Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv
Oberösterreichische Glasbruchversicherung: die Bedingungen im Volltext
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2013) der Oberösterreichischen: Bruchschäden an den in der Polizze bezeichneten Gläsern, Zusatzkosten nur nach besonderer Vereinbarung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | „Die Versicherungssumme wird nicht dadurch vermindert, dass eine Entschädigung gezahlt wurde.“ | Art. 11, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt | ||
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt | ||
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt | ||
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt | ||
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt | ||
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | „Ersetzt werden die ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung für das vom Schaden betroffene versicherte Glas“ | Art. 8 Pkt. 1, Seite 1 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | „Gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigungen werden bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Bestimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.“ | Art. 9, Seite 1 |
Versicherte Gläser im Haushalt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt | ||
| Glastischplatten | nicht geregelt | ||
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt | ||
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt | ||
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt | ||
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt | ||
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt | ||
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | ja | „Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen (auch Lichtkuppeln).“ | Art. 3 Pkt. 1, Seite 1 |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt | ||
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt | ||
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt | ||
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt | ||
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Gebäudeverglasung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt | ||
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt | ||
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | ja | „Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen (auch Lichtkuppeln).“ | Art. 3 Pkt. 1, Seite 1 |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt | ||
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt | ||
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt | ||
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt | ||
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt | ||
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |
Gefahren und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | „Versichert sind die am versicherten Glas (Artikel 3) durch Bruch entstandenen Schäden.“ | Art. 1, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt | ||
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja | „Kosten für NOTVERGLASUNGEN, NOTVERSCHALUNGEN und ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE.“ | Art. 3 Pkt. 2.3, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt | ||
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja | „insbesondere sind das Kosten für die De- und Remontage von Schutzgittern, Schutzstangen, und dgl.“ | Art. 3 Pkt. 2.1, Seite 1 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nein | „Schäden an Fassungen und Umrahmungen;“ | Art. 2 Pkt. 2, Seite 1 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt | ||
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt | ||
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja | „ENTSORGUNGSKOSTEN, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.“ | Art. 3 Pkt. 2.2, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nein | „Mehrkosten, die aus der Inanspruchnahme eines Sofortdienstes entstehen, werden nicht ersetzt.“ | Art. 8 Pkt. 1, Seite 1 |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | „Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften oder Beläge“ | Art. 2 Pkt. 1, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | ja | „Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;“ | Art. 2 Pkt. 4, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | „Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen Naturereignissen;“ | Art. 2 Pkt. 7.4, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | „Schäden, die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen entstehen. Schäden durch Reinigungsarbeiten sind versichert.“ | Art. 2 Pkt. 6, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt | ||
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | „Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung;“ | Art. 2 Pkt. 7.5, Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | „Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden.“ | Art. 6 Pkt. 2, Seite 1 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt | ||
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt | ||
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt | ||
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt | ||
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt | ||
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt | ||
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt | ||
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt | ||
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.
Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;
rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.
Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 2013) Fassung: ABG2013, Stand 26.03.2024 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) Oberösterreichische Glasbruchversicherung