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Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv

Wiener Städtische Glasbruchversicherung: die Bedingungen im Volltext

Wiener Städtische Glasbruchversicherung laut Informationsblatt (Stand November 2018): Bruchschäden am versicherten Glas, Wiederherstellung, Notverglasung, Gerüste und Entsorgung aufgrund besonderer Vereinbarung.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt)laut Polizze„Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)nicht geregelt
Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung)nicht geregelt
Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben)nicht geregelt
Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichertnicht geregelt
Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheibennicht geregelt
Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter)nicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)ja„Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen“IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1
Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzennicht geregelt
Verzicht auf Einwand der Unterversicherungnein„Leistungskürzungen bei zu geringer Versicherungssumme“IPID, Deckungsbeschränkungen, Seite 1

Versicherte Gläser im Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränkennicht geregelt
Glastischplattennicht geregelt
Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel)nicht geregelt
Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)nicht geregelt
Induktionskochfelder einschließlich Elektriknicht geregelt
Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfennicht geregelt
Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt)nicht geregelt
Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat)nicht geregelt
Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke)nicht geregelt
Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen)nicht geregelt
Bilderverglasung und Bilderrahmenglasnicht geregelt
Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichertnicht geregelt
Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gebäudeverglasung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas)nicht geregelt
Wintergarten- und Loggiaverglasungnicht geregelt
Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbändernicht geregelt
Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasungnicht geregelt
Glasbausteine und Profilbaugläsernicht geregelt
Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulennicht geregelt
Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungennicht geregelt
Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden)nicht geregelt

Gefahren und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas)ja„Schäden am versicherten Glas durch Bruch“IPID, Was ist versichert?, Seite 1
Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungnicht geregelt
Kosten der Notverglasung und Notverschalungja„Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen, Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge“IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1
Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeitenja„Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen, Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge“IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel)nicht geregelt
Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilennein„Schäden an Fassungen oder Umrahmungen“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glasnicht geregelt
Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glasnicht geregelt
Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheibenja„Kosten für die Entsorgung bei Anfall von gefährlichem Abfall“IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1
Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitja„Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen, Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge“IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1
Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas)nicht geregelt
Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch)ja„die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern bestehen;“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosionnicht geregelt
Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahrenja„außergewöhnliche Naturereignisse (z. B. Erdbeben)“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbauja„die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, oder beim Transport der Gläser entstehen;“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnungnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergieja„Krieg, innere Unruhen, Terror u. Ä.“IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1
Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schadenja„Keine Leistung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle“IPID, Deckungsbeschränkungen, Seite 1

Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Schadenanzeige: Frist und Formnicht geregelt
Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch)nicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glasernicht geregelt
Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahrennicht geregelt
Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung)nicht geregelt
Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung)ja„Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht vergrößert oder erweitert werden.“IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungja„Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfallja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.“IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarifnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %)nicht geregelt
Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachennicht geregelt
Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachennicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt
Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Wiener Städtische Glasbruchversicherung

Volltext aufklappen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Glasbruchversicherung (NKS)
[Seite 1] GLASBRUCHVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien unter der FN 333376i Produkt: Glasbruchversicherung ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs- bedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Sachversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Schäden am versicherten Glas durch Bruch Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde: Schäden, Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.  die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, oder Versicherbare Leistungsarten: beim Transport der Gläser entstehen;  die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen Aufgrund besonderer Vereinbarung Ersatz für: oder Absplittern bestehen;  die als Folge eines Glasschadens eintreten.  Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen Schäden durch  Kosten für die Entsorgung bei Anfall von  Krieg, innere Unruhen, Terror u. Ä. gefährlichem Abfall  Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen,  außergewöhnliche Naturereignisse (z. B. Erdbeben) Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge  Kernenergie  Schäden an Fassungen oder Umrahmungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Leistungskürzungen bei zu geringer Versicherungssumme ! Keine Leistung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle Wo bin ich versichert?  Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. - Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht vergrößert oder erweitert werden. - Die Umrahmungen und Fassungen der versicherten Gläser sind ordnungsgemäß instand zu halten. - An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z. B. Erteilung von Auskünften und Überlassung von Originalbelegen). [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu zahlen. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche Zahlungsweise und die Zahlungsart (z. B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung) sind zu vereinbaren. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird. Ende: Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Unternehmer: Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen. Stand November 2018
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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