Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv

VLV Ländle Heimvorteil: die Bedingungen im Volltext

VLV Glasversicherung im Ländle Heimvorteil laut Informationsblatt: Bruch der versicherten Gläser im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mit Wiederherstellungs-, Neben- und Notverglasungskosten; Details nur in den Bedingungen.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, dieselbe Prämie wie direkt
  • 4,98 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt.

Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben.

Wir bereiten Ihren Antrag bei VLV vor.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an VLV
Ein paar Angaben für den Antrag

Alles freiwillig. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.

Datenschutzerklärung

Wir bereiten Ihren Antrag bei VLV vor und melden uns mit den Unterlagen.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt)laut Polizze„Im Rahmen der zu vereinbarenden Versicherungssum- me Glasschäden durch“Was ist versichert?, Seite 1
Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)ja„Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Glasversicherung“Informationsblatt, Seite 1
Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung)nicht geregelt
Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben)nicht geregelt
Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichertnicht geregelt
Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheibennicht geregelt
Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter)nicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)ja„Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen“Was ist versichert?, Seite 1
Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzennicht geregelt
Verzicht auf Einwand der Unterversicherungnein„bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Versicherte Gläser im Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränkennicht geregelt
Glastischplattennicht geregelt
Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel)nicht geregelt
Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)nicht geregelt
Induktionskochfelder einschließlich Elektriknicht geregelt
Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfennicht geregelt
Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt)nicht geregelt
Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat)nicht geregelt
Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke)nicht geregelt
Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen)nicht geregelt
Bilderverglasung und Bilderrahmenglasnicht geregelt
Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichertnicht geregelt
Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gebäudeverglasung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas)nicht geregelt
Wintergarten- und Loggiaverglasungnicht geregelt
Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbändernicht geregelt
Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasungnicht geregelt
Glasbausteine und Profilbaugläsernicht geregelt
Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulennicht geregelt
Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungennicht geregelt
Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden)nicht geregelt

Gefahren und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas)ja„Glasschäden durch Bruch“Was ist versichert?, Seite 1
Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungnicht geregelt
Kosten der Notverglasung und Notverschalungja, bis zur Versicherungssumme„Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen“Was ist versichert?, Seite 1
Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeitennicht geregelt
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel)ja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 1
Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilennicht geregelt
Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glasnicht geregelt
Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glasnicht geregelt
Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheibenja, bis zur Versicherungssumme„Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Entsorgungskosten)“Was ist versichert?, Seite 1
Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitnicht geregelt
Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas)nicht geregelt
Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch)ja„die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern bestehen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosionnicht geregelt
Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahrenja„durch außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Erdbeben)“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbauja„die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen oder beim Transport der Gläser entstehen“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnungnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergieja„durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schadenja„bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Schadenanzeige: Frist und Formja„Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet werden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch)nicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glasernicht geregelt
Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahrennicht geregelt
Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung)nicht geregelt
Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung)ja„Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. zu melden.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungja„Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfallja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel).“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarifnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %)nicht geregelt
Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachennicht geregelt
Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachennicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt
Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) VLV Ländle Heimvorteil

Volltext aufklappen: Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
[Seite 1] Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Ländle Heimvorteil, Ländle Gewerbe Ländle Agrar, Wohnanlagen, Vereine Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Glasversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Im Rahmen der zu vereinbarenden Versicherungssum- Schäden: me Glasschäden durch ✖ die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch ✓ Bruch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen oder beim Transport der Gläser Ersetzt werden entstehen ✓ Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- ✖ die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder fung der versicherten Sachen Absplittern bestehen ✓ Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Ent- ✖ durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä. sorgungskosten) ✖ durch außergewöhnliche Naturereignisse ✓ Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen (z.B. Erdbeben) ✖ durch Kernenergie Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung ! bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs- siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche- rungsschutz Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch einge- tretene Gefahrerhöhung ist der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. zu melden. • Die Umrahmungen und Fassungen der versicherten Gläser sind ordnungsgemäß instand zu halten. • Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer- den. • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original- belege zu überlassen. 4161 2020/11 [Seite 2] Wann und wie zahle ich? Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat- lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird. Wann beginnt und endet die Deckung? Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen. Ende: • Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. • Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher: • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko- wegfall oder bei Eigentumswechsel). Unternehmer: • Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. • Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. • Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko- wegfall oder bei Eigentumswechsel).
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: +49 3375 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.