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Versicherungsmakler / Glasbruchversicherung (Haushalt und Eigenheim) / Bedingungsarchiv

NV Glasbruchversicherung: die Bedingungen im Volltext

Glasbruchversicherung der Niederösterreichischen laut Informationsblatt: Bruchschäden im Rahmen der Versicherungssumme, Notverglasung und Nebenkosten optional.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 69 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt)laut Polizze„Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind“IPID, Seite 1
Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag)nicht geregelt
Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung)nicht geregelt
Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben)nicht geregelt
Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichertnicht geregelt
Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheibennicht geregelt
Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter)nicht geregelt
Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte)ja„Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen“IPID, Seite 1
Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzennicht geregelt
Verzicht auf Einwand der Unterversicherungnein„bei zu niedriger Versicherungssumme“IPID, Seite 1

Versicherte Gläser im Haushalt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränkennicht geregelt
Glastischplattennicht geregelt
Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel)nicht geregelt
Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld)nicht geregelt
Induktionskochfelder einschließlich Elektriknicht geregelt
Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfennicht geregelt
Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt)nicht geregelt
Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat)nicht geregelt
Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke)nicht geregelt
Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen)nicht geregelt
Bilderverglasung und Bilderrahmenglasnicht geregelt
Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichertnicht geregelt
Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gebäudeverglasung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas)nicht geregelt
Wintergarten- und Loggiaverglasungnicht geregelt
Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbändernicht geregelt
Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoffnicht geregelt
Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasungnicht geregelt
Glasbausteine und Profilbaugläsernicht geregelt
Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulennicht geregelt
Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungennicht geregelt
Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden)nicht geregelt

Gefahren und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas)ja„Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Glasschäden durch: Bruch“IPID, Seite 1
Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigungnicht geregelt
Kosten der Notverglasung und Notverschalungja„Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen“IPID, Seite 1
Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeitennicht geregelt
Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel)ja„Nebenkosten, z. B. für Schutz und Bewegung“IPID, Seite 1
Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilennicht geregelt
Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glasnicht geregelt
Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glasnicht geregelt
Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheibenja„Nebenkosten, z. B. für Schutz und Bewegung, Entsorgung“IPID, Seite 1
Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitnicht geregelt
Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas)nicht geregelt
Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch)ja„die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern am Glas bestehen“IPID, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosionnicht geregelt
Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahrenja„durch außergewöhnliche Naturereignisse, z. B. Erdbeben“IPID, Seite 1
Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbauja„die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder durch Arbeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen oder beim Transport der Gläser entstehen“IPID, Seite 1
Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudesnicht geregelt
Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnungnicht geregelt
Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergieja„durch Krieg, innere Unruhen, Terror“IPID, Seite 1
Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schadenja„durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung“IPID, Seite 1

Selbstbeteiligung, Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Wartezeit nach Vertragsbeginnnicht geregelt
Schadenanzeige: Frist und Formja„Jeder Schaden muss klein gehalten und der Niederösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden.“IPID, Seite 1
Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch)nicht geregelt
Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glasernicht geregelt
Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahrennicht geregelt
Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung)nicht geregelt
Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung)ja„Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden.“IPID, Seite 1
Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerungja„Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. Danach kann der Vertrag jährlich gekündigt werden.“IPID, Seite 1
Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfallja„Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.“IPID, Seite 1
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarifnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %)nicht geregelt
Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachennicht geregelt
Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachennicht geregelt
Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risikennicht geregelt
Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen.

Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein;

rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen.

Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Niederösterreichische Versicherung AG
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown) NV Glasbruchversicherung

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Glasbruchversicherung
[Seite 1] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Niederösterreichische Versicherung AG Glasbruchversicherung Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten I42.201810 FN100888s, www.nv.at Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Glasbruchversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Schäden: Glasschäden durch:  die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder ✓ Bruch durch Arbeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen oder beim Die Niederösterreichische Versicherung AG ersetzt: Transport der Gläser entstehen  die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder ✓ Kosten für die Wiederherstellung oder Absplittern am Glas bestehen Wiederbeschaffung der versicherten Sachen  durch Krieg, innere Unruhen, Terror  durch außergewöhnliche Naturereignisse, z. B. Optional mitversicherbar: Erdbeben  durch Kernenergie ✓ Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen,  durch vorsätzliche oder grob fahrlässige ✓ Nebenkosten, z. B. für Schutz und Bewegung, Schadenherbeiführung Entsorgung Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! bei zu niedriger Versicherungssumme ! bei Verletzung der Verpflichtungen Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort. Welche Verpflichtungen habe ich? − Die Niederösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. − Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden. − Jeder Schaden muss klein gehalten und der Niederösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden. − An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. − Glasumrahmungen und -fassungen sind ordnungsgemäß instand zu halten. Wann und wie zahle ich? Die Prämie ist fristgerecht im Voraus, wie im Vertrag vereinbart, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder einmalig, z. B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online, zu zahlen. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Deckung beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart, allerdings nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig einbezahlt wurde. Wenn die Vertragsdauer weniger als ein Jahr beträgt bzw. bei einmaliger Prämienzahlung endet die Deckung zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Kündigung. Andernfalls endet die Deckung nach der Kündigung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. Danach kann der Vertrag jährlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Unternehmer können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit in geschriebener Form kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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