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Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv

Zurich Glasversicherung: die Bedingungen im Volltext

Zurich Glasversicherung Privat nach ABG 2002: Bruchschäden an den in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen, Notverglasung und Nebenkosten laut Informationsblatt.

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Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt)laut Polizze„Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Schäden an vertraglich vereinbarten Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers oder im Fremdeigentum“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)nicht geregelt
Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung)nicht geregelt
Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben)nicht geregelt
Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichertja„im Fremdeigentum (bei fremden Sachen geht anderweitiger Versicherungsschutz vor)“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheibennicht geregelt
Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter)nicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)ja„Als Versicherungswert der versicherten Gläser gelten die ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich Herauslösen und Aufräumen der Bruchreste.“Art. 7, Seite 2
Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzennicht geregelt
Verzicht auf Einwand der Unterversicherungnein„Gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigungen werden bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Bestimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.“Art. 9, Seite 2

Versicherte Gläser im Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränkennicht geregelt
Glastischplattennicht geregelt
Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel)nicht geregelt
Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)nicht geregelt
Induktionskochfelder einschließlich Elektriknicht geregelt
Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfennicht geregelt
Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt)nicht geregelt
Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat)ja„Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen.“Art. 3 Pkt. 1, Seite 1
Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke)nicht geregelt
Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen)nicht geregelt
Bilderverglasung und Bilderrahmenglasnicht geregelt
Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichertnicht geregelt
Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gebäudeverglasung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas)nicht geregelt
Wintergarten- und Loggiaverglasungnicht geregelt
Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbändernicht geregelt
Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasungnicht geregelt
Glasbausteine und Profilbaugläsernicht geregelt
Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulennicht geregelt
Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungennicht geregelt
Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden)nicht geregelt

Gefahren und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas)ja„Versichert sind die am versicherten Glas (Artikel 3) durch Bruch entstandenen Schäden.“Art. 1, Seite 1
Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungnicht geregelt
Kosten der Notverglasung und Notverschalungja„Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen,“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeitennicht geregelt
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel)ja„Bewegungs- und Schutzkosten,“Art. 3 Pkt. 2.1, Seite 1
Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilennein„Schäden an Fassungen und Umrahmungen;“Art. 2 Pkt. 2, Seite 1
Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glasnicht geregelt
Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glasnicht geregelt
Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheibenja„Nebenkosten (z.B. Schutz, Bewegung, Entsorgung)“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitnein„eines Sofortdienstes entstehen, werden nicht ersetzt.“Art. 8 Pkt. 1, Seite 2
Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas)nicht geregelt
Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch)ja„Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche“Art. 2 Pkt. 1, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosionja„Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;“Art. 2 Pkt. 4, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahrenja„Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen Naturereignissen;“Art. 2 Pkt. 7.4, Seite 1
Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbauja„Schäden, die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen entstehen. Schäden durch Reinigungsarbeiten sind versichert;“Art. 2 Pkt. 6, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnungnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergieja„Durch Krieg, innere Unruhe, Terror u.ä.“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schadenja„Durch Ihre vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1

Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallja„Durch Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts“IPID, Deckungsbeschränkungen, Seite 1
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Schadenanzeige: Frist und Formja„Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden.“Art. 6 Pkt. 2, Seite 2
Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch)nicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glasernicht geregelt
Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahrennicht geregelt
Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung)nicht geregelt
Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung)ja„Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist Zurich zu melden.“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungja„Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt.“IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfallja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.“IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarifnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %)nicht geregelt
Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachennicht geregelt
Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachennicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt
Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Zurich Glasversicherung

Volltext aufklappen: Allgemeine Zürich Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 2002)
[Seite 1] Allgemeine Zürich Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 2002) Allgemeiner Teil Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Zürich Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung. Besonderer Teil Inhaltsverzeichnis Artikel 1 Versicherte Gefahren und Schäden Artikel 2 Nicht versicherte Schäden Artikel 3 Versicherte Sachen und Kosten Artikel 4 Örtliche Geltung der Versicherung Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall Artikel 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall Artikel 7 Versicherungswert Artikel 8 Entschädigung Artikel 9 Unterversicherung Artikel 10 Regress; Versicherungssumme nach dem Schadenfall Artikel 1 7. Schäden durch die unmittelbare oder Versichert sind die in der Polizze Versicherte Gefahren und mittelbare Wirkung von bezeichneten Glasscheiben, Kunst- Schäden stoff- und Sonderverglasungen. 7.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder Versichert sind die am versicherten Glas ohne Kriegserklärung, einschließlich 2. Versicherte Kosten (Artikel 3) durch Bruch entstandenen aller Gewalthandlungen von Staaten Nur aufgrund besonderer Vereinba- Schäden. und aller Gewalthandlungen politi- rung sind versichert: scher oder terroristischer Organisati- onen; 2.1. Bewegungs- und Schutzkosten, Artikel 2 das sind Kosten, die dadurch entste- 7.2. inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Revo- Nicht versicherte Schäden lution, Rebellion, Aufruhr, Aufstand; hen, dass zum Zweck der Wiederher- stellung oder Wiederbeschaffung Nicht versichert sind: 7.3. allen mit den genannten Ereignissen versicherter Sachen andere Sachen 1. Schäden, die nur in einem Zerkrat- (Punkte 7.1. und 7.2.) verbundenen bewegt, verändert oder geschützt zen, Verschrammen oder Absplittern militärischen oder behördlichen werden müssen; insbesondere sind der Kanten, der Glasoberfläche oder Maßnahmen; das Kosten für die De- und Remon- der darauf angebrachten Folien, Ma- tage von Schutzgittern, Schutzstan- 7.4. Erdbeben oder anderen außerge- lereien, Schriften oder Beläge, auch gen, und dgl.. wöhnlichen Naturereignissen; eines Spiegelbelages bestehen; 2.2. Entsorgungskosten, das sind Kos- 7.5. Kernenergie, radioaktiven Isotopen 2. Schäden an Fassungen und Umrah- ten für Untersuchung, Abfuhr, Be- oder ionisierender Strahlung. mungen; handlung und Deponierung vom Zu Punkt 7. gilt: Ist der Versicherungs- Schaden betroffener versicherter Sa- 3. Folgeschäden; nehmer Unternehmer im Sinne des Kon- chen. 4. Schäden durch Brand, Blitzschlag, sumentenschutzgesetzes, so hat er nach- 2.3. Kosten für Notverglasungen, Not- Explosion oder Flugzeugabsturz; zuweisen, dass der Schaden mit den in verschalungen und Überstunden- den Punkten 7.1. bis 7.5. genannten 5. Schäden, die beim Einsetzen, beim zuschläge. Ereignissen oder deren Folgezuständen Herausnehmen oder beim Transport weder unmittelbar noch mittelbar im der Gläser entstehen; Zusammenhang steht. Artikel 4 6. Schäden, die durch Tätigkeiten an Örtliche Geltung der Versiche- den Gläsern selbst, deren Fassungen rung oder Umrahmungen entstehen. Artikel 3 Schäden durch Reinigungsarbeiten Versicherte Sachen und Kosten Die versicherten Gläser sind nur an dem in sind versichert; der Polizze bezeichneten Versicherungsort 1. Versicherte Sachen versichert. ABG 2002 - 1 - [Seite 2] Artikel 5 3.2. Bei der Schadenermittlung ist unter- Herauslösen und Aufräumen der stützend mitzuwirken und auf Ver- Bruchreste (Reparaturkosten). Obliegenheiten des Versiche- langen sind dem Versicherer entspre- rungsnehmers vor dem Schaden- Mehrkosten, die aus der Inanspruch- chende Unterlagen zur Verfügung zu nahme eines Sofortdienstes entste- fall stellen. Die Kosten dafür trägt der hen, werden nicht ersetzt. Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, 2. War ein versichertes Glas vor dem die Umrahmungen und Fassungen der 3.3. Wurde der Schaden durch einen Bruch bereits dauernd entwertet versicherten Gläser ordnungsgemäß in- Dritten verursacht, sind nach Mög- wird kein Ersatz geleistet. standzuhalten. lichkeit der Verursacher sowie even- tuelle Zeugen dem Versicherer be- Ein versichertes Glas ist insbesondere Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte kanntzugeben. dann dauernd entwertet, wenn es Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 ABS. allgemein oder für seinen Verwen- Ihre Verletzung führt nach Maßgabe der 4. Leistungsfreiheit dungszweck nicht mehr geeignet ist. gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungs- Verletzt der Versicherungsnehmer freiheit des Versicherers. eine der vorstehenden Obliegenhei- Artikel 9 ten, ist der Versicherer nach Maßga- Artikel 6 be des § 6 Versicherungsvertragsge- Unterversicherung Obliegenheiten des Versiche- setz (VersVG) - im Fall einer Verlet- Gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigun- zung der Schadenminderungspflicht gen werden bei Vorliegen einer Unterver- rungsnehmers im Schadenfall nach Maßgabe des § 62 VersVG - sicherung nach den Bestimmungen der 1. Schadenminderungspflicht von der Verpflichtung zur Leistung ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versi- frei. cherung auf Erstes Risiko vereinbart ist. Nach Möglichkeit ist bei einem un- mittelbar drohenden oder eingetre- tenen Schaden Artikel 7 - für die Erhaltung und Rettung der Versicherungswert Artikel 10 versicherten Gläser zu sorgen; Als Versicherungswert der versicherten Regress; Versicherungssumme - dazu Weisung des Versicherers Gläser gelten die ortsüblichen Kosten der nach dem Schadenfall einzuholen und einzuhalten. Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaf- fung einschließlich Herauslösen und Auf- 1. Soweit der Versicherer dem Versiche- 2. Schadenmeldungspflicht räumen der Bruchreste. Nicht zum Versi- rungsnehmer oder Versicherten den cherungswert gehören die Kosten gemäß Schaden ersetzt, gehen allfällige Jeder Schaden ist unverzüglich dem Artikel 3.2. Schadenersatzansprüche des Versi- Versicherer zu melden. cherungsnehmers oder Versicherten 3. Schadenaufklärungspflicht gegen Dritte auf den Versicherer Artikel 8 über. 3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit Entschädigung jede Untersuchung über die Ursache 2. Die Versicherungssumme wird nicht und Höhe des Schadens und über 1. Ersetzt werden die ortsüblichen dadurch vermindert, dass eine Ent- den Umfang seiner Entschädigungs- Kosten der Wiederherstellung bzw. schädigung gezahlt wurde. leistung zu gestatten. Wiederbeschaffung für das vom Schaden betroffene versicherte Glas einschließlich der Kosten für das ABG 2002 - 2 -
Volltext aufklappen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Glas (IPID)
[Seite 1] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft Glasversicherung Privat ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte und besonders wichtige Informationen zu unserem Versicherungsprodukt in verkürzter, zusammenfassender und schlagwortartiger Form sowie in einfacher Sprache. Die vollständigen vertraglichen und vorvertraglichen Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie • in den vereinbarten Versicherungsbedingungen • in der Versicherungspolizze • im Versicherungsantrag • in einem verbindlichen Zurich Offert Um welche Versicherung handelt es sich: Glasversicherung für nichtbetriebliche Risiken Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Schäden Schäden an vertraglich vereinbarten Sachen im Eigentum × Die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder des Versicherungsnehmers oder im Fremdeigentum (bei durch Arbeiten an den Gläsern selbst, deren fremden Sachen geht anderweitiger Versicherungsschutz Fassungen oder Umrahmungen oder beim vor) durch: Transport der Gläser entstehen ✓ Bruch × Die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern am Glas bestehen Zurich ersetzt × Durch Krieg, innere Unruhe, Terror u.ä. ✓ Kosten für die Wiederherstellung oder × Durch außergewöhnliche Naturereignisse, z.B. Wiederbeschaffung der versicherten Sachen, Erdbeben ✓ Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen, × Durch Kernenergie ✓ Nebenkosten (z.B. Schutz, Bewegung, Entsorgung) × Durch Ihre vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung; sowie × Folgeschäden Gibt es Deckungsbeschränkungen? Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz können bestehen, ! Bei zu niedriger Versicherungssumme ! Durch Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts [Seite 2] Wo bin ich versichert? Am vereinbarten Versicherungsort Welche Verpflichtungen habe ich? - Zurich muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. - Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist Zurich zu melden. - Jeder Schaden muss klein gehalten und Zurich so schnell wie möglich gemeldet werden. - An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. - Wurde der Schaden durch einen Dritten verursacht, ist nach Möglichkeit der Verursacher bekanntzugeben. Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Wie: Mit Bankeinzug oder Selbst-Überweisung (bei der Bank oder online) – wie vereinbart. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: - Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen. Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit Zurich vereinbaren. Ende: - Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt. - Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: - Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der Vertragslaufzeit) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. - Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Unternehmer: - Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. Gleiche Ansprache für alle Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir unseren Texten die männliche Form. Selbstverständlich bezieht sich die Ansprache auf Personen aller Geschlechter. Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, Postfach 68, 1015 Wien, FN 89577g, Handelsgericht Wien, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien, Infos zum Datenschutz: www.zurich.at/datenschutz Stand: 03/2025, 02_AK1 2025
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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