Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv
VLV Ländle Heimvorteil: die Bedingungen im Volltext
VLV Glasversicherung im Ländle Heimvorteil laut Informationsblatt: Bruch der versicherten Gläser im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mit Wiederherstellungs-, Neben- und Notverglasungskosten; Details nur in den Bedingungen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | „Im Rahmen der zu vereinbarenden Versicherungssum- me Glasschäden durch“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | ja | „Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Glasversicherung“ | Informationsblatt, Seite 1 |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt | ||
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt | ||
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt | ||
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt | ||
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | „Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | „bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
Versicherte Gläser im Haushalt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt | ||
| Glastischplatten | nicht geregelt | ||
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt | ||
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt | ||
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt | ||
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt | ||
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt | ||
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | nicht geregelt | ||
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt | ||
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt | ||
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt | ||
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt | ||
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Gebäudeverglasung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt | ||
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt | ||
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt | ||
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt | ||
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt | ||
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt | ||
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt | ||
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |
Gefahren und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | „Glasschäden durch Bruch“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt | ||
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt | ||
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Entsorgungskosten)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nicht geregelt | ||
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt | ||
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt | ||
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja, bis zur Versicherungssumme | „Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Entsorgungskosten)“ | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | „die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern bestehen“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | „durch außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Erdbeben)“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | „die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen oder beim Transport der Gläser entstehen“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | „durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä.“ | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | ja | „bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz“ | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | „Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet werden.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt | ||
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt | ||
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | „Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. zu melden.“ | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | „Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.“ | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | „Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel).“ | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt | ||
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt | ||
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt | ||
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Vertrieb
- über eigene Vertreter
- Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Fassung: Formular 4161, 2020/11 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) VLV Ländle Heimvorteil