicherers bedeutsam sind. In diesem Fall bleibt der Versi- 1.1 Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte abzugsberechtigt, werden die Reparaturkosten als Nettobe- cherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder Sache zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen eines trag ohne Umsatzsteuer ersetzt. auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Fest- freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nut- stellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden zung inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes 3.2 Ist im Versicherungsfall die Reparatur der versicherten Leistung Einfluss gehabt hat. enthaltenen Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb Sache wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich (Totalscha- notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil). den), so erfolgt die Leistung im Geräteschutz BASIS ab dem 5. Versicherungsort 3. Jahr nach Gerätekauf durch Rückzahlung des Zeitwertes Die Versicherung gilt in Österreich sowie bei vorübergehen- 1.2 Nicht Vertragsgegenstand sind: der versicherten Sache. Die Geräteschutz KOMFORT 3 | 5-Leis- den Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache in Öster- a) Sachen die gewerblich genutzt werden. Eine gewerbliche tung erfolgt ab Vertragsbeginn durch Wiederbeschaffung reich repariert wird. Nutzung liegt vor, wenn mit der zu schützenden Sache eines Gerätes gleicher Art und Güte. Gerät gleicher Art Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder eine und Güte bedeutet, dass das Ersatzgerät eine vergleichbare 6. Prämie überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Wasch- Ausstattung und Leistung besitzt. Dabei ist nicht zwingend Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss des Ver- maschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaffeevoll- notwendig, dass es sich um das gleiche Modell oder ein Neu- trages erhoben. Die Beiträge sind nach Geräteverkaufsprei- automat in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar, PC im gerät handelt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden im Sinne sen (brutto) gestaffelt und sind inkl. der jeweils gültigen Internetcafé). dieser Bedingungen liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Versicherungssteuer pro registriertem Gerät aus dem dem b) Geräte, die älter als 12 Monate sind (Gebrauchtgeräte). Zeitwert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schaden- Informationsblatt für Versicherungsprodukte und Versiche- c) Mobiltelefone/Smartphones. eintritts übersteigen. Im Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 besteht rungsschein ersichtlich. d) Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m die Möglichkeit der Zuzahlung zum Erhalt eines höherwerti- und/oder einem Gewicht über 250 g. gen Ersatzgerätes. Die Rückzahlung des anteiligen Verkaufs- 7. Beginn und Ende von Vertrag und Haftung preises bzw. die Aushändigung eines Ersatzgerätes erfolgt 7.1 Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem Versi- 2. Versicherte Gefahren und Schäden über den Fachhändler direkt an den Versicherungsnehmer cherungsschein genannten Datum, wenn der Versicherungs- 2.1 Für die versicherte Sache wird nach Ablauf der gesetz- Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des defek- nehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur lichen Händler-Gewährleistung für weitere 12 Monate mit ten Gerätes. Fälligkeit zahlt. dem Geräteschutz KOMFORT 3 und weitere 36 Monate mit dem Geräteschutz BASIS und dem Geräteschutz KOMFORT 5 3.3 Bei Abhandenkommen der versicherten Sache durch 7.2 Vertrag und Haftung laufen bis zum Abschluss Geräteschutz gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikati- Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem verschlosse- der jeweiligen Festlaufzeit. onsfehler gewährt. Tritt ab dem 3. Jahr nach Kauf des Gerä- nen Kraftfahrzeug, zahlt der Versicherer im Geräteschutz tes ein Gerätedefekt aufgrund solcher Fehler auf, begründet KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine Kostenbeteiligung 7.3 Vertrag und Haftung enden mit dem dies die Rechte aus dem Geräteschutz BASIS bzw. Geräte- für die Ersatzbeschaffung in vereinbartem Umfang, maximal vereinbarten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es schutz KOMFORT 3 | 5, ohne dass der Versicherungsnehmer jedoch den Zeitwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt einer Kündigung bedarf. nachweisen muss, dass der Fehler bereits bei Geräteüber- des Schadeneintritts. gabe vorlag. 8. Übergang des Schutzes auf nachfolgende 3.4 Ersatzleistungen für Folgeschäden durch Defekt der ver- Eigentümer 2.2 Der Versicherer leistet im Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 sicherten Sache bestehen im Geräteschutz KOMFORT 3 | 5 in Der Geräteschutz ist produktbezogen und kann innerhalb ab Vertragsbeginn Ersatz für Kosten von Reparaturen bei vereinbartem Umfang, maximal jedoch in Höhe des nach- der Versicherungszeit von jeder Person, die das Produkt legal Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache durch: weislich entstandenen Schadens. erworben hat, in Anspruch genommen werden. a) Fall-/Sturzschäden, b) Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, 3.5 Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart, 9. Schlussbestimmungen c) unsachgemäße Handhabung, d. h. anderweitige Garantien der Gerätehersteller, beste- 9.1 Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- d) Blitzschlag, hende Versicherungen sowie sämtliche sonstige Haftungen mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem e) Implosion/Explosion oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt- f) Elektronikschäden belasten. schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- 2.3 Darüber hinaus zahlt der Versicherer im Geräteschutz 4. Obliegenheiten im Versicherungsfall land entgegenstehen. KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine Kostenbeteiligung bei 4.1 Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Ver- Raub und Einbruchsdiebstahl der versicherten Sache, auch sicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats 9.2 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abwei- aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug. nach Eintritt in Textform (per Brief oder E-Mail) anzuzeigen chendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. und den Versicherungsschein sowie den Kaufbeleg für die Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 2.4 Zusätzlich zahlt der Versicherer im Geräteschutz geschützte, defekte Sache einzureichen. Bei Gerätedefekt KOMFORT 3 | 5 ab Vertragsbeginn eine Ersatzleistung: ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt 9.3 Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers a) bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und Umfang der sind – soweit nicht gesondert geregelt – telefonisch oder für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschma- notwendigen Reparatur im Einzelnen ersichtlich sein. Bei in Textform (per Brief oder E-Mail) an den Versicherer zu schine beschädigten Kleidung; Einbruchdiebstahl und Raub ist innerhalb dieses Zeitraums richten. b) bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner zusätzlich der Nachweis über Stellung der Diebstahlanzeige für die Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrock- bei der Polizei und bei mobilen Geräten, wie bspw. Tablets, 9.4 Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 Jahren. ner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke; über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzureichen. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum c) bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform (per die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät ver- 4.2 Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der Brief oder E-Mail) gehemmt. dorbenen Gefriergutes; vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen d) bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch des 9.5 Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch das Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die jeweilige Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohn- versicherte Schadenereignis entstanden sind. Entschädigungsleistung zusagen. Der Versicherer kann ohne sitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag vorhergegangene Einreichung eines Kostenvoranschlages oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am 2.5 Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die bei entscheiden und eine Leistung erbringen. Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder am Sitz des Versi- Vertragsschluss bereits bestanden, die vorsätzlich herbei- cherungsagenten zuständig. geführt wurden; die nicht die Funktion der Sache beein- 4.3 Nach durchgeführter Gerätereparatur ist die Repara- trächtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden turrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und die 9.6 Es gilt österreichisches Recht. an der Lackierung; die unter die Garantie des Herstellers Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, innerhalb von oder Gewährleistung des Fachhändlers fallen; an oder 1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen. Die Sache ist durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf Datenträger/n, durch Computerviren, Daten-/Softwarever- die Dauer von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur lust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchsma- Verfügung zu halten. terialien (als Verbrauchsmaterialien gelten auch Ersatzmesser oder Mähfäden für Rasenmäher); aus Kartenmissbrauch bei 4.4 Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versiche- WERTGARANTIE AG Diebstahl eines mobilen Gerätes, wie bspw. Tablet; durch rers zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für ihn Postfach 64 29, 30064 Hannover, Deutschland Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen; zumutbar, zu befolgen. Breite Straße 8, 30159 Hannover, Deutschland durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestim- mungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohr- 4.5 Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung Sie erreichen uns kostenfrei unter: bruch); durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder 1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Tel: 00800 71280 -123 Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und Eintritt des Versicherungsfalls grob fahrlässig oder vorsätzlich, E-Mail: service.at@wertgarantie.com AVB WG AT GSBK 0718 Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. www.wertgarantie.com Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Ein- sturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt. 2. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Susann Richter, der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegen- Patrick Döring, Konrad Lehmann, Hartmut Waldmann 3. Leistungsumfang heit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Faber 3.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers besteht der Versicherungsnehmer die Obliegenheit nicht mit dem Amtsgericht Hannover HR B 208988 bei Gerätedefekt in der Übernahme der Kosten für die Vorsatz verletzt hat, die Leistungspflicht des Versicherers Wiederinstandsetzung oder Erneuerung der beschädigten zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu Die Gesellschaft betreibt das Versicherungsgeschäft in Bauteile sowie der Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder beeinträchtigen, die erkennbar für die Leistungspflicht des Österreich im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs. [Seite 2] Reparaturkostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WERTGARANTIE AG Produkt: Geräteschutz BASIS- und KOMFORT 3|5 AT 0718 Deutschland Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein und dem Versicherungsantrag. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Reparaturkostenversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert Was ist nicht versichert? ✓ Versichert sind elektrische und elektronische Geräte aus den Berei- ✗ Gewerblich genutzte Geräte chen Haushaltskonsumgüter, Unterhaltungselektronik, Gartenpflege ✗ Geräte, sofern Sie bei Vertragsschluss älter als 12 Monate sind oder Werkzeuge zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen ✗ Mobiltelefone/Smartphones eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung ✗ Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m und/oder inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen einem Gewicht über 250 g. Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil). Versicherte Gefahren und Schäden Gibt es Deckungsbeschränkungen? Geräteschutz BASIS ✓ Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler ! Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Geräteschutz KOMFORT 3|5 zum Beispiel: ✓ Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler ! Terror, Kriegsereignisse, innere Unruhe ✓ Fall-/Sturzschäden ! Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, ✓ Wasser, Feuchtigkeit Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, ✓ unsachgemäße Handhabung Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen) ✓ Blitzschlag ! Höhere Gewalt ✓ Implosion/Explosion ! Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden ✓ Elektronikschäden ✓ Raub und Einbruchdiebstahl ✓ Folgeschäden · versengte oder zerrissene Kleidung durch Gerätedefekte · verdorbenes Gefriergut durch Gerätedefekte · an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt Versicherte Kosten Geräteschutz BASIS ✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten ✓ Arbeitslohn und Ersatzteile ✓ Fahrt-/Versandkosten ✓ Erstattung des Gerätezeitwertes bei Totalschaden Geräteschutz KOMFORT 3|5 ✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten ✓ Arbeitslohn und Ersatzteile ✓ Fahrt-/Versandkosten ✓ Bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei Raub/Einbruchdiebstahl und Folgeschäden IPID WG AT GSBK 0718 ✓ Ersatzgerät gleicher Art und Güte bei Totalschaden 1/2 [Seite 3] Wo bin ich versichert? ✓ Die Versicherung gilt in Österreich sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache in Österreich repariert wird. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. • Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß Ziffer 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versiche- rungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind Ziffer 4.5 AVB zu entnehmen. Bspw.: · Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall · Folgen Sie den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung · Übermitteln Sie die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung Wann und wie zahle ich? Der Beitrag ist als Einmalprämie mit Abschluss des Geräteschutz BASIS bzw. Geräteschutz KOMFORT 3|5 bei Gerätekauf oder mit Abschluss des Geräteschutzes innerhalb von 12 Monaten nach Gerätekauf zu zahlen. Ihr Fachhändler ist durch den Versicherer zur Entgegennahme und Weitergabe des Beitrages berechtigt. Wann beginnt und endet die Deckung? Vertragsbeginn: Mit Abschluss des Vertrages. Der Vertrag kann mit dem Kaufvertrag oder bis zu 12 Monate nach Kauf des Gerätes abgeschlossen werden. Versicherungsschutz: Für Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler ab dem 3. Jahr nach Gerätekauf bis zum Ende der jeweiligen Festlaufzeit des Geräteschutzes BASIS bzw. KOMFORT 3|5. Für alle anderen Schäden besteht ab Abschluss des Geräteschutz KOMFORT 3|5 Versicherungsschutz. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Gerät frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Der Vertrag läuft ab Abschluss des Geräteschutz KOMFORT 3 bis zum Ablauf des 3. Jahres nach Gerätekauf und im BASIS bzw. Geräteschutz KOMFORT 5 bis zum Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf. Der Vertrag endet automatisch im Geräteschutz KOMFORT 3 mit Ablauf des 3. Jahres und im Geräteschutz BASIS bzw. Geräteschutz KOMFORT 5 mit Ablauf des 5. Jahres nach Gerätekauf sowie in allen Tarifen mit Eintritt eines Totalschadens am geschützten Gerät. Im Geräteschutz KOMFORT 3|5 endet der Vertrag auch mit Raub/Einbruchdiebstahl des geschützten Gerätes. IPID WG AT GSBK 0718 Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles kündigen. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten | WERTGARANTIE AG Deutschland | Produkt: Geräteschutz BASIS- und KOMFORT 3|5 AT 0718 2/2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.